Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 28.05.1991 - 3 U 818/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollzug einer Beschlussverfügung; Durch Beschluss erlassene einstweilige Verfügung, die ein Gebot oder Verbot enthält; Vollzug einer Beschlussverfügung durch Zustellung durch den Gläubiger an den Schuldner; Wirksame Zustellung innerhalb der Vollziehungsfrist; Aufhebung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1992, 564
- WRP 1991, 827
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 29.09.1977 - 14 W 32/76
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.1991 - 3 U 818/91
Der Senat befindet sich mit seiner im vorliegenden Fall dargelegten Auffassung in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt (ZIP 81, 324) und wohl auch der Oberlandesgerichte Hamburg (WRP 76, 58), Hamm (NJW 1978, 830 ff.) und Koblenz (GRUR 1980, 143 ff.), die die Zustellungen von Schriftstücken ohne Ausfertigungsvermerk für unwirksam ansehen. - OLG Nürnberg, 10.02.1976 - 3 U 170/75
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.1991 - 3 U 818/91
Sollte das Urteil des Senats vom 10. Februar 1976 (NJW 1976, 1101) anders zu verstehen sein, so hält der Senat diese Rechtsprechung nicht mehr aufrecht. - OLG Düsseldorf, 29.09.1983 - 2 U 79/83
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.1991 - 3 U 818/91
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1984, 78 f.) hält die Zustellung ohne Anlagen dann für wirksam, wenn der Antragsteller alles in seiner Macht stehende getan hat, um eine wirksame Zustellung zustande zu bringen und wenn der zugestellte Beschluß aus sich heraus verständlich ist und dem Antragsgegner Umfang und Inhalt der Verbote klar und zweifelsfrei vermittelt.
- OLG Frankfurt, 10.12.1980 - 17 U 195/80
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.1991 - 3 U 818/91
Der Senat befindet sich mit seiner im vorliegenden Fall dargelegten Auffassung in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt (ZIP 81, 324) und wohl auch der Oberlandesgerichte Hamburg (WRP 76, 58), Hamm (NJW 1978, 830 ff.) und Koblenz (GRUR 1980, 143 ff.), die die Zustellungen von Schriftstücken ohne Ausfertigungsvermerk für unwirksam ansehen. - BGH, 24.03.1987 - KVR 10/85
Anforderungen an förmliche Zustellung einer Untersagungsverfügung des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.1991 - 3 U 818/91
Der Begründung eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 1987 (WRP 1987, 722 ff.) ist zu entnehmen, daß auch der Bundesgerichtshof der Auffassung des Senats zuneigt. - OLG Koblenz, 22.06.1982 - 6 U 191/82
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.05.1991 - 3 U 818/91
In einer späteren Entscheidung (GRUR 1982, 571) bringt das Oberlandesgericht Koblenz allerdings zum Ausdruck, daß es die Zustellung der fraglichen Urkunden nur dann für geboten erachte, wenn das gerichtliche Erkenntnis ausdrücklich, insbesondere zur Beschreibung des Verbots, auf die Antragsschrift oder deren Anlagen Bezug nimmt und sie dadurch zum Gegenstand der Entscheidung selbst macht.
- OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04
Einstweilige Verfügung: Umfang der zur Wahrung der Vollziehungsfrist …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht darüber hinaus die Ansicht vor, dass eine Vollziehung im Sinne des § 929 Abs. 2 ZPO die Zustellung weiterer Schriftstücke erfordert, auch wenn sie nicht Bestandteil des Verfügungstenors geworden sind, sofern in der Verfügungsentscheidung des Gerichts die Wirksamkeit der Zustellung ausdrücklich von der Zustellung auch dieser weiteren Schriftstücke abhängig gemacht ist (OLG Nürnberg WRP 1991, 827; OLG München NJW-RR 2003, 1722). - OLG Zweibrücken, 01.02.2001 - 4 U 114/00
Einstweilige Verfügung - Versäumung der Vollziehungsfrist - keine Heilung bei …
Diese Gewähr hat er aber nur, wenn die ihm zugestellte Abschrift als mit der Ausfertigung übereinstimmend beglaubigt ist (vgl. OLG Koblenz OLGR 1998, 42; OLG Nürnberg GRUR 1992, 564; OLG Karlsruhe WRP 1989, 744; OLG Hamm MDR 1981, 59, 60). - LG Mannheim, 02.07.2004 - 7 O 255/03
Anspruch auf Unterlassung der Werbung in Zeitungsanzeigen für eine …
Das Wissen ihrer Mitglieder muss sich die Klägerin im Rahmen der Verjährung des ihr selbst zustehenden Unterlassungsanspruchs nicht zu rechnen lassen (vgl. KG GRUR 1992, 564, 566 - Zeitlich uneingeschränkte Garantiezusage).