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   BGH, 16.03.1989 - I ZR 241/86   

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https://dejure.org/1989,1032
BGH, 16.03.1989 - I ZR 241/86 (https://dejure.org/1989,1032)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1989 - I ZR 241/86 (https://dejure.org/1989,1032)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1989 - I ZR 241/86 (https://dejure.org/1989,1032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltetes Gewinnspiel - Wettbewerbswidriges Missverhältnis zwischen Gewinnerwartungen und tatsächlich bestehenden Gewinnchancen - Gewinn in Form von geringwertigen Warengutscheinen - Koppelung eines Gewinnspiels mit Bestellungen aus dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RabattG § 1 Abs. 2, Alt. 2; UWG § 1
    "Gewinnspiel"; Sittenwidrige Kopplung von Gewinnausgabe und Warenabsatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 811
  • MDR 1989, 791
  • GRUR 1989, 434
  • WRP 1989, 504
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Dabei zeichneten sich - worauf die Revision mit Recht hinweist - die vom Bundesgerichtshof in der Vergangenheit entschiedenen Fälle im allgemeinen dadurch aus, daß sich die Wettbewerbswidrigkeit nicht allein aus der Anlockwirkung der in Aussicht gestellten Gewinne, sondern auch aufgrund weiterer Umstände ergab: So wurde in mehreren Fällen darauf abgestellt, daß über die Gewinnchancen irregeführt worden war (vgl. BGH GRUR 1973, 591, 593 - Schatzjagd; GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake; Urt. v. 16.3.1989 - I ZR 241/86, GRUR 1989, 434, 435 f. - WRP 1989, 504 - Gewinnspiel I; Urt. v. 2.2.1995, I ZR 31/93, WRP 1995, 591, 593 - Gewinnspiel II).

    In anderen Fällen trat zu der Anlockwirkung, die von dem Gewinnspiel ausging, eine verschleierte Kopplung mit dem Warenabsatz (vgl. BGH WRP 1976, 100, 101 - Mars; GRUR 1989, 434, 436 - Gewinnspiel I).

  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 117/02

    Verbindung von Bestellschein und Gewinnspiel-Coupon

    Eine unzulässige Kopplung nach § 4 Nr. 6 UWG liegt nicht nur vor, wenn eine rechtliche Verknüpfung des Warenabsatzes mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt, sondern auch, wenn eine tatsächliche Abhängigkeit zwischen dem Warenabsatz und der Gewinnspielteilnahme oder den Gewinnchancen anzunehmen ist (vgl. zu § 1 UWG a.F.: BGH, Urt. v. 16.3.1989 - I ZR 241/86, GRUR 1989, 434, 436 = WRP 1989, 504 - Gewinnspiel I; zu § 4 Nr. 6 UWG: Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 4 UWG Rdn. 6.10; Harte/Henning/Bruhn, UWG, § 4 Nr. 6 Rdn. 8 f.; einschränkend: Fezer/Hecker, UWG, § 4 Nr. 6 Rdn. 67).
  • OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 108/09

    Ticket ab 19,90 EUR - Werbung im Internet: Irreführung bei dem Bewerben des

    Nach der neueren Rechtsprechung sind blickfangmäßige Angaben hingegen nicht mehr isoliert zu betrachten mit der Folge, dass die hervorgehobenen Herausstellungen für sich genommen wahr sein müssten (so noch BGH GRUR 1989, 434, 436 - Gewinnspiel I; BGH GRUR 1990, 282, 286 - Wettbewerbsverein IV; BGH GRUR 1991, 554, 555 - Bilanzbuchhalter; BGH GRUR 1992, 618 - Pressehaftung II).
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93

    Gewinnspiel II - Täuschung

    Solche Umstände können auch darin liegen, daß die Teilnehmer des Gewinnspiels über die Gewinnchancen und/oder den Wert der Gewinne irregeführt werden (vgl. BGH, Urt. v. 2.11.1973 - I ZR 111/72, GRUR 1974, 729, 731 = WRP 1974, 200 - Sweepstake; Urt. v. 16.3.1989 - I ZR 241/86, GRUR 1989, 434, 435 f. = WRP 1989, 504 - Gewinnspiel).
  • OLG München, 20.02.2003 - 29 U 4850/02

    Gewinnspiel im Internetradio

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10

    Schaden-Card - Wettbewerbsverstoß: Vorbeugender Unterlassungsanspruch wegen

    Der BGH verlangt in der bereits genannten Entscheidung (GRUR 1989, 434) für den gleichen Fall der Einstellung von Werbung ausdrücklich eine Unterlassungserklärung, die abzugeben die Verfügungsbeklagte sich aber weigert.
  • OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01

    Unlauterer Wettbewerb bei Gewinnspiel, welches von Warenbestellung abhängig ist

    Vor diesem Hintergrund verstößt die Zusendung der Teilnahmebedingungen einer Gratisverlosung zusammen mit einem Bestellformular jedenfalls dann gegen gute Wettbewerbssitten, wenn durch diese Verbindung die angesprochenen Personen dazu verleitet werden könnten, ihre wirtschaftliche Entschließung nicht im Hinblick auf Güte und Preiswürdigkeit der Ware zu treffen, sondern im Hinblick auf sachfremde Motive, insbesondere die Hoffnung, einen ausgesetzten Preis zu gewinnen (BGH GRUR 73, 474, 475 - Preisausschreiben; BGH WRP 76, 172, 173 f. Versandhandels-Preisausschreiben; BGH GRUR 89, 434, 436 Gewinnspiel; BGH WRP 76, 100, 101).

    Deshalb darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben nicht irgendwie mit dem Warenabsatz verkoppelt werden (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben; BGH WRP 76, 172, 173 f. - Versandhandels-Preisausschreiben; BGH GRUR 89, 434, 436 - Gewinnspiel).

  • OLG Hamm, 17.06.2003 - 4 U 46/03

    Zur Zulässigkeit eines Gewinnspieles als Rabattaktion in der Werbung

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers führt nicht allein der Umstand der Kopplung zu einem Verstoß gegen § 1 UWG, sondern die Kopplung ist nur dann sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG, wenn durch sie die angesprochenen Verkehrskreise dazu verleitet werden können, ihre wirtschaftlichen Entschließungen nicht im Hinblick auf die Eigenschaften und Preise der Waren, sondern im Hinblick auf sachfremde Motive zu treffen (vgl. BGH GRUR 1989, 434 ff, 436 - Gewinnspiel).
  • BGH, 29.06.1989 - I ZR 180/87

    McBacon

    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit begründen können (vgl. dazu BGH, Urt. v. 4.12.1986 - I ZR 170/84, GRUR 1987, 243, 244 = WRP 1987, 320 - Alles frisch; Urt. v. 16.3.1989 - I ZR 241/86, Umdr.
  • BGH, 26.09.2001 - I ZR 3/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch die Aufhebung

    Damit ist die Annahme des Berufungsgerichts, die Beklagte habe durch die von ihr ausgegebenen "t. -Taler"-Karten bestimmte Verkehrskreise begünstigt, aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH GRUR 1959, 326, 328 - Kaffeeversandhandel; BGH, Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 = WRP 1987, 239 - Rabattkarte; Urt. v. 16.3.1989 - I ZR 241/86, GRUR 1989, 434, 437 = WRP 1989, 504 - Gewinnspiel).
  • OLG Nürnberg, 21.05.1996 - 3 U 4097/95

    Unterlassung der wettbewerbswidrigen Herstellung und Montage von Leuchtreklamen;

  • OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 95/00

    Unzulässiges Gutschrift-System eines Supermarktes - "T.-Taler-Konto"

  • OLG Koblenz, 28.05.1996 - 4 U 932/95

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbindung des Gewinns einer Reise mit

  • KG, 06.07.1999 - 5 U 1196/98

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines Gewinnspiels eines Radiosenders

  • BGH, 01.07.1999 - I ZR 298/98

    Ankündigung eines Sonderpreises durch Versendung von Gutscheinen

  • OLG Köln, 24.06.1994 - 6 U 230/93

    Gefahr relevanter Irreführung i.R.e. Werbungsanzeige eines Optikers für seine

  • OLG Stuttgart, 27.11.1998 - 2 U 111/98
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