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   BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55   

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https://dejure.org/1957,629
BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55 (https://dejure.org/1957,629)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1957 - I ZR 190/55 (https://dejure.org/1957,629)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1957 - I ZR 190/55 (https://dejure.org/1957,629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 827
  • MDR 1957, 354
  • GRUR 1957, 278
  • WRP 1957, 273
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55
    Die in der Rechtsprechung über den Bedeutungswandel von Beschaffenheitsangaben entwickelten Grundsätze (Kunstseide RGZ 128, 264 [268], Cupresa-Seide BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] ) kommen daher im vorliegenden Falle für die allgemeine Bedeutung des Begriffes "stärken" nicht in Betracht, wie ihn das Berufungsgericht festgestellt hat.
  • BGH, 18.01.1952 - I ZR 87/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55
    Die Begründung des Berufungsgerichts hat mit Recht auf die in solchen Fällen notwendige Interessenabwägung Wert gelegt und folgt damit den vom Senat in BGHZ 8, 142 [145], NJW 52, 417 angewandten Richtlinien (vgl. hierzu auch OGHZ I, 182 und RGZ 148, 114).
  • BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52

    Schwarze Listen

    Auszug aus BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55
    Die Begründung des Berufungsgerichts hat mit Recht auf die in solchen Fällen notwendige Interessenabwägung Wert gelegt und folgt damit den vom Senat in BGHZ 8, 142 [145], NJW 52, 417 angewandten Richtlinien (vgl. hierzu auch OGHZ I, 182 und RGZ 148, 114).
  • RG, 25.03.1930 - II 393/29

    1. Wann ist anzunehmen, daß sich die Umbildung eines allgemeinen Sprachgebrauchs

    Auszug aus BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55
    Die in der Rechtsprechung über den Bedeutungswandel von Beschaffenheitsangaben entwickelten Grundsätze (Kunstseide RGZ 128, 264 [268], Cupresa-Seide BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] ) kommen daher im vorliegenden Falle für die allgemeine Bedeutung des Begriffes "stärken" nicht in Betracht, wie ihn das Berufungsgericht festgestellt hat.
  • RG, 05.06.1935 - II 332/34

    1. Welche Voraussetzungen sind erforderlich für die Beseitigung der

    Auszug aus BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55
    Die Begründung des Berufungsgerichts hat mit Recht auf die in solchen Fällen notwendige Interessenabwägung Wert gelegt und folgt damit den vom Senat in BGHZ 8, 142 [145], NJW 52, 417 angewandten Richtlinien (vgl. hierzu auch OGHZ I, 182 und RGZ 148, 114).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Ein Vernichtungsanspruch ist dagegen nur unter strengeren Voraussetzungen zu bejahen als im Markenrecht; er setzt - als ein Unterfall des Beseitigungsanspruchs - voraus, daß die von den Gegenständen ausgehende Gefahr weiterer Rechtsverletzungen nicht auf andere - mildere - Weise beseitigt werden kann (BGH, Urt. v. 15.1.1957 - I ZR 190/55, GRUR 1957, 278, 279 = WRP 1957, 273 - Evidur; Urt. v. 3.5.1963 - Ib ZR 93/61, GRUR 1963, 539, 542 = WRP 1963, 276 - echt skai; Urt. v. 3.5.1974 - I ZR 52/73, GRUR 1974, 666, 669 = WRP 1974, 400 - Reparaturversicherung; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. Rdn. 312; Retzer in Festschrift Piper [1996], S. 421, 426; Köhler in Großkomm.UWG, vor § 13 Rdn. B 144; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 25 Rdn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 13.06.2012 - 5 U 5/12

    Zur Wirksamkeit eines sog. E-Mail-"Disclaimers"; Schutz vor Veröffentlichung

    Der erwähnten Rechtsprechung zur Presse- und Bildberichterstattung liegt die allgemeine Erwägung zugrunde, dass sich die Abwehr einer Beeinträchtigung wie auch der Anspruch auf Abgabe einer die fortwirkende Beeinträchtigung beseitigenden Erklärung stets in den Grenzen des Zumutbaren halten muss, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu ziehen sind, und dass unter mehreren ausreichenden Mitteln der Abwehr nur das schonendste gewählt werden darf (BGH, Urt. v. 15. Januar 1957 -I ZR 190/55, NJW 1957, 827; Urt. v. 12. Januar 1960 - I ZR 30/58, JZ 1960, 701).
  • BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87

    Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des

    Vielmehr hat sich die Abwehr der Beeinträchtigung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) im Rahmen dessen zu halten, was zur Beseitigung der Beeinträchtigung notwendig und für den Schuldner zumutbar ist (vgl. BGH GRUR 1957, 278, 279 - Evidur).
  • LG Berlin, 29.04.2011 - 103 O 198/10

    Zustimmung zur Strompreiserhöhung: Durch Schweigen?

    Maßnahmen, die dem Schuldner nicht zumutbar sind, scheiden aus (BGH GRUR 57, 278, 279 - Evidur; BGH GRUR 94, 630, 633 - Cartier-Armreif; BGH GRUR 98, 415, 416 - Wirtschaftsregister; BGH GRUR 02, 709, 711 - Entfernung der Herstellungsnummer III).
  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 149/61

    Rechtsmittel

    Der Klägerin ist in eine früheren Rechtsstreit (BGH GRUR 1957, 278 ff) untersagt worden, ihr Erzeugnis als "Stärke" oder "Dauerstärke" zu bezeichnen; dagegen darf sie nach dieser Entscheidung die Tätigkeit des Wäschesteifens als "starken" kennzeichnen.

    Nun werde zwar auch bei Verwendung der letzteren zulässigerweise von "stärken" gesprochen (BGH GRUR 1957, 278 ff - E.); ein nicht unerheblicher Teil der Hausfrauen verstehe aber auch heute noch unter "stärken" die Verwendung pflanzlicher Stärke.

  • OLG Karlsruhe, 31.10.1985 - 15 U 129/84

    Bereicherungsanspruch des Mieters bei auf den Vermieter übergegangenen

    Bei der hier gegebenen Vermietung von Gewerberaum ist dagegen ein solcher Ausschluss grundsätzlich zulässig, sofern sich nicht im Einzelfall aus der Gesamtgestaltung des Vertrages ein Verstoß gegen die guten Sitten nach § 138 BGB ergibt (BGH, NJW 67, 1223; NJW 59, 2163; NJW 57, 827).
  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61

    Rechtsmittel

    Es ist zwar nicht zu verkennen, daß für die Klägerin nach Lage der Sache kein zwingender Grund gegeben war, die von der Beklagten beanstandete Handlungsweise sofort einzustellen; ein anderer Kaufmann würde in der gleichen Lage möglicherweise anders gehandelt haben, wie es beispielsweise in dem Falle geschehen ist, den die in GRUR 1957, 278, 279 veröffentlichte Entscheidung des erkennenden Senats ("Ev.") zum Gegenstand hatte.
  • BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 141/65

    Widerruf einer Zeitungsmeldung - Unrichtige, böswillige und leichtfertige

    Der Anspruch auf Widerruf kann der Klägerin allerdings nicht in dem von ihr begehrten Umfang - sei es des Hauptantrags oder des Hilfsantrags - zugebilligt werden; denn das Widerrufsverlangen darf sich nur auf die Beseitigung der fortwirkenden Schädigung beschränken und darf nicht darüber hinaus zu einer vermeidbaren Demütigung der Beklagten führen (BGH GRUR 1957, 278 - Evidur).
  • BGH, 27.04.1962 - I ZR 170/60

    Rechtsmittel

    Ferner hat es in diesem Zusammenhang zutreffend auch das von ihm bejahte erhebliche Verschulden der Beklagten berücksichtigt; denn bei einer Abwägung der beiderseitigen Interessen sind die nachteiligen Folgen einer öffentlichen Bekanntmachung dem Verletzer, der schuldhaft gehandelt hat, eher zuzumuten, als dem, den kein Verschulden trifft (vgl. dazu für den ähnlich liegenden Fall des Widerrufsanspruchs BGH GRUR 1957, 278, 279 - Evidur).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60

    Deutsche Miederwoche

    Jedenfalls werden sowohl bei der Entscheidung über die Zuerkennung der Veröffentlichungsbefugnis als auch bei der Entscheidung über die Verurteilung zum Widerruf (oder zur Berichtigung) stets die Interessen beider Parteien sorgfältig gegeneinander abzuwügen sein (vgl. auch BGH GRUR 1956, 558, 563 - Regensburger Karmelitengeist - GRUR 1957, 234, 236/237 - Taeschner - GRUR 1957, 278, 279 - Evidur -).
  • BGH, 08.11.1960 - I ZR 99/59

    Unterlassungsanspruch bei geschäftlicher Verleumdung - Unrichtigkeit einer Angabe

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