Rechtsprechung
BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- lexetius.com
BGB § 123; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1; § 2 Abs. 1 Satz 2 (Fassung: 16. Januar 1986)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 312, 123; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1; § 2 Abs. 1 Satz 2 (Fassung: 16. Januar 1986)
Widerrufsbelehrung unklar, wonach Widerrufsfrist erst mit Eingang der vom Darlehensnehmer unterzeichneten Vertragsurkunde bei der Bank zu laufen beginnt - JLaw (App) | www.prinz.law
- nomos.de , S. 24 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Kausalität einer Haustürsituation - keine pauschale 3-Wochen-Grenze für den Wegfall der Indizwirkung
- Wolters Kluwer
Wirksame Bestimmung des Widerrufs-Fristbeginns mit Eingang der vom Kreditnehmer unterzeichneten Vertragsurkunde bei der Bank in einer Widerrufsbelehrung; Entfallen der Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für den späteren Abschluss eines Darlehensvertrages ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Wegfall der Indizwirkung für Kausalität zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss allein wegen eines zeitlichen Abstands von drei Wochen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Widerrufsbelehrung; Haustürgeschäft; Darlehensvertrag; Widerrufsfrist; Kredit; Vermutungsursächlichkeit; Immobilienfonds; Fondsbeteiligung; Gründungsgesellschafter; Täuschung
- Betriebs-Berater
Zur Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für den Darlehensvertragsabschluss
- Judicialis
VerbrKrG § 6 Abs. 2; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § 2 Abs. 1; ; HWiG § 3; ; BGB § 147 Abs. 2
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 123; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1; HWiG § 2 Abs. 1 S. 2
Zeitspanne von drei Wochen zwischen Hausbesuch und Vertragsschluss schließt Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation nicht aus - streifler.de
Anlegerrecht: BGH: Zum Haustürwiderrufsrecht bei Darlehensverträgen
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Haustürwiderrufsrecht bei Darlehensverträgen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksame Bestimmung des Widerrufs-Fristbeginns mit Eingang der vom Kreditnehmer unterzeichneten Vertragsurkunde bei der Bank in einer Widerrufsbelehrung; Entfallen der Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für den späteren Abschluss eines Darlehensvertrages ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kreditfinanzierter Immobilienfonds und der Haustürwiderruf
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bankenhaftung bei Täuschungen eines Fondsinitiators
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 123; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 (Fassung: 16. Januar 1986)
Kein Wegfall der Indizwirkung für Kausalität zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss allein wegen eines zeitlichen Abstands von drei Wochen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Widerruf einer Anlagefinanzierung nach unzureichender Widerrufsbelehrung
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Bundesgerichtshof stärkt erneut Verbraucherrechte bei Widerrufsbelehrungen und Haustürgeschäften
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für Darlehensvertragsabschluss
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Bundesgerichtshof stärkt erneut Verbraucherrechte bei Widerrufsbelehrungen und Haustürgeschäften -
- widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä. (4)
- nomos.de , S. 24 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Kausalität einer Haustürsituation - keine pauschale 3-Wochen-Grenze für den Wegfall der Indizwirkung
- nomos.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rechtsprobleme bei Immobilienkrediten - Überblick und Anmerkungen zur jüngeren BGH-Rechtsprechung (2008-2010)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Beginn der Widerrufsfrist; Kausalität der Haustürsituation; vorsätzliche Täuschungen durch Initiatoren und Vertrieb
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
WGS-Fonds: Ein Verbraucher kann den Darlehensvertrag auch noch dann widerrufen, wenn zwischen Haustürsituation und Unterzeichnung mehr als drei Wochen liegen; Bank muss sich Täuschung des Initiators z
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 23.12.2005 - 5 O 60/05
- OLG Karlsruhe, 30.06.2006 - 17 U 31/06
- BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3433
- NJW-RR 2009, 1275
- ZIP 2009, 1054
- MDR 2009, 818
- NZM 2009, 492
- VersR 2010, 400
- WM 2009, 1028
- BB 2009, 1193
- NZG 2009, 710
Wird zitiert von ... (82) Neu Zitiert selbst (23)
- BGH, 10.07.2007 - XI ZR 243/05
Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei einem Fondserwerb; Kausalität …
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist Sache der tatrichterlichen Würdigung, die in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur beschränkt überprüft werden kann (Senatsurteile vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05, WM 2006, 1243, Tz. 14 , vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 11 , vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06, WM 2008, 292, Tz. 20 und vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, Tz. 22 m.w.N.).Enthält ein Prospekt konkrete Angaben zu Provisionen, die für bestimmte Zwecke anfallen, muss der Anleger nicht damit rechnen, dass zu Lasten der Einlagen weitere Provisionen für diese Zwecke gezahlt werden und dadurch die Werthaltigkeit des Fondsanteils geringer ist, als den prospektierten Angaben zu entnehmen ist (vgl. BGHZ 158, 110, 121 f. , BGH, Urteile vom 22. März 2007 - III ZR 218/06, WM 2007, 873, Tz. 8 f.; vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 15 und vom 6. November 2008 - III ZR 231/07, WM 2008, 2355, Tz. 9).
Ein solcher Wissensvorsprung liegt vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (st. Rspr., u.a. Senatsurteile vom 18. Januar 2005 - XI ZR 201/03, WM 2005, 375, 377; vom 17. Oktober 2006 - XI ZR 205/05, WM 2007, 114, Tz. 16; vom 24. April 2007 - XI ZR 340/05, WM 2007, 1257, Tz. 39 und vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 14).
Ferner wird nach der neueren Rechtsprechung des Senats in Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens von Fondsinitiatoren bzw. Gründungsgesellschaftern und finanzierender Bank widerleglich vermutet, dass die Bank Kenntnis von der arglistigen Täuschung durch die Fondsinitiatoren hat, wenn evident grob falsche Angaben im Prospekt enthalten sind (Senatsurteile BGHZ 168, 1, Tz. 51 ff.; vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, Tz. 29 und vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 17 m.w.N.).
Ebenso genügt die planmäßig übernommene Finanzierung einer Vielzahl von Anlegern, die nicht von sich aus mit einem Kreditwunsch an die Beklagte herangetreten sind, sondern denen - wie hier den Klägern - vom Vertrieb neben den Fondsunterlagen auch die Finanzierungsunterlagen vorgelegt wurden (vgl. ebenfalls zu einem W. -Fonds Senatsurteil vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 17).
- BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07
Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden …
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Die Indizwirkung für die Kausalität nimmt allerdings mit zunehmendem zeitlichen Abstand ab und kann nach einer gewissen Zeit ganz entfallen (BGHZ 131, 385, 392 ; Senatsurteile vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05, WM 2006, 1243, Tz. 14 und vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, Tz. 22 m.w.N.).Ob sich der Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss durch einen Verstoß gegen § 1 HWiG in einer Lage befindet, in der er in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt ist (BGHZ 123, 380, 393 m.w.N.), ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (st. Rspr. u.a. Senatsurteile vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995, Tz. 15 und vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, Tz. 22 m.w.N.).
Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist Sache der tatrichterlichen Würdigung, die in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur beschränkt überprüft werden kann (Senatsurteile vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05, WM 2006, 1243, Tz. 14 , vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 11 , vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06, WM 2008, 292, Tz. 20 und vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, Tz. 22 m.w.N.).
Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass es dem Verbraucher bei Wegfall der Indizwirkung unbenommen ist, den Nachweis einer gleichwohl bestehenden Kausalität zu führen (Senatsurteile BGHZ 131, 385, 392 und vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, Tz. 22; jeweils m.w.N.).
- BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05
Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung; …
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Im Ausgangspunkt zutreffend ist allerdings die Ansicht des Berufungsgerichts, dass allein unter dem Gesichtspunkt eines verbundenen Geschäfts im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG (in der Fassung vom 17. Dezember 1990), dessen Vorliegen das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei und von der Revisionserwiderung nicht angegriffen festgestellt hat (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 167, 252, Tz. 15; vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, Tz. 16; vom 5. Juni 2007 - XI ZR 348/05, WM 2007, 1367, Tz. 15; vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Tz. 22 ff. und vom 1. Juli 2008 - XI ZR 411/06, WM 2008, 1596, Tz. 18), die Beklagte ohne das Hinzutreten weiterer, ihr zurechenbarer Umstände, nicht für Ansprüche der Kläger gegen Fondsinitiatoren, Gründungsgesellschafter oder sonstige Prospektverantwortliche wegen einer arglistigen Täuschung durch falsche Angaben im Vertriebsprospekt einzustehen hat.Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 167, 239, Tz. 28 und Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, Tz. 22 m.w.N.) kann ein Anleger sich wegen Ansprüchen gegen Fondsinitiatoren, die nicht Vertragspartei des finanzierten Geschäfts sind, nicht auf § 9 VerbrKrG berufen, weil es an dem insofern erforderlichen Finanzierungszusammenhang fehlt.
Ferner wird nach der neueren Rechtsprechung des Senats in Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens von Fondsinitiatoren bzw. Gründungsgesellschaftern und finanzierender Bank widerleglich vermutet, dass die Bank Kenntnis von der arglistigen Täuschung durch die Fondsinitiatoren hat, wenn evident grob falsche Angaben im Prospekt enthalten sind (Senatsurteile BGHZ 168, 1, Tz. 51 ff.; vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, Tz. 29 und vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 17 m.w.N.).
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Er ist deshalb auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren ( Senatsurteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, Tz. 14 m.w.N.).Der verständige Kunde, auf dessen Sichtweise es für die Auslegung der Belehrung ankommt (vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, Tz. 16), kann den Beginn der Widerrufsfrist anhand der Belehrung nicht ermitteln.
Da die Widerrufsbelehrung bereits aus diesem Grunde unwirksam ist, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Annahme des Darlehensangebots seitens der Beklagten am 4. September 1996 nach den maßgeblichen Umständen des konkreten Falles, zu denen das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen hat, noch rechtzeitig im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB war (vgl. dazu Senatsurteile vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Tz. 38 ff. und vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, Tz. 20 m.w.N.).
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 167, 239, Tz. 28 und Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, Tz. 22 m.w.N.) kann ein Anleger sich wegen Ansprüchen gegen Fondsinitiatoren, die nicht Vertragspartei des finanzierten Geschäfts sind, nicht auf § 9 VerbrKrG berufen, weil es an dem insofern erforderlichen Finanzierungszusammenhang fehlt.Nach dem Klägervortrag ist daher auch wegen einer von der Vertriebsgesellschaft oder ihrem Mitarbeiter im Kontext eines verbundenen Geschäfts begangenen arglistigen Täuschung ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten gegeben (vgl. Senatsurteile BGHZ 167, 239, Tz. 29 f. und vom 5. Juni 2007 - XI ZR 348/05, WM 2007, 1367, Tz. 14).
- BGH, 05.06.2007 - XI ZR 348/05
Rückforderungsdurchgriff des Anlegers gegenüber der finanzierenden Bank
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Im Ausgangspunkt zutreffend ist allerdings die Ansicht des Berufungsgerichts, dass allein unter dem Gesichtspunkt eines verbundenen Geschäfts im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG (in der Fassung vom 17. Dezember 1990), dessen Vorliegen das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei und von der Revisionserwiderung nicht angegriffen festgestellt hat (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 167, 252, Tz. 15; vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, Tz. 16; vom 5. Juni 2007 - XI ZR 348/05, WM 2007, 1367, Tz. 15; vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Tz. 22 ff. und vom 1. Juli 2008 - XI ZR 411/06, WM 2008, 1596, Tz. 18), die Beklagte ohne das Hinzutreten weiterer, ihr zurechenbarer Umstände, nicht für Ansprüche der Kläger gegen Fondsinitiatoren, Gründungsgesellschafter oder sonstige Prospektverantwortliche wegen einer arglistigen Täuschung durch falsche Angaben im Vertriebsprospekt einzustehen hat.Nach dem Klägervortrag ist daher auch wegen einer von der Vertriebsgesellschaft oder ihrem Mitarbeiter im Kontext eines verbundenen Geschäfts begangenen arglistigen Täuschung ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten gegeben (vgl. Senatsurteile BGHZ 167, 239, Tz. 29 f. und vom 5. Juni 2007 - XI ZR 348/05, WM 2007, 1367, Tz. 14).
- BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06
Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Enthält ein Prospekt konkrete Angaben zu Provisionen, die für bestimmte Zwecke anfallen, muss der Anleger nicht damit rechnen, dass zu Lasten der Einlagen weitere Provisionen für diese Zwecke gezahlt werden und dadurch die Werthaltigkeit des Fondsanteils geringer ist, als den prospektierten Angaben zu entnehmen ist (vgl. BGHZ 158, 110, 121 f. , BGH, Urteile vom 22. März 2007 - III ZR 218/06, WM 2007, 873, Tz. 8 f.; vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 15 und vom 6. November 2008 - III ZR 231/07, WM 2008, 2355, Tz. 9).Gleiches gilt für den Vermittler R. , wenn er persönlich mehr als die ausgewiesenen 1.839 DM bezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2007 - III ZR 218/06, WM 2007, 873, Tz. 8).
- BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken …
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Da die Widerrufsbelehrung bereits aus diesem Grunde unwirksam ist, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Annahme des Darlehensangebots seitens der Beklagten am 4. September 1996 nach den maßgeblichen Umständen des konkreten Falles, zu denen das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen hat, noch rechtzeitig im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB war (vgl. dazu Senatsurteile vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Tz. 38 ff. und vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, Tz. 20 m.w.N.).Im Ausgangspunkt zutreffend ist allerdings die Ansicht des Berufungsgerichts, dass allein unter dem Gesichtspunkt eines verbundenen Geschäfts im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG (in der Fassung vom 17. Dezember 1990), dessen Vorliegen das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei und von der Revisionserwiderung nicht angegriffen festgestellt hat (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 167, 252, Tz. 15; vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, Tz. 16; vom 5. Juni 2007 - XI ZR 348/05, WM 2007, 1367, Tz. 15; vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967, Tz. 22 ff. und vom 1. Juli 2008 - XI ZR 411/06, WM 2008, 1596, Tz. 18), die Beklagte ohne das Hinzutreten weiterer, ihr zurechenbarer Umstände, nicht für Ansprüche der Kläger gegen Fondsinitiatoren, Gründungsgesellschafter oder sonstige Prospektverantwortliche wegen einer arglistigen Täuschung durch falsche Angaben im Vertriebsprospekt einzustehen hat.
- BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen …
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Anleger in einem Fondsprospekt aber über die Nachhaltigkeit der erzielbaren Mieten und die Werthaltigkeit einer Mietgarantie zutreffend aufzuklären ( BGH, Urteil vom 1. März 2004 - II ZR 88/02, WM 2004, 928, 930).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind aber in einem Prospekt, mit dem Anteile an geschlossenen Immobilienfonds vertrieben werden, die sogenannten weichen Kosten zutreffend und klar auszuweisen, damit der potentielle Anleger erkennen kann, in welchem Umfang die von ihm eingezahlten Einlagemittel nicht in das Anlageobjekt fließen, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet werden, weil hierdurch die Rentabilität der Anlage gemindert wird (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2004 - II ZR 88/02, WM 2004, 928, 930 und vom 6. Februar 2006 - II ZR 329/04, WM 2006, 905, 906).
- BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Die Indizwirkung für die Kausalität nimmt allerdings mit zunehmendem zeitlichen Abstand ab und kann nach einer gewissen Zeit ganz entfallen (BGHZ 131, 385, 392 ; Senatsurteile vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05, WM 2006, 1243, Tz. 14 und vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, Tz. 22 m.w.N.).Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass es dem Verbraucher bei Wegfall der Indizwirkung unbenommen ist, den Nachweis einer gleichwohl bestehenden Kausalität zu führen (Senatsurteile BGHZ 131, 385, 392 und vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, Tz. 22; jeweils m.w.N.).
- BGH, 13.06.2006 - XI ZR 94/05
Widerruf von Haustürgeschäften nach der Neuregelung des Widerrufs von …
- BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05
Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des …
- BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06
Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler
- BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05
Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum …
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
- BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05
Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens
- BGH, 18.01.2005 - XI ZR 201/03
Zurechnung des Wissens eines in einer Filiale tätigen Bankangestellten; …
- BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
- BGH, 06.11.2008 - III ZR 231/07
Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Rückabwicklung des …
- BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02
Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem …
- BGH, 18.12.2007 - XI ZR 76/06
Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichs; Heilung eines in dem Vergleich …
- BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04
Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog. …
- BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag
Insoweit liegt der Fall anders als der, der Gegenstand des Senatsurteils vom 24. März 2009 (XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 14) war. - BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen
Wann dies der Fall war, entzog sich in dieser Konstellation der Kenntnis des Darlehensnehmers, der über interne Abläufe bei dem Darlehensgeber nicht informiert war (vgl. Senatsurteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 14) und deshalb den für das Anlaufen der Widerrufsfrist maßgeblichen Zeitpunkt nicht sicher bestimmen konnte. - BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08
Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen …
Der erkennende Senat hat daher nach Erlass des Berufungsurteils auch für Fälle der vorliegenden Art ausdrücklich entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch des Anlegers und Darlehensnehmers im Kontext eines verbundenen Geschäfts nicht nur gegeben sein kann, wenn er durch den ihm gegenüber unmittelbar tätigen Vermittler arglistig getäuscht wird, sondern auch dann, wenn ein arglistiges Verhalten der eingeschalteten Vertriebsgesellschaft vorliegt, die über das geschäftsrelevante Wissen verfügte (Senatsurteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 38).Enthält ein Prospekt - wie hier - konkrete Angaben zu Provisionen, die für bestimmte Zwecke anfallen, muss der Anleger nicht damit rechnen, dass zu Lasten der Einlagen weitere Provisionen für diese Zwecke gezahlt werden und dadurch die Werthaltigkeit des Fondsanteils geringer ist, als den prospektierten Angaben zu entnehmen ist (BGHZ 158, 110, 118; Senatsurteile vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 16 und vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 30 f. m.w.N.).
Ein solcher Wissensvorsprung liegt vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (st. Rspr. des Senats, siehe etwa Urteile vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 14, vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, WM 2008, 1346, Tz. 12 und vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 35, jeweils m.w.N.).
- BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich …
Davon hängt aber, was der Senat nach Erlass des Berufungsurteils klargestellt hat, ab, ob die Widerrufsbelehrung der Beklagten fehlerfrei war oder nicht (vgl. einerseits Senatsurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 46 ff., andererseits Senatsurteile vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 14 …und vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15, WM 2017, 1258 Rn. 22 ff.). - BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen, insbesondere dem nicht erfolgten Widerruf der auf den Fondsbeitritt gerichteten Willenserklärung im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist Sache der tatrichterlichen Würdigung des konkreten Einzelfalls, die in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur beschränkt überprüft werden kann (Senatsurteile vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 17 …und vom 26. Oktober 2010 - XI ZR 367/07, WM 2011, 23 Rn. 18).Ausgehend hiervon hat das Berufungsgericht mit Recht für die Kausalität der Haustürsituation nicht auf einen etwaigen früheren Termin, sondern auf den Hausbesuch am 3. Dezember 1994 abgestellt, weil auch nach der Aussage des Zeugen O. - im Anschluss an noch völlig vage Erörterungen anlässlich des Ersttermins - erstmals bei dieser Gelegenheit konkrete Verhandlungen in Bezug auf eine bestimmte Beteiligung, nämlich den Fonds , stattfanden (vgl. Senatsurteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 23).
- BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08
"Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels …
Nach dieser Rechtsprechung liegt ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung der Finanzierungsbank im oben genannten Sinn auch dann vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (siehe etwa Urteile vom 17. Oktober 2006 - XI ZR 205/05, WM 2007, 114, Tz. 16, vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 14 f., vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 35 und vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, WM 2009, 2366, Tz. 35, jeweils m.w.N.).In Fällen der vorliegenden Art kann ein Schadensersatzanspruch des Anlegers und Darlehensnehmers nicht nur gegeben sein, wenn er durch den ihm gegenüber unmittelbar tätigen Vermittler arglistig getäuscht wird, sondern auch dann, wenn - wie nach den aus Rechtsgründen nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts hier der Fall - ein arglistiges Verhalten der eingeschalteten Vertriebsgesellschaften vorliegt (vgl. Senatsurteile vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 38 und vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, WM 2009, 2366, Tz. 29 f.).
- BGH, 01.12.2022 - I ZR 28/22
Keine Verpflichtung zur Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung; …
So erfüllt beispielsweise eine Belehrung nicht die Anforderung einer hinreichend klaren Formulierung der Bedingungen für den Beginn der Widerrufsfrist, wenn auf den regelmäßig für den Verbraucher nicht erkennbaren Umstand des Zugangs einer Vertragsausfertigung beim Unternehmer abgestellt wird (zu § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, NJW-RR 2009, 1275 [juris Rn. 14]). - BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07
Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung …
Die Indizwirkung für die Kausalität nimmt allerdings mit zunehmendem zeitlichen Abstand ab und kann nach einer gewissen Zeit ganz entfallen (Senatsurteile vom 16. Januar 1996 - XI ZR 116/95, BGHZ 131, 385, 392…, vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05, WM 2006, 1243 Rn. 14…, vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995 Rn. 15…, vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, BeckRS 2008, 26951 Rn. 22 und vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 17).Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen, insbesondere dem nicht erfolgten Widerruf der auf den Fondsbeitritt gerichteten Willenserklärung im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist Sache der tatrichterlichen Würdigung des konkreten Einzelfalls, die in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur beschränkt überprüft werden kann (…Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 19…, vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831 Rn. 11…, vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06, WM 2008, 292 Rn. 20…, vom 22. Januar 2008 - XI ZR 6/06, BKR 2008, 254 Rn. 30 und vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 17).
- BGH, 24.11.2009 - XI ZR 260/08
Widerrufsrecht eines Darlehensnehmers nach dem Haustürwiderrufsgesetz ( HWiG ) …
Der erkennende Senat hat daher nach Erlass des Berufungsurteils auch für Fälle der vorliegenden Art ausdrücklich entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch des Anlegers und Darlehensnehmers im Kontext eines verbundenen Geschäfts nicht nur gegeben sein kann, wenn er durch den ihm gegenüber unmittelbar tätigen Vermittler arglistig getäuscht wird, sondern auch dann, wenn ein arglistiges Verhalten der eingeschalteten Vertriebsgesellschaft vorliegt, die über das geschäftsrelevante Wissen verfügte (Senatsurteile vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 38 und vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).Enthält ein Prospekt oder ein Berechnungsbeispiel - wie hier - konkrete Angaben zu Provisionen, die für bestimmte Zwecke anfallen, muss der Anleger nicht damit rechnen, dass zu Lasten der Einlagen weitere Provisionen für diese Zwecke gezahlt werden und dadurch die Werthaltigkeit des Fondsanteils geringer ist, als den prospektierten Angaben zu entnehmen ist (BGHZ 158, 110, 118; Senatsurteile vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 16 und vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 30 f. m.w.N.).
Ein solcher Wissensvorsprung liegt vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (st. Rspr. des Senats, siehe etwa Urteile vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 14, vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, WM 2008, 1346, Tz. 12 und vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 35, jeweils m.w.N.).
- OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11
Verbraucherschutz - Widerruf eines durch Haustürgeschäft erfolgten Beitritts zum …
Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der mündlichen Verhandlung gemäß § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB und der Vertragserklärung ist nicht gefordert, indiziert aber die Ursächlichkeit der Haustürsituation für den späteren Vertragsschluss (BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, NZG 2009, 710, Rz. 17).Ob sich der Verbraucher auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss in einer Lage befindet, in der er in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt ist (BGHZ 123, 380) ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (st. Rspr., z.B. BGH NZG 2009, 710.).
In der oben zitierten Entscheidung vom 24.03.2009 (XI ZR 456/07) hat der BGH die Kausalität noch angenommen, obwohl der Vertragsschluss im dritten Termin erfolgt ist und mehr als drei Wochen nach dem ersten Besuch des Vermittlers vergangen waren.
- LG Düsseldorf, 05.08.2016 - 8 O 238/15
Feststellungsbegehren der Umwandlung von Darlehensverträgen in …
- OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Aufklärungsverschulden einer Bank
- OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 22 U 126/15
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
- KG, 02.09.2011 - 4 U 9/10
Finanzierter Wohnungseigentumskauf im Steuersparmodell: …
- OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 39/13
Kreditfinanzierter Immobilienerwerb: Bereicherungsrechtlicher …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 173/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- LG Nürnberg-Fürth, 13.04.2015 - 6 O 7468/14
Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf des …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 175/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- BGH, 10.10.2017 - XI ZR 450/16
- OLG Koblenz, 10.01.2011 - 5 U 1353/10
Widerruf bei Haustürgeschäft: Vermietung des Werbetafelstandplatzes
- KG, 23.02.2017 - 8 U 87/15
Bankenhaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei grob fahrlässiger …
- OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08
Finanzierte Beteiligung an einem Medienfonds: Schadensersatz wegen Verletzung …
- OLG Karlsruhe, 26.03.2010 - 14 U 205/06
Haftung der finanzierenden Bank bei arglistiger Täuschung der Initiatoren eines …
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 9/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Ursächlichkeit der …
- BGH, 30.06.2009 - XI ZR 291/08
Wirksamkeit einer Vollmacht zur Erklärung des Beitritts zu einer …
- LG Wuppertal, 23.12.2014 - 5 O 242/14
Rückzahlung von geleisteten Vorfälligkeitsentschädigungen nach Widerruf der …
- LG Aachen, 07.01.2016 - 1 O 255/15
Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zum Erwerb einer …
- OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
Haustürgeschäft: Indizwirkung der vorausgehenden Haustürsituation bei …
- KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zeitlicher Umfang eines …
- OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13
Rückabwicklung eines Darlehens zur Finanzierung der Beteiligung an einem …
- LG Dortmund, 22.11.2013 - 3 O 213/13
Haftung der kreditgebenden Bank im Zusammenhang mit einer Geldanlage (hier: …
- OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12
Schadenersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung der Bank bei Finanzierung …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 174/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- LG Köln, 30.10.2014 - 15 O 528/13
Widerruf eines verbundenen Geschäfts i.R.e. Beteiligung an einem Fonds (hier: …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 176/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- FG Baden-Württemberg, 23.05.2016 - 9 K 2994/15
Steuerliche Behandlung eines teilweisen Darlehensverzichts im Zusammenhang mit …
- LG Aachen, 14.04.2016 - 1 O 354/15
Anspruch auf Feststellung der Umwandlung zweier Darlehensverträge in ein …
- LG Aachen, 05.11.2015 - 1 O 219/15
Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach erklärtem …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 179/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 178/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 16 U 250/08
Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft in Form eines geschlossenen …
- LG Aachen, 19.11.2015 - 1 O 217/15
Erfolgsaussichten eines Rücktritts vom Darlehensvertrag nach Verstreichen der …
- LG Frankfurt/Main, 15.04.2015 - 18 O 277/14
Trotz eines noch laufenden Vertragsverhältnisses ist das Widerrufsrecht verwirkt, …
- OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 U 27/11
Insolvenz: Streitgegenstand einer Feststellungsklage bei streitigen Forderungen; …
- OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09
Anlageberatung: Haftung der finanzierenden Bank für eine fehlerhafte …
- OLG Frankfurt, 12.05.2017 - 24 U 171/15
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 177/11
Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer …
- StGH Hessen, 14.07.2010 - P.St. 2276
Beschluss über eine Grundrechtsklage zu einem Ausgangsverfahren, in dem …
- BGH, 26.06.2018 - XI ZR 141/17
Widerruf einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten …
- LG Heidelberg, 15.11.2016 - 2 O 107/16
Verbraucherdarlehensvertrag im Altfall: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
- OLG Frankfurt, 28.02.2014 - 24 U 111/12
Kreditfinanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung - Vollstreckungsgegenklage wegen …
- OLG Köln, 30.11.2011 - 13 U 158/09
Haftung der finanzierenden Bank und des Treuhänders eines geschlossenen …
- OLG Schleswig, 30.09.2009 - 5 U 52/09
Geltendmachung von Einwendungen aus einem kreditfinanzierten Beitritt zu einer …
- OLG Stuttgart, 13.03.2013 - 9 U 185/12
Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche aus Aufklärungspflichtverletzung; …
- OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 16 U 190/19
Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags; …
- LG Nürnberg-Fürth, 27.04.2015 - 6 O 7468/14
Widerrufsrecht, Darlehensverträge
- OLG Hamm, 01.03.2010 - 31 U 114/09
Haftung der finanzierenden Bank für vorsätzliche Falschinformationen durch einen …
- OLG Frankfurt, 25.11.2011 - 24 U 147/11
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung nach § 355 BGB und Fristbeginn
- OLG Hamm, 23.11.2010 - 27 U 59/10
Widerruf des Beitritts zu einer Gesellschaft
- OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08
Verbraucherdarlehensaufnahme zur Finanzierung eines treuhandvermittelten …
- OLG München, 31.01.2022 - 17 U 6087/21
Gesetzlichkeitsfiktion bei Fernabsatzvertrag auch bei veränderter Verwendung des …
- LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf
- OLG Hamm, 24.02.2010 - 8 U 118/08
- OLG Brandenburg, 28.10.2009 - 4 U 47/08
Darlehensvertrag: Rückzahlung eines zur Ablösung eines Darlehensvertrages …
- LG Düsseldorf, 21.08.2015 - 8 O 138/14
Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag und ihre gesetzlichen …
- LG Bonn, 15.07.2016 - 3 O 431/15
Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung hinsichtlich Wirksamkeit des Widerrufs …
- OLG Schleswig, 03.07.2014 - 5 U 10/14
Haustürgeschäft; Widerrufsrecht; Vier-Augen-Gespräch; Waffengleichheit; …
- OLG Hamm, 13.04.2011 - 31 U 182/10
Abweisung der Klage auf Schadensersatz gegen die einen Fondsbeitritt …
- LG Wuppertal, 12.01.2016 - 1 O 253/15
Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung einer Immobilie i.R.d. …
- LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10
Immobilienerwerb finanzierende Bank muss bei Wissen um Täuschung über …
- LG Dortmund, 18.01.2013 - 3 O 221/12
Haftung des übertragenden Rechtsträgers oder des übernehmenden Rechtsträgers bei …
- OLG Hamm, 26.01.2011 - 31 U 163/09
Rückzahlung überzahlter Zinsen wegen fehlender Gesamtbetragsangabe bei einem …
- OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 7 U 150/10
Kapitalanlagegeschäft: Notwendige Widerrufsbelehrung bei Gesellschafterbeitritt …
- LG Dortmund, 24.01.2014 - 3 O 330/13
Beratungspflichten im Zusammenhang mit der Vermittlung eines geschlossenen Fonds …
- LG Bochum, 04.02.2010 - 1 O 19/09
Voraussetzungen eines Widerrufsrechts i.S.d. Haustürwiderrufsgesetzes (HWiG) bei …
- LG Düsseldorf, 10.02.2017 - 8 O 349/15
- OLG München, 12.09.2011 - 19 U 1464/11
Finanzierter Wohnungseigentumskauf zu Kapitalanlagezwecken: …
- LG Bochum, 24.05.2012 - 1 O 334/11
Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds wegen …
- LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09
Es besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Aufklärungsverschuldens bei …
- LG Mainz, 01.07.2014 - 6 O 181/13
- LG Köln, 24.04.2014 - 15 O 411/12