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   EuGH, 30.11.1993 - C-317/91   

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https://dejure.org/1993,1043
EuGH, 30.11.1993 - C-317/91 (https://dejure.org/1993,1043)
EuGH, Entscheidung vom 30.11.1993 - C-317/91 (https://dejure.org/1993,1043)
EuGH, Entscheidung vom 30. November 1993 - C-317/91 (https://dejure.org/1993,1043)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche Renault / AUDI

    EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36
    Freier Warenverkehr; Gewerbliches und kommerzielles Eigentum; Warenzeichenrecht; Recht des Inhabers eines Warenzeichens, das aus einem in den Sprachen mehrerer Mitgliedstaaten sehr häufig verwendeten Wort besteht, zu verhindern, daß für aus einem anderen Mitgliedstaat ...

  • EU-Kommission

    Deutsche Renault / AUDI

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Art. 30 und 36 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels der Automobilhersteller; Warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Quadra" ; Möglichkeit des Schutzes ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 36

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum markenrechtlichen Schutz eines fremdsprachlichen Zahlwortes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Warenzeichenrecht - Recht des Inhabers eines Warenzeichens, das aus einem in den Sprachen mehrerer Mitgliedstaaten sehr häufig verwendeten Wort besteht, zu verhindern, daß für aus einem anderen Mitgliedstaat ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 1810
  • GRUR 1994, 286
  • DB 1994, 91
  • WRP 1994, 294
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus EuGH, 30.11.1993 - C-317/91
    20 Wie der Gerichtshof namentlich in den Urteilen vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, Slg. 1982, 2853) und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, Slg. 1988, 6211) im Hinblick auf Muster und Modelle und im Urteil vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 35/87 (Thetford, Slg. 1988, 3585) für Patente entschieden hat, bestimmen sich die Voraussetzungen und die Modalitäten des Schutzes eines Immaterialgüterrechts beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts mangels einer Rechtsvereinheitlichung oder -angleichung innerhalb der Gemeinschaft nach nationalem Recht.
  • EuGH, 14.09.1982 - 144/81

    Keurkoop / Nancy Kean Gifts

    Auszug aus EuGH, 30.11.1993 - C-317/91
    20 Wie der Gerichtshof namentlich in den Urteilen vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, Slg. 1982, 2853) und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, Slg. 1988, 6211) im Hinblick auf Muster und Modelle und im Urteil vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 35/87 (Thetford, Slg. 1988, 3585) für Patente entschieden hat, bestimmen sich die Voraussetzungen und die Modalitäten des Schutzes eines Immaterialgüterrechts beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts mangels einer Rechtsvereinheitlichung oder -angleichung innerhalb der Gemeinschaft nach nationalem Recht.
  • EuGH, 30.06.1988 - 35/87

    Thetford / Fiamma

    Auszug aus EuGH, 30.11.1993 - C-317/91
    20 Wie der Gerichtshof namentlich in den Urteilen vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, Slg. 1982, 2853) und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, Slg. 1988, 6211) im Hinblick auf Muster und Modelle und im Urteil vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 35/87 (Thetford, Slg. 1988, 3585) für Patente entschieden hat, bestimmen sich die Voraussetzungen und die Modalitäten des Schutzes eines Immaterialgüterrechts beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts mangels einer Rechtsvereinheitlichung oder -angleichung innerhalb der Gemeinschaft nach nationalem Recht.
  • EuGH, 31.10.1974 - 16/74

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

    Auszug aus EuGH, 30.11.1993 - C-317/91
    30 Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der spezifische Gegenstand des Warenzeichenrechts darin besteht, daß der Warenzeicheninhaber gegen die Gefahr von Verwechslungen geschützt wird, mittels deren Dritte widerrechtlich aus dem Ruf der Waren des Zeicheninhabers Vorteile ziehen könnten (Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, Randnr. 8, und vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG GF, "HAG II", Slg. 1990, I-3711, Randnr. 14).
  • EuGH, 14.12.1979 - 34/79

    Henn und Darby

    Auszug aus EuGH, 30.11.1993 - C-317/91
    19 Nach dem Urteil vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Slg. 1979, 3795, Randnr. 21) soll Artikel 36 Satz 2 verhindern, daß auf Gründe des Satzes 1 gestützte Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels mißbraucht und zur Diskriminierung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten oder zum mittelbaren Schutz bestimmter nationaler Produktionen verwandt werden.
  • EuGH, 17.10.1990 - C-10/89

    CNL-SUCAL / HAG

    Auszug aus EuGH, 30.11.1993 - C-317/91
    30 Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der spezifische Gegenstand des Warenzeichenrechts darin besteht, daß der Warenzeicheninhaber gegen die Gefahr von Verwechslungen geschützt wird, mittels deren Dritte widerrechtlich aus dem Ruf der Waren des Zeicheninhabers Vorteile ziehen könnten (Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, Randnr. 8, und vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG GF, "HAG II", Slg. 1990, I-3711, Randnr. 14).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Ist eine Marke zugleich Unternehmenskennzeichen, so kann eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne zu bejahen sein, wenn der Verkehr die Unterschiede zwischen den Zeichen erkennt, wegen ihrer teilweisen Übereinstimmung aber von wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhängen zwischen den Markeninhabern ausgeht (vgl. EuGH, Urt. v. 30.11.1993 - Rs. C-317/91, Slg. 1993, I-6260 Tz. 36 und 37 = GRUR 1994, 286 = WRP 1994, 294 - quattro/Quadra; BGH, Urt. v. 25.3.2004 - I ZR 289/01, WRP 2004, 907, 909 - Kleiner Feigling, m.w.N.).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Die Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne, bei der der Verkehr zwar die Unterschiede zwischen den Zeichen erkennt, wegen ihrer teilweisen Übereinstimmung aber von wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhängen zwischen den Markeninhabern ausgeht (vgl. EuGH, Urt. v. 30.11.1993 - Rs. C-317/91, Slg. 1993, I-6260 = GRUR 1994, 286, 287 f. Tz. 36 und 37 = WRP 1994, 294 - quattro/Quadra; Urt. v. 22.6.1999 - Rs. C-342/97, Slg. 1999, I-3819 = GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 17 = WRP 1999, 806 - Lloyd; BGH, Urt. v. 20.10.1999 - I ZR 110/97, GRUR 2000, 608, 609 = WRP 2000, 529 - ARD-1), setzt voraus, daß sich die Marke zu einem Hinweis auf das Unternehmen des Markeninhabers entwickelt hat.
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auch bei weitem Verständnis des Begriffs der unmittelbaren Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne (vgl. EuGH, Urt. v. 30.11.1993 - Rs. C-317/91, GRUR 1994, 286, 287 f. - Quattro/Quadra; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon) kann diese nicht bejaht werden, so daß sich insoweit auch die - von der Revision angeregte - Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung erübrigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-9/93

    IHT Internationale Heiztechnik GmbH und Uwe Danzinger gegen Ideal-Standard GmbH

    (12) - Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-317/91 (Deutsche Renault, Slg. 1993, I-6227, Randnr. 14).

    (31) - Zur Auslegung der Begriffe gleichartige Waren und verwechslungsfähige Warenzeichen vgl. das Urteil des Gerichtshofes vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-317/91 (Deutsche Renault, Slg. 1993, I-6227).

    (57) - Rechtssache 144/81, Slg. 1982, 2853, Randnr. 24. Die IHT hat auch auf die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache C-317/91 (Deutsche Renault, Slg. 1993, I-6227) hingewiesen, der unter Nr. 7 die vorstehend zitierte Randnummer behandelt.

    (64) - Siehe zuletzt Urteil vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-317/91 (Deutsche Renault AG/Audi AG, Slg. 1993, I-6227, Randnr. 20).

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    - Cefallone, m.w.N.) oder trotz Erkennens der gegebenen Unterschiede der Zeichen wegen teilweiser Übereinstimmung von der Annahme wirtschaftlicher oder organisatorischer Zusammenhänge zwischen den Markeninhabern ausgeht (unmittelbare Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne: vgl. BGH, Urt. v. 6.12.1990 - I ZR 249/88, GRUR 1991, 317, 319 = WRP 1991, 231 - MEDICE, m.w.N.; Urt. v. 5.12.1996 - I ZR 157/94, GRUR 1997, 311, 313 = WRP 1997, 310 - Yellow Phone; s. auch EuGH GRUR 1994, 286, 287 f. Tz. 36 - quattro/Quadra).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

    Die vom Tatrichter gestellten - geringen - Anforderungen an die Verwechslungsgefahr entsprechen den allgemeinen Rechtsprechungsgrundsätzen des deutschen Rechts, die mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, solange eine anderweitige - dem möglicherweise widersprechende - Rechtsvereinheitlichung nicht erfolgt ist (vgl. EuGH, Urt. v. 30.11.1993 - Rs C-317/91, Erwägungsgründe 20, 30 - 32, GRUR Int. 1994, 168, 170 - Quattro/Quadra; EuGH, Urt. v. 22.6.1994 - Rs C-9/93, Erwägungsgründe 18 - 20, GRUR Int. 1994, 614, 615 - Ideal Standard II).
  • EuGH, 22.06.1994 - C-9/93

    IHT Internationale Heiztechnik / Ideal-Standard

    18 Für die im Ausgangsrechtsstreit maßgebliche Zeit vor dem Inkrafttreten der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1), das durch Artikel 1 der Entscheidung 92/10/EWG des Rates vom 19. Dezember 1991 (ABl. 1992, L 6, S. 35) auf den 31. Dezember 1992 hinausgeschoben worden ist, hat der Gerichtshof mit Urteil vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-317/91 (Deutsche Renault, Slg. 1993, I-6227) festgestellt, daß "die Festlegung der Kriterien dafür, ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt, zu den Modalitäten des Schutzes des Warenzeichenrechts [gehört], die sich... nach nationalem Recht bestimmen" (Randnr. 31), und daß "das Gemeinschaftsrecht... eine enge Auslegung des Begriffs der Verwechslungsgefahr... nicht [gebietet]" (Randnr. 32).
  • EuG, 24.05.2007 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Was das Gemeinschaftsrecht angehe, werde der spezifische Gegenstand der Marke "Der Grüne Punkt", der darin bestehe, dem Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren (Urteil des Gerichtshofs vom 10. Oktober 1978, Centrafarm, 3/78, Slg. 1978, 1823, Randnrn. 11 bis 14) und ihren Inhaber gegen die Gefahr von Verwechslungen zu schützen (Urteil des Gerichtshofs vom 30. November 1993, Deutsche Renault, C-317/91, Slg. 1993, I-6227, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), nicht mehr beachtet, wenn am Dualen System teilnehmende sowie an einem Konkurrenzsystem teilnehmende Verpackungen unterschiedslos mit der Marke "Der Grüne Punkt" gekennzeichnet seien und wenn somit auch Wettbewerber von DSD von der Bekanntheit des Dualen Systems profitieren könnten.
  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

    Nach dem Gemeinschaftsrecht in seiner Auslegung durch den Gerichtshof bestehe der spezifische Gegenstand des Warenzeichenrechts darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, Centrafarm, Slg. 1978, 1823, Randnr. 12), den Warenzeicheninhaber gegen die Gefahr von Verwechslungen zu schützen (Urteil des Gerichtshofes vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-317/91, Deutsche Renault, Slg. 1993, I-6227, Randnr. 30) und Schutz vor Konkurrenten zu erlangen, die unter Missbrauch der aufgrund der Marke erworbenen Stellung und Kreditwürdigkeit widerrechtlich mit der Marke versehene Waren veräußerten (Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-232/94, MPA Pharma, Slg. 1996, I-3571, Randnr. 17, und vom 23. Februar 1999, C-63/97, BMW, I-905, Randnr. 52).
  • EuGH, 11.05.1999 - C-255/97

    Pfeiffer

    Der durch nationales Recht gewährte Schutz gegen eine solche Verwechslungsgefahr verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, weil er dem spezifischen Gegenstand des Schutzes der Geschäftsbezeichnung, nämlich dem Schutz des Inhabers gegen die Verwechslungsgefahr, entspricht (vgl. in diesem Sinne zum Markenrecht Urteil vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-317/91, Deutsche Renault, Slg. 1993, I-6227, Randnr. 37).
  • BPatG, 26.06.2002 - 29 W (pat) 15/02

    Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie des Rates

  • EuG, 09.04.2003 - T-224/01

    Durferrit / OHMI - Kolene (NU-TRIDE)

  • BPatG, 29.03.2006 - 26 W (pat) 23/02
  • BPatG, 29.03.2006 - 26 W (pat) 93/02
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-5/11

    Donner - Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Verkauf

  • EuG, 24.05.2007 - T-151/05

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - System der Sammlung und

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1998 - C-255/97

    Pfeiffer

  • BPatG, 03.11.2004 - 29 W (pat) 195/02
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-303/97

    Sektkellerei Kessler

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1994 - C-131/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • BPatG, 06.12.2001 - 25 W (pat) 106/01
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-316/95

    Generics BV gegen Smith Kline & French Laboratories Ltd.

  • BPatG, 21.06.2005 - 27 W (pat) 96/04
  • BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 306/04
  • BPatG, 13.01.2005 - 25 W (pat) 278/02
  • BPatG, 24.01.2002 - 25 W (pat) 88/01
  • BPatG, 21.06.2005 - 27 W (pat) 30/04
  • BPatG, 15.06.2005 - 32 W (pat) 255/03
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