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   BGH, 20.01.1994 - I ZR 267/91   

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https://dejure.org/1994,1611
BGH, 20.01.1994 - I ZR 267/91 (https://dejure.org/1994,1611)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1994 - I ZR 267/91 (https://dejure.org/1994,1611)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - I ZR 267/91 (https://dejure.org/1994,1611)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Computerprogramms - Nichtberechtigter Veräußerer - Auftrag zur Einspeicherung - Mittäterschaft - Vervielfältigung - Sicherungsübereignungsvertrag

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Holzhandelsprogramm

  • JurPC-Archiv

    Eigentumsübertragung an einem Computerprogramm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG §§ 16, 34, 97
    "Holzhandelsprogramm"; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gegen den nichtberechtigten Veräußerer eines Computerprogramms

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1216
  • MDR 1994, 462
  • GRUR 1994, 363
  • WM 1994, 1170
  • BB 1994, 2
  • DB 1994, 1180
  • WRP 1994, 299
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus BGH, 20.01.1994 - I ZR 267/91
    Es wurde häufig davon gesprochen, das Programm "gehöre" einer Partei bzw. sie sei "Eigentümerin" (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 52/83, GRUR 1985, 1041, 1044 - Inkasso-Programm, insoweit nicht in BGHZ 94, 276 ff. [BGH 09.05.1985 - I ZR 52/83]).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

    Auszug aus BGH, 20.01.1994 - I ZR 267/91
    Der Senat hat jedoch bislang die Frage offengelassen, ob die im Rahmen der Programmbenutzung erfolgende Programmeingabe und -verarbeitung eine Vervielfältigung erforderlich macht (vgl. BGHZ 112, 264, 278 - Betriebssystem).
  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08

    UsedSoft

    Das Vervielfältigungsrecht erfasst zwar nicht jeden technischen Kopiervorgang (vgl. BGHZ 112, 264, 277 f. - Betriebssystem; BGH, Urteil vom 20. Januar 1994 - I ZR 267/91, GRUR 1994, 363, 364 f. = WRP 1994, 299 - Holzhandelsprogramm).
  • LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06

    Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für

    Dies ist zwar nach dem Gesetzeswortlaut, der im Übrigen auch vorübergehende Vervielfältigungen erfasst, nicht eindeutig, ergibt sich jedoch aus einer wertenden Auslegung des Gesetzestextes (offengelassen in BGH GRUR 1991, 449, 453 - Betriebssystem; GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm).
  • LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05

    Der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen kann gegen das Urheberrecht

    Dies ist zwar nach dem Gesetzeswortlaut, der auch vorübergehende Vervielfältigungen erfasst, nicht eindeutig, ergibt sich jedoch aus einer wertenden Auslegung des Gesetzestextes (offen gelassen in BGH GRUR 1991, 449, 453 - Betriebssystem; GRUR 1994, 363, 365 Holzhandelsprogramm).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 11 U 45/05

    eBay-Account; eBay; Account; Mitgliedskonto; Internet; Inhaber; Haftung

    Insoweit kommen vielmehr allein die Regeln des § 830 BGB über Täterschaft und Teilnahme zur Anwendung (BGH GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm; BGHZ 158, 236, 253 - Internet-Versteigerung).
  • OLG Jena, 10.12.2003 - 2 W 658/03

    Störerhaftung bei der Veröffentlichung fremder Lichtbilder im Internet

    Diese zumindest als Beteiligung an einer Urheberrechtsverletzung zu qualifizierende Handlung der Beklagten ist adäquat kausal für die Urheberrechtsverletzung und reicht aus, damit (auch) die Beklagte nach § 97 Abs. 1 UrhG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGH GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm; Wild in: Schricker, Urhebergesetz, 2. Auflage, § 97 Rn. 35).

    Ausreichend vielmehr ist, dass die Beklagte der Fa. H den Zugriff auf das Bildmaterial, hinsichtlich dessen die Nutzungsrechte beim Kläger lagen, zum Zwecke der Veröffentlichung eröffnet hat (vgl. ähnlich: BGH GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm).

  • LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11

    Urheberrechtsverletzung: Ermittlung des Schadenersatzanspruchs des Planers eines

    Die Kammer vermag auch der durch die Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung BGH GRUR 1994, 363 nichts für eine verschuldensabhängige Haftung des Beklagten unter dem Gesichtspunkt von Täterschaft und Teilnahme zu entnehmen.
  • LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09

    Anspruch des Lizenznehmers auf Erteilung der Zustimmung zur Übertragung von 29

    Die gesamte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs prüft unabhängig vom zugrunde liegenden Vertragstypus betreffend die Softwareüberlassung die zur Nutzung gekaufter Software erforderlichen Nutzungsrechte anhand des Urheberrechts (vgl. BGH GRUR 1994, 363 -Holzhandelsprogramm-, BGH GRUR 2005, 860 - Fash 2000 -).
  • LG München I, 13.03.2008 - 7 O 16829/07

    Urheberrechtsverletzung: Vertrieb von Modchips zur Umgehung technischer

    Dies ist zwar nach dem Gesetzeswortlaut, der im Übrigen auch vorübergehende Vervielfältigungen erfasst, nicht eindeutig, ergibt sich jedoch aus einer wertenden Auslegung des Gesetzestextes (offen gelassen in BGH GRUR 1991, 449, 453 - Betriebssystem; GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm).
  • LG Berlin, 29.09.1998 - 16 O 446/98

    Meta-Suchmaschine und Datenbanken

    Die nach allem geschützte Datenbank der Antragstellerin "vervielfältigt" (vgl. §§ 16 Abs. 2, 69 c Nr. 1 UrhG) die Antragsgegnerin in Teilen, indem sie aus "SZ-Online" entnommene Daten (wie beispielsweise Wohnungsinserate) den anfragenden Nutzern dergestalt zur Verfügung stellt, daß diese sich die Daten auf ihren Computer (als Datenträger) überspielen lassen und abspeichern bzw. ausdrucken können (vgl. auch BGH GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm -).
  • LG Mannheim, 11.09.1998 - 7 O 142/98

    Benutzung der Software keine Vervielfältigung

    Diese urheberrechtliche Beurteilung der bloßen Benutzung eines Computerprogramms entspricht der ganz herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Literatur (vgl. BGH GRUR 1994, 363 - "Holzhandelsprogramm"; BGH GRUR 1991, 449, 453 - "Betriebssystem" zur alten Rechtslage vor Einführung der §§ 69a ff. UrhG; Schneider, Handbuch des EDV-Rechts, 2. Auflage 1997, 398 f.; Harte-Bavendamm, Computerrechts-Handbuch, lose Blatt/Stand: Oktober 1997, Teil 5, Abschnitt 54 Rdnr. 61, Marly, Softwareüberlassungsverträge, 2. Auflage 1997, Seite 72 und Seite 328).
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