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   BGH, 16.03.1973 - I ZR 20/72   

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BGH, 16.03.1973 - I ZR 20/72 (https://dejure.org/1973,735)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1973 - I ZR 20/72 (https://dejure.org/1973,735)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1973 - I ZR 20/72 (https://dejure.org/1973,735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb) bei Durchführung von Gewinnspielen durch Geschäfte der Lebensmittelbranche - Erfordernis des mehrmaligen Betretens der Geschäfte durch die Teilnehmer zur Abholung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1972
  • MDR 1973, 649
  • GRUR 1973, 591
  • DB 1973, 1231
  • WRP 1973, 333
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1973 - I ZR 20/72
    Stehen die tatsächlichen Gewinnchancen in krassem Widerspruch zu den durch Art und Umfang der Ankündigung erweckten Erwartungen des Publikums, dann ist die Veranstaltung wegen Täuschung des Publikums nach § 1 UWG unzulässig (vgl. BGH GRUR 1959, 138, 140 - Italienische Note; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht 10. Aufl. RdNr. 80 in § 1 UWG).

    Die von der Revision herangezogenen Fälle aus der Rechtsprechung sind nach Art und Umfang des Gewinnspiels und nach der Intensität der Beeinflussung des Publikums nicht vergleichbar (z.B. RG GRUR 1931, 278 - Kinderwettbewerb; GRUR 1930, 1204 - Verschenken von 1500 Losen; BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1959, 544 - Modenschau; GRUR 1962, 461 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung).

  • BGH, 17.11.1972 - I ZR 71/71

    Preisausschreiben

    Auszug aus BGH, 16.03.1973 - I ZR 20/72
    Der Teilnehmer wird besonders häufig in das Geschäft gelockt, es werden durch die Gewinnchancen Hemmungen verdrängt und durch die Betätigung im Geschäft Käufe veranlaßt (vgl. BGH v. 17. November 1972 - I ZR 71/71; - Weihnachtswerbung - vom 26. Januar 1973 - I ZR 21/72 - Das goldene A; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht 10. Aufl. RdNr. 51 und 84 zu § 1 UWG).
  • BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72

    Das goldene A

    Auszug aus BGH, 16.03.1973 - I ZR 20/72
    Der Teilnehmer wird besonders häufig in das Geschäft gelockt, es werden durch die Gewinnchancen Hemmungen verdrängt und durch die Betätigung im Geschäft Käufe veranlaßt (vgl. BGH v. 17. November 1972 - I ZR 71/71; - Weihnachtswerbung - vom 26. Januar 1973 - I ZR 21/72 - Das goldene A; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht 10. Aufl. RdNr. 51 und 84 zu § 1 UWG).
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 16.03.1973 - I ZR 20/72
    Bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Gewinnspielen der hier vorliegenden Art ist aber auch zu berücksichtigen, welche Entwicklungen sich anbahnen können, wenn diese Art der Wirtschaftswerbung um sich greift (vgl. BGHZ 43, 278 = GRUR 1965, 489, 491 - Kleenex).
  • BGH, 23.03.1962 - I ZR 138/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1973 - I ZR 20/72
    Die von der Revision herangezogenen Fälle aus der Rechtsprechung sind nach Art und Umfang des Gewinnspiels und nach der Intensität der Beeinflussung des Publikums nicht vergleichbar (z.B. RG GRUR 1931, 278 - Kinderwettbewerb; GRUR 1930, 1204 - Verschenken von 1500 Losen; BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1959, 544 - Modenschau; GRUR 1962, 461 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung).
  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1973 - I ZR 20/72
    Die von der Revision herangezogenen Fälle aus der Rechtsprechung sind nach Art und Umfang des Gewinnspiels und nach der Intensität der Beeinflussung des Publikums nicht vergleichbar (z.B. RG GRUR 1931, 278 - Kinderwettbewerb; GRUR 1930, 1204 - Verschenken von 1500 Losen; BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1959, 544 - Modenschau; GRUR 1962, 461 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Sie können nur dann als wettbewerbswidrig untersagt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH, Urt. v, 7.10.1958 - I ZR 62/57, GRUR 1959, 138, 139 = WRP 1959, 21 - Italienische Note; Urt. v. 21.10.1966 - Ib ZR 104/64, GRUR 1967, 202, 203 = WRP 1967, 60 - Gratisverlosung; Urt. v. 26.1.1973 - I ZR 21/72, GRUR 1973, 418 = WRP 1973, 210 - Das Goldene A; Urt. v. 16.3.1973 - I ZR 20/72, GRUR 1973, 591, 593 = WRP 1973, 333 - Schatzjagd; Urt. v. 4.12.1986 - I ZR 170/84, GRUR 1987, 243, 244 = WRP 1987, 320 - Alles frisch; BGHZ 110, 278, 292 f. - Werbung im Programm).

    Solche Umstände können darin begründet sein, daß nach der Anlage des Gewinnspiels Teilnehmer einem psychischen Kaufzwang ausgesetzt oder in übertriebener Weise angelockt werden (BGH GRUR 1973, 591, 593 - Schatzjagd; GRUR 1987, 243, 244 - Alles frisch; Urt. v. 29.6.1989 - I ZR 180/87, GRUR 1989, 757 = WRP 1989, 799 - McBacon).

    Dabei zeichneten sich - worauf die Revision mit Recht hinweist - die vom Bundesgerichtshof in der Vergangenheit entschiedenen Fälle im allgemeinen dadurch aus, daß sich die Wettbewerbswidrigkeit nicht allein aus der Anlockwirkung der in Aussicht gestellten Gewinne, sondern auch aufgrund weiterer Umstände ergab: So wurde in mehreren Fällen darauf abgestellt, daß über die Gewinnchancen irregeführt worden war (vgl. BGH GRUR 1973, 591, 593 - Schatzjagd; GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake; Urt. v. 16.3.1989 - I ZR 241/86, GRUR 1989, 434, 435 f. - WRP 1989, 504 - Gewinnspiel I; Urt. v. 2.2.1995, I ZR 31/93, WRP 1995, 591, 593 - Gewinnspiel II).

  • BGH, 25.05.1973 - I ZR 27/72

    Zulässigkeit der Durchführung von Geld-Gewinnspielen, die in Geschäften mit einem

    Geld-Gewinnspiele, die in Geschäften mit einem breiten Sortiment an Waren des täglichen Bedarfs durchgeführt werden, und bei denen nicht unerhebliche Gewinne zur Ausspielung gelangen, sind auch dann wettbewerbswidrig, wenn die Teilnahme nur ein einmaliges Betreten des Ladenlokals erfordert (Ergänzung zum Urteil des BGH vom 16. März 1973 - I ZR 20/72 - Schatzjagd).

    Der Senat hatte in seinem Urteil vom 16. März 1973 - I ZR 20/72 - (Schatzjagd) einen Fall zu beurteilen, in dem von einer sogenannten Handelskette der Lebensmittelbranche ein Geld-Gewinnspiel durchgeführt wurde, das hinsichtlich Umfang und Teilnahmebedingung nur unwesentlich von dem hier zu beurteilenden abwich.

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 241/86

    Gewinnspiel I

    Solche Umstände können, wie das Berufungsgericht weiter zutreffend ausgeführt hat, auch darin liegen, daß die Teilnehmer des Gewinnspiels in übertriebener Weise unter Irreführung über ihre Gewinnchancen angelockt werden (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.1973 - I ZR 20/72, GRUR 1973, 591, 593 = WRP 1973, 333 - Schatzjagd).
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 138/78

    Goldenen Karte I

    Es hat nicht verkannt, daß Wertreklame nicht schlechthin wettbewerbswidrig ist (vgl. Senatsurteile vom 13.7.1959, GRUR 1959, 544, 546 - Modenschau - vom 16.3.1973, GRUR 1973, 591, 593 - Schatzjagd - und vom 4.7.1975, BGHZ 65, 68, 72 - Vorspannangebot -).
  • OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 281/01

    Kenntnisnahme von Teilnahmebedingungen eines werblichen Gewinnspiels

    Eine solche Koppelung von Warenbestellung und Gewinnspiel ist jedoch unzulässig (BGH GRUR 1959, 138 ff. -Italienische Note; BGH GRUR 1973, 474, 476 -Preisausschreiben; BGH GRUR 1973, 591, 593 -Schatzjagd; BGH WRP 1976, 100, 101 -Mars; OLG Stuttgart WRP 1988, 695, 698 -Begleitende Druckschrift zu einer Fernsehsendung; LG Berlin WRP 1973, 673, 674 -Unzulässiges Preisausschreiben; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, UWG, 22. Auflage, 2001, § 1 Rn. 149 ff. m.w.N.).
  • BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74

    Vorspannangebot

    An ihre Zulässigkeit sind jedoch, wie der Senat wiederholt, insbesondere zur Werbung mit Preisausschreiben, Gewinnspielen und Gutscheinen ausgesprochen hat, strenge Anforderungen zu stellen, weil sie, wenn sie den Rahmen reiner Aufmerksamkeitswerbung überschreitet, die Gefahr mit sich bringt, daß die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen unsachlich beeinfluß werden, insbesondere dazu veranlaßt werden können, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuß der Vergünstigung gelangen können, was dem Sinn des Leistungswettbewerbs und der Funktion des Verbrauchers im Rahmen dieser Ordnung widerspricht (vgl. BGH GRUR 1973, 591 - Schatzjagd; GRUR 1974, 156 - Geldgewinnspiel; GRUR 1974, 345 - geballtes Bunt).
  • BGH, 28.04.1978 - I ZR 157/76

    Unlauterer Wettbewerb durch unsachliche Beeinflussung der Käufer - Anlocken und

    Unzutreffend ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis der Revision auf die Urteile des Bundesgerichtshofs, die unter dem Stichwort "Geldgewinn-Spiel" (GRUR 1974, 156) und "Schatzjagd" (GRUR 1973, 591) ergangen sind, soweit damit geltend gemacht wird, der Kunde der Beklagten werde jedenfalls dadurch in eine Zwangslage versetzt, daß er - anders als im Warenhaus - beim Kauf des Buches in persönlichen Kontakt mit dem Verkaufspersonal der Beklagten komme, wobei es ihm angesichts der Vergünstigung peinlich sein müsse, lediglich das Buch, nicht aber Kaffee einzukaufen.
  • KG, 24.09.1999 - 5 U 4194/99

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des nochmaligen kostenlosen Abdrucks des

    Derartige besondere Umstände, wie z.B. ein zu starkes Gewicht sachfremder Einflüsse auf den Kaufentschluss des Umworbenen (BGH GRUR 1973, 591 - Schatzjagd; 1974, 156, 157 - Geld - Gewinnspiele; Baumbach/Hefermehl aaO, § 1 UWG Rn. 85), sind vorliegend nicht feststellbar.
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 119/74

    Anforderungen an Begriff der Zugabe im Sinne der Zugabeverordnung - Anforderungen

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Juli 1975 (BGHZ 65, 68, 75 - Vorspannangebot) ausgeführt hat, können gerade bei Geschäften des täglichen Bedarfs bereits geringwertigere Vergünstigungen ausreichen, um die mit Vorspannwaren angestrebten Wirkungen zu erzielen (so bereits für Gewinnspiele BGH GRUR 1973, 591 - Schatzjagd).
  • BGH, 21.02.1975 - I ZR 46/74

    Vertrieb eines Schokoladenriegels - Veranstaltung eines Gewinnspiels - Sammlung

    Der erkennende Senat hatte in letzter Zeit wiederholt Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die an sich bedenkliche Wertreklame nur zulässig ist, wenn sie das Publikum im Wege der Aufmerksamkeitswerbung auf das eigene Angebot hinlenkt, ohne daß dabei sachfremde Einflüsse auf den Kaufentschluß der angesprochenen Verkehrskreise zu starkes Gewicht erlangen und diese Werbung zu einem Ersatz für den Leistungswettbewerb wird (GRUR 1973, 474 - Preisausschreiben; GRUR 1973, 418 - Das goldene A; GRUR 1973, 591 - Schatzjagd; GRUR 1974, 156 - Geldgewinnspiel).
  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 145/76

    Wettbewerbswidrigkeit einer zu Werbezwecken veranstalteten Wein-Wiege-Aktion -

  • BGH, 21.12.1973 - I ZR 100/72

    Freistellung von Barrabatten vom Zugabeverbot - Zulässigkeit von sog.

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