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   BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61   

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BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61 (https://dejure.org/1962,437)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1962 - I ZR 21/61 (https://dejure.org/1962,437)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1962 - I ZR 21/61 (https://dejure.org/1962,437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 195
  • GRUR 1963, 152
  • WRP 1963, 87
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 137/55

    Verkehrsgeltung von Zeichen

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61
    Das Berufungsgericht hat den Fall unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der vermeidbaren Irreführung über die Herkunft der Ware geprüft und dabei die Begriffsmerkmale zugrunde gelegt, die der erkennende Senat in der Entscheidung BGHZ 21, 266 ff [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] - Uhrenrohwerke - als rechtserheblich bezeichnet hat.

    In Übereinstimmung mit der ständigen, auch festzuhaltenden Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGH GRUR 1954, 337 - Radschutz; BGHZ 21, 266, 271 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] - Uhrenrohwerk) hat das Berufungsgericht sodann geprüft, ob die nachgeahmten Maschinen der Klägerin "eigenartige, überdurchschnittliche" Erzeugnisse sind, und diese Frage ohne Rechtsirrtum bejaht.

    Aber auch, wenn man diese Werbebehauptungen als möglicherweise übertrieben völlig außer acht läßt, rechtfertigt sich die Auffassung des Berufungsgerichts schon aus dem unstreitigen Sachverhalt; denn die bezeichneten Begriffsmerkmale bedeuten lediglich eine Abgrenzung gegenüber solchen bloßen Alltags-(Dutzend-)Waren, bei denen der Verkehr der Frage der Herkunft der Ware keine Beachtung zu schenken pflegt (BGHZ 21, 266, 272) [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] , und bei denen deshalb zwar die rechtsunerhebliche Gefahr einer Verwechslung der Waren selbst, nicht jedoch auch die Gefahr einer Verwechslung der Herkunft begründet ist; bei Offsetmaschinen liegt aber auf der Hand, daß sie keine Massenwaren in diesem Sinne sind.

    Die Rechtsprechung hat zwar bei besonderen tatsächlichen Umständen in Einzelfallen ausgesprochen, daß die Gefahr einer Herkunftstäuschung im Rahmen der Nachahmungstatbestände schon dann gegeben sei, wenn die Besonderheiten eines technischen Erzeugnisses auch nur geeignet sind, im Verkehr als kennzeichnend für die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betriebe gewertet zu werden (BGHZ 21, 266, 272 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] - Uhrenrohwerke).

    Daß auch die Möglichkeit solcher Schlußfolgerungen ausreicht, um die im Rahmen der Nachahmungstatbestände zu fordernde Verwechslungsgefahr zu begründen, hat der Senat bereits in dem Urteil vom 13. Juli 1956 (BGHZ 21, 266, 276) [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] dargelegt (zustimmend Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., § 1 UWG Anm. 187).

  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61
    In Übereinstimmung mit der ständigen, auch festzuhaltenden Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGH GRUR 1954, 337 - Radschutz; BGHZ 21, 266, 271 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] - Uhrenrohwerk) hat das Berufungsgericht sodann geprüft, ob die nachgeahmten Maschinen der Klägerin "eigenartige, überdurchschnittliche" Erzeugnisse sind, und diese Frage ohne Rechtsirrtum bejaht.

    Die nach allerem rechtsirrtumsfrei festgestellte Täuschungsgefahr würde den Vorwurf unlauteren Wettbewerbs allerdings nicht rechtfertigen, wenn die Beklagte und die Herstellerin der Waren sie nicht vermeiden könnten, ohne ins Gewicht fallende und ihnen deshalb nicht zuzumutenden Nachteile in Kauf zu nehmen (BGH GRUR 1954, 337, 339 - Radschutz; GRUR 1954, 121, 122 - Zählkassetten).

  • BGH, 16.02.1956 - II ZR 141/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61
    Bei hochentwickelten, wegen ihrer technischen Besonderheiten dem Verkehr bekannten Präzisionsmaschinen widerspricht es nicht der Erfahrung, daß fachkundige Käuferkreise aus einer Übereinstimmung der wesentlichen technischen Besonderheiten der Maschinen auf Beziehungen des Nachbauenden zum Hersteller des Originalerzeugnisses schließen (Abgrenzung gegen BGH GRUR 1957, 83 - Wasserzähler - und GRUR 1960, 232 - Feuerzeugausstattung).

    Dieser, durch die Art der Maschinen und die Zusammensetzung der Käuferkreise begründete Umstand unterscheidet den Streitfall in dem entscheidenden Punkte von den Sachverhalten, die dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs (GRUR 1957, 83 - Wasserzähler) und dem Urteil des erkennenden Senats vom 27. Oktober 1959 (GRUR 1960, 232 - Feuerzeugausstattung) zugrunde lagen.

  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 55/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61
    Bei hochentwickelten, wegen ihrer technischen Besonderheiten dem Verkehr bekannten Präzisionsmaschinen widerspricht es nicht der Erfahrung, daß fachkundige Käuferkreise aus einer Übereinstimmung der wesentlichen technischen Besonderheiten der Maschinen auf Beziehungen des Nachbauenden zum Hersteller des Originalerzeugnisses schließen (Abgrenzung gegen BGH GRUR 1957, 83 - Wasserzähler - und GRUR 1960, 232 - Feuerzeugausstattung).

    Dieser, durch die Art der Maschinen und die Zusammensetzung der Käuferkreise begründete Umstand unterscheidet den Streitfall in dem entscheidenden Punkte von den Sachverhalten, die dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs (GRUR 1957, 83 - Wasserzähler) und dem Urteil des erkennenden Senats vom 27. Oktober 1959 (GRUR 1960, 232 - Feuerzeugausstattung) zugrunde lagen.

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 132/59

    Hummelfiguren II

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61
    Der Beklagten ist zuzugeben, daß Verwechslungsabsicht nicht zu den Grundmerkmalen des Nachahmungstatbestandes der vermeidbaren Herkunftstäuschung zu rechnen ist, und daß bei der Beurteilung dieser Nachahmungstatbestände in Zweifelsfällen in erster Linie objektive Umstände, insbesondere die Eigenart des nachgeahmten Erzeugnisses heranzuziehen sind (vgl. für kunstgewerbliche Erzeugnisse BGH GRUR 1961, 581, 583 r - Hummel-Figuren II).
  • BGH, 05.06.1959 - I ZR 63/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61
    Derselbe Rechtsgedanke liegt der Berücksichtigung dieser Art von Verwechslungsgefahr auch im Kennzeichnungsrecht zugrunde (RG GRUR 1937, 148, 152 - Kronprinz - BGH GRUR 1959, 484, 486 r - Condux).
  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 129/54

    Verrichtungsgehilfe, Weisungen, Generalvertreter

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61
    Der Revision ist deshalb insoweit beizutreten, als von einem durch die sog. vermeidbare Herkunftstäuschung begangenen Wettbewerbs verstoß regelmäßig nur dann gesprochen werden kann, wenn die Ware des Verletzten im Verkehr bekannt ist; dabei braucht es sich allerdings nicht um eine Verkehrsgeltung im Sinne des § 25 WZG zu handeln; vielmehr kommen als Anknüpfungspunkt für die Herkunftsvorstellungen der Käuferkreise gerade auch solche technische Merkmale in Frage, die als zum Wesen der Ware gehörig eines Schutzes nach § 25 WZG unfähig sind, andererseits aber doch in dem Sinne individualisierend wirken, daß sie eine gedankliche Verbindung mit einer bestimmten Herkunftsstätte hervorrufen (vgl. BGH GRUR 1956, 553, 557 - Coswig).
  • BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61
    Im übrigen hätte das Berufungsgericht insoweit einen anderen Gesichtspunkt heranziehen können und müssen, aus dem sich zugleich die Unerheblichkeit der erhobenen Verfahrensrüge ergibt: Die festgestellten früheren Maßnahmen der Herstellerin der angegriffenen Maschinen, die jeweils die Gefahr von Verwechslungen in besonders starkem Maß begründet haben, wirken nach der allgemeinen Lebenserfahrung in den angesprochenen Fachkreisen weiter fort (vgl. hierzu BGH GRUR 1959, 360 - Elektrotechnik).
  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 94/52

    Ausstattungsschutz

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61
    Die nach allerem rechtsirrtumsfrei festgestellte Täuschungsgefahr würde den Vorwurf unlauteren Wettbewerbs allerdings nicht rechtfertigen, wenn die Beklagte und die Herstellerin der Waren sie nicht vermeiden könnten, ohne ins Gewicht fallende und ihnen deshalb nicht zuzumutenden Nachteile in Kauf zu nehmen (BGH GRUR 1954, 337, 339 - Radschutz; GRUR 1954, 121, 122 - Zählkassetten).
  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von nicht Sonderrecht unterstellten

    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61
    Die Ware des Verletzten müsse im Verkehr bekannt sein, also Verkehrsgeltung erworben haben, wobei es nicht immer darauf ankomme, ob die Voraussetzungen des § 25 WZG gegeben seien; sie verweist hierzu auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Januar 1958 (GRUR 1958, 351 - Deutschlanddecke), sowie auf die Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, Art. 10 bis, Londoner Fassung Abs. 111 Nr. 1, wonach die Verbandsländer verpflichtet sind, jegliches Tun zu untersagen, "das geeignet ist, auf welchem Weg es auch sei, eine Verwechslung mit der Niederlassung ... eines Wettbewerbers hervorzurufen".
  • BGH, 16.03.1956 - I ZR 162/54

    Rheinmetall-Borsig II

  • BGH, 01.07.1960 - I ZR 72/59

    Wurftaubenpresse

  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 140/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.01.1953 - IV ZR 201/51

    Enteignung Sudetendeutscher

  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass auch er die nach inländischem Recht erforderlichen Tatbestandsmerkmale erfüllen muss (Ullmann in Ullmann jurisPK-UWG, § 4 Nr. 9 Rdn. 30 Fn. 21, Rdn. 80 Fn. 70; Harte/Henning/Sambuc aaO § 4 Nr. 9 Rdn. 170; Fezer/Götting, UWG, § 4-9 Rdn. 32; vgl. auch BGH, Urt. v. 26.10.1962 - I ZR 21/61, GRUR 1963, 152, 156 = WRP 1963, 87 - Rotaprint).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Dies ist - entgegen der Ansicht der Revision - nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1962 - I ZR 21/61, GRUR 1963, 152, 156 - Rotaprint).

    Es entspricht zudem der Lebenserfahrung, daß die an Gerüstsystemen der vorliegenden Art interessierten Verkehrskreise, zu denen auch nach dem - umfassenderen - Verständnis der Revisionserwiderung vor allem Fachleute aus dem Bereich des Baugewerbes (Gerüstbau- und -vermietungsunternehmen, Bauhandwerker, Architekten und Ingenieure) gehören, eher auf die im Streitfall (fast) identischen technisch-konstruktiven Merkmale als auf eine Firmenkennzeichnung achten (vgl. BGH GRUR 1963, 152, 156 - Rotaprint).

    Es ist daher nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht die bloße Angabe der Firma auf einem - ablösbaren - Aufkleber nicht als hinreichendes Unterscheidungsmerkmal angesehen hat (vgl. BGHZ 21, 266, 275 - Uhrenrohwerke; BGH GRUR 1963, 152, 156 - Rotaprint).

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2018 - 15 U 74/17

    Nachahmung eines Unternehmenskonzepts & Gastronomiekonzepts

    Ferner ist bei der Eignung zur Unterscheidung maßgebend, ob der Verkehr eher auf die technisch-konstruktiven Merkmale oder die äußere Gestaltungsform des Erzeugnisses als auf die Kennzeichnung achtet (BGH, GRUR 1963, 152 - Rotaprint; BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst I; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, aaO, § 4 UWG Rn. 3.46a).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

    Eine nach § 1 UWG unzulässige vermeidbare Herkunftstäuschung kann ebenfalls vorliegen, wenn der Verkehr bei dem nachgeahmten Produkt oder der nachgeahmten Kennzeichnung annimmt, es handele sich um eine Zweitmarke des Originalherstellers (vgl. BGH GRUR 1998, 477, 480 - Trachtenjanker) oder wenn er von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1962 - I ZR 21/61, GRUR 1963, 152, 156 - Rotaprint; Urt. v. 4.1.1963 - Ib ZR 95/61, GRUR 1963, 423, 428 - coffeinfrei; GRUR 1977, 614, 616 - Gebäudefassade; v. Gamm aaO Kap. 21 Rdn. 30 und 58; Sambuc aaO Rdn. 100 und 601).
  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 213/96

    Rollstuhlnachbau

    Dies schließt jedoch nicht aus, daß der Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses wettbewerbsrechtlich unlauter sein kann, wenn ein technisches Erzeugnis in seiner Gesamtkombination, die aus einer Vielzahl von technisch-funktionalen Gestaltungselementen besteht, identisch oder - wie hier - fast identisch nachgeahmt worden ist, obwohl für Abweichungen ein hinreichend großer Spielraum bestanden hat (vgl. BGH GRUR 1981, 517, 519 - Rollhocker; vgl. auch BGH, Urt. v. 26.10.1962 - I ZR 21/61, GRUR 1963, 152, 156 = WRP 1963, 87 - Rotaprint; Bopp, GRUR 1997, 34, 37).

    Bei dieser Sachlage müßte zur Begründung der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit der Übernahme im einzelnen dargetan sein, aus welchen Gründen die Übernahme wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, insbesondere auch, warum beim Nachbau deutlichere Abweichungen nicht zuzumuten waren (vgl. BGH GRUR 1996, 210, 211 f. - Vakuumpumpen; vgl. auch BGH GRUR 1963, 152, 157 - Rotaprint; vgl. weiter v. Gamm, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 74, 79; Piper in Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 274).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 221/00

    "Pflegebett"; Wettbewerbliche Eigenart der Umsetzung einer gestalterischen und

    Es muß hier nicht erörtert werden, unter welchen Voraussetzungen bei einer Ähnlichkeit von Produkten eine Herkunftstäuschung dieser Art angenommen werden kann (vgl. dazu BGH, Urt. v. 26.10.1962 - I ZR 21/61, GRUR 1963, 152, 156 = WRP 1963, 87 - Rotaprint; BGH GRUR 2001, 251, 254 - Messerkennzeichnung; BGH, Urt. v. 19.10.2000 - I ZR 225/98, GRUR 2001, 443, 445 = WRP 2001, 534 - Viennetta, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2014 - 15 U 49/14

    Unterlassungsansprüche wegen der Nachahmung des Marktauftritts eines

    Ferner ist bei der Eignung zur Unterscheidung maßgebend, ob der Verkehr eher auf die technisch-konstruktiven Merkmale oder die äußere Gestaltungsform des Erzeugnisses als auf die Kennzeichnung achtet (BGH, GRUR 1963, 152 - Rotaprint; BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst I; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 UWG Rn. 9.46a).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Sollte das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung zur Annahme einer wettbewerbsrechtswidrigen nachschaffenden Leistungsübernahme durch die Beklagte zu 1 kommen, wird es bei der Entscheidung des Schadensersatzbegehrens der Klägerin zu erwägen haben, ob und in welchem Umfang, gegebenenfalls unter dem Gesichtspunkt der Behinderung der Klägerin am inländischen Wettbewerb, die Beklagte zu Schadensersatz verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1962 - I ZR 21/61, GRUR 1963, 152, 156 Rotaprint).
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79

    Rollhocker

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die grundsätzlich zulässige Nachahmung fremder technischer Erzeugnisse von wettbewerblicher Eigenart wettbewerbswidrig werden kann, wenn durch sie eine Täuschung des Verkehrs über die betriebliche Herkunft des Erzeugnisses verursacht wird, die durch mögliche und zumutbare Maßnahmen des Nachahmers vermieden werden könnte (vgl. BGHZ 21, 266, 270 - Uhrenrohwerk - BGH GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint - BGHZ 50, 125, 130 - Pulverbehälter - und BGH GRÜR 1969, 618, 619 - Kunststoffzähne -).
  • BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66

    Pulverbehälter

    Dieses Erfordernis besagt daher nur, daß für den wettbewerbsrechtlichen Schutz alle diejenigen Erzeugnisse in Betracht kommen, bei denen der Verkehr immerhin Wert auf ihre betriebliche Herkunft legt und gewohnt ist, aus bestimmten Merkmalen, die allerdings auch technischer Natur sein können, auf die betriebliche Herkunft zu schließen (BGH GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint).

    (BGH GRUR 1963, 152, 156 - Rotaprint).

  • LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11

    Kein vorläufiges Verkaufsverbot für optisch verändertes Samsung "Galaxy Tab 10.1

  • BGH, 11.02.1972 - I ZR 111/70

    Unlauterer Wettbewerb wegen wettbewerbswidriger Werbung eines in einem

  • OLG München, 10.10.2002 - 29 U 4008/02

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Veröffentlichung von neu bearbeiteten

  • OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08

    Nachahmung der (als Wort-/Bildmarke geschützten) Gestaltung von Bettwäsche;

  • BGH, 25.11.1964 - Ib ZR 176/62

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20

    Vermeidbare Herkunftstäuschung bei nachgeahmter Akku-Poliermaschine im

  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

  • BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64

    Saxophon

  • LG Düsseldorf, 13.02.2014 - 14c O 112/13

    Nachschaffende Leistungsübernahme kein Wettbewerbsverstoß

  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und

  • OLG Köln, 12.11.1993 - 6 U 38/93

    Mitarbeiterwechsel vom Konkurrenzunternehmen und Nachahmung von Produkten -

  • BGH, 17.03.1972 - I ZR 152/69

    Klage des ehemaligen Lieferanten von Sprühdosen in Form sogenannter

  • BGH, 21.01.1982 - I ZR 138/79

    Anspruch auf Unterlassung der Herstellung und des Vertriebes von

  • BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68

    Rechtsstreit wegen Wettbewerbs mit Fertigpflastern gegen Hühneraugen in Form

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