Rechtsprechung
BGH, 23.05.1991 - I ZR 294/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Fahrtkostenübernahme - Standortnachteile - Ausgleich
- werbung-schenken.de
Rückfahrkarte
ZugabeVO § 1
Verbotene Nebenleistung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZugabeVO § 1 Abs. 1, Abs. 2 lit. d, Abs. 3
Rückfahrkarte; Übernahme von Fahrtkosten zum Ausgleich von möglichen Standortnachteilen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1191
- MDR 1991, 851
- GRUR 1991, 862
- BB 1991, 1513
- DB 1991, 1980
- WRP 1991, 649
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 95/18
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Impfstoffen gegenüber einem Apotheker mit …
Die Norm ist offen für neue Gestaltungsformen, die noch keine allgemeine Gewohnheit sind, deren Etablierung aber kaufmännischen Gepflogenheiten entspricht (s. Gröning in: Gröning/Mand/Reinhard, Heilmittelwerberecht, Stand Januar 2015, § 7 Rn. 237, m.w.N., u.a. auf BGH NJW-RR 1991, 1191; s. auch Senat GRUR-RR 2016, 424 - Fahrdienst zur Augenklinik II, juris-Tz. 31). - OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Lasik-Quick-Checks durch …
Handelsüblich sind Nebenleistungen, wenn sie sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (s. BGH NJW-RR 1991, 1191 - Rückfahrkarte, Juris-Tz. 16). - BGH, 06.10.1992 - KZR 21/91
Zinssubvention - Verletzung wettbewerbsbezogener Vorschriften
Maßgeblich ist insoweit, ob der Verkehr die zusätzliche Leistung als eine sachliche Verbesserung der Hauptware oder -leistung oder als eine besondere Nebenleistung empfindet (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 23.5. 1991 - I ZR 294/89, GRUR 1991, 862 f. - Rückfahrkarte;… Urt. v. 23.1. 1992 - I ZR 129/90, GRUR 1992, 463, 464 - Anzeigenplazierung).
- LG München I, 30.11.2016 - 37 O 7083/16
Kostenfreier Eignungscheck vor Augenlaseroperationen verstößt gegen das Verbot …
Handelsüblich sind Nebenleistungen, wenn sie sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (BGH NJW-RR 1991, 1191). - BGH, 28.10.1993 - I ZR 246/91
Euroscheck-Differenzzahlung - Verbotene Nebenleistung
Eine Zugabe liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn eine Ware oder Leistung neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware ohne besondere Berechnung angeboten wird, der Erwerb der Nebenware vom Abschluß des Geschäfts über die Hauptware abhängig ist und dabei ein innerer Zusammenhang dahin besteht, daß die Nebenware oder -leistung mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware angeboten wird und wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (vgl. BGH, Urt. v. 23.5. 1991 - I ZR 294/89, GRUR 1991, 862 f. = WRP 1991, 649 - Rückfahrkarte m.w.N.; st. Rspr.). - BGH, 29.04.1993 - I ZR 92/91
Hotelgutschein - übertriebenes Anlocken; Normalpreis; verbotene Nebenleistung
Bei der Beurteilung, ob eine Ware oder Leistung als Zugabe angeboten wird, ist maßgeblich auf die Vorstellung des Verkehrs abzustellen (…BGH, Urt. v. 23.5. 1991 - I ZR 172/89, GRUR 1991, 933, 934 - One for Two; Urt. v. 23.5. 1991 - I ZR 294/89, GRUR 1991, 862, 863 - Rückfahrkarte). - BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90
Rent-o-mat - Normalpreis
b) Das Berufungsgericht geht des weiteren zutreffend davon aus, daß für die Beurteilung, ob die vertraglichen Leistungsangebote als sachlich und wirtschaftlich gleich anzusehen sind, auf die Sicht der angesprochenen Verkehrskreise unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls abzustellen ist, wobei unmaßgeblich ist, wie der Unternehmer selbst seine Angebote verstanden wissen will (…Urt. v. 4.11.1977 - I ZR 11/76, GRUR 1978, 185, 186 - Taschenrechnerpackung;… Urt. v. 25.10.1984 - I ZR 129/82, GRUR 1985, 392 - Sparpackung;… Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 - Rabattkarte; vgl. auch BGH, Urt. v. 23.5.1991 - I ZR 172/89, WRP 1991, 649 - One for Two, für die ZugabeVO). - BGH, 10.03.1994 - I ZR 166/92
Stofftragetasche - Verbotene Nebenleistung
a) Eine Zugabe liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn eine Ware oder Leistung neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware ohne besondere Berechnung angeboten wird, der Erwerb der Nebenware vom Abschluß des Geschäfts über die Hauptware abhängig ist und dabei ein innerer Zusammenhang dahin besteht, daß die Nebenware oder -leistung mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware angeboten wird und wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (BGH, Urt. v. 23.5.1991 - I ZR 294/89, GRUR 1991, 862, 863 = WRP 1991, 649 - Rückfahrkarte m.w.N.;… BGH, Urt. v. 28.10.1993 - I ZR 246/91, WRP 1994, 108, 109 - Euroscheck-Differenzzahlung). - LG Münster, 24.09.2019 - 23 O 13/19
Wettbewerbsrecht: Blutzuckermessgerät
Handelsüblich sind Nebenleistungen, wenn sie sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1991, I ZR 294/89 - Rückfahrkarte, zitiert nach juris Rn. 16). - LG München I, 09.11.2016 - 37 O 1929/16
Augenklinik darf Patienten nicht mit kostenlosem "Laser-Check" für …
Handelsüblich sind Nebenleistungen, wenn sie sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (BGH NJW-RR 1991, 1191). - KG, 02.11.1999 - 5 U 4814/98
Ankündigung einer Zugabe
- OLG München, 24.09.1992 - 29 U 3969/92
Teilerstattung von den Kosten des Öffentlichen Nahverkehrs bei Einkauf als …