Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2004 - I ZR 76/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1560
BGH, 19.02.2004 - I ZR 76/02 (https://dejure.org/2004,1560)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2004 - I ZR 76/02 (https://dejure.org/2004,1560)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - I ZR 76/02 (https://dejure.org/2004,1560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb des "Grünen Punkts" und das durch ihn repräsentierte Verwertungssystem; Herstellung von Verpackungen für plastische chemische Massen; Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit dem "Grünen Punkt"; Vergabe von Lizenzen am Zeichen "Der Grüne Punkt" für ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; VerpackV § 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; VerpackV § 6
    "Schlauchbeutel"; Vergabe des grünen Punkts an dem Restmüll zuzuführende Verpackungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Irreführung durch Duales System?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Irreführung durch "Grünen Punkt"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Irreführung durch "Grünen Punkt"

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2521
  • MDR 2004, 1130
  • NVwZ 2004, 1527 (Ls.)
  • GRUR 2004, 613
  • WRP 2004, 904
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97

    Tierheilpraktiker

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - I ZR 76/02
    Bei der Abwägung aller maßgeblichen Umstände, insbesondere der von einer Werbung mit objektiv richtigen Angaben ausgehenden Auswirkungen, der Bedeutung der - unterstellten - Irreführung sowie dem Gewicht etwaiger Interessen der Verbraucher oder des Werbenden selbst (vgl. BGH, Urt. v. 22.4.1999 - I ZR 108/97, GRUR 2000, 73, 75 = WRP 1999, 1145 - Tierheilpraktiker), ist im Streitfall maßgeblich auf die Zielsetzung der europäischen und nationalen Regelungen abzustellen, den Aufbau eines flächendeckenden privat finanzierten Systems zur Abholung und Wiederverwertung von Verkaufsverpackungen zum Schutz der Umwelt zu ermöglichen.
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - I ZR 76/02
    Denn das begehrte Verbot scheitert jedenfalls an der bei der Bemessung des Verbots aus § 3 UWG anzustellenden Interessenabwägung (vgl. BGH, Urt. v. 7.11.2002 - I ZR 276/99, GRUR 2003, 628, 630 = WRP 2003, 747 - Klosterbrauerei, m.w.N.).
  • KG, 14.06.1994 - 5 U 1738/93

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Lizenzvergabe für den "Grünen Punkt";

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - I ZR 76/02
    Ob eine dahingehende Vorstellung des Verbrauchers verfahrens- und rechtsfehlerfrei festgestellt ist (vgl. andererseits KG WRP 1994, 625, 627; Revision nicht angenommen, BGH, Beschl. v. 5.4.1995 - I ZR 148/94), kann offenbleiben.
  • OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 29/95

    UWG -Recht

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - I ZR 76/02
    Das Berufungsgericht hat die Beklagte gemäß dem zweitinstanzlich gestellten Antrag der Klägerinnen verurteilt (OLG Köln OLG-Rep 2002, 341),.
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Letzteres kommt vor allem dann in Betracht, wenn durch das Verbot ein wertvoller Besitzstand an einer Individualkennzeichnung zerstört würde (BGH GRUR 2003, 628, 630 - Klosterbrauerei; BGH, Urt. v. 19.2.2004 - I ZR 76/02, GRUR 2004, 613, 614 = WRP 2004, 904 - Schlauchbeutel; zu § 127 Abs. 1 MarkenG vgl. auch BGHZ 139, 138, 145 ff. - Warsteiner II).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer "Verkaufsverlosung"

    Zwar sind die von einer Irreführung mit bloßem Anlockeffekt ausgehenden Gefahren vergleichsweise gering, weshalb der Gesichtspunkt der Interessenabwägung (vgl. allgemein hierzu zuletzt BGH WRP 04, 904, 906 - Schlauchbeutel) gerade hier im Einzelfall dazu führen kann, eine gewisse Irreführungsgefahr hinzunehmen (vgl. Baumbach/Hefermehl-Bornkamm a.a.O., Rdz. 2.194 zu § 5).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08

    Irreführung durch Begriff "Branchenbuch" sowie durch Gestaltung einer

    Zum anderen muss der Gesichtspunkt der Interessenabwägung (vgl. zuletzt BGH WRP 04, 904 - Schlauchbeutel) eine gewisse Berücksichtigung finden, weil es den Herausgebern von "Auftragsverzeichnissen" jedenfalls nicht generell untersagt werden kann, für ihre Erzeugnisse eine griffige und vom Wortsinn her nicht unzutreffende Bezeichnung zu wählen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht