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   BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12   

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https://dejure.org/2013,11451
BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12 (https://dejure.org/2013,11451)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2013 - IX ZR 165/12 (https://dejure.org/2013,11451)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12 (https://dejure.org/2013,11451)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 185 Abs 2 S 1 BGB, § 35 Abs 2 S 1 InsO, § 91 Abs 1 InsO
    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen ab Freigabe der freiberuflichen Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 185 Abs. 2; InsO § 91 Abs. 1; InsO § 35 Abs. 2
    Vorausabtretung künftiger, nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen; Konvaleszenz bei Freigabe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückerlangung der Wirksamkeit einer Vorausabtretung künftiger nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen infolge Konvaleszenz

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Wirksamkeit der Abtretung künftiger, nach Insolvenzeröffnung entstehender Forderungen infolge Konvaleszenz

  • zvi-online.de

    InsO § 91 Abs. 1, § 35 Abs. 2; BGB § 185 Abs. 2 Satz 1
    Wirksamkeit der Abtretung nach Insolvenzeröffnung entstehender Forderungen bei Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners

  • Betriebs-Berater

    Zur Wirksamkeit der Vorausabtretung nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen ab Freigabe der freiberuflichen Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückerlangung der Wirksamkeit einer Vorausabtretung künftiger nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen infolge Konvaleszenz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorausabtretung nach Insolvenzeröffnung entstehender Forderungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzschuldners

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Wirksamkeit der Vorausabtretung nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Insolvenzrecht -Insolvenz von Freiberuflern Arztpraxen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1181
  • MDR 2013, 1314
  • NZI 2013, 641
  • WM 2013, 1129
  • BB 2013, 1409
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZR 75/11

    Insolvenzrecht: Rechtsfolgen der Freigabe des Schuldnervermögens aus einer

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12
    Die Freigabe nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO verwirklicht sich mit dem Zugang der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters bei dem Schuldner (BGH, Urteil vom 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11, BGHZ 192, 322 Rn. 19, 24).

    Die Freigabe verwirklicht sich ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Erklärungen mit dem Zugang der Freigabeerklärung bei dem Schuldner (BGH, Urteil vom 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11, BGHZ 192, 322 Rn. 19).

    Die von dem Schuldner ab Wirksamwerden einer Freigabeerklärung aus der selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte stehen darum als ihm gehörendes Vermögen grundsätzlich nur den Gläubigern, deren Forderungen erst nach der Freigabeerklärung entstanden sind, als Haftungsmasse zur Verfügung (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - IX ZB 175/10, WM 2011, 1344 Rn. 11; BGH, Urteil vom 9. Februar 2012, aaO Rn. 28).

  • BGH, 14.01.2010 - IX ZR 93/09

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12
    Die betroffenen Gegenstände scheiden aus der Insolvenzmasse aus und unterliegen ebenso wie das insolvenzfreie Vermögen (BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - IX ZR 93/09, WM 2010, 523 Rn. 6) der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - IX ZB 112/06, WM 2009, 807 Rn. 8; BT-Drucks 16/3227, S. 17).

    Schließlich ist der Schuldner nicht gehindert, aus seinem insolvenzfreien Vermögen bestimmte Gläubiger zu befriedigen (BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - IX ZR 93/09, WM 2010, 523 Rn. 8 ff).

  • BGH, 18.02.2010 - IX ZR 61/09

    Fortführung einer Arztpraxis durch den Insolvenzverwalter: Wirksamkeit von

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12
    Folglich geht eine Vorausabtretung insbesondere dann ins Leere, wenn der Verwalter die Praxis des Schuldners fortführt (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09, WM 2010, 567 Rn. 2).

    Infolge der Freigabe fällt darum der Neuerwerb des Schuldners aus der freiberuflichen Tätigkeit - anders als bei einer Fortsetzung der selbständigen Tätigkeit durch den Verwalter selbst (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09, WM 2010, 567 Rn. 2) - nicht mehr in die Masse (LG Göttingen, ZInsO 2011, 1798 f; HmbKomm-InsO/Lüdtke, 4. Aufl., § 35 Rn. 258; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl., § 35 Rn. 99; Ahrens in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 2012, § 35 Rn. 159; Holzer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 35 Rn. 114; Meyer in Cranshaw/Paulus/Michel, Bankenkommentar zum Insolvenzrecht, 2. Aufl., § 35 Rn. 82; Berger, ZInsO 2008, 1101, 1106).

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12
    Folgerichtig fällt ein nach Erklärung der Freigabe im Prozessweg erstrittener Vermögenswert nicht in die Masse (BGH, Urteil vom 21. April 2005 - IX ZR 281/03, BGHZ 163, 32, 37).

    bb) Die Freigabe von Vermögenswerten durch den Verwalter (vgl. § 32 Abs. 3 Satz 1 InsO) bedeutet, dass der Insolvenzbeschlag erlischt und der Schuldner die Verfügungsbefugnis zurückerhält (BGH, Urteil vom 21. April 2005 - IX ZR 281/03, BGHZ 163, 32, 35).

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12
    Abschlagszahlungen, die der Kassenarzt aufgrund satzungsmäßiger Bestimmungen erhalten mag, ändern daran nichts (BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - IX ZR 247/03, BGHZ 167, 363 Rn. 7).

    Eine gesicherte Rechtsposition an Honoraransprüchen eines Kassenarztes kann der Zessionar darum erst erwerben, nachdem der Arzt vergütungsfähige Leistungen erbracht hat (BGH, Urteil vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 25; vom 20. Oktober 2011 - IX ZR 10/11, WM 2011, 2294 Rn. 9).

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12
    aa) Die Partei- und Prozessfähigkeit des Schuldners (§§ 50, 51 ZPO) wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08, WM 2009, 332 Rn. 7).

    entzogen wird, geht die Prozessführungsbefugnis für massezugehöriges Vermögen von dem Schuldner auf den Verwalter über (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - V ZB 3/08, WM 2008, 1789 Rn. 8; vom 11. Dezember 2008, aaO; HK-InsO/Kayser, 6. Aufl., § 80 Rn. 23; HmbKomm-InsO/Kuleisa, 4. Aufl., § 80 Rn. 40; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 80 Rn. 9; Piekenbrock in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, § 80 Rn. 18).

  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 112/06

    Anwendbarkeit des Vollstreckungsverbots nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung ( InsO

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12
    Darum ist der Schuldner etwa befugt, nach Freigabe eines Vermögensgegenstandes durch den Verwalter die sich aus § 89 InsO ergebenden Rechte während des laufenden Insolvenzverfahrens geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - IX ZB 112/06, WM 2009, 807).

    Die betroffenen Gegenstände scheiden aus der Insolvenzmasse aus und unterliegen ebenso wie das insolvenzfreie Vermögen (BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - IX ZR 93/09, WM 2010, 523 Rn. 6) der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - IX ZB 112/06, WM 2009, 807 Rn. 8; BT-Drucks 16/3227, S. 17).

  • BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10

    Insolvenzrecht: Absonderungsrecht des Gläubigers eines vor Insolvenzeröffnung

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12
    Nur wenn der Zessionar bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der abgetretenen Forderung erlangt hat, ist die Abtretung insolvenzfest (BGH, Urteil vom 26. Januar 2012 - IX ZR 191/10, WM 2012, 549 Rn. 29; vom 20. September 2012 - IX ZR 208/11, WM 2012, 2292 Rn. 13).

    Gesichert ist eine Rechtsposition dann, wenn der Zedent und der Forderungsschuldner sie ohne Zustimmung des Zessionars durch einseitiges Verhalten nicht mehr zerstören können (BGH, Urteil vom 26. Januar 2012, aaO Rn. 31).

  • BGH, 20.09.2012 - IX ZR 208/11

    Insolvenzverfahren: Insolvenzfestigkeit einer Forderungsabtretung künftiger

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12
    Nur wenn der Zessionar bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der abgetretenen Forderung erlangt hat, ist die Abtretung insolvenzfest (BGH, Urteil vom 26. Januar 2012 - IX ZR 191/10, WM 2012, 549 Rn. 29; vom 20. September 2012 - IX ZR 208/11, WM 2012, 2292 Rn. 13).

    Bei Dienstverträgen entsteht der Vergütungsanspruch erst mit der Erbringung der Dienstleistung (BGH, Urteil vom 20. September 2012, aaO Rn. 14), weil der Vertrag durch Kündigung beendet werden oder der Dienstverpflichtete die ihm obliegende Leistung ohne Gründe, die einen Vergütungsanspruch begründen, verweigern kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - IX ZR 87/07, WM 2008, 1460 Rn. 13).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04

    Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen

    Auszug aus BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12
    Deshalb ist anerkannt, dass auch zunächst nach § 81 Abs. 1 Satz 1 InsO schwebend unwirksame Verfügungen des Schuldners entsprechend § 185 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB wirksam werden können, wenn der Schuldner Berechtigter geblieben und das Insolvenzverfahren beendet ist (BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/04, BGHZ 166, 74 Rn. 20).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 255/06

    Rechte von Grundpfandgläubigern in der Insolvenz des Sicherungsgebers

  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 175/10

    Insolvenzrecht: Zweites Insolvenzverfahren eines Neugläubigers bei Freigabe des

  • LG Göttingen, 08.08.2011 - 10 T 53/11
  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von

  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 3/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung des

  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 87/07

    Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Arbeitseinkommen des

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil: Einspruchseinlegung durch den

  • BGH, 20.10.2011 - IX ZR 10/11

    Erfüllung eines Dienstverhältnisses des Insolvenzschuldners durch den

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 172/11

    Abtretung eines aus einer Insolvenzanfechtung folgenden streitigen

  • BGH, 26.02.2013 - IX ZB 165/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Grenzen der Auskunftspflichten eines selbständig

  • BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09

    Rechtsschutzinteresse; Komplementär-GmbH; Fehlen von Fortführungsaussichten;

  • BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17

    Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines

    Tritt ein als Kassenzahnarzt tätiger Schuldner vor Insolvenzeröffnung ihm zustehende künftige Forderungen gegen seine kassenzahnärztliche Vereinigung zur Sicherung ab und gibt der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung seine selbständige Tätigkeit frei, so fallen diese Forderungen während der Dauer des Insolvenzverfahrens mangels eines wirksamen Erwerbs des Sicherungsnehmers in das frei gegebene Vermögen des Schuldners (Aufgabe von BGH, Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, WM 2013, 1129).

    Allerdings ist zu beachten, dass dem Kläger die im Streit stehenden Vergütungsforderungen gegen die Drittschuldnerin - abweichend von der auf dem Senatsurteil vom 18. April 2013 (IX ZR 165/12, WM 2013, 1129 Rn. 20 ff) beruhenden rechtlichen Würdigung der Vordergerichte und der Parteien - nicht von der Erstzessionarin wirksam abgetreten wurden.

    Das Erwerbsverbot blieb auch während des Zeitraums der Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (§ 35 Abs. 2 Satz 1 InsO) erhalten, so dass die Erstzessionarin die Vergütungsforderungen nicht - wie der Senat bisher angenommen hat (BGH, Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, WM 2013, 1129 Rn. 20 ff; kritisch etwa HmbKomm-InsO/Lüdtke, 7. Aufl., § 35 Rn. 274; HK-InsO/Ries, 9. Aufl., § 35 Rn. 83; Heinze, DZWIR 2013, 385 ff; v. Gleichenstein, ZVI 2013, 409, 419 ff; zustimmend Smid, DZWIR 2014, 201, 222 f; Hofmann, EWiR 2013, 551 f) - infolge Konvaleszenz (§ 185 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB) erlangt hat, sondern vielmehr als Nichtberechtigte außerstande war, die Forderungen wirksam an den Kläger abzutreten.

    Entsteht die im Voraus abgetretene Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kann der Gläubiger gemäß § 91 Abs. 1 InsO kein Forderungsrecht zu Lasten der Masse mehr erlangen (BGH, Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, WM 2013, 1129 Rn. 17).

    (2) Es ist anerkannt, dass unwirksame Verfügungen des Schuldners entsprechend § 185 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB ex nunc als gültig erstarken, wenn der Schuldner Berechtigter geblieben und das Insolvenzverfahren beendet ist (BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/04, BGHZ 166, 74 Rn. 20; Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, WM 2013, 1129 Rn. 25 f; Jaeger/Windel, InsO, 2007, § 81 Rn. 30; Schmidt/Sternal, InsO, 19. Aufl., § 81 Rn. 16; MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 3. Aufl., § 81 Rn. 18).

    Mangels einer Verfahrensbeendigung hinderte das - entgegen der früheren Würdigung des Senats (BGH, Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, WM 2013, 1129 Rn. 24 ff) - weiter einschlägige Erwerbsverbot des § 91 InsO einen Übergang der Vergütungsforderungen auf die Erstzessionarin.

    (3) Die von der Freigabe erfassten Gegenstände scheiden folglich aus der Insolvenzmasse aus und unterliegen ebenso wie das insolvenzfreie Vermögen der uneingeschränkten Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners (BGH, Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, WM 2013, 1129 Rn. 22; vom 21. Februar 2019 - IX ZR 246/17, DB 2019, 659 Rn. 20).

    Die von dem Schuldner ab Wirksamwerden einer Freigabeerklärung aus der selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte bilden als ihm gehörendes Vermögen zugunsten der Gläubiger, deren Forderungen erst nach der Freigabeerklärung entstanden sind, einen separaten Haftungsfonds (BGH, Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, WM 2013, 1129 Rn. 23).

  • BGH, 21.02.2019 - IX ZR 246/17

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Zahnarztes: Erlöschen eines

    Diese scheiden aus der Insolvenzmasse aus und unterliegen der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners (BGH, Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, ZIP 2013, 1181 Rn. 22 mwN).

    Ob der Insolvenzverwalter darüber hinaus eine rückwirkende Einzelfreigabe hinsichtlich bestimmter Vermögenswerte erteilen kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, ZIP 2013, 1181 Rn. 9), muss im Streitfall entschieden werden.

    Dabei handelt es sich um die Einkünfte, welche der Schuldner nach der Freigabeerklärung erzielt (BT-Drucks. 16/3227, S. 17; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - IX ZB 175/10, WM 2011, 1344 Rn. 7; Urteil vom 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11, BGHZ 192, 322 Rn. 28; vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, ZIP 2013, 1181 Rn. 23; vom 13. März 2014 - IX ZR 43/12, WM 2014, 751 Rn. 13; BSGE 118, 30 Rn. 30), um die danach erwirtschafteten Vermögenswerte (BGH, Urteil vom 9. Februar 2012, aaO) und die aus der selbständigen Tätigkeit neu erworbenen Gegenstände einschließlich ihrer Surrogate (d'Avoine, Arzt und Praxis in Krise und Insolvenz, 2. Aufl. 2016, Rn. 403).

    Jedoch wäre eine Abtretung vor dem 1. Dezember 2014 entstandener Honoraransprüche an die DZR gemäß § 91 InsO unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, ZIP 2013, 1181 Rn. 16 f).

    Soweit sich aus den Urteilen des Senats vom 11. Mai 2006 (IX ZR 247/03, BGHZ 167, 363 Rn. 7) und vom 18. April 2013 (IX ZR 165/12, ZIP 2013, 1181 Rn. 19) etwas anderes ergibt, wird daran nicht festgehalten.

  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 43/12

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines selbständig tätigen Zahnarztes:

    Infolge der Freigabe fiel der Neuerwerb des Schuldners aus der freiberuflichen Tätigkeit ab dem 1. April 2009 nicht mehr in die Masse (BGH, Urteil vom 18. April 2013, IX ZR 165/12, ZIP 2013, 1181).

    Die von dem Schuldner ab Wirksamwerden der Freigabeerklärung aus der selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte stehen deshalb als ihm gehörendes Vermögen grundsätzlich nur den Neugläubigern, deren Forderungen nach Wirksamwerden der Freigabeerklärung entstanden sind, als Haftungsmasse zur Verfügung (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - IX ZB 175/10, WM 2011, 1344 Rn. 11; Urteil vom 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11, BGHZ 192, 322 Rn. 28; vom 18. April 2013, aaO).

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis entstehen erst mit Erbringung der Arbeitsleistung, weil der Vertrag durch Kündigung beendet werden kann oder der Arbeitnehmer die ihm obliegende Leistung, ohne Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch auf Vergütung ohne Arbeitsleistung gegeben wäre, verweigern kann (vgl. BGH 26. Juni 2008 - IX ZR 87/07 - Rn. 13; 14. Januar 2010 - IX ZR 78/09 - Rn. 21; 20. September 2012 - IX ZR 208/11 - Rn. 14; 18. April 2013 - IX ZR 165/12 - Rn. 19) .
  • BGH, 13.06.2013 - IX ZB 38/10

    Insolvenz eines selbstständig tätigen Schuldners: Pflicht zur Aufnahme eines

    Angemessen ist nur eine dem Schuldner mögliche abhängige Tätigkeit (BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413 Rn. 13; vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 6; vom 17. Januar 2013 - IX ZB 98/11, WM 2013, 380 Rn. 10; vom 26. Februar 2013 - IX ZB 165/11, WM 2013, 579 Rn. 7; vgl. auch Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, WM 2013, 1129 Rn. 14).

    Daher bilden die Einkünfte einer unselbständigen und nicht der tatsächlich ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit die Bemessungsgrundlage für die nach § 35 Abs. 2 Satz 2 InsO zugunsten der Masse abzuführenden Zahlungen (BGH, Urteil vom 18. April 2013, aaO).

  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 45/13 R

    Vertrags(zahn)arzt - Honoraransprüche gegen die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung

    Selbst wenn angenommen werde, dass der Beschluss vom 13.2.2009 ex nunc wirke, wäre nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 18.4.2013 - IX ZR 165/12) die Abtretung des Klägers an seine geschiedene Ehefrau infolge der Freigabeerklärung wieder wirksam geworden.

    Damit knüpft § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO an die allgemeine Freigabebefugnis des Insolvenzverwalters (vgl § 32 Abs. 3 Satz 1 InsO) an (vgl BGH Urteil vom 18.4.2013 - IX ZR 165/12 - NZI 2013, 641 RdNr 23) , die dazu führt, dass der Insolvenzbeschlag bezogen auf die freigegebenen Gegenstände erlischt und dass diese aus der Insolvenzmasse ausscheiden (vgl BGH Urteil vom 14.1.2010 - IX ZR 93/09 - NZI 2010, 223 RdNr 6) .

    Die von dem Schuldner ab dem Wirksamwerden der Freigabeerklärung aus der selbstständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte stehen als ihm gehörendes Vermögen grundsätzlich allein den Gläubigern als Haftungsmasse zur Verfügung, deren Forderungen nach der Freigabeerklärung entstanden sind (BGH Urteil vom 18.4.2013 - IX ZR 165/12 - NZI 2013, 641 RdNr 23; BGHZ 192, 322 RdNr 28, jeweils mwN) .

    Für die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Erklärung Wirkung entfaltet, ist der Zugang bei dem Schuldner maßgebend (BGHZ 192, 322 RdNr 24; Hirte in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl 2010, § 35 RdNr 99 mwN; Bäuerle in Braun, InsO, 6. Aufl 2014, § 35 RdNr 109 f mwN) , jedenfalls wenn sie - wie vorliegend - nicht ausdrücklich rückwirkend erteilt wird (vgl BGH NZI 2013, 641 RdNr 9) .

    aa) Als Neuerwerb, der nicht in die Masse fällt, sind diejenigen Einkünfte zu qualifizieren, welche der Schuldner von der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters an aus der freigegebenen selbstständigen Tätigkeit erzielt (BGHZ 192, 322 RdNr 28; BGH Urteil vom 18.4.2013 - IX ZR 165/12 - NZI 2013, 641 RdNr 23) .

    Voraussetzung für die Entstehung eines Vergütungsanspruchs des Vertrags(zahn)arztes ist danach zunächst, dass vergütungsfähige Leistungen erbracht werden (BGHZ 167, 363 RdNr 7; BGH Urteil vom 18.4.2013 - IX ZR 165/12 - NZI 2013, 641) .

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11

    Freigabe gemäß § 35 Abs 2 InsO - Passivlegitimation

    Die Freigabe verwirkliche sich ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Erklärungen bereits mit dem Zugang der Freigabeerklärung bei dem Schuldner (BGH 18. April 2013 - IX ZR 165/12 - Rn. 21) .
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 38/17 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Abtretungsvereinbarungen über

    Wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw die spätere Freigabe des Vermögens aus der zahnärztlichen Tätigkeit durch die Gläubigerversammlung Auswirkungen auf die Wirksamkeit der vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschlossenen Abtretungsvereinbarungen gehabt haben sollten (dazu näher BGH Urteil vom 18.4.2013 - IX ZR 165/12 - MDR 2013, 1314) , ist der Beigeladene jedenfalls infolge der am 22.6.2011 zwischen ihm und dem Kläger vereinbarten Abtretung Gläubiger der Honoraransprüche für das Quartal III/2013 geworden.

    Dieser hat sich in einem Urteil vom 11.5.2006 (BGHZ 167, 363, 367) mit der Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen eines Vertragsarztes gegen die KÄV befasst (vgl auch das nachfolgende Urteil desselben Senats vom 18.4.2013 - IX ZR 165/12 - MDR 2013, 1314) .

  • BGH, 25.01.2018 - IX ZA 19/17

    Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter

    Dabei kann dahinstehen, in welchem Umfang und nach welchen Maßstäben Honorarforderungen für ärztliche Behandlungen, die vor einer Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters begonnen worden sind, nach der Freigabeerklärung der Insolvenzmasse oder dem Schuldner zuzuordnen sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - IX ZR 247/03, BGHZ 167, 363 Rn. 25; vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, NZI 2013, 641 Rn. 19; BSG, BSGE 118, 30 Rn. 32, 34).

    Die vom Schuldner ab Wirksamwerden einer Freigabeerklärung aus der selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte stehen darum als ihm gehörendes Vermögen grundsätzlich nur den Gläubigern, deren Forderungen erst nach der Freigabeerklärung entstanden sind, als Haftungsmasse zur Verfügung (BGH, Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 165/12, NZI 2013, 641 Rn. 22 f).

    Demgemäß hat er dem Schuldner für den Zeitraum ab Verfahrenseröffnung am 9. Februar 2017 bis Wirksamwerden der Freigabe am 11. Februar 2017 nach § 35 Abs. 2 InsO für die bis dahin entstandenen Forderungen eine an keine zeitlichen Voraussetzungen geknüpfte Einzelfreigabe erteilt (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2013, aaO Rn. 9).

  • BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17

    Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der

    (2) Etwas anderes könnte nur für den --hier nicht vorliegenden-- Fall gelten, dass die Handlung des Insolvenzverwalters offensichtlich gegen die Aufgaben eines Insolvenzverwalters verstößt und sich dies dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls ohne weiteres aufdrängen musste (evidente Insolvenzzweckwidrigkeit), da diese dann unwirksam ist und die Masse nicht verpflichtet (BGH-Urteile vom 10.01.2013 - IX ZR 172/11, ZIP 2013, 531, Rz 8 f., m.w.N.; vom 18.04.2013 - IX ZR 165/12, ZIP 2013, 1181, Rz 14).
  • BGH, 27.07.2023 - IX ZR 267/20

    Musterfeststellungsklage zum Neukundenbonus in der Insolvenz eines

  • BGH, 03.04.2014 - IX ZA 5/14

    Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Veräußerungserlöse

  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - andauernde

  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 10/18 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Aufrechnung gegenüber einer vom

  • BayObLG, 18.11.2021 - 102 Sch 142/21

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach Eröffnung des

  • BFH, 20.11.2019 - XI R 51/17

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  • BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19

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  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 11/18 R

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  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 750/12

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  • OLG Brandenburg, 21.12.2022 - 4 U 121/20

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  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

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  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 27 U 31/16

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  • AG Mannheim, 18.07.2019 - 4 IN 1331/19

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  • OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Honorarforderungen eines Zahnarztes gegen eine

  • OLG Dresden, 15.10.2014 - 13 U 1605/13

    Ansprüche des vorläufigen Sachwalters aus Beratungsleistungen im Rahmen des

  • BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21

    1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs des Schuldners auf Auszahlung des

  • AG Wiesbaden, 03.05.2016 - 91 C 2863/15

    Die in einer Satzung einer kassenzahnärztlichen Vereinigung enthaltene Regelung,

  • BGH, 13.09.2018 - IX ZR 299/17

    Anfechtbarkeit der Abtretung der Forderungen gegen die Kassenzahnärztliche

  • FG Thüringen, 26.07.2017 - 4 K 459/15

    Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters während des Insolvenzverfahrens -

  • VG Saarlouis, 28.07.2021 - 5 K 141/21

    Zur Wirkung der Freigabe des Geschäftsbetriebs durch die Insolvenzverwaltung auf

  • LG Hagen, 27.06.2023 - 21 O 26/20
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