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   OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 14 U 1994/13   

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https://dejure.org/2014,30701
OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 14 U 1994/13 (https://dejure.org/2014,30701)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.10.2014 - 14 U 1994/13 (https://dejure.org/2014,30701)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Oktober 2014 - 14 U 1994/13 (https://dejure.org/2014,30701)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Erwerbers einer sittenwidrig überteuerten Immobilie gegenüber der finanzierenden Bank; Zulässigkeit der Aufrechnung nach Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die Bank

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Leistungsverweigerungsrecht des Kreditnehmers zur wirtschaftlichen Durchsetzung eines verjährten Schadensersatzanspruchs wegen Aufklärungspflichtverletzung der Bank

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Aufrechnung oder Leistungsverweigerungsrecht zur wirtschaftlichen Durchsetzung verjährten Schadensersatzanspruchs gegenüber ihre Aufklärungspflicht verletzender Bank

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Erwerbers einer sittenwidrig überteuerten Immobilie gegenüber der finanzierenden Bank; Zulässigkeit der Aufrechnung nach Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die Bank

  • rechtsportal.de

    Rechte des Erwerbers einer sittenwidrig überteuerten Immobilie gegenüber der finanzierenden Bank

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch gegen Bank verjährt: Keine Aufrechnung möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufrechnung eines Darlehensnehmers kann beim Fehlen gleichartiger Forderungen ausgeschlossen sein

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 215, 242, 273 Abs. 1, § 274 Abs. 1, §§ 387, 853
    Kein Leistungsverweigerungsrecht des Kreditnehmers zur wirtschaftlichen Durchsetzung eines verjährten Schadensersatzanspruchs wegen Aufklärungspflichtverletzung der Bank

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufrechnung eines Darlehensnehmers kann beim Fehlen gleichartiger Forderungen ausgeschlossen sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch gegen Bank verjährt: Keine Aufrechnung möglich! (IMR 2015, 1066)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 316
  • MDR 2014, 1403
  • WM 2014, 2364
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 14 U 1994/13
    Vor diesem Hintergrund ist anerkannt, dass dem Schuldner ein Zurückbehaltungsrecht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zusteht, wenn dieses die Durchsetzung einer (für sich genommen unbestrittenen) Hauptforderung auf unabsehbare Zeit verhindern und so im Ergebnis zu einer faktischen Vereitelung ihrer Durchsetzung führen würde (BGH, Urt. v. 11.04.1984 - VIII ZR 302/82, BGHZ 91, 73, juris Rn. 56; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 273 Rn. 17; Staudinger/Bittner, BGB, Neubearb. 2004, § 273 Rn. 103; MüKoBGB/Krüger, 6. Aufl., § 273 Rn. 72; jew. m. w. N.).

    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus den vom Kläger thematisierten Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 28.06.1983 (VI ZR 285/81) und 11.04.1984 (VIII ZR 302/82) ableiten.

  • BGH, 28.06.1983 - VI ZR 285/81

    Befreiungsanspruch - Verbindlichkeit - Zahlungsanspruch - Aufrechnung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 14 U 1994/13
    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus den vom Kläger thematisierten Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 28.06.1983 (VI ZR 285/81) und 11.04.1984 (VIII ZR 302/82) ableiten.
  • OLG Hamm, 12.03.2012 - 31 U 167/06

    Abweisung der Klage auf Rückabwicklung des Erwerbs von Eigentumswohnungen im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 14 U 1994/13
    Erlangt hat er jedoch von der Beklagten nicht das Appartement, sondern die Darlehensvaluten, und zwar unabhängig davon, ob die entsprechenden Beträge an ihn oder weisungsgemäß direkt an die Verkäuferin ausgezahlt wurden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 12.03.2012 - 31 U 167/06, juris Rn. 122 m. w. N.).
  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    In der Einwendung der Klägerin liegt auch nicht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts im Sinne des § 215 BGB, weil Leistungen aus den Zinssatz-Swap-Verträgen - das Bestehen eines Anspruchs der Klägerin auf Vertragsaufhebung nach Maßgabe der § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB unterstellt - gerade nicht Zug um Zug gegen die Vertragsaufhebung zu erfüllen wären (OLG Nürnberg, WM 2014, 2364, 2366).

    cc) Eine analoge Anwendung der §§ 215, 821, 853 BGB kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht (OLG Nürnberg, WM 2014, 2364, 2366 f.; aA OLG Hamm, Urteil vom 31. März 2011 - 28 U 63/10, juris Rn. 81, 162 f.; in diese Richtung auch OLG Bremen, WM 2006, 758, 768; offen BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - IX ZR 69/11, juris Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 14.10.2016 - 1 U 136/14

    Ein Leistungsverweigerungsrecht begründet keine dauernde Einrede im Sinne des §

    In der Einwendung der Klägerin liegt auch nicht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts im Sinne des § 215 BGB, weil Leistungen aus den Zinssatz-Swap-Verträgen - das Bestehen eines Anspruchs der Klägerin auf Vertragsaufhebung nach Maßgabe der § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB unterstellt - gerade nicht Zug um Zug gegen die Vertragsaufhebung zu erfüllen wären (OLG Nürnberg, WM 2014, 2364, 2366 [OLG Nürnberg 10.10.2014 - 14 U 1994/13] ).

    cc) Eine analoge Anwendung der §§ 215, 821, 853 BGB kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht (OLG Nürnberg, WM 2014, 2364, 2366 f. [OLG Nürnberg 10.10.2014 - 14 U 1994/13] ; aA OLG Hamm, Urteil vom 31. März 2011 - 28 U 63/10, juris Rn. 81, 162 f.; in diese Richtung auch OLG Bremen, WM 2006, 758, 768; offen BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - IX ZR 69/11, juris Rn. 11).

  • BGH, 14.07.2015 - XI ZR 486/14
    OLG Nürnberg - Az. 14 U 1994/13 vom 10.10.2014;.
  • LG Bonn, 09.04.2015 - 2 O 11/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Zinsen aus einem

    In diesem Sinne hat auch das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 10.10.2014 - 14 U 1994/13 -, WM 2014, 2364 ff.) entschieden: Das Recht zur dauerhaften Leistungsverweigerung kann nicht aus § 215 BGB abgeleitet werden.
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