Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,603
BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93 (https://dejure.org/1995,603)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1995 - I ZR 39/93 (https://dejure.org/1995,603)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - I ZR 39/93 (https://dejure.org/1995,603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • werbung-schenken.de

    Folgeverträge II

    UWG § 1; UWG § 13
    Täuschung; Mitgliederzahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2
    "Folgeverträge II"; Durchsetzung von Verträgen über irreführend angebahnte Anzeigen in einem Branchenfernsprechbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Geld für Schwindelverlag - "Rechnungen" waren in Wirklichkeit Angebotsschreiben

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Branchenverzeichnissen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Branchenverzeichnisse: falsche Rechnungen

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1361
  • NJW-RR 1995, 874 (Ls.)
  • ZIP 1995, 503
  • MDR 1995, 594
  • GRUR 1995, 358
  • WRP 1995, 389
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.1993 - I ZR 293/91

    Folgeverträge - Täuschung

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93
    Zum Verbot der Durchsetzung von Verträgen über Anzeigen in einem Branchenfernsprechbuch, die durch Angebote auf einem irreführend gestalteten Formular angebahnt worden sind (Fortführung von BGHZ 123, 330 - Folgeverträge I).

    Wie der Senat - nach Erlaß des Berufungsurteils - in seiner Entscheidung "Folgeverträge I" (BGHZ 123, 330, 334) in einem vergleichbaren Fall ausgeführt hat, würde die Schutzfunktion des Wettbewerbsrechts vernachlässigt, wenn ein Wettbewerbsteilnehmer systematisch die Früchte aus einer Vielzahl von Verträgen ziehen könnte, deren Zustandekommen er durch - ebenfalls ganz systematische und zielgerichtete - Täuschungshandlungen bewirkt hat und deren Fortbestand auch darauf zurückzuführen ist, daß er die verursachte Täuschung bei der Durchführung des Vertrags durch konkludentes Verhalten aufrechterhält.

    Dem Berufungsgericht kann aber nicht darin zugestimmt werden, daß das auszusprechende Unterlassungsgebot bereits diesen Ausnahmemöglichkeiten Rechnung tragen muß (vgl. BGHZ 123, 330, 336 - Folgeverträge I).

  • OLG Hamm, 26.01.1993 - 4 U 199/92
    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93
    Ferner hat es den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nebst Zinsen zugesprochen (OLG Hamm NJW-RR 1993, 871).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93
    Entsprechend diesem Gesetzeszweck genügt es aber, wenn dem Wettbewerbsverein Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angehören, die nach § 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG selbst zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der gegebenen Art prozeßführungsbefugt wären (so ausdrücklich auch die Begründung des Gesetzentwurfs aaO.; BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 138/92, WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 149/89

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Abmahnkosten

    Auszug aus BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93
    Der Wettbewerbsverstoß der Beklagten rechtfertigt auch den vom Berufungsgericht zugebilligten Anspruch auf Erstattung der aufgewandten Abmahnkosten (vgl. BGHZ 115, 210, 212 - Abmahnkostenverjährung).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    enthalten, und stattdessen den Eindruck erwecken, es würden bereits in Auftrag gegebene Leistungen in Rechnung gestellt (BGHZ 123, 330, 334; NJW 1995, 1361 f.; WRP 1998, 383, 385).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    (1) Für die Feststellung einer solchen Motivation der Beklagten hat das Berufungsgericht mit Recht den Inhalt des Anschreibens herangezogen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - I ZR 39/93, GRUR 1995, 358, 360 = WRP 1995, 389 - Folgeverträge II).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Der Senat hat die Klagebefugnis des Klägers zuletzt in seinem Urteil vom 2. Februar 1995 - I ZR 31/93 - (WRP 1995, 591 ff. - Gewinnspiel II; zuvor BGH, Urt. v. 26.1.1995 - I ZR 39/93, GRUR 1995, 358 ff. = WRP 1995, 389 ff. - Folgeverträge II), das in einem zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits anhängig gewesenen Verfahren ergangen ist, bejaht.
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

    (2) Nach der rechtsfehlerfreien Beurteilung des Berufungsgerichts hat der Beklagte bei der Gestaltung und Versendung seiner Formularschreiben wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 1 und 3 UWG gehandelt (vgl. dazu weiter BGHZ 123, 330 - Folgeverträge I; BGH, Urt. v. 26.1.1995 - I ZR 39/93, GRUR 1995, 358 = WRP 1995, 389 - Folgeverträge II).

    Bei dieser Beurteilung kann offenbleiben, ob auch im Verhältnis zu Kunden, die der beabsichtigten Täuschung unterlegen sind, Verträge zustande gekommen sind, wie der Senat in seinen früheren Entscheidungen, die gleichartige Fälle betrafen (BGHZ 123, 330, 334 - Folgeverträge I; BGH GRUR 1995, 358, 360 - Folgeverträge II), angenommen hat (vgl. zu dieser Frage BGHZ 109, 171, 177 m.w.N.; BGH, Urt. v. 29.11.1994 - XI ZR 175/93, NJW 1995, 953).

    Störungszustände, die sich aus einem solchen Handeln ergeben, sind aber ebenso wie Wettbewerbshandlungen, die solche Mittel einsetzen, stets geeignet, den Wettbewerb auf dem einschlägigen Markt wesentlich zu beeinträchtigen (vgl. BGH GRUR 1995, 358, 360 - Folgeverträge II).

    (1) Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, daß der Beklagte auch unter der Voraussetzung, daß von einem wirksamen Vertragsschluß mit getäuschten Kunden ausgegangen wird (vgl. dazu oben II 2 a) (1)), schon kraft Gesetzes verpflichtet war, die Geltendmachung von Forderungen gegenüber seinen durch die Formularschreiben gewonnenen Kunden zu unterlassen, solange er nicht sicherstellen konnte, daß diese Forderungen nicht unter dem fortwirkenden Eindruck der Irreführung erfüllt werden (vgl. BGHZ 123, 330 - Folgeverträge I; BGH GRUR 1995, 358 - Folgeverträge II).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2014 - 15 U 43/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Rechnungen für die Erfassung der

    So handelt ein Gewerbetreibender auch bei der Durchsetzung von Verträgen wettbewerbswidrig, wenn er durch täuschende Gestaltungen von Bestellformularen systematisch und fortlaufend das Zustandekommen von Verträgen auch und gerade als Folge der Irreführung anstrebt, wenn die Durchsetzung nicht auf Einzelfälle beschränkt, sondern gleichfalls fortlaufend betrieben wird und wenn er dabei nicht in geeigneter Weise über die Art des Zustandekommens und über die dabei begründete Irrtumsmöglichkeit aufklärt (BGH, GRUR 1994, 126 - Folgeverträge I; BGH, GRUR 1995, 358, 360 - Folgeverträge II).

    Wie der BGH ausdrücklich betont, kommt es für den Unwertcharakter der Vertragsdurchsetzungshandlung aber ganz entscheidend darauf an, ob der Fortbestand der Verträge allein darauf zurückzuführen ist, dass der Gewerbetreibende die verursachte Täuschung auch bei der Durchführung des Vertrages durch konkludentes Verhalten aufrecht erhält (BGH, GRUR 1994, 126, 127 - Folgeverträge; BGH, GRUR 1995, 358, 360 - Folgeverträge II ("Irreführung wirkt fort")).

  • OLG München, 15.01.2015 - 6 U 1186/14

    Irreführende Werbung für augenärztliches Behandlungszentrum

    Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass ein Verband, dem wie dem Kläger Industrie- und Handelskammern angehören, stets anspruchsberechtigt ist, zumal diese ihrerseits nach § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG anspruchsberechtigt sind (vgl. BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker; BGH GRUR 1995, 358, 359 - Folgeverträge II; BGH GRUR 1997, 758, 759 - Selbst ernannter Sachverständiger; BGH GRUR 1997, 933, 934 - EP; OLG Rostock, WRP 2015, 66 Tz. 13; Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 8 Rn. 3.43 m. w. N.).
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 86/00

    Kontostandsauskunft

    Der Urteilsausspruch des Berufungsgerichts trägt vielmehr dem Umstand Rechnung, daß es grundsätzlich Sache des Verletzers ist zu entscheiden, wie er das ihm Verbotene vermeidet (vgl. BGHZ 123, 330, 336 - Folgeverträge I; BGH, Urt. v. 26.1.1995 - I ZR 39/93, GRUR 1995, 358, 360 = WRP 1995, 389 - Folgeverträge II).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Der Bundesgerichtshof hat in der Durchsetzung abgeschlossener Verträge nur ausnahmsweise einen Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG gesehen, wenn ein Gewerbetreibender "systematisch und fortlaufend das Zustandekommen von Verträgen auch und gerade als Folge der Irreführung anstrebt" (BGHZ 123, 330, 334 - Folgeverträge I; BGH, Urt. v. 26.1.1995 - I ZR 39/93, GRUR 1995, 358, 360 = WRP 1995, 389 - Folgeverträge II; Urt. v. 26.11.1997 - I ZR 109/95, GRUR 1998, 415, 416 = WRP 1998, 383 - Wirtschaftsregister).
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93

    Gewinnspiel II - Täuschung

    Inzwischen hat der Senat durch Urteil vom 26. Januar 1995 - I ZR 39/93 - (Folgeverträge II, zur Veröffentlichung vorgesehen) auch auf der Grundlage der Neufassung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG die generelle Prozeßführungsbefugnis des Klägers bejaht.

    Diese Umstände und die Tatsache, daß der Kläger - wovon der Senat schon im angeführten Urteil vom 26. Januar 1995 (I ZR 39/93) ausgegangen ist - seit Jahrzehnten als angesehener Wettbewerbsverein tätig ist, ohne daß sich je Anhaltspunkte für eine mißbräuchliche Ausnutzung seiner Prozeßführungsbefugnis oder eine wirtschaftliche Gefährdung ergeben haben, genügen den Anforderungen und erübrigen es vor allem, die von der Revision angezweifelte Finanzstruktur näher zu überprüfen.

    Der Senat ist bereits in seinem Urteil vom 26. Januar 1995 - I ZR 39/93 - davon ausgegangen, daß dem Kläger (u.a.) neben dem Deutschen Industrie- und Handelstag auch zahlreiche Industrie- und Handelskammern angehören, die ihrerseits zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der gegebenen Art auf dem hier einschlägigen Markt prozeßführungsbefugt wären.

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

    (2) Entgegen der Ansicht der Revision ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar mit den Fallgestaltungen, in denen der Senat auch die Fruchtziehung aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten als wettbewerbsrechtlich unlauter beurteilt hat (vgl. BGHZ 123, 330, 332 ff. - Folgeverträge I; BGH, Urt. v. 26.1.1995 - I ZR 39/93, GRUR 1995, 358, 360 = WRP 1995, 389 - Folgeverträge II; Urt. v. 26.11.1997 - I ZR 109/95, GRUR 1998, 415, 416 = WRP 1998, 383 - Wirtschaftsregister; vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 264 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis).
  • LG Düsseldorf, 18.08.2023 - 38 O 192/23

    Streit um Werbebriefe: Einstweilige Verfügung gegen 1N Telecom erlassen

  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94

    Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl

  • BFH, 18.06.2009 - V R 30/07

    Voraussetzung der entgeltlichen Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

  • OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96

    Handy für 0,49 DM; Kopplungsgeschäft; Folgeverträge

  • OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • OLG Köln, 07.03.1997 - 6 U 79/96

    Handy für DM 0,49, Kopplungsgeschäft, Folgeverträge

  • BGH, 30.01.1997 - I ZR 20/94

    Selbsthilfeeinrichtung der Beamten - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

  • OLG Naumburg, 11.11.2005 - 10 U 26/05

    Zum rechtsmißbräuchlichen Verhalten i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG und zur Annahme der

  • OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 2 Ws 106/01

    Betrug: Täuschung durch Versendung von als Rechnung gekennzeichneten Angeboten

  • OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung mit "100 SMS gratis" bei

  • BGH, 27.02.1997 - I ZR 5/95

    Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis; Werbung mit einem die angegebenen

  • LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16

    Versendung von Folgeschreiben im Nachgang zur Aussendung des Formulars als

  • OLG München, 20.02.2003 - 29 U 4850/02

    Gewinnspiel im Internetradio

  • OLG Stuttgart, 08.08.1997 - 2 U 48/97

    Anspruch auf Unterlassung von unaufgeforderten Anrufen im geschäftlichen Bereich;

  • OLG Hamburg, 17.03.2005 - 5 U 84/04

    Insertionsauftrag

  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 63/97

    Erfüllung auf wettbewerbswidrige Weise angebahnter Verträge

  • OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01

    Arglistige Täuschung des Grundstückskäufers über Mängel des Anschlusses an die

  • LG Hamburg, 14.12.2007 - 406 O 214/07

    Wettbewerbsverstoß: Täuschung über das Zustandekommen von Verträgen bei

  • OLG Bamberg, 21.11.2001 - 3 U 65/01

    Irreführung der Werbung für eine Klassenlotterie

  • OLG Naumburg, 15.12.1998 - 9 U 2079/97

    Beanstandung von Werbeformularen für ein Branchenbuch und ein Telefax-Verzeichnis

  • OLG Bremen, 20.07.1995 - 2 U 142/94

    Anspruch auf Unterlassung bestimmter Handlungen wegen wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Bremen, 17.06.1999 - 2 U 9/99
  • OLG Bremen, 28.09.1995 - 2 U 30/95

    Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen; Ausreichen einer mittelbaren

  • LG Freiburg, 18.07.2008 - 12 O 25/08

    Wettbewerbsverstoß: Durchsetzung von Rechten aus zielgerichtet und systematisch

  • BGH, 29.02.1996 - I ZR 5/94
  • OLG Stuttgart, 15.09.1995 - 2 U 84/95
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht