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   BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89   

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https://dejure.org/1991,44
BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89 (https://dejure.org/1991,44)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1991 - I ZR 136/89 (https://dejure.org/1991,44)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1991 - I ZR 136/89 (https://dejure.org/1991,44)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Verwechslungsgefahr - Produktname - Kennzeichnung von Ware

  • uni-konstanz.de PDF

    § 16 UWG; § 31 WZG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 16 Abs. 1
    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt - "Ball"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 175
  • MDR 1992, 245
  • GRUR 1992, 130
  • WRP 1992, 96
 
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Wird zitiert von ... (160)

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Im Hinblick auf die Zulässigkeitsvoraussetzung der Bestimmtheit des Klageantrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist anerkannt, dass die Verwendung von rechtlichen Begriffen - etwa "markenmäßig" - nach den Umständen des Einzelfalls unbedenklich sein kann, wenn zum Verständnis der Begriffe auf die mit der Klage beanstandete konkrete Verletzungshandlung und die Klagebegründung zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1990 - I ZR 236/88, GRUR 1991, 138 f. - Flacon; Urteil vom 10. Oktober 1991 - I ZR 136/89, GRUR 1992, 130, 131 = WRP 1992, 96 - Bally/BALL; Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, BGHZ 156, 126, 131 - Farbmarkenverletzung I).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Soweit das Berufungsgericht zur Begründung seiner Auffassung, die Zeichenähnlichkeit sei für die Annahme einer Verwechslungsgefahr zu gering, ferner auf die Senatsentscheidung "Bally/BALL" (Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 136/89, GRUR 1992, 130, 132 = WRP 1992, 96) und darauf verweist, dass der Aussagegehalt der ersten Silbe des angegriffenen Zeichens (Hai) die Erfassung der schriftbildlichen Abweichung erheblich erleichtere, liegt dem eine zergliedernde, nicht - wie es geboten wäre - eine auf den Gesamteindruck abstellende Betrachtung zugrunde.
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Die Verwendung von Begriffen wie "markenmäßig" in einem Klageantrag zur Kennzeichnung der zu untersagenden Benutzungshandlung ist allerdings vielfach nach den Umständen des Einzelfalls unbedenklich, wenn zum Verständnis der Begriffe auf die mit der Klage beanstandete konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 12.7.1990 - I ZR 236/88, GRUR 1991, 138 - Flacon; Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 136/89, GRUR 1992, 130, 131 = WRP 1992, 96 - Bally/BALL).
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