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   BGH, 30.03.1988 - I ZR 101/86   

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https://dejure.org/1988,1468
BGH, 30.03.1988 - I ZR 101/86 (https://dejure.org/1988,1468)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1988 - I ZR 101/86 (https://dejure.org/1988,1468)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1988 - I ZR 101/86 (https://dejure.org/1988,1468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Irreführende Werbung von Lebensmittelmärkten mit "Dauer-Discount-Preisen" (reduzierten Preisen, Sonderangeboten) im Verkaufsprospekt - Schwieriger Erhalt der mit Preisreduzierung beworbenen Ware - Irreführung durch Nicht-Verfügbarkeit der angbotenen Ware - Auszeichnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Konfitüre; Irreführung des Verkehrs durch unrichtige Preisauszeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1978
  • NJW-RR 1988, 1000 (Ls.)
  • MDR 1988, 836
  • BB 1988, 1344
  • WRP 1989, 11
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80

    Würdigung des umstrittenenen Verhaltens in Fällen der Irreführung - Objektiv

    Auszug aus BGH, 30.03.1988 - I ZR 101/86
    Dort wurde an die ständige Rechtsprechung des Senats angeknüpft, wonach der Verkehr einer derartigen Anzeigenwerbung in der Regel die Angabe entnehme, die angebotene Ware sei verfügbar, und daß eine Irreführung im Sinne des § 3 UWG in Betracht komme, wenn diese Erwartung nicht erfüllt werde (vgl. BGH GRUR 1982, 681, 682 - Skistiefel; GRUR 1985, 980 - Tennisschuhe).

    In dem Fall, daß eine in der Werbung herausgestellte Ware nicht wie angekündigt vorrätig ist, wird nach der Rechtsprechung des Senats die Anwendung des § 3 UWG nur dann ausgeschlossen, wenn der Werbende darlegt und im Falle des Bestreitens beweist, daß die mangelnde Lieferfähigkeit von ihm nicht zu vertreten ist (BGH GRUR 1982, 681 - Skistiefel; 1983, 650 - Kamera).

  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84

    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren

    Auszug aus BGH, 30.03.1988 - I ZR 101/86
    Sie meint, das Berufungsgericht habe die Grundsätze nicht angewendet, die der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 4. Juni 1986 (GRUR 1987, 52 - Tomatenmark) für Fälle vergleichbarer Werbung von Lebensmittelmärkten als maßgeblich genannt habe.

    Ohne Erfolg wendet sich die Revision schließlich gegen die Annahme des Berufungsgerichts, die Wiederholungs- bzw. Begehungsgefahr bestehe allgemein für das von der Beklagten vertriebene Sortiment (vgl. BGH GRUR 1987, 52, 54 unter 4. - Tomatenmark).

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 155/83

    "Tennisschuhe"; Lieferfähigkeit einer Ware am ersten Tag nach Erscheinen der

    Auszug aus BGH, 30.03.1988 - I ZR 101/86
    Dort wurde an die ständige Rechtsprechung des Senats angeknüpft, wonach der Verkehr einer derartigen Anzeigenwerbung in der Regel die Angabe entnehme, die angebotene Ware sei verfügbar, und daß eine Irreführung im Sinne des § 3 UWG in Betracht komme, wenn diese Erwartung nicht erfüllt werde (vgl. BGH GRUR 1982, 681, 682 - Skistiefel; GRUR 1985, 980 - Tennisschuhe).
  • BGH, 05.05.1983 - I ZR 46/81

    Nichtbelieferung eines Kunden mit einer in Zeitungsanzeigen des Einzelhändlers

    Auszug aus BGH, 30.03.1988 - I ZR 101/86
    In dem Fall, daß eine in der Werbung herausgestellte Ware nicht wie angekündigt vorrätig ist, wird nach der Rechtsprechung des Senats die Anwendung des § 3 UWG nur dann ausgeschlossen, wenn der Werbende darlegt und im Falle des Bestreitens beweist, daß die mangelnde Lieferfähigkeit von ihm nicht zu vertreten ist (BGH GRUR 1982, 681 - Skistiefel; 1983, 650 - Kamera).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 182/05

    Fehlerhafte Preisauszeichnung

    Die unrichtige Preisauszeichnung verstößt dann zwar gegen die Preisangabenverordnung, führt aber nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs nach § 3 UWG (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 29/98, WRP 2000, 1258, 1261 - Filialleiterfehler; Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 101/86, GRUR 1988, 629, 630 = WRP 1989, 11 - Konfitüre).

    In jenen Fällen hatten die dort Beklagten - soweit dies den Feststellungen zu entnehmen ist - kein elektronisches Kassensystem eingesetzt, das sichergestellt hätte, dass dem Kunden an der Kasse lediglich der beworbene, gegenüber der Preisauszeichnung am Regal niedrigere Preis in Rechnung gestellt wird (BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 29/98, WRP 2000, 1258, 1261 - Filialleiterfehler [in GRUR 2000, 907 ist der Tatbestand dieser Entscheidung sinnentstellend wiedergegeben]; Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 101/86, GRUR 1988, 629, 630 = WRP 1989, 11 - Konfitüre).

  • OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07

    Wettbewerbsverstoß: Angabe von Liefer- und Versandkosten beim Internetauftritt

    Indem er durch die Angabe eines unzutreffend günstigen Preises auf die Internetseite des Anbieters gelockt werde, erfolge die Irreführung (BGH, GRUR 2000, 907, 909 [Filialleiter-Fehler] und GRUR 1988, 629 f. [Konfitüre]).
  • OLG Stuttgart, 18.02.2000 - 2 U 191/99

    Kein Verstoß gegen Rabattgesetz bei vereinzelter Falschauszeichnung

    Vielmehr rechnet es auch damit, daß trotz ordnungsgemäßer Betriebsorganisation und Kontrolle vereinzelte Stücke einer Ware mit einem höheren als dem in der Werbung herausgestellten Preis ausgezeichnet sein können (BGH GRUR 1988, 629 f. - Konfitüre).
  • LG Mannheim, 18.02.2005 - 21 O 6/04
    Dies gilt unabhängig davon, ob an der Kasse lediglich der beworbene Preis verlangt wird ( BGH GRUR 1988, 629 - Konfitüre; BGH GRUR 2000, 907, 909 [BGH 29.06.2000 - I ZR 29/98] - Filialleiterfehler; Harte/Henning/Völker § 5 Rdnr. 519 bei Fn. 1459 und 1460; Hefermehl/Bornkamm 23. Aufl. § 5 Rdnr. 7.2. m.w.N.).
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