Rechtsprechung
BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
WEG § 23 Abs. 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 WoEigG, § 21 WoEigG, § 22 WoEigG, § 23 Abs 4 WoEigG
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere Leistungspflichten der Wohnungseigentümer; Mehrheitsbeschluss über die Beseitigung einer baulichen Veränderung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 23 Abs. 4
Keine Beschlusskompetenz für Auferlegung von zusätzlichen Leistungspflichten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistungspflichten außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten zulasten der Wohnungseigentümer aufgrund der Kompetenz zur Regelung des Gebrauchs, der Verwaltung und der Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft zur Rückbauverpflichtung eines einzelnen Eigentümers
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Leistungspflichten außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten im Wohnungseigentum; Gebrauch; Verwaltung; Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums; Garagen-Rückbau
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine gesonderte Verpflichtung eines Wohnungseigentümers durch Beschluss möglich; § 23 WEG
- rewis.io
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere Leistungspflichten der Wohnungseigentümer; Mehrheitsbeschluss über die Beseitigung einer baulichen Veränderung
- ra.de
- rewis.io
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere Leistungspflichten der Wohnungseigentümer; Mehrheitsbeschluss über die Beseitigung einer baulichen Veränderung
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Auferlegung einer Leistungspflicht für die Wohnungseigentümer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15 Abs. 3; WEG § 21; WEG § 22; BGB § 1004
Leistungspflichten außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten zulasten der Wohnungseigentümer aufgrund der Kompetenz zur Regelung des Gebrauchs, der Verwaltung und der Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Leistungspflichten außerhalb gemeinschaftl. Kosten u. Lasten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zusätzliche Leistungspflichten für den Wohnungseigentümer
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beseitigung einer baulichen Veränderung per Mehrheitsbeschluss?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Mehrheitsbeschluss über die Beseitigung einer baulichen Veränderung
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Keine zusätzlichen Leistungspflichten durch Merheitsbeschluss
- haufe.de (Kurzinformation)
WEG kann Eigentümer ohne Anspruch nicht zu Rückbau zwingen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Beschlusskompetenz zur Begründung von Leistungspflichten der Wohnungseigentümer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Konstitutive Begründung von Pflichten durch Beschluss nicht möglich! (IMR 2010, 384)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Altona, 06.05.2008 - 303C C 121/07
- LG Hamburg, 07.10.2009 - 318 S 60/08
- BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 2801
- MDR 2010, 1108
- NZM 2010, 625
- ZMR 2010, 777
- WM 2011, 281
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
Was danach zu vereinbaren ist, kann nicht beschlossen werden, solange nicht vereinbart ist, dass auch dies beschlossen werden darf (vgl. zum Ganzen Senat, BGHZ 145, 158, 163 ff.).Zwar ist dem Berufungsgericht im Ausgangspunkt zuzustimmen, dass Angelegenheiten, die die Regelung des Gebrauchs (§ 15 WEG), der Verwaltung (§ 21 WEG) und der Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 WEG) betreffen, der Regelung durch Mehrheitsbeschluss zugänglich sind (vgl. auch Senat, BGHZ 145, 158, 168 f.).
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09
Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen …
Auszug aus BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
Die Klägerin ist damit kraft Gesetzes prozessführungsbefugt (vgl. Senat, Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 80/09, NJW 2010, 933, 934 m.w.N.). - BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der …
Auszug aus BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
Denn der Beklagte hat die Wohnungseigentümerversammlung erfolglos mit seinem Anliegen befasst (zu dieser Voraussetzung, Senat, Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 114/09, NZM 2010, 205, 206). - BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; …
Auszug aus BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
a) Dass eine Leistungspflicht gegen den Willen des Schuldners durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht konstitutiv begründet werden kann, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 72/09, NZM 2010, 285 ff. Rdn. 10 f.;… ebenso etwa auch Bärmann/Merle, WEG, aaO, § 22 Rdn. 308; Wenzel, NZM 2004, 542 ff.; jeweils m.w.N. auch zum Streitstand). - BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des …
Auszug aus BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
Beschließen die Wohnungseigentümer in den genannten Bereichen Maßnahmen, können die damit verbundenen Kosten zwar notfalls auch unter Abänderung des laufenden Wirtschaftplanes durch Mehrheitsbeschluss auf die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft umgelegt werden (vgl. nur Senat, BGHZ 108, 44, 47;… Bärmann/Merle, aaO, § 28 Rdn. 37 ff.).
- BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung …
a) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass bei der Auslegung einer Teilungserklärung maßgebend auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, NJW 2004, 3413 mwN; ebenso für Beschlüsse Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 f.; vgl. auch Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 1). - BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses …
Bei der teilweisen Aufrechterhaltung von wohnungseigentumsrechtlichen Beschlüssen entsprechend § 139 BGB (vgl. Senat…, Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 193/11, NJW 2012, 2648 Rn. 10) bzw. im Wege der Umdeutung nach § 140 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, WM 2011, 281 Rn. 7) ist jedoch Zurückhaltung geboten. - BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13
Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft: …
Wohnungseigentümer können durch Beschluss zu Leistungen nur verpflichtet werden, soweit das in Gesetz, Teilungserklärung oder in diese ergänzenden Vereinbarungen vorgesehen ist (…Senat, Urteile vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10 und vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 10).
- BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über …
Insoweit können die Wohnungseigentümer lediglich darüber befinden, ob ein ihrer Meinung nach bestehender Anspruch - hier aus § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB - auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung übertragen werden soll (sog. Ansichziehen) und in welchem Umfang er gerichtlich geltend gemacht und ggf. durchgesetzt werden soll (Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 9 ff. mwN).Daher kann der Beschluss nur mit diesem eingeschränkten Regelungsgehalt nach § 140 BGB aufrechterhalten werden (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010, aaO, Rn. 7).
- BGH, 12.04.2013 - V ZR 103/12
Wohnungseigentum: Mitwirkungspflicht einzelner Wohnungseigentümer bei der …
Denn durch den Beschluss vom 27. Mai 2009, der vorsieht, dass der Verkauf vollzogen werden soll und nicht zustimmende Miteigentümer gegebenenfalls gerichtlich in Anspruch genommen werden sollen, sind solche etwaigen Ansprüche dem Verband zur Ausübung übertragen worden; weil der erforderliche Gemeinschaftsbezug besteht, ist die Klägerin gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Alt. 2 WEG prozessführungsbefugt (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 7;… Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 80/09, NJW 2010, 933 Rn. 7).Das gilt nach § 140 BGB selbst dann, wenn der genannte Beschluss im Übrigen wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig sein sollte (Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, aaO).
- BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung …
Auch soweit eine Angelegenheit gemäß § 15, § 21 oder § 22 WEG der Regelung durch Mehrheitsbeschluss zugänglich ist, umfasst dies nicht die Befugnis, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen (Senat, Urteile vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 11 …und vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1220 Rn. 15;… vgl. auch Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10).Fehlt die Beschlusskompetenz, ist ein dennoch gefasster Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166 ff.; Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, aaO, Rn. 10).
- BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11
Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss …
aa) Das mit dem Beschluss verfolgte Anliegen geht bei der gebotenen nächstliegenden Auslegung (grundlegend dazu Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 f.; vgl. auch Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 1) dahin, dass das Mietverhältnis mit der Klägerin wegen der Untervermietung beendet werden soll. - BGH, 09.02.2024 - V ZR 6/23
Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft kann nur der Verband die …
Selbst bei Durchführung einer Eigentümerversammlung und Fassung eines auf Erhebung einer Zahlungsklage gerichteten Mehrheitsbeschlusses wäre begründungsbedürftig, warum daraus eine persönliche Mitwirkungspflicht der (mit Ausnahme des künftigen Beklagten nur gemeinsam vertretungsberechtigten) Wohnungseigentümer folgen sollte (vgl. allg. zu der Begründung von Leistungs- und Mitwirkungspflichten Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 11;… Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 11 f.). - BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
Zurechnung von Verzögerungen im Zustellungsverfahren (hier: fehlerhafte Angabe …
(1) Richtig weist die Revision zwar darauf hin, dass der Senat in ständiger Rechtsprechung eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für die Begründung von Leistungspflichten außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten verneint (vgl. Senat…, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 11; Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 10 f.).In dem Unterlassungs- oder Beseitigungsverfahren ist das Gericht an eine in dem Aufforderungsbeschluss niedergelegte Auffassung der Mehrheit der Wohnungseigentümer nicht gebunden (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 12;… Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713 Rn. 12).
- BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer …
Ebenso wenig wie die Wohnungseigentümer die Kompetenz haben, im Beschlusswege Leistungspflichten zu begründen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010- V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 10 mwN), können sie einem anderen Wohnungseigentümer einen bestehenden Anspruch durch Beschluss nehmen. - BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines …
- LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14
"Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!
- OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16
Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage durch einen Bauträger: Anspruch der …
- LG Hamburg, 10.03.2016 - 318 S 79/15
Wohnungseigentumssache: Bestandskraft eines Beschlusses über die Erneuerung der …
- LG Aurich, 24.07.2017 - 4 S 49/17
Wohnungseigentumssache: Beschluss über die Vergemeinschaftung von …
- LG Frankfurt/Main, 26.11.2018 - 9 S 88/17
Keine Beschlusskompetenz zur Auferlegung von Leistungspflichten zu baulichen …
- LG Karlsruhe, 27.09.2011 - 11 S 219/09
Wohnungseigentum: Verpflichtung zur Beseitigung einer baulichen Veränderung; …
- LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14
Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter …
- AG Berlin-Charlottenburg, 03.05.2018 - 72 C 15/18
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenobergrenze für eine …
- AG Heidelberg, 22.10.2014 - 45 C 52/14
Wohnungseigentum: Wahrnehmungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für die …
- AG Jever, 10.02.2017 - 5 C 532/15
Mülltonnenbox ist bauliche Veränderung!
- LG Aurich, 21.06.2017 - 4 S 46/17
Wohnungseigentumssache: Pflasterung einer gemeinschaftlichen Grünfläche und …
- LG Lüneburg, 03.07.2012 - 9 S 85/11
Nichtigkeit von WEG-Beschlüssen infolge fehlender Beschlusskompetenz über …
- LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
Verwalter, Befugnisse, Generelle Ermächtigung
- LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 6/13
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsrecht des …
- AG Aachen, 04.05.2011 - 119 C 88/10
Einsicht in Beschluss-Sammlung: ordnungsgemäße Verwaltung?
- AG Krefeld, 15.12.2017 - 13 C 22/17
Wie werden Treppenhausreinigung und Müllbehälterbereitstellung geregelt?
- LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22
Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!
- LG München I, 13.11.2014 - 36 S 28109/13
Kamin, Rechtswidriger Einbau
- LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11
Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Nichtumsetzung eines Mehrheitsbeschlusses …
- AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung …
- AG Berlin-Schöneberg, 15.06.2017 - 772 C 102/16
- LG München I, 17.11.2015 - 36 T 15903/15
Instandsetzungmaßnahme - Einholung eines Gutachtens
- LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13
Wohnungseigentumssache: Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Beseitigung …
- KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13
Wohnungseigentümergemeinschaft: Bewilligung der Löschung eines auf Grund …
- LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12
Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung bezüglich der Handlungs- und …
- AG Essen, 07.07.2022 - 196 C 90/21
Folgen eines Ladungsmangels
- AG Bonn, 30.01.2015 - 27 C 144/14
Befugnis der Gemeinschaft; Rauchmelder
- LG Köln, 22.03.2012 - 29 S 170/11
Garage im Garten ist keine gärtnerische Gestaltung!
- AG Berlin-Charlottenburg, 08.12.2010 - 72 C 100/10
Wohnungseigentum: Verschulden an einer verspäteten Zustellung der …
- LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16
Wohnungseigentumssache: Vorliegen eines anspruchsbegründenden Beschlusses; …
- AG Hamburg-St. Georg, 28.04.2017 - 980b C 69/16
Anfechtung WEG-Beschluss - Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht
- LG München I, 10.11.2011 - 36 S 4112/11
Bei Fassadenumgestaltung gilt das Einstimmigkeitsprinzip!
- LG Aurich, 08.02.2019 - 1 S 89/18
Nicht genehmigte Abluftführung muss entfernt werden
- AG München, 25.04.2017 - 484 C 9711/16
Konstitutive Übertragung der Verpflichtung zur Instandsetzung
- AG Jever, 10.02.2017 - 5 C 53/16
Eigentümer muss gepflasterte Mülltonnenbox auf Stellplätzen entfernen!
- AG Heidelberg, 13.05.2015 - 45 C 5/15
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung für eine …
- AG Medebach, 22.03.2017 - 3 C 105/16
Beschluss einer Eigentümerversammlung über die Festsetzung der …
- LG Düsseldorf, 27.10.2021 - 25 S 136/19
- AG Hamburg-Blankenese, 04.04.2012 - 539 C 24/11
Verfahrensrecht - Leistungsklage möglich: Feststellungsklage trotzdem zulässig?
- LG Bautzen, 31.01.2012 - 1 T 70/07
Eigentümer darf seine Heizkörper ordnungsgemäß demontieren!
- LG München I, 09.02.2012 - 36 S 7324/11
Wohnungseigentum: Prüfung der Begründetheit der Anfechtungsklage nach Vergleich …
- AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 539 C 10/10
Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung
- AG Köln, 13.01.2014 - 202 C 108/13
Ablehnung des Einbaus von Rauchmeldern durch Beschluss der Eigentümerversammlung …
- KG, 11.10.2013 - 1 W 196/13
Verfügungsverbot nur durch Berechtigte zu löschen!
- AG Idstein, 17.12.2012 - 32 C 15/12
WEG kann einzelne Eigentümer zur Klage nicht zwingen!
- LG Bautzen, 31.01.2012 - 1 T 72/07
Eigentümer darf seine Heizkörper ordnungsgemäß demontieren!
- AG Berlin-Wedding, 06.05.2019 - 18 C 332/18
WEG - Einbau Fliegengitter bei uneinheitlicher Fassade
- AG Tostedt, 05.07.2018 - 5 C 117/17
Keine Leistungspflicht durch Mehrheitsbeschluss!
- LG Bautzen, 31.01.2012 - 1 T 71/07
Eigentümer darf seine Heizkörper ordnungsgemäß demontieren!