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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.07.1993 - 3 U 98/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8978
OLG Hamburg, 22.07.1993 - 3 U 98/90 (https://dejure.org/1993,8978)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.07.1993 - 3 U 98/90 (https://dejure.org/1993,8978)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juli 1993 - 3 U 98/90 (https://dejure.org/1993,8978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Irreführung durch Werbung für Brot- und Backwaren mit einer stilisierten Windmühle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 1994, 42
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.1962 - KZR 2/62

    Bezeichnung von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge eines bestimmten Fabrikats als

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.1993 - 3 U 98/90
    Für die Beurteilung der Ergebnisse des eingeholten Gutachtens bedeutet das, dass von den Antworten auf die Fragen 2 und 3 auszugehen ist und dass sie von besonderem Wert sind, geben doch gerade sie aufgrund der gebotenen offenen Fragestellung die ungezwungene Auffassung der Befragten wieder (vgl. BGB GRUR 1963, 142 - Originalersatzteile; GRUR 1989, 440, 442 - Dresdner Stollen; Tilmann GRUR 1986, 593).
  • BGH, 06.04.1979 - I ZR 35/77

    Kontinent-Möbel

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.1993 - 3 U 98/90
    Das ist ein sehr geringer Anteil, der - auch wenn der Bundesgerichtshof in der so genannten "Kontinent-Möbel"-Entscheidung (GRUR 1979, 716 mit Anm. Micheli) als Orientierungsmarke etwa 10 % genannt haben mag - jedenfalls von gewichtigen Stimmen, zumal auf einem weniger bedeutsamen Feld, für unerheblich gehalten wird (vgl. Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 3 UWG Rdn. 27 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZR 160/86

    Dresdner Stollen; Umfang einer ursprünglichen geographischen Herkunfsbezeichnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.1993 - 3 U 98/90
    Für die Beurteilung der Ergebnisse des eingeholten Gutachtens bedeutet das, dass von den Antworten auf die Fragen 2 und 3 auszugehen ist und dass sie von besonderem Wert sind, geben doch gerade sie aufgrund der gebotenen offenen Fragestellung die ungezwungene Auffassung der Befragten wieder (vgl. BGB GRUR 1963, 142 - Originalersatzteile; GRUR 1989, 440, 442 - Dresdner Stollen; Tilmann GRUR 1986, 593).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.06.1993 - 3 W 110/93   

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https://dejure.org/1993,10808
OLG Hamburg, 30.06.1993 - 3 W 110/93 (https://dejure.org/1993,10808)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.1993 - 3 W 110/93 (https://dejure.org/1993,10808)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 1993 - 3 W 110/93 (https://dejure.org/1993,10808)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WRP 1994, 42
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 23.04.2009 - 13 W 32/09

    Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens

    Hanseatisches OLG Hamburg, Beschlüsse vom 30. Juni 1993 - 3 W 110/93, WRP 1994, 42 (1/5) und 11. Mai 1982 - 3 W 53/82, WRP 1982, 592 (1/5).
  • LAG Hamburg, 20.01.2015 - 5 Ta 1/13

    Gegenstandswert eines Ordnungsgeldantrages

    "Während nach der einen Auffassung das Interesse des Gläubigers in der Regel dem der Hauptsache entspricht (vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., § 25 Rdn. 13; AnwK-RVG/Wolf, a. a. O., § 25 Rdn. 17; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rdn. 115; zu § 888 ZPO: OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05, OLGR Köln 2005, 259, zitiert nach juris, Tz. 6 sowie OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 W 71/07, OLGR Celle 2008, 91), soll nach anderer Ansicht im Regelfall nur ein Bruchteil des Wertes der Hauptsache anzusetzen sein, wobei überwiegend eine Spanne von 1/5 bis 1/3 vertreten wird (vgl. Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 40 Rdn. 62; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 1991 - 4 W 72/91, WRP 1992, 198 (1/5 - 1/3); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschlüsse vom 30. Juni 1993 - 3 W 110/93, WRP 1994, 42 (1/5) und 11. Mai 1982 - 3 W 53/82, WRP 1982, 592 (1/5); OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Dezember 1981 - 2 W 48/81, WRP 1982, 432, 433 (1/10 aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles); einen Überblick über die OLG-Rspr. bietet Harte/Henning/Retzer, a. a. O., § 12 Rdn. 887 f.).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.1998 - 3 W 116/98

    Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel

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  • OLG Celle, 23.04.2009 - 13 W 33/09

    Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens

    Hanseatisches OLG Hamburg, Beschlüsse vom 30. Juni 1993 - 3 W 110/93, WRP 1994, 42 (1/5) und 11. Mai 1982 - 3 W 53/82, WRP 1982, 592 (1/5).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.1996 - 3 W 68/96

    Grundsatz der Repräsentation hinsichtlich der Adoptiveltern; Erbenstellung bei

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