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   BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81   

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BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81 (https://dejure.org/1983,396)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1983 - I ZR 109/81 (https://dejure.org/1983,396)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 (https://dejure.org/1983,396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anbieten - PreisangabeVO - Werbeanzeigen - Preisersparnis - Wettbewerbsrecht - Werbende Bezugnahme - Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2703
  • MDR 1984, 116
  • GRUR 1983, 661
  • WRP 1983, 559
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13

    Artikelzustand: Neu - Irreführende Werbung mit als "neu"angebotenen, tatsächlich

    Nicht mehr als "neu" dürften die Kugellagerdann bezeichnet werden, wenn sie heute technisch verändert hergestellt werden (vgl. zum PKW-Kauf BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 -, juris, Absatz-Nr. 22 - Sie sparen 4.000 DM ).

    Nicht mehr als "neu" dürften die Kugellagerdann bezeichnet werden, wenn sie heute technisch verändert hergestellt werden (vgl. zum PKW-Kauf BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 -, juris, Absatz-Nr. 22 - Sie sparen 4.000 DM ).

    Nicht mehr als "neu" dürften die Kugellagerdann bezeichnet werden, wenn sie heute technisch verändert hergestellt werden (vgl. zum PKW-Kauf BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 -, juris, Absatz-Nr. 22 - Sie sparen 4.000 DM ).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Diese Beurteilung widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach als Leistungsangebot Ankündigungen genügen, die so konkret gefaßt sind, daß sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluß eines Geschäfts auch aus der Sicht des Kunden ohne weiteres zulassen (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 30/80, GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411 - Sonnenring; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 659 f. - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 662 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4 000.- DM; vgl. auch Völker, Preisangabenrecht, 2. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 25 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Dies kann auch durch einen klaren und unmißverständlichen Sternchenhinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben zu dem herausgestellten Preis für das Mobiltelefon gewahrt bleibt (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4.000 DM; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027, 1028 = WRP 1990, 818 - incl.
  • OLG München, 17.12.2015 - 6 U 1711/15

    Preisangabe bei Möbelkonfigurator im Internet

    Bedarf es dagegen noch ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen, um das Geschäft zustande zu bringen, liegt ein Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung noch nicht vor (vgl. BGH GRUR 1980, 304, 305 f. - Effektiver Jahreszins; GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring; GRUR 1983, 661, 662 f. - Sie sparen 4000,- DM; GRUR 2003, 971, 972 - Telefonischer Auskunftsdienst; Köhler, a. a. O., § 1 PAngV Rn. 5; Weidert/Völker in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 1 PAngV Rn. 7; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 1 PAngV Rn. 15 f.; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, PAngV, 184. Erg.Lfg. April 2011, § 1 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 2 U 29/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von "In-Ohr-Hörgeräten" im Schaufenster eines

    Damit für die vom "Angebot" abzugrenzende "Werbung ohne Preisangabe" ein Anwendungsbereich verbleibt, darf nicht jede Erklärung, mit der sich ein Unternehmer zwecks Verkaufs seiner Sachen an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Vertragsabschluss zum Ausdruck bringt, als "Anbieten" verstanden werden (BGH, GRUR 1983, 661 - Sie sparen DM 4000,-).
  • OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01

    UWG -Recht: Preisangaben im "Auskunftsdienst"

    Das folge aus der zur Abgrenzung von Werbung und Angebot im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, namentlich der Entscheidung "Sie sparen 4000,-- DM" vom 23. Juni 1983 (GRUR 1983, 661 ff. = WRP 1989, 559 ff. = NJW 1983, 2703 ff.).

    Besteht also keine Verpflichtung zur Preisauszeichnung, wenn für Waren oder Dienstleistungen ohne Angabe von Preisen geworben wird, trifft es allerdings auch zu, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 "Sie sparen 4.000,--DM" (GRUR 1983, 661 ff. = WRP 1983, 559 f. = NJW 1983, 2703 ff.) unter Hinweis auf seine Entscheidungen "effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305/306 = WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411, 412) dargelegt hat, dass einerseits der Begriff des Anbietens im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung nicht nur förmliche Angebote im Sinne des § 145 BGB umfasst, sondern entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch auch solche Erklärungen einschließt, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird; daraus könne andererseits aber nicht hergeleitet werden, dass jede Erklärung, mit der sich der Kaufmann zwecks Verkaufs einer Ware an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als ein Angebot in dem vorerörterten Sinne verstanden werden müsste.

  • OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00

    Zulässigkeit von Sponsorenhinweisen vor oder nach Fernsehsendungen; Angabe des

    (BGH GRUR 1980, 304, 305 ff; GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring - GRUR 1983, 661, 662; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., RdZiff. 5 zu Anhang V zu § 3 UWG).

    Da der Begriff des Angebots jedoch von dem ebenfalls in § 1 PAngV verwendeten Begriff der Werbung abzugrenzen ist, ist nicht jede Werbung, mit der sich der Kaufmann an den Verbraucher wendet, und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als ein Angebot zu verstehen, da sonst für eine Werbung ohne Preisangabe schon grundsätzlich kein Raum mehr wäre (BGH GRUR 1983, 661, 662; Baumbach/Hefermehl, a. a. O.).

    Es kann daher nicht allein darauf ankommen, ob der Kaufmann seine ohnehin allgemein vorausgesetzte Vertragsbereitschaft ankündigt, sondern vielmehr darauf, dass die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Verbraucher ohne weiteres zuläßt (BGH GRUR 1982, 493; 494; GRUR 1983, 661, 662; Baumbach/Hefermehl, a. a. O.).

    Fehlen der Ankündigung wesentliche, für den Entschluss zum Abschluss des Geschäfts notwendige Angaben, so ist die Ankündigung zu unbestimmt, um von den angesprochenen Verkehrskreisen bereits als Angebot verstanden zu werden (BGH GRUR 1983, 661, 662).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 66/01

    Telefonischer Auskunftsdienst

    Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach hierfür Ankündigungen genügen, die so konkret gefaßt sind, daß sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluß eines Geschäfts auch aus der Sicht des Kunden ohne weiteres zulassen (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 30/80, GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411 - Sonnenring; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 659 f. - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 662 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4 000.- DM; vgl. auch Völker, Preisangabenrecht, 2. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 25 f. m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Die vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Rechtsprechung des Senats zu Angaben über Preisersparnisse (Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 = WRP 1983, 559, 560 - Sie sparen 4.000,- DM) betrifft den hier nicht einschlägigen Fall einer Werbung mit zahlenmäßigen und prozentualen Angaben über Preisersparnisse.
  • OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11

    Wettbewerbsverstoß durch Verstoß gegen Preisangaberecht: Pflicht zur Anbringung

    Es darf nicht jede Erklärung, mit der sich ein Unternehmer zwecks Verkaufs seiner Ware an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als "Anbieten" verstanden werden, da sonst für eine Werbung ohne Preisangabe kein Raum wäre (BGH GRUR 1983, 661, 662 - Sie sparen DM 4000,- ).
  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 97/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 20 U 166/03

    Wettbewerbsrecht: Werbung eines Telefonnetzbetreibers für Zusatztarif mit Angabe

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 107/97

    übertriebenes Anlocken

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 103/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 72/97

    übertriebenes Anlocken

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05

    Rechtscharakter von Werbeprospekten - Grundpreisangabe in der Werbung

  • OLG Frankfurt, 13.08.2009 - 6 U 80/09

    Wettbewerbsrecht: Werbung mit Preisvergleich zwischen Energietarifen und Angabe

  • OLG München, 14.12.2000 - 6 U 4137/00

    Preisauszeichnungspflicht bei telefonischem Auskunftsdienst gegen Entgelt

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88

    Incl. MwSt. I - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10

    Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsbedingungen - Landgericht Hamburg verlangt

  • LG Münster, 19.02.2009 - 24 O 128/08

    Ausstellen von Hörgeräten im Schaufenster ohne Preisauszeichnungen als

  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 112/84

    Einrichtungs-Paß; Ausgabe von Kaufscheinen an Letztverbraucher zum Einkauf beim

  • OLG Koblenz, 29.12.1986 - 6 U 1469/86

    Berufung; Preisangabe; Werbung; Preisangabenverordnung; Unzulässige

  • OLG Rostock, 24.03.2014 - 2 U 20/13

    Wettbewerbsverstoß: Fehlende Einbeziehung der Endreinigungskosten einer

  • OLG Köln, 07.05.2004 - 6 U 19/04

    Fehlender Barzahlungspreis bei Händlerwerbung mit Konditionen einer

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 U 49/00

    Unzulässige Preisangaben bei Buchung von Flugreisen im Internet

  • OLG Stuttgart, 19.04.1991 - 2 U 233/90

    Rechtmäßigkeit der Werbung eines Schuhversandhändlers; Mitteilung der Abzüge von

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 108/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

  • BGH, 11.04.1991 - I ZR 166/89

    Zirka-Preisangabe - Endpreis

  • OLG Köln, 09.03.2005 - 6 U 219/04

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines finanzierten Kaufs unter Angabe

  • LG Dortmund, 09.08.2016 - 25 O 34/16

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines Fernwärmeversorgungsvertrags im

  • BGH, 16.02.1984 - I ZR 22/82

    Vereinbarkeit von § 1 Abs.1 S. 1 1. Alt. Preisangabenverordnung (PangV) mit Art.

  • KG, 28.05.2004 - 5 W 74/04

    Wettbewerbsverstoß: Preiswerbung mit mehrdeutigem Bezugspreis

  • LG Frankfurt/Main, 27.02.2009 - 12 O 185/08

    Zum Preisvergleich in Werbeanzeigen aus dem Energiesektor

  • OLG Nürnberg, 20.04.1999 - 3 U 758/99

    Wettbewerbsverstoß durch Preisauszeichnung - happy-hour-Preis für Brillengestelle

  • LG Bonn, 08.07.2009 - 11 O 146/08

    Ordnungsgeld, - Preisangaben - Gaskunden

  • KG, 08.05.1990 - 5 U 6098/88

    Werbung; Supermarkt; Zeitung; Abgabe; Preis; Endpreis; Gewinnspiel

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