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   BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15   

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https://dejure.org/2017,15140
BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15 (https://dejure.org/2017,15140)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15 (https://dejure.org/2017,15140)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15 (https://dejure.org/2017,15140)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO, § 355 Abs 1 BGB vom 23.07.2002, § 355 Abs 2 BGB vom 23.07.2002, § 488 Abs 1 S 2 BGB, § 495 Abs 1 BGB vom 23.07.2002
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers; mangelhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist

  • IWW

    § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB, § ... 357 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 346 ff. BGB, § 256 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 495 Abs. 1 BGB, § 355 Abs. 1, 2 BGB, Art. 229 § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 22 Abs. 2, §§ 32, 38 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 312d Abs. 2 BGB, § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV, § 16 BGB-InfoV, § 14 Abs. 1 BGB-InfoV, § 242 BGB

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers nach Widerruf seiner auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung; Uneingeschränkte Nachprüfung der Würdigung prozessualer Erklärungen einer Partei durch das ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • rewis.io

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers; mangelhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers nach Widerruf seiner auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung; Uneingeschränkte Nachprüfung der Würdigung prozessualer Erklärungen einer Partei durch das ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers nach Widerruf seiner auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung; Uneingeschränkte Nachprüfung der Würdigung prozessualer Erklärungen einer Partei durch das ...

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers; mangelhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers nach Widerruf des Darlehensvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage beim Widerruf von Verbraucherkreditverträgen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf von Darlehensverträgen - und die Zulässigkeit negativer Feststellungsklagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers nach Widerruf des Darlehensvertrags

  • versr.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet über die Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf - Sparda Bank Baden-Württemberg ohne Erfolg

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehen: Negative Feststellungsklage ist zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bank hat ab Zugang des Widerrufs keine Ansprüche auf Zinsen und Tilgung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Darlehensvertrages gegenüber einer Bank

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklage nach Widerruf eines Immobiliendarlehens nun unter bestimmten Voraussetzungen doch möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung der Sparda-Banken unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf - Widerrufsjoker (Sparkassen/Volksbanken/ING-DiBa/DSL-Bank u. a.)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklage nach Widerruf eines Immobiliendarlehens unter bestimmten Voraussetzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf gegen Sparda-Bank ist wirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Darlehen: Negative Feststellungsklage ist zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklage nach Widerruf eines Immobiliendarlehens nun unter bestimmten Voraussetzungen doch möglich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Widerruf Darlehen Sparda-Bank 2008

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Negative Feststellung der Wirksamkeit eines Verbraucherwiderrufs zulässig

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf erfolgreich! Sparda-Bank verliert vor BGH (BGH, Urt. v. 16.05.2017 - XI ZR 586/15).!

  • der-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklagen in Widerrufsfällen zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerrufsbelehrungen der Sparda-Bank BW

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Negative Feststellungsklage

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Sparda Bank Baden-Württemberg erfolglos - Widerruf von Darlehensverträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2340
  • ZIP 2017, 1264
  • ZIP 2017, 40
  • MDR 2017, 16
  • MDR 2017, 887
  • WM 2017, 1258
  • BB 2017, 1154
  • BB 2017, 1473
 
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Wird zitiert von ... (367)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Der Vorrang der Leistungsklage gilt unter den vom Senat näher ausgeführten Umständen für das Begehren auf positive Feststellung, der Verbraucherdarlehensvertrag habe sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, das sich wirtschaftlich mit dem Interesse an der Rückgewähr der auf den Verbraucherdarlehensvertrag erbrachten Leistungen deckt (Senatsurteil vom 21. Februar 2017 aaO Rn. 21) und ohne entsprechenden Zusatz nicht als negative Feststellungsklage im Sinne der vom Kläger hier erhobenen ausgelegt werden kann.

    aa) Die Beklagte belehrte den Kläger, wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, mittels der Wendung "die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags" unklar über die Voraussetzungen des § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB aF (Senatsurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16, WM 2017, 806 Rn. 13 mwN).

    Insoweit gilt, dass sich der Unternehmer bei der Gestaltung einer Widerrufsbelehrung am Wortlaut des Gesetzes orientieren darf und nicht genauer formulieren muss als der Gesetzgeber selbst (Senatsurteile vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, WM 2017, 427 Rn. 17, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16, WM 2017, 806 Rn. 14; Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 8).

    cc) Der durch objektive Auslegung ermittelte Belehrungsfehler konnte, was das Berufungsgericht richtig gesehen hat, nicht durch die konkreten, aber nicht in Textform dokumentierten Umstände der Erteilung der Widerrufsbelehrung ausgeräumt werden (Senatsurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16, WM 2017, 806 Rn. 16 ff.).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    c) Schließlich hat das Berufungsgericht richtig erkannt, die Beklagte sei so erheblich sowohl von dem Muster für die Widerrufsbelehrung gemäß der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der hier maßgeblichen, zwischen dem 1. April 2008 und dem 3. August 2009 geltenden Fassung als auch von dem bis zum 30. September 2008 gemäß § 16 BGB-InfoV noch verwendungsfähigen Muster für die Widerrufsbelehrung gemäß der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der zwischen dem 8. Dezember 2004 und dem 31. März 2008 geltenden Fassung abgewichen, dass sie sich auf die Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung - gegebenenfalls in Verbindung mit § 16 BGB-InfoV - nicht berufen könne (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 22 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).

    Auch mit der nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 39 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 34 ff. sowie vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 30) in Einklang stehen schließlich die Überlegungen, die das Berufungsgericht dazu veranlasst haben, den Widerruf des Klägers nicht an § 242 BGB scheitern zu lassen.

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts beruhen auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage, berücksichtigen alle erheblichen Gesichtspunkte, verstoßen nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze und gehen nicht von einem falschen Wertungsmaßstab aus (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 aaO Rn. 18 sowie - XI ZR 564/15 aaO Rn. 43 und vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 27).

  • BGH, 14.03.2017 - XI ZR 442/16

    Widerruf einer Verbraucherdarlehensvertrages: Ordnungsgemäße Klagerhebung bei

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Insoweit liegt der hier zu entscheidende Fall anders als die Fälle, in denen der Klageantrag auf die positive Feststellung gerichtet ist, der Darlehensvertrag habe sich aufgrund des Widerrufs der auf seinen Abschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, juris Rn. 13 ff. und vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 19).

    a) Zwar genügten, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils klargestellt hat, entgegen der Rechtsmeinung des Berufungsgerichts die Angaben der Beklagten zur Länge der Widerrufsfrist den Vorgaben des inhaltlichen Deutlichkeitsgebots (vgl. Senatsurteil vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 23).

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts beruhen auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage, berücksichtigen alle erheblichen Gesichtspunkte, verstoßen nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze und gehen nicht von einem falschen Wertungsmaßstab aus (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 aaO Rn. 18 sowie - XI ZR 564/15 aaO Rn. 43 und vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 27).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Auch mit der nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 39 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 34 ff. sowie vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 30) in Einklang stehen schließlich die Überlegungen, die das Berufungsgericht dazu veranlasst haben, den Widerruf des Klägers nicht an § 242 BGB scheitern zu lassen.

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts beruhen auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage, berücksichtigen alle erheblichen Gesichtspunkte, verstoßen nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze und gehen nicht von einem falschen Wertungsmaßstab aus (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 aaO Rn. 18 sowie - XI ZR 564/15 aaO Rn. 43 und vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 27).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Insoweit gilt, dass sich der Unternehmer bei der Gestaltung einer Widerrufsbelehrung am Wortlaut des Gesetzes orientieren darf und nicht genauer formulieren muss als der Gesetzgeber selbst (Senatsurteile vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, WM 2017, 427 Rn. 17, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16, WM 2017, 806 Rn. 14; Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 8).

    Das wäre außerhalb des Anwendungsbereichs des § 312d Abs. 2 BGB aF nur der Fall, wenn die Beklagte durch den Zusatz - wie zu ihren Lasten zulässig (Senatsurteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, WM 2017, 427 Rn. 29 ff. mwN) - den Beginn der Widerrufsfrist für den Darlehensnehmer klar bestimmbar auf einen Tag hinausgeschoben hätte, an dem die Voraussetzungen des § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB aF erfüllt waren.

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Insoweit liegt der hier zu entscheidende Fall anders als die Fälle, in denen der Klageantrag auf die positive Feststellung gerichtet ist, der Darlehensvertrag habe sich aufgrund des Widerrufs der auf seinen Abschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, juris Rn. 13 ff. und vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 19).

    Zwar ist dieser Zusatz hinreichend deutlich, soweit der Gesetzgeber selbst gemäß § 312d Abs. 2 BGB in der für im Fernabsatz geschlossene Verbraucherdarlehensverträge bis zum 10. Juni 2010 relevanten Fassung (künftig: aF) an den "Tage des Vertragsschlusses" angeknüpft hat und sich die Widerrufsfrist nach dieser Vorschrift richtet (vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15, WM 2017, 766 Rn. 26 und vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, juris Rn. 47).

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Auch mit der nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 39 ff., zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 34 ff. sowie vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 30) in Einklang stehen schließlich die Überlegungen, die das Berufungsgericht dazu veranlasst haben, den Widerruf des Klägers nicht an § 242 BGB scheitern zu lassen.
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Revisionsgericht die Würdigung prozessualer Erklärungen einer Partei uneingeschränkt nachprüfen und Erklärungen selbst auslegen (vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260 Rn. 45).
  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    § 256 ZPO ermöglicht sogar die Feststellung eines betagten oder bedingten Rechtsverhältnisses (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1991 - IX ZR 38/91, WM 1992, 276, 277 mwN).
  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
    Wann dies der Fall war, entzog sich in dieser Konstellation der Kenntnis des Darlehensnehmers, der über interne Abläufe bei dem Darlehensgeber nicht informiert war (vgl. Senatsurteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 14) und deshalb den für das Anlaufen der Widerrufsfrist maßgeblichen Zeitpunkt nicht sicher bestimmen konnte.
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

  • BGH, 12.07.2011 - VI ZR 214/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten bei getrennter Abmahnung

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein

  • BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

  • BGH, 02.02.2017 - VII ZR 261/14

    Auslegung eines prozessualen Anerkenntnisses

  • LG Berlin, 05.12.2017 - 4 O 150/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf eines finanzierten Autokaufs bei mangelnder

    Sie stellt nach wie vor die Berechtigung des Klägers zum Widerruf vom 30.3.2016 in Abrede und vertritt damit die Auffassung, ihr stünde weiterhin ein Anspruch auf Zins- und Tilgung aus dem Darlehensvertrag gegen den Kläger zu (vgl. BGH, Urteil v. 16.5.2017 - XI ZR 586/15 - Rn. 13).

    Von dem belehrenden Unternehmer muss nicht erwartet werden, dass er genauer formuliert als der Gesetzgeber selbst (BGH, Beschluss v. 27. September 2016 - XI ZR 309/15 - Rn. 8; Urteil v. 22.11.2016 - XI ZR 434/15 - Rn. 17; v. 16.5.2017 - XI ZR 586/15 - Rn. 23).

    Anders ist es aber, wenn besondere Umstände und übereinstimmendes anderes Verständnis der Parteien in Textform dokumentiert wurden (BGH, Urteil v. 21.2.2017 - XI ZR 381/16 - Rn. 17f; v. 16.5.2017 - XI ZR 586/15 - 25).

  • LG Arnsberg, 17.11.2017 - 2 O 45/17

    VW-Bank: Kreditwiderruf unbefristet möglich

    Das berechtigte Interesse an der alsbaldigen Feststellung, dass der Kläger nach erklärtem Widerruf keine weiteren Zins- und Tilgungsleistungen schuldet, folgt aus dem Umstand, dass die Beklagte die Wirksamkeit des Widerrufs bestreitet und sich gegenüber dem Kläger einen vertraglichen Erfüllungsanspruch aus § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB berühmt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15 -, juris).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Für den Antrag festzustellen, die Darlehensverträge hätten sich aufgrund des Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, fehlt, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils näher ausgeführt hat (Senatsurteile vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15, WM 2017, 766 Rn. 11 ff., vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 13 ff., vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 19, vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15, WM 2017, 1258 Rn. 16, vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16, WM 2017, 1602 Rn. 16 f. und vom 23. Januar 2018 - XI ZR 359/16, n.n.v.), das Feststellungsinteresse.
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