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   BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91   

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https://dejure.org/1993,650
BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91 (https://dejure.org/1993,650)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1993 - I ZR 259/91 (https://dejure.org/1993,650)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1993 - I ZR 259/91 (https://dejure.org/1993,650)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zigarettenwerbung - Mangelnder Warnhinweis - Werberichtlinien - Allgemeine sittliche Verpflichtung

  • werbung-schenken.de

    Warnhinweis

    UWG § 1
    Vorsprung durch Rechtsbruch

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verstoß gegen eine allgemeine sittliche Verpflichtung bei unzureichender Lesbarkeit des Gefahrhinweises in einer Zigarettenanzeige ("Warnhinweis")

  • opinioiuris.de

    Warnhinweis in Zigarettenanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Warnhinweis"; Wettbewerbswidrigkeit einer Zigarettenwerbung ohne Warnhinweis

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    "Warnhinweis"; Wettbewerbswidrigkeit einer Zigarettenwerbung ohne Warnhinweis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 124, 230
  • NJW 1994, 730
  • ZIP 1994, 151
  • MDR 1994, 568
  • GRUR 1994, 219
  • DB 1994, 629
  • afp 1994, 348
  • WRP 1994, 175
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Beauftragter kann auch ein selbständiges Unternehmen sein, etwa eine Werbeagentur (BGH, Urt. v. 25.4.1991 - I ZR 134/90, GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I; BGHZ 124, 230, 237 - Warnhinweis).
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Die angegriffenen Kennzeichnungspflichten beruhen auf der - vom EG-Recht unabhängigen - Ermächtigungsgrundlage des § 21 LMBG, sie sind auch Bestandteil des allgemeinen Wettbewerbsrechts in Deutschland (vgl. BGH, NJW 1994, S. 730 f.) und genügen auf dieser Geltungsgrundlage den Anforderungen der vom Grundgesetz gewährleisteten Grundrechte.

    Es ist allgemein anerkannt, daß das Rauchen gesundheitsschädlich ist (vgl. BGH, NJW 1994, S. 730 ).

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 234/03

    Warnhinweis II

    Ein Unternehmen der Zigarettenindustrie handelt wettbewerbswidrig, wenn es Zigarillos in einer Anzeige bewirbt, ohne zugleich durch einen deutlich sichtbaren und leicht lesbaren Warnhinweis das Bewusstsein der Schädlichkeit des Rauchens wachzuhalten (Ergänzung zu BGHZ 124, 230 - Warnhinweis I).

    Die vom erkennenden Senat in der Entscheidung "Warnhinweis I" (BGHZ 124, 230) angenommene sittliche Verpflichtung zur Verwendung von Warnhinweisen in der Publikumswerbung sei maßgeblich aus der ausdrücklich allein auf Zigaretten bezogenen Selbstverpflichtung der Tabakindustrie in der Werberichtlinie hergeleitet worden.

    a) Der Senat hat unter der Geltung des § 1 UWG a.F. ausgesprochen, dass es angesichts der besonderen Bedeutung der menschlichen Gesundheit wettbewerbsrechtlich unlauter ist, Zigaretten zu bewerben und damit auch zum Rauchen aufzufordern, ohne zugleich durch einen Warnhinweis das Bewusstsein der Schädlichkeit des Rauchens wach zu halten (BGHZ 124, 230, 235 - Warnhinweis I).

    Der Senat hat dabei auch auf die Werberichtlinien des Verbands der Cigarettenindustrie aus dem Jahr 1980 hingewiesen, welche den Zigarettenherstellern Verpflichtungen auch für die Anzeigenwerbung auferlegten (BGHZ 124, 230, 235 - Warnhinweis I).

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