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   BayObLG, 21.03.1990 - RReg. 4 St 226/89   

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https://dejure.org/1990,4238
BayObLG, 21.03.1990 - RReg. 4 St 226/89 (https://dejure.org/1990,4238)
BayObLG, Entscheidung vom 21.03.1990 - RReg. 4 St 226/89 (https://dejure.org/1990,4238)
BayObLG, Entscheidung vom 21. März 1990 - RReg. 4 St 226/89 (https://dejure.org/1990,4238)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1862
  • NJW-RR 1990, 1069 (Ls.)
  • BayObLGSt 1990, 26
  • WRP 1990, 755
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 2 Ws 312/08

    Begriff des "Verbrauchers" i.S. von § 16 Abs. 2 UWG

    Strafbarkeitslücken sind hinzunehmen, auch wenn das in Rede stehende Verhalten strafwürdig erscheinen mag (BVerfGE 73, 206, 236; BayObLG, WRP 1990, 755, 757 zu § 6 c UWG alte Fassung).
  • LG Hamburg, 10.07.1996 - 608 Qs 24/96
    Unter diesen Begriff fällt jede selbständige, einen beliebigen Geschäftszweck verfolgende Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt (vgl. BayObLG, NJW 1990, 1862 m.w. Nachw.; Fuhrmann, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtl. NebenG § 6c UWG Anm. 3a).

    Besonderer Vorteil und abgenommene Ware, Leistung oder Recht können im Rahmen des § 6c S. 1 UWG nicht identisch sein (Fuhrmann, in: Erbs/Kohlhaas, § 6c UWG Anm. 3c; BayObLG, NJW 1990, 1862).

  • OLG München, 28.07.2009 - 5St RR 132/09

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Abgrenzung eines

    Der Bundesgerichtshof hat die Definition wegen der begriffsnotwendigen Teilnahme an einer Gewinnchance noch dahin ergänzt, dass der Spieler einen nicht ganz unbeträchtlichen Einsatz tätigt in der Hoffnung, im Falle des Gewinnens eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten, und in der Befürchtung, dass sie im Fall des Verlierens dem Gegenspieler oder Veranstalter anheimfällt (BGHSt 34, 171, 175 ff.; ebenso OLG Celle NJW 1996, 2660; BayObLGSt 1990, 26, 30 = NJW 1990, 1862).
  • OLG München, 06.04.1993 - 31 U 6198/92

    Wettbewerbsrechtliche Aspekte beim Gewinnspiel "Euro-Game"

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sich in seinem Beschluß vom 21.03.1990 (NJW 1990, 1862 ) dem Bundesgerichtshof im Rahmen von § 6 c UWG , §§ 284, 284 a , 286 StGB angeschlossen.
  • LG Heilbronn, 03.08.2005 - 1 O 65/05

    Beweislast beim abstrakten Schuldanerkenntnis

    (BGH, NJW 1990, 1862f).
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