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   BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07   

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BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07 (https://dejure.org/2009,1740)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07 (https://dejure.org/2009,1740)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 (https://dejure.org/2009,1740)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Substantiierung des Minderwerts einer erworbenen Immobilie; Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises als Verfahrensmangel

  • Judicialis

    HWiG § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1 Abs. 1
    Aufhebung einer zivilgerichtlichen Entscheidung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1585
  • NZM 2009, 356
  • WM 2009, 671
  • WM 2009, 672
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07
    Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor (§ 93c BVerfGG): Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind geklärt (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; 87, 273 ; 96, 189 ), und die Verfassungsbeschwerde ist im Umfang ihrer Zulässigkeit offensichtlich begründet.

    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ).

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebotes verstößt daher dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 69, 141 ; stRspr).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07
    Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor (§ 93c BVerfGG): Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind geklärt (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; 87, 273 ; 96, 189 ), und die Verfassungsbeschwerde ist im Umfang ihrer Zulässigkeit offensichtlich begründet.

    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07
    103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht zwar nicht, jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a BVerfGG; die Festsetzung des Gegenstandswertes folgt § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07
    Vielmehr hat das Oberlandesgericht der Sache nach eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung angestellt, die im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 460/02 -, [...], Rn. 34 f.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07
    Die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebotes verstößt daher dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 69, 141 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 634/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07
    Nicht nachzukommen ist schließlich einem Beweisantritt, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt hat, sodass er nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen zum Inhalt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 634/94 -, ZIP 1996, S. 1761 ; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 -, NJW 1995, S. 2111 ; Greger, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, Vor § 284 Rn. 5).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07
    Einem erheblichen Beweisangebot ist nach den Bestimmungen des Zivilprozessrechts dann nicht nachzukommen, wenn das angebotene Beweismittel ungeeignet ist, weil es im Einzelfall zur Beweisbehauptung erkennbar keine sachdienlichen Ergebnisse erbringen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1179/91 -, NJW 1993, S. 254 ; Greger, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, Vor § 284 Rn. 10a).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07
    Ein solcher den Substantiierungsanforderungen genügender Vortrag des Kreditnehmers zu einem entsprechenden Minderwert der erworbenen Immobilie erfordert insoweit konkrete, dem Beweis zugängliche Angaben zu wertbildenden Faktoren der Immobilie (BGH, Urteil vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04 -, WM 2006, S. 2343 ; BGH, Urteil vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01 -, [...], Rn. 9).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07
    Nicht nachzukommen ist schließlich einem Beweisantritt, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt hat, sodass er nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen zum Inhalt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 634/94 -, ZIP 1996, S. 1761 ; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 -, NJW 1995, S. 2111 ; Greger, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, Vor § 284 Rn. 5).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 192/04

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Realkreditvertrages; Schadensersatzansprüche des

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 21.02.2017 - VIII ZR 1/16

    Wohnraumiete: Anforderungen an die Darlegung eines zur Mietminderung

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe etwa BVerfG, WM 2009, 671, 672; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10; vom 16. November 2010 - VIII ZR 228/08, juris Rn. 14; vom 6. Februar 2013 - I ZR 22/12, TranspR 2013, 430 Rn. 10).
  • BGH, 21.10.2014 - VIII ZR 34/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines

    a) Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe etwa BVerfG, WM 2009, 671, 672; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10; vom 16. November 2010 - VIII ZR 228/08, juris Rn. 14; vom 6. Februar 2013 - I ZR 22/12, TranspR 2013, 430 Rn. 10).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge aufgrund eines hinreichend substantiierten Vortrags (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, WM 2009, S. 671 ).

    Einem erheblichen Beweisangebot muss nach den Bestimmungen des Zivilprozessrechts dann nicht nachgekommen werden, wenn das angebotene Beweismittel ungeeignet ist, weil es im Einzelfall zur Beweisbehauptung erkennbar keine sachdienlichen Ergebnisse erbringen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1179/91 -, NJW 1993, S. 254 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, WM 2009, S. 671 ).

    Nicht erhoben werden muss weiter ein Beweis, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt, so dass der Beweisantritt nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen bezweckt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, WM 2009, S. 671 ).

    Sie ist daher nicht geeignet, das Ergebnis des Oberlandesgerichts verfassungskonform abzustützen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, WM 2009, S. 671 ).

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