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   OLG Stuttgart, 26.07.1991 - 2 U 280/90   

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https://dejure.org/1991,4125
OLG Stuttgart, 26.07.1991 - 2 U 280/90 (https://dejure.org/1991,4125)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.1991 - 2 U 280/90 (https://dejure.org/1991,4125)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 1991 - 2 U 280/90 (https://dejure.org/1991,4125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; BGB § 823 Abs. 1
    Schadensersatz wegen unberechtigter Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • arneburgmueller.de PDF, S. 16 (Entscheidungsbesprechung)

    § 14 UWG; § 824 BGB
    Rüge wegen Benutzung von Bauteilen, die DIN-Normen nicht entsprechen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rüge wegen Benutzung von Bauteilen, die DIN-Normen nicht entsprechen (IBR 1992, 345)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 1992, 202
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.1991 - 2 U 280/90
    Eine unberechtigte Abmahnung gegenüber einem vermeintlichen) allgemeinen Wettbewerbsverstoß ist nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Umständen als wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG zu beurteilen (BGH NJW 1986, 1815, 1816).
  • OLG Stuttgart, 09.03.1990 - 2 U 276/89

    Baustoffwerbung mit DIN-Norm

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.1991 - 2 U 280/90
    Der Vertrieb von feuchtigkeitsempfindlichen Schornsteinen, die von dem Registrierbescheid oder der Systembeschreibung abweichen, ist daher zwar nicht unzulässig, aber der Abnehmer muss auf die Abweichung von der allgemeinen eingeführten DIN-Norm hingewiesen werden, weil er im Regelfall davon ausgeht, dass nur Bauteile vertrieben werden, die den allgemeinen Regeln der Technik, insbesondere den baurechtlich eingeführten Normen entsprechen (Urteil des Senats NJW-RR 1990, 872 f und Urteil vom 15.031991 - 2 U 278/90 -).
  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    Denn die Beeinträchtigungen einer solchen Abmahnung seien - etwa im Gegensatz zu den Folgen einer Schutzrechtsverwarnung - in der Regel zumutbar und im Hinblick auf das Recht der Meinungsfreiheit (GG Art. 5) hinzunehmen (OLG Stuttgart, Urt.v.26.7.1991, WRP 1992, S. 202).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern

    Derartige unrichtige Abmahnungen seien viel weniger belastend als Schutzrechtsverwarnungen (vgl. BGHZ 74, 9, 14; 118, 201, 206; s. auch Senatsurteil vom 26. Juli 1991 - 2 U 280/90 - WRP 1991, 202 ff., bei Juris Rz. 26).
  • VG Stuttgart, 21.09.2020 - 4 K 8183/19

    Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung

    Die Aussage, dass das Einblenden produktbezogener Werbespots im Regionalfenster von ...Wartezimmer gegen die ärztliche Berufsordnung, insbesondere das Einblenden von Werbespots gegen das ärztliche Zuweisungsverbot verstößt, ist nicht dem Beweis zugänglich, sondern kann nur im Wege juristischer Subsumtion gewonnen werden; es handelt sich folglich um eine Wertung und damit um eine Meinungsäußerung (vgl. OLG München, Urt. v. 12.08.2015 - 7 U 509/15 - in juris Rn. 21; OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.06.2002 - 1 Ss 277/01 - in juris Rn. 7 und Urt. v. 06.06.2001 - 1 Ss 271/01 - in juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Urt. v. 26.07.1991 - 2 U 280/90 - in juris Rn. 34; BFH, Urt. v. 09.04.2014 - X R 1/11 - in juris Rn. 12).
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