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   BGH, 20.05.1977 - I ZB 6/76   

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https://dejure.org/1977,1244
BGH, 20.05.1977 - I ZB 6/76 (https://dejure.org/1977,1244)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1977 - I ZB 6/76 (https://dejure.org/1977,1244)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1977 - I ZB 6/76 (https://dejure.org/1977,1244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Löschung eines Warenzeichens - Beschwerde gegen eine Teillöschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 994
  • GRUR 1977, 664
  • DB 1977, 2134
  • WRP 1977, 574
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 20.05.1977 - I ZB 6/76
    Dabei handelt es sich, wie das Bundespatentgericht zutreffend ausgeführt hat, auch bei der auf Antrag eines Dritten nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG angeordneten Löschung um eine Amtslöschung; dem Antrag kommt insoweit nur die Bedeutung einer Anregung zu (BGHZ 42, 151, 162 - Rippenstreckmetall II; BGH GRUR 1975, 368, 369 - Elzym).

    Diese differenzierte Verfahrensgestaltung beruht darauf, daß Dritten in diesem Verfahren die Möglichkeit gewährt werden soll, das Vorliegen absoluter Eintragungshindernisse gegenüber einer Zeicheneintragung selbst geltend zu machen (BGHZ 42, 151, 161, 162 - Rippenstreckmetall II).

  • BGH, 02.03.1973 - I ZB 11/72
    Auszug aus BGH, 20.05.1977 - I ZB 6/76
    Dort ist anerkannt, daß die (zulässige) Zurücknahme des Widerspruchs nach Erlaß der Widerspruchsentscheidung im Beschwerdeverfahren und selbst nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung noch im Rechtsbeschwerdeverfahren zu berücksichtigen ist, da es sich bei der Zurücknahme des Widerspruchs um eine die Zulässigkeit des Verfahrens betreffende Tatsache handelt (vgl. BGH GRUR 1973, 605 - Anginetten; 1973, 606 - Gyromat).
  • BGH, 11.05.1973 - I ZB 2/71
    Auszug aus BGH, 20.05.1977 - I ZB 6/76
    Dort ist anerkannt, daß die (zulässige) Zurücknahme des Widerspruchs nach Erlaß der Widerspruchsentscheidung im Beschwerdeverfahren und selbst nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung noch im Rechtsbeschwerdeverfahren zu berücksichtigen ist, da es sich bei der Zurücknahme des Widerspruchs um eine die Zulässigkeit des Verfahrens betreffende Tatsache handelt (vgl. BGH GRUR 1973, 605 - Anginetten; 1973, 606 - Gyromat).
  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall

    Auszug aus BGH, 20.05.1977 - I ZB 6/76
    Dabei handelt es sich, wie das Bundespatentgericht zutreffend ausgeführt hat, auch bei der auf Antrag eines Dritten nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG angeordneten Löschung um eine Amtslöschung; dem Antrag kommt insoweit nur die Bedeutung einer Anregung zu (BGHZ 42, 151, 162 - Rippenstreckmetall II; BGH GRUR 1975, 368, 369 - Elzym).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 105/16

    Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für

    Der im registerrechtlichen Verfahren maßgebliche Untersuchungsgrundsatz (§ 59 Abs. 1, § 73 Abs. 1 MarkenG) entfaltet seine Geltung nur innerhalb des vom Antragsteller vorgegebenen Verfahrensgegenstands (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1977 - I ZB 6/76, GRUR 1977, 664, 665 = WRP 1977, 574 - CHURRASCO; Beschluss vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 293 - Aluminium-Trihydroxid; Beschluss vom 8. November 2016 - X ZB 1/16, BGHZ 212, 351 Rn. 25 ff. - Ventileinrichtung).

    Gleichwohl ist eine Rücknahme des Löschungsantrags ebenso wie eine Klagerücknahme möglich, und zwar auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz (BGH, GRUR 1977, 664, 665 - CHURRASCO; vgl. zum Widerspruchsverfahren BGH, Beschluss vom 18. Januar 1974 - I ZB 3/73, GRUR 1974, 465, 466 - Lomapect; vgl. hierzu BeckOK MarkenR/Kopacek aaO § 54 MarkenG Rn. 27).

    (2) Bei dem durch Antrag eingeleiteten Löschungsverfahren gemäß § 50 MarkenG handelt es sich - ungeachtet der Amtsprüfungspflicht - um ein kontradiktorisches Verfahren, das grundsätzlich den für ein solches Verfahren geltenden Regeln unterworfen ist (BGH, GRUR 1977, 664, 665 - CHURRASCO).

    Erklärt der Löschungsantragsteller wie im Streitfall, dass der Löschungsantrag, soweit er auf ein bestimmtes Schutzhindernis gestützt ist, nicht mehr aufrechterhalten werde, ist das Bundespatentgericht nach § 308 ZPO wegen Wegfalls des Löschungsantrags gehindert zu prüfen, ob die angegriffene Marke wegen Vorliegen dieses Schutzhindernisses zu löschen ist (BGH, GRUR 1977, 664, 665 - CHURRASCO).

  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 3/17

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

    Der im registerrechtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz (§ 59 Abs. 1, § 73 Abs. 1 MarkenG) entfaltet seine Geltung nur innerhalb des vom Antragsteller vorgegebenen Verfahrensgegenstands (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1977 - I ZB 6/76, GRUR 1977, 664, 665 = WRP 1977, 574 - CHURRASCO; Beschluss vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 293 - Aluminium-Trihydroxid; Beschluss vom 8. November 2016 - X ZB 1/16, BGHZ 212, 351 Rn. 25 f. - Ventileinrichtung).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 106/16

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für

    Der im registerrechtlichen Verfahren maßgebliche Untersuchungsgrundsatz (§ 59 Abs. 1, § 73 Abs. 1 MarkenG) entfaltet seine Geltung nur innerhalb des vom Antragsteller vorgegebenen Verfahrensgegenstands (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1977 - I ZB 6/76, GRUR 1977, 664, 665 = WRP 1977, 574 - CHURRASCO; Beschluss vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 293 - Aluminium-Trihydroxid; Beschluss vom 8. November 2016 - X ZB 1/16, BGHZ 212, 351 Rn. 25 ff. - Ventileinrichtung).

    Gleichwohl ist eine Rücknahme des Löschungsantrags ebenso wie eine Klagerücknahme möglich, und zwar auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz (BGH, GRUR 1977, 664, 665 - CHURRASCO; vgl. zum Widerspruchsverfahren BGH, Beschluss vom 18. Januar 1974 - I ZB 3/73, GRUR 1974, 465, 466 - Lomapect; vgl. hierzu BeckOK MarkenR/Kopacek aaO § 54 MarkenG Rn. 27).

    22 (2) Bei dem durch Antrag eingeleiteten Löschungsverfahren gemäß § 50 MarkenG handelt es sich - ungeachtet der Amtsprüfungspflicht - um ein kontradiktorisches Verfahren, das grundsätzlich den für ein solches Verfahren geltenden Regeln unterworfen ist (BGH, GRUR 1977, 664, 665 - CHURRASCO).

    Erklärt der Löschungsantragsteller wie im Streitfall, dass der Löschungsantrag, soweit er auf ein bestimmtes Schutzhindernis gestützt ist, nicht mehr aufrechterhalten werde, ist das Bundespatentgericht nach § 308 ZPO wegen Wegfalls des Löschungsantrags gehindert zu prüfen, ob die angegriffene Marke wegen Vorliegen dieses Schutzhindernisses zu löschen ist (BGH, GRUR 1977, 664, 665 - CHURRASCO).

  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 4/17

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

    Der im registerrechtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz (§ 59 Abs. 1, § 73 Abs. 1 MarkenG) entfaltet seine Geltung nur innerhalb des vom Antragsteller vorgegebenen Verfahrensgegenstands (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1977 - I ZB 6/76, GRUR 1977, 664, 665 = WRP 1977, 574 - CHURRASCO; Beschluss vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 293 - Aluminium-Trihydroxid; Beschluss vom 8. November 2016 - X ZB 1/16, BGHZ 212, 351 Rn. 25 f. - Ventileinrichtung).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Die besondere Ausgestaltung des auf Antrag einer Partei durchzuführenden (Amts-)Löschungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG als kontradiktorisches Verfahren zwischen bestimmten Parteien (vgl. BGH, Beschl. v. 20.5. 1977 - I ZB 6/76, GRUR 1977, 664 - CHURRASCO) läßt es geboten erscheinen, Entscheidungen in diesen Verfahren materielle Rechtskraftwirkungen beizumessen, die es ausschließen, daß ein und derselbe Löschungsgrund - hier: mangelnde Unterscheidungskraft des eingetragenen Zeichens - von derselben Partei erneut, wenngleich mit anderer Begründung, zur Überprüfung gestellt wird.

    c) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß es sich bei dem durch Antrag eingeleiteten Löschungsverfahren gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG - ungeachtet der in dieser Vorschrift statuierten Amtsprüfungspflicht - um ein kontradiktorisches Verfahren handelt, das grundsätzlich den für ein solches Verfahren geltenden Regeln unterworfen ist (BGH, Beschl. v. 20.5. 1977 - I ZB 6/76, GRUR 1977, 664, 665 - CHURASCO mit Anm. von Hoepffner S. 666).

  • BPatG, 18.10.2019 - 27 W (pat) 1/17

    Farbmarke Blau: Beiersdorf erfolgreich

    a) Mit der Rücknahme des Löschungsantrags ist die Grundlage des angegriffenen Beschlusses entfallen (vgl. BGH, GRUR 1977, 664, 665 - CHURRASCO), so dass in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 269 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 1 ZPO die Wirkungslosigkeit dieses Beschlusses auszusprechen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 818 - Puma (zum Kollisionsverfahren); BPatG 28 W (pat) 119/10; BPatG 28 W (pat) 88/01, abrufbar über juris.de; Albrecht in: BeckOK Markenrecht, 18. Edition, Stand: 01.07.2019, § 66 Rn. 160; Ströbele/ Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl. 2018, § 82 Rn. 33).

    Mit der Rücknahme des Löschungsantrags entfällt die Grundlage für den angegriffenen Beschluss und für das Löschungsverfahren insgesamt, so dass die von der Beschwerdegegnerin in der mündlichen Verhandlung erklärte Rücknahme des Löschungsantrags ohne Weiteres zur Beendigung des Löschungsverfahrens geführt hat (vgl. BGH, GRUR 1977, 664, 665 - CHURRASCO).

    Dass die Rücknahme eines Löschungsantrags ebenso wie die Rücknahme eines Widerspruchs während des laufenden Verfahrens jederzeit ohne Zustimmung der Gegenseite zulässig ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs; denn bereits mit der Rücknahme des Löschungsantrags und des Widerspruchs ist die Grundlage für das Löschungs- bzw. Widerspruchsverfahren entfallen (vgl. zum Löschungsverfahren BGH, GRUR 2018, 404, Rn. 19 - Quadratische Tafelschokoladenverpackung m. w. N.; BGH, GRUR 1977, 664, 665 - CHURRASCO; Fezer, Markenrecht, 4. Auflage 2009, § 54 Rn. 5; Miosga in: Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl. 2018, § 54 Rn. 9; vgl. zum Widerspruchsverfahren BGH, GRUR 1998, 818 - Puma; BPatG 33 W (pat) 547/10, Rn. 26 - Omega, abrufbar über juris.de; Draheim in: BeckOK Markenrecht, 18. Edition, Stand: 01.07.2019, § 42 Rn. 116; Miosga in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl. 2018, § 42 Rn. 50; vgl. zur Rücknahme des Löschungsantrags im Gebrauchsmusterverfahren BPatG 35 W (pat) 440/07, Rn. 15 m. w. N.; BPatG 35 W (pat) 408/08, Rn. 11; abrufbar jeweils über juris.de).

  • BPatG, 21.02.2011 - 29 W (pat) 39/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Höhe

    Das folgt aus dem Popularcharakter des Löschungsantrags, der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 MarkenG von jedermann ohne Nachweis eines eigenen Interesses gestellt werden kann und bei Begründetheit zur Löschung der Marke von Amts wegen führt (vgl. BGH GRUR 1977, 664 - CHURRASCO; BPatG 27 W (pat) 131/75 - STEAKER = BPatGE 21, 140; 33 W (pat) 124/97 - COTTO = BPatGE 41, 100; 28 W (pat) 4/02; 27 W (pat) 68/02 - alphajet; 27 W (pat) 263/03; 33 W (pat) 196/04; 24 W (pat) 20/07 - SAMADHI).
  • BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 130/08
    3) Billigkeitsgründe, die für eine Kostenauferlegung sprechen, sind nicht ersichtlich (§ 71 Abs. 1 MarkenG), obwohl ein Antragsteller im Löschungsverfahren Beteiligter in einem kontradiktorischen Verfahren mit entsprechenden Rechten und Pflichten ist (BGH GRUR 1977, 664 -Churrasco).
  • BPatG, 06.05.1997 - 24 W (pat) 74/95

    Unterbrechung des Löschungs-Beschwerdeverfahrens durch Konkurs des

    Anträge Dritter unter Zahlung der Gebühr verschufen dem Dritten zwar eine formelle verfahrensrechtliche Position, hatten im übrigen aber lediglich die Bedeutung einer Anregung an das Deutsche Patentamt, ein Löschungsverfahren durchzuführen (BGH GRUR 1977, 664, 665 "CHURRASCO" mwNachw).
  • BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 131/08
    Billigkeitsgründe, die für eine Kostenauferlegung sprechen, sind nicht ersichtlich (§ 71 Abs. 1 MarkenG), obwohl ein Antragsteller im Löschungsverfahren Beteiligter in einem kontradiktorischen Verfahren mit entsprechenden Rechten und Pflichten ist (BGH GRUR 1977, 664 - Churrasco).
  • BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08

    Bildmarke Oddset

  • BPatG, 28.09.2010 - 33 W (pat) 100/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur

  • BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 16/02
  • BPatG, 26.03.2003 - 30 W (pat) 56/01
  • BPatG, 29.10.2002 - 24 W (pat) 115/00
  • BGH, 02.07.1987 - I ZB 5/86

    Möglichkeit der Rücknahme eines Löschungsantrages nach Verkündung der

  • BPatG, 10.05.2006 - 29 W (pat) 276/03
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