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   EuGH, 12.07.2012 - C-602/10   

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https://dejure.org/2012,17793
EuGH, 12.07.2012 - C-602/10 (https://dejure.org/2012,17793)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - C-602/10 (https://dejure.org/2012,17793)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - C-602/10 (https://dejure.org/2012,17793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Art. 22, 24 und 30 - Nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie - Anwendbarkeit auf Verträge, die nicht in den sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich der genannten Richtlinie ...

  • Europäischer Gerichtshof

    SC Volksbank România

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Art. 22, 24 und 30 - Nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie - Anwendbarkeit auf Verträge, die nicht in den sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich der genannten Richtlinie ...

  • EU-Kommission

    SC Volksbank România

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Art. 22, 24 und 30 - Nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie - Anwendbarkeit auf Verträge, die nicht in den sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich der genannten Richtlinie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 2008/48/EG - Art. 22, 24 und 30 - Nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie - Anwendbarkeit auf Verträge, die nicht in den sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich der genannten Richtlinie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankprovisionen bei Verbraucherkreditverträgen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ein Mitgliedstaat kann die Bankprovisionen beschränken, die ein Kreditgeber erheben darf

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Umfang des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen präzisiert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitgliedstaat darf Bankprovisionen von Kreditgebern beschränken - Gerichtshof der Europäischen Union präzisiert Umfang des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Judecatoria Calarasi (Rumänien), eingereicht am 21. Dezember 2010 - SC Volksbank România S.A./Autoritatea Nationala pentru Protectia Consumatorilor - Comisariatul Judetean pentru Protectia Consumatorilor Calarasi (CJPC)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Judecatoria Calarasi - Auslegung der Art. 22 Abs. 1, 24 Abs. 1 und 30 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des ...

Papierfundstellen

  • WM 2012, 2049
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-602/10
    Der Gerichtshof prüft die in Rede stehende Maßnahme grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Freiheiten, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Einzelfalls eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (Urteil vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnr. 34).

    Sollte im vorliegenden Fall festgestellt werden, dass, wie die Volksbank vorträgt, diese Vorschrift dadurch, dass von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen angebotene Verbraucherkredite den in Rumänien ansässigen Kunden weniger leicht zugänglich sind, bewirkt, dass diese Kunden die betreffenden Dienstleistungen weniger häufig in Anspruch nehmen und dass sich somit die mit diesen Dienstleistungen zusammenhängenden grenzüberschreitenden Geldströme vermindern, würde es sich dabei nur um eine zwangsläufige Folge einer möglichen Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs handeln (vgl. in diesem Sinne Urteil Fidium Finanz, Randnr. 48).

    Was die Prüfung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Rechtsvorschrift anhand der Bestimmungen des Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr betrifft, ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Tätigkeit der Kreditvergabe durch ein Kreditinstitut eine Dienstleistung im Sinne des Art. 56 AEUV darstellt (vgl. u. a. Urteil Fidium Finanz, Randnr. 39).

  • EuGH, 18.03.2010 - C-317/08

    Alassini - Vorabentscheidungsersuchen - Grundsatz des effektiven gerichtlichen

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-602/10
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteil vom 18. März 2010, Alassini u. a., C-317/08 bis C-320/08, Slg. 2010, I-2213, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich ist es Sache der Mitgliedstaaten, die Modalitäten dieser Verfahren einschließlich ihres möglichen obligatorischen Charakters zu regeln; dabei haben sie die praktische Wirksamkeit der Richtlinie zu gewährleisten (vgl. entsprechend Urteil Alassini u. a., Randnr. 44).

    Zwar zielt eine nationale Rechtsvorschrift, die zur vorherigen Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergerichtlichen Streitbeilegung verpflichtet, dadurch, dass sie gewährleistet, dass die Inanspruchnahme eines solchen Verfahrens in systematischer Weise erfolgt, darauf ab, die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 2008/48 zu stärken (vgl. entsprechend Urteil Alassini u. a., Randnr. 45).

  • EuGH, 29.03.2011 - C-565/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-602/10
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung bezieht sich der Begriff "Beschränkung" im Sinne von Art. 56 AEUV auf Maßnahmen, die die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteil vom 29. März 2011, Kommission/Italien, C-565/08, Slg. 2011, I-2101, Randnr. 45).

    Was die Frage betrifft, unter welchen Umständen eine unterschiedslos auf alle in Rumänien Dienstleistungen erbringenden Kreditinstitute anwendbare Maßnahme wie das Verbot, bestimmte, im vorliegenden Fall in Streit stehende Bankprovisionen zu erheben, unter diesen Begriff fallen kann, ist daran zu erinnern, dass eine Regelung eines Mitgliedstaats nicht allein deshalb eine Beschränkung im Sinne des Vertrags darstellt, weil andere Mitgliedstaaten in ihrem Gebiet ansässige Erbringer gleichartiger Dienstleistungen weniger strengen oder wirtschaftlich interessanteren Vorschriften unterwerfen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 49).

    Hingegen umfasst der Begriff der Beschränkung die von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen, die, obwohl sie unterschiedslos anwendbar sind, den Marktzugang von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten betreffen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 46).

  • EuGH, 07.07.2011 - C-310/10

    Agafitei u.a. - Gehaltsansprüche von Angehörigen des höheren Justizdienstes -

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-602/10
    Der Gerichtshof hat wiederholt seine Zuständigkeit für die Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen bejaht, die Unionsvorschriften in Fällen betrafen, in denen der betreffende Sachverhalt nicht unter das Unionsrecht und daher allein in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fiel, aber diese Unionsvorschriften aufgrund eines Verweises im nationalen Recht auf ihren Inhalt galten (vgl. u. a. Urteil vom 7. Juli 2011, Agafitei u. a., C-310/10, Slg. 2011, I-5989, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hingewiesen, dass dann, wenn sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen richten sollen, um beispielsweise zu verhindern, dass es zu Benachteiligungen der eigenen Staatsangehörigen oder zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, oder um sicherzustellen, dass in vergleichbaren Fällen ein einheitliches Verfahren angewandt wird, ein klares Interesse daran besteht, dass die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (vgl. u. a. Urteil Agafitei u. a., Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.02.2008 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-602/10
    Er kann die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-581, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.11.2010 - C-76/10

    Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-602/10
    Außerdem unterscheidet sich die Harmonisierung, die die Richtlinie 2008/48 in einer bestimmten Anzahl von Schlüsselbereichen bezweckt, u. a. nach ihren Erwägungsgründen 3, 4 und 7 grundlegend von derjenigen, die die Richtlinie 87/102 bezweckte, die durch die Richtlinie 2008/48 aufgehoben wurde und in der Auslegung durch den Gerichtshof nur eine minimale Harmonisierung vorsah (vgl. in diesem Sinne u. a. Beschluss vom 16. November 2010, Pohotovos?¥, C-76/10, Slg. 2010, I-11557, Randnr. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.04.2011 - C-291/09

    Francesco Guarnieri & Cie - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-602/10
    Unter diesen Umständen sind die Auswirkungen dieser nationalen Rechtsvorschrift auf den Dienstleistungsverkehr zu ungewiss und zu mittelbar, als dass eine solche nationale Maßnahme als geeignet angesehen werden könnte, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern (vgl. entsprechend u. a. Urteil vom 7. April 2011, Francesco Guarnieri & Cie, C-291/09, Slg. 2011, I-2685, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

    Der Gerichtshof hat wiederholt seine Zuständigkeit für die Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen bejaht, die Unionsvorschriften in Fällen betrafen, in denen der betreffende Sachverhalt nicht unter das Unionsrecht und daher allein in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fiel, aber diese Unionsvorschriften aufgrund eines Verweises im nationalen Recht auf ihren Inhalt galten (Urteil vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România, C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Der Europäische Gerichtshof habe mit Urteil vom 12. Juli 2012 (WM 2012, 2049) entschieden, dass Bestimmungen des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) betreffend den freien Dienstleistungsverkehr einer Vorschrift des nationalen Rechts nicht entgegenstünden, die Kreditinstituten die Erhebung bestimmter Bankprovisionen verbiete.

    Sie beschränkt aber nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, Regelungen darüber zu treffen, welche Arten von "Provisionen" der Darlehensgeber erheben darf (EuGH, WM 2012, 2049 Rn. 65 ff.).

    Das hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juli 2012 in der Rechtssache Volksbank România (C-602/10, WM 2012, 2049 Rn. 79 ff.) rechtsfehlerfrei angenommen.

    Zur Begründung hat er zunächst darauf hingewiesen, dass eine mitgliedstaatliche Regelung nicht allein deshalb eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellt, weil andere Mitgliedstaaten in ihrem Gebiet ansässige Erbringer gleichartiger Dienstleistungen weniger strengen oder wirtschaftlich interessanteren Vorschriften unterwerfen (EuGH, WM 2012, 2049 Rn. 74 mwN).

    Denn eine Obergrenze sei weder hinsichtlich des Betrages der genehmigten Provisionen noch der Zinssätze im Allgemeinen vorgesehen (EuGH, WM 2012, 2049 Rn. 77 ff.).

    Das ist auf Grund der eindeutigen und auf den Streitfall übertragbaren Kernaussagen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Volksbank România (C-602/10, WM 2012, 2049) der Fall.

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Sie beschränkt aber nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, Regelungen darüber zu treffen, welche Arten von "Provisionen" der Darlehensgeber erheben darf (EuGH, WM 2012, 2049 Rn. 65 ff.).

    Diese Betrachtung steht auch im Einklang mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juli 2012 in der Rechtssache Volksbank România (C-602/10, WM 2012, 2049 Rn. 79 ff.).

    Zur Begründung hat er zunächst darauf hingewiesen, dass eine mitgliedstaatliche Regelung nicht allein deshalb eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellt, weil andere Mitgliedstaaten in ihrem Gebiet ansässige Erbringer gleichartiger Dienstleistungen weniger strengen oder wirtschaftlich interessanteren Vorschriften unterwerfen (EuGH, WM 2012, 2049 Rn. 74 mwN).

    Denn eine Obergrenze sei weder hinsichtlich des Betrages der genehmigten Provisionen noch der Zinssätze im Allgemeinen vorgesehen (EuGH, WM 2012, 2049 Rn. 77 ff.).

    Das ist auf Grund der eindeutigen und auf den Streitfall übertragbaren Kernaussagen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Volksbank România (C-602/10, WM 2012, 2049) der Fall.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    10 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România (C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 38).
  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

    55 Was die Befugnis der Mitgliedstaaten anbelangt, in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung eine solche Verpflichtung vorzusehen, ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten in Bezug auf Verträge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/48 fallen, keine Verpflichtungen für die Vertragsparteien einführen dürfen, die nicht in dieser Richtlinie vorgesehen sind, sofern diese harmonisierte Vorschriften im von den Verpflichtungen erfassten Bereich enthält (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România, C-602/10 , EU:C:2012:443, Rn. 63 und 64).
  • EuGH, 10.12.2020 - C-620/19

    J & S Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Personenbezogene Daten -

    Dabei hat der Gerichtshof wiederholt seine Zuständigkeit für die Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen bejaht, die Unionsvorschriften in Fällen betrafen, in denen der jeweilige Sachverhalt des Ausgangsverfahrens nicht unter das Unionsrecht und daher allein in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fiel, aber die betreffenden Unionsvorschriften durch einen Verweis im nationalen Recht auf ihren Inhalt für anwendbar erklärt worden waren (Urteil vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România, C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.02.2019 - C-630/17

    Durch ein nationales Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern,

    Der Gerichtshof prüft die in Rede stehende Maßnahme grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Freiheiten, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Einzelfalls eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (Urteil vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România, C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich auch, dass die Tätigkeit der Kreditvergabe durch ein Kreditinstitut eine Dienstleistung im Sinne des Art. 56 AEUV darstellt (Urteil vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România, C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, umfasst der Begriff der Beschränkung nämlich die von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen, die, obwohl sie unterschiedslos anwendbar sind, den Marktzugang von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten beeinträchtigen (Urteil vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România, C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-620/19

    J & S Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des Gerichtshofs -

    13 Vgl. u. a. Urteil vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România (C-602/10, EU:C:2012:443).

    57 Einige Entscheidungen des Gerichtshofs lassen sich nämlich dahin verstehen, dass das Vorliegen eines echten Interesses der Union an der Auslegung der in Rede stehenden Bestimmungen, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern, "festgestellt" werden muss (vgl. insbesondere Urteil vom 7. Juli 2011, Agafitei u. a., C-310/10, EU:C:2011:467, Rn. 42; vgl. auch Urteile vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România, C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 87 und 88, und vom 19. Oktober 2017, Europamur Alimentación, C-295/16, EU:C:2017:782, Rn. 32), oder zumindest "denkbar" sein muss (Urteil vom 19. Oktober 2017, Solar Electric Martinique, C-303/16, EU:C:2017:773, Rn. 29).

    65 Vgl. aber auch Urteil vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România (C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 85 bis 93), wo der Gerichtshof eine Auslegung der Unionsvorschriften über Verbraucherkreditverträge zur Entscheidung annahm, obwohl diese Vorschriften im Ausgangsverfahren zeitlich und sachlich nicht anwendbar waren.

  • LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 164/18

    Schadensersatzansprüche aufgrund der Weigerung der Bank zur Durchführung der

    Selbst im Falle einer überschießenden Umsetzung der VerbraucherkreditRL auf grundpfandrechtlich besicherte Immobiliardarlehen bestünde daher weder eine unionsrechtliche noch eine nationale Verpflichtung, die überschießend umgesetzten Vorschriften im Sinne der Rechtsprechung des EuGH auszulegen (EuGH, Urteil vom 12.07.2012 - C-602/10, BeckRS 2012, 81452; Grabitz/Hilf/Nettesheim, 70. EL, Art. 288, Rn. 131).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2015 - C-377/14

    Radlinger und Radlingerová - Richtlinie 93/13/EG - Richtlinie 2008/48/EG -

    41- Siehe den oben in Nr. 6 angeführten zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/48 und das Urteil SC Volksbank România (C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 40 bis 43).

    42- Urteil SC Volksbank România (C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 48).

    43- Urteil SC Volksbank România (C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 49).

    44- Urteil SC Volksbank România (C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 50) und Beschluss Pohotovos?¥ (C-76/10, EU:C:2010:685, Rn. 33 bis 35).

  • OLG Hamm, 17.09.2012 - 31 U 60/12
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 75/14

    Formularmäßige Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts bei

  • OLG München, 04.04.2023 - 19 U 1790/22

    Unwirksamer Widerruf eines zum Zwecke der Finanzierung eines Fahrzeugkaufs

  • EuGH, 11.06.2020 - C-634/18

    Prokuratura Rejonowa w Slupsku - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-78/21

    PrivatBank u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 56 und 63 AEUV - Freier

  • EuGH, 07.11.2013 - C-313/12

    Romeo - Nationales Verwaltungsverfahren - Rein innerstaatlicher Sachverhalt -

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2013 - 6 U 32/13

    Formularmäßige Vereinbarung der Festsetzung einer Bearbeitungsgebühr für die

  • EuGH, 16.07.2020 - C-686/19

    Soho Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

  • EuGH, 06.06.2019 - C-58/18

    Schyns - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-437/17

    Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-42/15

    Home Credit Slovakia

  • OLG München, 26.06.2023 - 19 U 6613/22

    Wirksamkeit des Widerrufs eines zum Zwecke der Finanzierung eines Fahrzeugkaufs

  • EuGH, 02.04.2020 - C-329/19

    Condominio di Milano, via Meda - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-522/14

    Sparkasse Allgäu - Niederlassungsfreiheit - Regelungen eines Mitgliedstaats, die

  • OLG München, 26.06.2023 - 19 U 7301/22

    Unwirksamer Widerruf eines zum Zwecke der Finanzierung eines Pkw - BMW Typ 330d

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-468/20

    Fastweb u.a. (Périodicités de facturation) - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-71/20

    VAS Shipping - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2019 - C-58/18

    Schyns - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-75/16

    Menini und Rampanelli

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-110/14

    Costea - Verbraucherschutz - Begriff des Verbrauchers im Sinne von Art. 2 Buchst.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-779/18

    Mikrokasa und Revenue Niestandaryzowany Sekurytyzacyjny Fundusz Inwestycyjny

  • EuGH, 09.03.2023 - C-50/22

    Sogefinancement

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-176/17

    Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

  • EuGH, 09.09.2014 - C-488/13

    Parva Investitsionna Banka u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-338/14

    Quenon K.

  • EuGH, 15.10.2014 - C-246/14

    De Bellis u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz des Vertrauensschutzes

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