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   BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66   

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https://dejure.org/1969,442
BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66 (https://dejure.org/1969,442)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1969 - I ZR 134/66 (https://dejure.org/1969,442)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1969 - I ZR 134/66 (https://dejure.org/1969,442)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der Verwechslung eines Warenzeichens mit einem älteren Firmenkennzeichen - Verbindung von Firmenkennzeichen mit einem Beschaffenheitshinweis - Annahme einer von dem Beschaffenheitshinweis ...

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 549
  • GRUR 1969, 357
  • WRP 1969, 235
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66
    Bei einer Bezeichnung, die von Natur aus auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen geeignet ist, genügt es für die Entstehung dieses Schutzes, ebenso wie bei entsprechenden Kennzeichen inländischer Unternehmen (BGHZ 11, 214, 217 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA), jedenfalls, daß die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 202 - Napoléon II).
  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66
    Wenn der Schwächungseinwand schon bei Warenzeichen, die gegenüber dem allgemeinen Publikum verwendet werden, nicht ohne weiteres aus der Benutzung ähnlicher Zeichen im gesamten Bereich der Warengleichartigkeit hergeleitet werden kann (BGH GRUR 1955, 579 - Sunpearl; 1957, 501 - Wipp; 1966, 259, 261 - Napoleon I), so bedarf dieser Gesichtspunkt besonderer Beachtung, wenn es sich - wie im Streitfall - um den Vertrieb von Waren speziellem Art ausschließlich an Fachleute handelt.
  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66
    Bei einer Bezeichnung, die von Natur aus auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen geeignet ist, genügt es für die Entstehung dieses Schutzes, ebenso wie bei entsprechenden Kennzeichen inländischer Unternehmen (BGHZ 11, 214, 217 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA), jedenfalls, daß die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 202 - Napoléon II).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63

    Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke

    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66
    Hat in diesem Zeitpunkt Verwechslungsgefahr nicht bestanden, so hat die Widerbeklagte zu 2 ein der Widerklägerin gegenüber voll wirksames Zeichenrecht erworben; von der Frage eines Wettbewerbsverstoßes abgesehen (dazu vgl. BGHZ 46, 130, 133 [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 120/63] - Modess; GRUR 1967, 504 - Siroset) können ihr dann nachträglich eingetretene Umstände, welche die Gefahr einer Verwechslung erst begründet und nicht nur verstärkt haben, nicht entgegengehalten werden.
  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64

    Unterlassung einer Verwendung der Bezeichnung "Napoléon" für Schaumwein -

    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66
    Bei einer Bezeichnung, die von Natur aus auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen geeignet ist, genügt es für die Entstehung dieses Schutzes, ebenso wie bei entsprechenden Kennzeichen inländischer Unternehmen (BGHZ 11, 214, 217 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA), jedenfalls, daß die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 202 - Napoléon II).
  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66
    Verwechslungsgefahr in dem hier maßgebenden Sinne setzt jedenfalls bei einem Firmenschlagwort (vgl. BGH NJW 1968, 2191, 2192 [BGH 22.05.1968 - I ZB 3/67] r - Pentavenon) nicht voraus, daß dieses von dem Unternehmen schon vorher für die Kennzeichnung von Waren unter Beifügung anderer Silben verwendet worden ist.
  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66

    Entzug des Schutzes einer international registrierten Marke (IR-Marke) für das

    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66
    In dieser Frage gilt daher für den Schutz ausländischer Firmenbezeichnungen dasselbe wie für den Schutz ausländischer Warenbezeichnungen (vgl. BGH v. 26. Juni 1968 - I ZR 55/66 - Alcacyl).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZR 103/63

    Möglichkeit einer Schwächung der Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens durch

    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66
    Wenn der Schwächungseinwand schon bei Warenzeichen, die gegenüber dem allgemeinen Publikum verwendet werden, nicht ohne weiteres aus der Benutzung ähnlicher Zeichen im gesamten Bereich der Warengleichartigkeit hergeleitet werden kann (BGH GRUR 1955, 579 - Sunpearl; 1957, 501 - Wipp; 1966, 259, 261 - Napoleon I), so bedarf dieser Gesichtspunkt besonderer Beachtung, wenn es sich - wie im Streitfall - um den Vertrieb von Waren speziellem Art ausschließlich an Fachleute handelt.
  • RG, 30.04.1931 - II 298/30

    Gleichbehandlung von Ausländern (Inländerklausel) - Deutsch-Französischer

    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66
    Dagegen ist für die Entstehung des Namensschutzes nicht erforderlich, daß das Firmenkennwort des ausländischen Unternehmens innerhalb der beteiligten inländischen Verkehrskreise bereits eine gewisse Anerkennung als Hinweis auf das ausländische Unternehmen gefunden habe, wie es das Reichsgericht gefordert hatte (RGZ 132, 374, 380 - Chaussures Manon; 170, 302, 306 - De vergulde Hand); welcher Grad von Verkehrsbekanntheit damit hätte verlangt werden müssen, blieb ohnehin unklar.
  • RG, 28.01.1943 - II 77/42

    1. Gewinnt der Wortteil eines aus Bild und Wort zusammengesetzten Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66
    Dagegen ist für die Entstehung des Namensschutzes nicht erforderlich, daß das Firmenkennwort des ausländischen Unternehmens innerhalb der beteiligten inländischen Verkehrskreise bereits eine gewisse Anerkennung als Hinweis auf das ausländische Unternehmen gefunden habe, wie es das Reichsgericht gefordert hatte (RGZ 132, 374, 380 - Chaussures Manon; 170, 302, 306 - De vergulde Hand); welcher Grad von Verkehrsbekanntheit damit hätte verlangt werden müssen, blieb ohnehin unklar.
  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14

    mt-perfect - Markenrechtlicher Schutz geschäftlicher Bezeichnungen: Anforderungen

    Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass das Zeichen schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH, Urteil vom 5. Februar 1969 - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 359 = WRP 1969, 235 - Sihl; Urteil vom 2. April 1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 = WRP 1971, 323 - Swops; Urteil vom 20. Februar 1997 - I ZR 187/94, GRUR 1997, 903, 905 = WRP 1997, 1081 - GARONOR; Urteil vom 24. April 2008 - I ZR 159/05, GRUR 2008, 1099 Rn. 36 = WRP 2008, 1520 - afilias.de).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70

    Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen

    Damit ist das Berufungsgericht ohne Rechtsfehler von dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Grundsatz ausgegangen, daß es für den inländischen Namenschutz einer ausländischen Firma genügt, wenn die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (vgl. BGH GRUR 66, 267, 269 - White Horse; 67, 199, 201, 202 - Napoleon II; 69, 357, 359 - Sihl).

    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob bei ausländischen Firmen die inländische Benutzungsaufnahme bereits deshalb als Voraussetzung des inländischen Firmenschutzes erforderlich ist, weil auch die Inlandsfirma frühestens mit ihrer Benutzungsaufnahme geschützt wird, oder ob eine solche inländische Benutzungsaufnahme allein deshalb notwendig ist, weil andernfalls durch eine inländische Namens- oder Firmenverletzung regelmäßig keine schutzwürdigen Interessen der Auslandsfirma berührt werden können (vgl. BGH GRUR 69, 357, 359, 360 - Sihl; BGH GRUR Int 70, 286, 287 - Migrol; RGZ 117, 215, 220, 221, 224 - Eskimo Pie).

    Es bedarf also weder einer Verkehrsgeltung im Inland (sofern die Bezeichnung als solche ohne Verkehrsgeltung schutzfähig ist) noch einer weniger weitreichenden gewissen Anerkennung im Verkehr (so noch RGZ 132, 374, 380 - Manon; 170, 302, 306 - De vergulde Hand) noch ist es erforderlich, daß das Unternehmen bereits gegenüber allen Marktbeteiligten, insbesondere gegenüber seinen künftigen Kundenkreisen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH GRUR 66, 267, 269 - White Horse; 67, 199, 201, 202 - Napoleon II; 69, 357, 359 - Sihl; 70, 315, 316 - Napoleon III; BGH GRUR Int 70, 286, 287 - Migrol).

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 187/94

    "Garonor"; Auslegung einer Gestattung zur Namensführung

    Die Annahme der Ingebrauchnahme einer Firmenbezeichnung setzt, unabhängig davon, ob es sich um eine inländische oder eine ausländische Kennzeichnung handelt (BGHZ 75, 172, 176 - Concordia), Benutzungshandlungen im Inland voraus, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lassen, ohne daß es dabei darauf ankommt, daß die Kennzeichnung bereits im Verkehr eine gewisse Anerkennung gefunden hat (BGH, Urt. v. 5.2.1969 - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 359 = WRP 1969, 235 - Sihl).
  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß solche tatsächlichen Verwechslungen zwar eine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne allein nicht begründen können (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1959 - I ZR 90/58, BGH GRUR 1960, 130, 133 - Sunpearl II), daß ihnen jedoch eine gewisse indizielle Bedeutung für das Bestehen einer solchen Gefahr zukommen kann (vgl. BGH, Urt. v. 25.6.1954 I ZR 7/53, GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; BGH, Urt. v. 26.1.1960 - I ZR 5/59, GRUR 1960, 296, 298 - Getränke-Industrie; BGH, Urt. v. 5.2.1969 - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 360 - Sihl).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZB 6/95

    "IONOFIL"; Prägung des Gesamteindrucks einer aus Herstellerangabe und

    Denn nach der Lebenserfahrung begegnen Fachkreise - anders als der allgemeine Verkehr - einer Warenkennzeichnung in der Regel aufmerksam und werden deshalb aufgrund ihrer Fachkenntnis erkennen, daß das Widerspruchszeichen aus der vorangestellten Herstellerangabe "V." und dem kennzeichnungskräftigen Wort "Ionofil" als Produktkennzeichnung besteht (vgl. BGH, Urt. v. 25.4.1961 - I ZR 31/60, GRUR 1961, 535, 537 - arko; Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 118/61, GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter; Urt. v. 5.2.1969, - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 358 - Sihl).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77

    Concordia

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es für einen Inlandsschutz einer ausländischen unterscheidungskräftigen Firma genügt, wenn die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (vgl. BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 201, 202 - Napoléon II; 1969, 357, 359 - Sihl; 1971, 516, 517 - SWOPS).

    Dabei ist zur Entstehung des inländischen Firmenschutzes nicht erforderlich, daß die ausländische unterscheidungskräftige Firmenbezeichnung so weit in den inländischen Verkehr eingedrungen ist, daß sie in den beteiligten Verkehrskreisen schon eine gewisse Anerkennung als Hinweis auf das ausländische Unternehmen gefunden hat (vgl. BGH GRUR 1969, 357, 359 - Sihl), im besonderen ist nicht erforderlich, daß das Unternehmen bereits gegenüber seinen künftigen Kundenkreisen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS).

  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67

    Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats erlangt ein Ausländer Schutz für seinen Firmennamen im Inland regelmäßig erst dann, wenn er diese Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch nimmt, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 202 - Napoléon II; 1969, 357, 359 - Sihl).
  • BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67

    Anspruch auf Schadensersatz - Zuerkennung einer Veröffentlichungsbefugnis -

    In der Sihl-Entscheidung ist darüber hinaus die Frage aufgeworfen worden, ob Art. 8 PVÜ zu entnehmen sei, daß bei bekannten ausländischen Firmenkennzeichen eine Inbenutzungnahme im Inland zur Begründung des firmenrechtlichen Schutzes entbehrlich sein könne (GRUR 1969, 357, 359).
  • LG Düsseldorf, 15.03.2001 - 4 O 357/99

    Namensschutz für Gebäudebezeichnungen

    Hierfür spricht zunächst,, daß es auch für die Entstehung eines Unternehmenskennzeichens auf die tatsächliche Benutzung der Bezeichnung im Verkehr ankommt und diese schon vor der Eintragung im Handelsregister stattfinden kann (Vgl. BGH, GRUR 1993, 404 - Columbus; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 5 Rdnr. 32) ; Dabei genügt grundsätzlich jede Art der nach außen gerichteten Tätigkeit, sofern sie auf eine dauernde wirtschaftliche Tätigkeit schließen läßt (vgl. BGH, GRUR 1969, 357, 359 - Sihl; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 5 Rdnr. 33).
  • LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 219/08

    Markenschutz: Voraussetzungen der ernsthaften Benutzung einer

    Der Schutz entsteht durch namensmäßigen Gebrauch im geschäftlichen Verkehr, erforderlich ist eine nach außen in Erscheinung tretende Benutzung als Hinweis auf das Unternehmen, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt (BGH, GRUR 1997, 903, 905; BGH, GRUR 1969, 357, 359; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2007, Az. 20 U 35/07 Rz. 25 ff.), z. B die Verwendung der Kennzeichen auf Geschäftspapieren, der Aufbau eines Vertriebsnetzes oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 5 Rz 39 f.).
  • OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 18/01

    MPC

  • OLG Hamburg, 31.08.2000 - 3 U 272/99

    Rechtsfolgen einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung

  • BPatG, 07.06.2000 - 26 W (pat) 144/99
  • BPatG, 27.03.2006 - 25 W (pat) 8/04
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1992 - 6 U 190/90
  • BPatG, 25.03.2003 - 24 W (pat) 118/02
  • BPatG, 19.01.2000 - 26 W (pat) 74/99
  • BPatG, 27.10.2003 - 30 W (pat) 175/02
  • BPatG, 17.12.2001 - 30 W (pat) 219/00
  • BPatG, 30.05.2001 - 26 W (pat) 259/00
  • LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 68/99

    artnet

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