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   BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60   

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https://dejure.org/1961,84
BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60 (https://dejure.org/1961,84)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1961 - I ZR 40/60 (https://dejure.org/1961,84)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - I ZR 40/60 (https://dejure.org/1961,84)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeln unter dem Gesichtspunkt der wettbewerblichen Abwehr - Wahrheitsgemäßer Hinweis auf nachteilige Eigenschaften der Ware eines Mitbewerbers - Beeinträchtigung des Rufs der Hauptware bei Enttäuschung der Verbrauchererwartungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeln unter dem Gesichtspunkt der wettbewerblichen Abwehr; Wahrheitsgemäßer Hinweis auf nachteilige Eigenschaften der Ware eines Mitbewerbers; Beeinträchtigung des Rufs der Hauptware bei Enttäuschung der Verbrauchererwartungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1916
  • MDR 1961, 913
  • GRUR 1962, 45
  • WRP 1961, 307
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60
    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, setzt der Begriff des Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs bestimmte objektive und subjektive Erfordernisse voraus; er verlangt in objektiver Hinsicht ein Verhalten, das geeignet ist, den Absatz eines Wettbewerbers - nicht notwendig den eigenen Absatz - zu fördern, wodurch der Absatz der Mitbewerber oder eines von ihnen beeinträchtigt wird (BGHZ 3, 270, 277 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I; 14, 163, 171 - Constanze II; 19, 299, 303 - Kurverwaltung); dabei muß zwischen den erstrebten Vorteilen, die auch in der Abwendung eines Nachteils bestehen können, und den dem Verletzten durch das angegriffene Verhalten drohenden Nachteilen eine Wechselwirkung bestehen (GRUR 1951, 283, 284 - Möbelstoffe).

    Daraus, daß § 14 UWG lediglich Tatsachenbehauptungen betrifft, kann nicht etwa der Umkehrschluß gezogen werden, abfällige Werturteile seien grundsätzlich erlaubt und könnten nicht unter § 1 UWG oder § 823 Abs. 1 BGB fallen (vgl. BGHZ 3, 270, 278 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl. Anm. 3 und 4 zu § 14 UWG).

    Die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats, an der festzuhalten ist, erkennt ein Recht zu kritischer Befassung mit der Ware oder Leistung des Mitbewerbers dann an, wenn der Werbende hinreichenden Anlaß zu solcher Befassung hatte und seine Kritik sich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält, sei es unter dem Gesichtspunkt der Notwehr, der wettbewerblichen Abwehr oder der Wahrnehmung eines berechtigten Interesses (RG GRUR 1936, 813; BGH GRUR 1954, 337, 341 - Radschutz; GRUR 1953, 293, 294 - Fischl; BGHZ 3, 270, 281 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I; BGHZ 24, 200, 206 [BGH 10.05.1957 - I ZR 234/55] - Quick; GRUR 1960, 384, 387 - Mampe Halb und Halb; Nerreter, GRUR 1933, 8 ff; D. Reimer, Persönliche und vergleichende Werbung 1955 S. 122).

  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 44/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60
    Aus der unterstellten Richtigkeit der geübten Kritik folgt jedoch noch nicht, daß sie ohne weiteres oder doch grundsätzlich als rechtmäßig anzusehen wäre und deshalb nicht unter § 1 UWG fallen könne, sofern nicht besondere erschwerende Umstände hinzutreten (KG GRUR 1944, 34, 35; BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose; GRUR 1952, 582, 584 - Sprechstunden; GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung - für den Fall der Bezugnahme auf persönliche Verhältnisse des Mitbewerbers - Urt. v. 18. Dezember 1956 - I ZR 40/55-S. 19; BGH GRUR 1959, 488, 489 - Konsumgenossenschaft; GRUR 1961, 288, 289 - Zahnbürsten; GRUR 1961, 237, 241 - TOK-Band; GRUR 1961, 85, 90 - Pfiffikus-Dose; Baumbach/Hefermehl aaO Übersicht 1 zu §§ 14, 15 UWG).

    Einer so gearteten Werbung fehlt vor allem ein für den Warenvergleich wesentliches Unlauterkeitsmerkmal, nämlich das Bestreben, die eigene Ware durch Herabsetzung der Ware des Mitbewerbers besonders herauszuheben (BGH GRUR 1952, 416, 417.

  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59

    Rippenstreckmetall II

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60
    Wer im Wettbewerb von einer ihm günstigen wissenschaftlichen Stellungnahme Gebrauch macht, muß dabei auf eine soziale Abhängigkeit des Verfassers, auf ein der Veröffentlichung etwa zugrunde liegendes Auftragsverhältnis oder ähnliche Umstände hinweisen, um den andernfalls zu befürchtenden irrigen Eindruck des Publikums zu vermeiden, es handle sich um die unabhängige und unbeeinflußt zustande gekommene Ansicht eines besonders Sachkundigen, der man sich umso unbedenklicher anschließen könne (BGH GRUR 1961, 189, 19l - Rippenstreckmetall).

    Wer sich zu Wettbewerbszwecken auf eine fremde Äußerung bezieht, macht sich diese zu eigen, auch wenn es sich dabei um eine wissenschaftliche Abhandlung handelt (RGZ 163, 164, 167; BGH GRUR 1961, 189, 190 - Rippenstreckmetall).

  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60
    Handeln zu Zwecken des Wettbewerbes fordert weiter in subjektiver Hinsicht die nicht völlig in den Hintergrund tretende Absicht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil des angegriffenen Wettbewerbers zu fördern (BGH GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb - m.w.Nachw.).

    Die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats, an der festzuhalten ist, erkennt ein Recht zu kritischer Befassung mit der Ware oder Leistung des Mitbewerbers dann an, wenn der Werbende hinreichenden Anlaß zu solcher Befassung hatte und seine Kritik sich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält, sei es unter dem Gesichtspunkt der Notwehr, der wettbewerblichen Abwehr oder der Wahrnehmung eines berechtigten Interesses (RG GRUR 1936, 813; BGH GRUR 1954, 337, 341 - Radschutz; GRUR 1953, 293, 294 - Fischl; BGHZ 3, 270, 281 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I; BGHZ 24, 200, 206 [BGH 10.05.1957 - I ZR 234/55] - Quick; GRUR 1960, 384, 387 - Mampe Halb und Halb; Nerreter, GRUR 1933, 8 ff; D. Reimer, Persönliche und vergleichende Werbung 1955 S. 122).

  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 24/54

    Bad Ems

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60
    Die Annahme des Berufungsgerichts, daß der Beklagte zu 2), für dessen Äußerungen der Beklagte zu 1) nach § 13 Abs. 3 UWG einzustehen hat, im geschäftlichen Verkehr gehandelt hat, wird von der Revision nicht angegriffen; sie unterliegt auch keinen rechtlichen Bedenken, da es für diese Annahme genügt, wenn die Äußerungen, wie es hier der Fall ist, der Förderung eines geschäftlichen Interesses dienten und nicht etwa rein privaten oder amtlichen Charakter aufwiesen (BGH GRUR 1953, 293, 294 - Fischl; BGHZ 19, 299, 303 [BGH 20.12.1955 - I ZR 24/54] - Kurverwaltung).

    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, setzt der Begriff des Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs bestimmte objektive und subjektive Erfordernisse voraus; er verlangt in objektiver Hinsicht ein Verhalten, das geeignet ist, den Absatz eines Wettbewerbers - nicht notwendig den eigenen Absatz - zu fördern, wodurch der Absatz der Mitbewerber oder eines von ihnen beeinträchtigt wird (BGHZ 3, 270, 277 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I; 14, 163, 171 - Constanze II; 19, 299, 303 - Kurverwaltung); dabei muß zwischen den erstrebten Vorteilen, die auch in der Abwendung eines Nachteils bestehen können, und den dem Verletzten durch das angegriffene Verhalten drohenden Nachteilen eine Wechselwirkung bestehen (GRUR 1951, 283, 284 - Möbelstoffe).

  • BGH, 17.03.1953 - I ZR 118/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60
    Die Annahme des Berufungsgerichts, daß der Beklagte zu 2), für dessen Äußerungen der Beklagte zu 1) nach § 13 Abs. 3 UWG einzustehen hat, im geschäftlichen Verkehr gehandelt hat, wird von der Revision nicht angegriffen; sie unterliegt auch keinen rechtlichen Bedenken, da es für diese Annahme genügt, wenn die Äußerungen, wie es hier der Fall ist, der Förderung eines geschäftlichen Interesses dienten und nicht etwa rein privaten oder amtlichen Charakter aufwiesen (BGH GRUR 1953, 293, 294 - Fischl; BGHZ 19, 299, 303 [BGH 20.12.1955 - I ZR 24/54] - Kurverwaltung).

    Die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats, an der festzuhalten ist, erkennt ein Recht zu kritischer Befassung mit der Ware oder Leistung des Mitbewerbers dann an, wenn der Werbende hinreichenden Anlaß zu solcher Befassung hatte und seine Kritik sich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält, sei es unter dem Gesichtspunkt der Notwehr, der wettbewerblichen Abwehr oder der Wahrnehmung eines berechtigten Interesses (RG GRUR 1936, 813; BGH GRUR 1954, 337, 341 - Radschutz; GRUR 1953, 293, 294 - Fischl; BGHZ 3, 270, 281 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I; BGHZ 24, 200, 206 [BGH 10.05.1957 - I ZR 234/55] - Quick; GRUR 1960, 384, 387 - Mampe Halb und Halb; Nerreter, GRUR 1933, 8 ff; D. Reimer, Persönliche und vergleichende Werbung 1955 S. 122).

  • RG, 25.11.1939 - II 127/39

    Zur Frage der Zulässigkeit eines wettbewerblichen Hinweises auf die

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60
    Wer sich zu Wettbewerbszwecken auf eine fremde Äußerung bezieht, macht sich diese zu eigen, auch wenn es sich dabei um eine wissenschaftliche Abhandlung handelt (RGZ 163, 164, 167; BGH GRUR 1961, 189, 190 - Rippenstreckmetall).
  • BGH, 26.06.1959 - I ZR 81/58

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Preisvergleichen in Mitteilungen einer

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60
    Aus der unterstellten Richtigkeit der geübten Kritik folgt jedoch noch nicht, daß sie ohne weiteres oder doch grundsätzlich als rechtmäßig anzusehen wäre und deshalb nicht unter § 1 UWG fallen könne, sofern nicht besondere erschwerende Umstände hinzutreten (KG GRUR 1944, 34, 35; BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose; GRUR 1952, 582, 584 - Sprechstunden; GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung - für den Fall der Bezugnahme auf persönliche Verhältnisse des Mitbewerbers - Urt. v. 18. Dezember 1956 - I ZR 40/55-S. 19; BGH GRUR 1959, 488, 489 - Konsumgenossenschaft; GRUR 1961, 288, 289 - Zahnbürsten; GRUR 1961, 237, 241 - TOK-Band; GRUR 1961, 85, 90 - Pfiffikus-Dose; Baumbach/Hefermehl aaO Übersicht 1 zu §§ 14, 15 UWG).
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59

    Auslegung des Begriffs "Beauftragter" im Sinne von § 13 Abs. 3 Gesetz gegen den

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60
    Aus der unterstellten Richtigkeit der geübten Kritik folgt jedoch noch nicht, daß sie ohne weiteres oder doch grundsätzlich als rechtmäßig anzusehen wäre und deshalb nicht unter § 1 UWG fallen könne, sofern nicht besondere erschwerende Umstände hinzutreten (KG GRUR 1944, 34, 35; BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose; GRUR 1952, 582, 584 - Sprechstunden; GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung - für den Fall der Bezugnahme auf persönliche Verhältnisse des Mitbewerbers - Urt. v. 18. Dezember 1956 - I ZR 40/55-S. 19; BGH GRUR 1959, 488, 489 - Konsumgenossenschaft; GRUR 1961, 288, 289 - Zahnbürsten; GRUR 1961, 237, 241 - TOK-Band; GRUR 1961, 85, 90 - Pfiffikus-Dose; Baumbach/Hefermehl aaO Übersicht 1 zu §§ 14, 15 UWG).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55

    Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60
    Die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats, an der festzuhalten ist, erkennt ein Recht zu kritischer Befassung mit der Ware oder Leistung des Mitbewerbers dann an, wenn der Werbende hinreichenden Anlaß zu solcher Befassung hatte und seine Kritik sich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält, sei es unter dem Gesichtspunkt der Notwehr, der wettbewerblichen Abwehr oder der Wahrnehmung eines berechtigten Interesses (RG GRUR 1936, 813; BGH GRUR 1954, 337, 341 - Radschutz; GRUR 1953, 293, 294 - Fischl; BGHZ 3, 270, 281 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I; BGHZ 24, 200, 206 [BGH 10.05.1957 - I ZR 234/55] - Quick; GRUR 1960, 384, 387 - Mampe Halb und Halb; Nerreter, GRUR 1933, 8 ff; D. Reimer, Persönliche und vergleichende Werbung 1955 S. 122).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.05.1961 - I ZR 175/58

    Torsana

  • BGH, 18.12.1956 - I ZR 40/55

    Rechtsmittel

  • RG, 28.02.1905 - II 384/04

    Unlauterer Wettbewerb

  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 123/55

    Phylax-Apparate / Phylax - Apparate / Erdstrahlen

  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 34/56

    Jugendfilmverleih

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung von Werbebehauptungen - Zulässigkeit von

  • BGH, 26.01.1951 - I ZR 19/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.11.1960 - I ZR 58/57

    Notwendigkeit eines bezugnehmenden Warenvergleichs - Zulässigkeit des Teilurteils

  • BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52

    Molkereizeitung / Molkerei - Zeitung

  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

    Das Verbot einer solchen Werbung beruht u.a. auf der Erwägung, daß sich der Mitbewerber nicht in einer unnötig herabsetzenden Form ein Urteil über fremde Waren oder Leistungen anmaßen soll (vgl. BGH GRUR 62, 45, 48 - Betonzusatzmittel).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Für die Prozeßführungsbefugnis genügt es nach ständiger Rechtsprechung, wenn der Handelnde für die geschäftlichen Belange eines anderen eintritt, der mit dem Betroffenen in einem Wettbewerbsverhältnis steht (BGHZ 14, 163, 171 - Constanze II; BGH, Urt. v. 14.7.1961 I ZR 40/60, GRUR 1962, 45, 47 = WRP 1961, 307, 308 - Betonzusatzmittel; BGH, Urt. v. 26.4.1967 - Ib ZR 22/65, GRUR 1968, 95, 97 = WRP 1967, 367, 369 - Büchereinachlaß).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99

    Hormonersatztherapie

    Auch wenn die Untersuchung selbst nicht von Wettbewerbszwecken getragen war, hat jedenfalls die Beklagte bei Versendung der Sonderdrucke zu Zwecken des Wettbewerbs gehandelt (vgl. BGH, Urt. v. 14.7.1961 - I ZR 40/60, GRUR 1962, 45, 47 = WRP 1961, 307 - Betonzusatzmittel; Piper in Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., Einf. Rdn. 231; Köhler in Köhler/Piper aaO § 14 Rdn. 5).
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