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   BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69   

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https://dejure.org/1970,538
BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69 (https://dejure.org/1970,538)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1970 - I ZR 96/69 (https://dejure.org/1970,538)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1970 - I ZR 96/69 (https://dejure.org/1970,538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft - Ausweitung der Anzeigenwerbung der Berliner Ärztekammer in einem medizinischen Fachblatt - Zur Wettbewerbswidrigkeit derVerknüpfung von hoheitlichen Aufgaben mit privatem Gewinnstreben - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 237
  • MDR 1971, 196
  • GRUR 1971, 168
  • WRP 1971, 219
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 115/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69
    Dies ist vielmehr eine wirtschaftspolitische Frage, die in den Aufgabenbereich der Gesetzgebung und Verwaltung gehört (BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; vgl. ferner RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend).

    Beteiligt sich die öffentliche Hand am privatwirtschaftlichen Wettbewerb, dann ist sie dabei den für alle geltenden wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen unterworfen und darf insbesondere nicht versuchen, durch Mißbrauch ihrer hoheitlichen Machtstellung einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu erlangen (RGZ 116, 28, 32 -Feuerversicherung; RG aaO - Haus der Jugend; BGHZ 19, 299, 304 ff [BGH 20.12.1955 - I ZR 24/54] - Kurverwaltung; BGH GRUR 1959, 244, 246 -Versandbuchhandlung; 1964, 210, 213 - Landwirtschaftsausstellung) .

  • BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62
    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die sich in dieser Weise erwerbswirtschaftlich betätigt, dann jedenfalls den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unterworfen ist und sich insoweit, als ein Verstoß gegen diese Vorschriften in Frage steht, auch vor den ordentlichen Gerichten verklagen lassen muß, wie sie ihrerseits auch Wettbewerbsverstöße im ordentlichen Rechtsweg verfolgen kann (BGH GRUR 1956, 227, 228 - Reisebüro; 1962, 159, 160 f - Blockeis I; 1964, 210, 211 - Landwirtschaftsausstellung; BGHZ 37, 1, 14 ff [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - Aki).

    Beteiligt sich die öffentliche Hand am privatwirtschaftlichen Wettbewerb, dann ist sie dabei den für alle geltenden wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen unterworfen und darf insbesondere nicht versuchen, durch Mißbrauch ihrer hoheitlichen Machtstellung einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu erlangen (RGZ 116, 28, 32 -Feuerversicherung; RG aaO - Haus der Jugend; BGHZ 19, 299, 304 ff [BGH 20.12.1955 - I ZR 24/54] - Kurverwaltung; BGH GRUR 1959, 244, 246 -Versandbuchhandlung; 1964, 210, 213 - Landwirtschaftsausstellung) .

  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 24/54

    Bad Ems

    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69
    Beteiligt sich die öffentliche Hand am privatwirtschaftlichen Wettbewerb, dann ist sie dabei den für alle geltenden wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen unterworfen und darf insbesondere nicht versuchen, durch Mißbrauch ihrer hoheitlichen Machtstellung einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu erlangen (RGZ 116, 28, 32 -Feuerversicherung; RG aaO - Haus der Jugend; BGHZ 19, 299, 304 ff [BGH 20.12.1955 - I ZR 24/54] - Kurverwaltung; BGH GRUR 1959, 244, 246 -Versandbuchhandlung; 1964, 210, 213 - Landwirtschaftsausstellung) .
  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die sich in dieser Weise erwerbswirtschaftlich betätigt, dann jedenfalls den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unterworfen ist und sich insoweit, als ein Verstoß gegen diese Vorschriften in Frage steht, auch vor den ordentlichen Gerichten verklagen lassen muß, wie sie ihrerseits auch Wettbewerbsverstöße im ordentlichen Rechtsweg verfolgen kann (BGH GRUR 1956, 227, 228 - Reisebüro; 1962, 159, 160 f - Blockeis I; 1964, 210, 211 - Landwirtschaftsausstellung; BGHZ 37, 1, 14 ff [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - Aki).
  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69
    Die Grundsätze, die der frühere I. Zivilsenat (BGHZ 19, 392 ff [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] ) und der erkennende Senat (BGHZ 51, 236 ff) zur Zulässigkeit der unentgeltlichen Abgabe von Anzeigenblättern entwickelt haben, können im vorliegenden Falle nicht zur Anwendung kommen.
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69
    Die Grundsätze, die der frühere I. Zivilsenat (BGHZ 19, 392 ff [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] ) und der erkennende Senat (BGHZ 51, 236 ff) zur Zulässigkeit der unentgeltlichen Abgabe von Anzeigenblättern entwickelt haben, können im vorliegenden Falle nicht zur Anwendung kommen.
  • BGH, 10.02.1956 - I ZR 61/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die sich in dieser Weise erwerbswirtschaftlich betätigt, dann jedenfalls den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unterworfen ist und sich insoweit, als ein Verstoß gegen diese Vorschriften in Frage steht, auch vor den ordentlichen Gerichten verklagen lassen muß, wie sie ihrerseits auch Wettbewerbsverstöße im ordentlichen Rechtsweg verfolgen kann (BGH GRUR 1956, 227, 228 - Reisebüro; 1962, 159, 160 f - Blockeis I; 1964, 210, 211 - Landwirtschaftsausstellung; BGHZ 37, 1, 14 ff [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - Aki).
  • BGH, 26.05.1961 - I ZR 177/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die sich in dieser Weise erwerbswirtschaftlich betätigt, dann jedenfalls den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unterworfen ist und sich insoweit, als ein Verstoß gegen diese Vorschriften in Frage steht, auch vor den ordentlichen Gerichten verklagen lassen muß, wie sie ihrerseits auch Wettbewerbsverstöße im ordentlichen Rechtsweg verfolgen kann (BGH GRUR 1956, 227, 228 - Reisebüro; 1962, 159, 160 f - Blockeis I; 1964, 210, 211 - Landwirtschaftsausstellung; BGHZ 37, 1, 14 ff [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - Aki).
  • RG, 25.01.1927 - II 210/26

    Zulässigkeit des Rechtswegs; Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69
    Beteiligt sich die öffentliche Hand am privatwirtschaftlichen Wettbewerb, dann ist sie dabei den für alle geltenden wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen unterworfen und darf insbesondere nicht versuchen, durch Mißbrauch ihrer hoheitlichen Machtstellung einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu erlangen (RGZ 116, 28, 32 -Feuerversicherung; RG aaO - Haus der Jugend; BGHZ 19, 299, 304 ff [BGH 20.12.1955 - I ZR 24/54] - Kurverwaltung; BGH GRUR 1959, 244, 246 -Versandbuchhandlung; 1964, 210, 213 - Landwirtschaftsausstellung) .
  • RG, 21.06.1932 - II 471/31

    1. Zur Rechtsstellung der Deutschen Reichspost auf Grund des Reichsmonopols am

    Auszug aus BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69
    Auch die Reklame In den Perusprechbüchern und Branchenverzeichnissen der früheren Reichspost und der Deutschen Bundespost sind hierbei zu erwähnen (vgl. hierzu RGZ 137, 57 ff).
  • RG, 04.11.1932 - II 130/32

    Verstößt es gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, wenn eine Gemeinde ein

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Zutreffend ist das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, daß es im Sinne des § 1 UWG unlauter ist, wenn im Wettbewerb durch Einsatz von Ansehen und Autorität der öffentlichen Hand ein sachlich nicht gerechtfertigtes Vertrauen in Anspruch genommen wird und der Verkehr deshalb beim Vertragsschluß von der Prüfung der Qualität und Preiswürdigkeit der angebotenen Leistung und von anderen Leistungsvergleichen absieht und so in seiner Wahl- und Entscheidungsfreiheit beim Erwerb einer Ware oder Leistung beeinträchtigt wird (BGHZ 19, 299 = GRUR 1956, 216 = WRP 1956, 105 - Staatliche Kurverwaltung; BGH GRUR 1964, 210 - WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung; GRUR 1969, 418 - Der Standesbeamte; GRUR 1971, 168 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; GRUR 1974, 733 = WRP 1974, 397 - Kfz-Schilderverkauf).
  • BGH, 09.07.2002 - KZR 30/00

    Gemeinde darf Grundstücksverkauf mit Bezug von Fernwärme koppeln - Kein

    Auch eine Verquickung amtlicher und erwerbswirtschaftlicher Interessen, die zur Interessenkollision bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben führen kann, ist unlauter (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 30.10.1963 - Ib ZR 72/62, GRUR 1964, 210, 213 = WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung; Urt. v. 4.12.1970 -I ZR 96/69, GRUR 1971, 168, 169 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; Urt. v. 12.11.1998 - I ZR 173/96, GRUR 1999, 594, 597 = WRP 1999, 650 - Holsteiner Pferd; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 937 ff.; Köhler in Köhler/Piper aaO § 1 Rdn. 572).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Unter diesen Voraussetzungen ist es als zulässig angesehen worden, daß die öffentliche Hand Werbung privater Unternehmen zuläßt (H. Schricker, Wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand und unlauterer Wettbewerb, 2. Aufl. 1987, S. 187 f. und 224, m.w.N.) und beispielsweise amtliche Veröffentlichungen durch die entgeltliche Aufnahme privater Werbeanzeigen wirtschaftlich ausnutzt, um die so erzielten Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu verwenden (BGH, Urt. v. 4.12.1970 - I ZR 96/69, GRUR 1971, 168, 170 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; BGH GRUR 1973, 530, 531 - Crailsheimer Stadtblatt).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 106/06

    Buchgeschenk vom Standesamt

    Weder die Verknüpfung hoheitlicher Aufgaben mit privatem Gewinnstreben noch die Finanzierung dieser Aufgaben durch privatwirtschaftliche Tätigkeiten ist für sich genommen wettbewerbswidrig (vgl. BGH, Urt. v. 4.12.1970 - I ZR 96/69, GRUR 1971, 168, 169 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer).

    Unter diesen Voraussetzungen ist es insbesondere als zulässig angesehen worden, dass die öffentliche Hand amtliche Veröffentlichungen durch die entgeltliche Aufnahme privater Werbeanzeigen wirtschaftlich nutzt, um die so erzielten Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu verwenden (BGH GRUR 1971, 168, 170 - Ärztekammer; Urt. v. 22.9.1972 - I ZR 73/71, GRUR 1973, 530, 531 - Crailsheimer Stadtblatt).

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung § 1 UWG nicht den Zugang der öffentlichen Hand zum Wettbewerb regelt, also nicht das "Ob" ihrer wirtschaftlichen Betätigung, sondern nur das "Wie", d.h. ihr Verhalten und die Art und Weise ihrer Beteiligung am Wettbewerb (vgl. RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend; BGH GRUR 1971, 168, 169 - Ärztekammer; 1974, 733, 734 - Kfz-Schilderverkauf).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie des Reichsgerichts ist auf diese Grenzen der Wettbewerbsrechtlichen Beurteilung wiederholt hingewiesen worden, indem zum Ausdruck gebracht worden ist, es sei eine allgemein politische und wirtschaftspolitische Frage, ob sich die öffentliche Hand überhaupt erwerbswirtschaftlich betätigen dürfe und welche Grenzen ihr insoweit gesetzt oder zu setzen seien; die Lösung dieser Frage sei Aufgabe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie der parlamentarischen Kontrolle und für die Gemeinden und Kreise gegebenenfalls der Kommunalaufsicht, nicht aber der ordentlichen Gerichte, insbesondere nicht der ordentlichen Gerichte bei der ihnen zustehenden Prüfung von Wettbewerbshandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl. RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend; BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

    Es trifft zwar zu, daß es der öffentlichen Hand bei der Teilnahme am privat-wirtschaftlichen Wettbewerb grundsätzlich verwehrt ist, amtliche Beziehungen zur Werbung oder zum Abschluß von Verträgen auszunutzen, um sich auf diese Weise einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu verschaffen; hierin kann ein Mißbrauch der amtlichen Stellung und des Verwaltungsapparates liegen, der als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG erscheint (vgl. BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 152/00

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde

    Von Verfassung wegen ist der öffentlichen Hand ein gewerbliches Auftreten nicht durchweg verboten; es ist auch nicht ohne weiteres sittenwidrig (BGH, NJW 1971, 237 - Ärztekammer; NJW 1974.1333 - Schilderverkauf; NJW 1987, 60 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb u.a.).
  • BGH, 28.02.1978 - VI ZR 246/76

    Klage auf Unterlassung bzw. Widerruf schädigender Äußerungen - Eröffnung des

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von Sachverhalten, in denen der Bundesgerichtshof amtliche Erklärungen in Anbetracht ihres engen Zusammenhangs mit bloßer "fiskalischer" Tätigkeit ausnahmsweise als privatrechtlich gewertet hat (BGHZ 34, 99 ff und BGH Urt. vom 10. April 1961 - III ZR 74/59 = LM GVG § 13 Nr. 70: Behauptung eines Amtsbaumeisters, der Lieferant habe weniger Material angeliefert, als er in Rechnung gestellt habe; vom 6. Juni 1967 - VI ZR 214/65 = LM GVG § 13 Nr. 106: Hausverbot gegenüber einem Handelsvertreter; ebenso BVerwGE 35, 103 = JZ 1971, 96; vom 4. Dezember 1970 - I ZR 96/69 = GRUR 1971, 168 und vom 22. September 1972 - I ZR 73/71 = GRUR 1973, 530: Klage auf Unterlassung behördlicher Pressemitteilungen aus Wettbewerbsgründen).
  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 128/92

    "Schornsteinaufsätze"; Lieferung und Montage von Schornsteinaufsätzen durch

    Aus der von der Revision angeführten Senatsrechtsprechung ergibt sich für den Streitfall nicht die Unzulässigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.1958 - I ZR 115/57, GRUR 1959, 244, 246 = WRP 1959, 83 - Versandbuchhandlung; Urt. v. 4.12.1970 - I ZR 96/69, GRUR 1971, 168, 169 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; im Anschluß an RGZ 138, 174, 176).

    Dagegen spräche auch der Umstand, daß die jetzt beanstandete Tätigkeit einer von alters her bestehenden Übung entspricht (vgl. auch BGH, Urt. v. 4.12.1970 - I ZR 96/69, GRUR 1971, 168, 170 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer) und die Aufsichtsbehörden dagegen auch bislang - Gegenteiliges ist nicht vorgetragen worden - nicht eingeschritten sind.

  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 105/96

    Verwaltungsstellenleiter

    b) Das Verhalten der Beklagten läßt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchs hoheitlicher Machtstellung zur Förderung eigenen oder fremden Wettbewerbs als Verstoß gegen § 1 UWG werten (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1963 - Ib ZR 72/62, GRUR 1964, 210, 213 = WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung; Urt. v. 4.12.1970 - I ZR 96/69, GRUR 1971, 168, 169 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2000 - 4 U 171/99

    Wettbewerbsrecht - landschaftsgärtnerischer Arbeiten für private Auftraggeber

  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 173/96

    Holsteiner Pferd - Verquickung amtl./wirtschaftl. Interessen;

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71

    Crailsheimer Stadtblatt - Zulässigkeit des Zivilrechtsweges - Privatrechtliche

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 22/73

    Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses - Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht

  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 1/00

    Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen -

  • OLG Saarbrücken, 14.07.1987 - 7 U 136/85
  • FG Sachsen, 23.02.2011 - 2 K 1894/10

    Tauschähnlicher Umsatz eines Verlags bei Herstellung, Herausgabe und Versand von

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 116/80

    Versorgung der Versicherten durch freiberufliche Augenoptiker - Anspruch auf

  • OLG Koblenz, 21.08.2001 - 4 U 957/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Projektierung des ZDF-Medienparks

  • LG Mainz, 26.05.2000 - 11 HKO 69/99

    Abgrenzung des Zivilrechtswegs vom Verwaltungsrechtsweg ; Eröffnung des

  • OLG München, 26.02.1987 - U (K) 3231/86
  • BGH, 17.12.1976 - I ZR 26/75

    Sittenwidrigkeit des Verschenkens einer journalistischen Leistung -

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