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   BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93   

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https://dejure.org/1995,1222
BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93 (https://dejure.org/1995,1222)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1995 - I ZR 31/93 (https://dejure.org/1995,1222)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1995 - I ZR 31/93 (https://dejure.org/1995,1222)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Gewinnspiel II"; Irreführung über den Wert von Gewinnen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2355 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 808
  • MDR 1996, 492
  • BB 1995, 1155
  • DB 1995, 1660
  • WRP 1995, 591
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93

    Folgeverträge II - Täuschung; Mitgliederzahl

    Auszug aus BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93
    Inzwischen hat der Senat durch Urteil vom 26. Januar 1995 - I ZR 39/93 - (Folgeverträge II, zur Veröffentlichung vorgesehen) auch auf der Grundlage der Neufassung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG die generelle Prozeßführungsbefugnis des Klägers bejaht.

    Diese Umstände und die Tatsache, daß der Kläger - wovon der Senat schon im angeführten Urteil vom 26. Januar 1995 (I ZR 39/93) ausgegangen ist - seit Jahrzehnten als angesehener Wettbewerbsverein tätig ist, ohne daß sich je Anhaltspunkte für eine mißbräuchliche Ausnutzung seiner Prozeßführungsbefugnis oder eine wirtschaftliche Gefährdung ergeben haben, genügen den Anforderungen und erübrigen es vor allem, die von der Revision angezweifelte Finanzstruktur näher zu überprüfen.

    Der Senat ist bereits in seinem Urteil vom 26. Januar 1995 - I ZR 39/93 - davon ausgegangen, daß dem Kläger (u.a.) neben dem Deutschen Industrie- und Handelstag auch zahlreiche Industrie- und Handelskammern angehören, die ihrerseits zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der gegebenen Art auf dem hier einschlägigen Markt prozeßführungsbefugt wären.

  • BGH, 14.10.1982 - I ZR 81/81

    Prozessführungsbefugnis eines sowohl gewerblichen Interessen als auch

    Auszug aus BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93
    Maßgebend ist dabei der Gesamteindruck, den der Verband nach dem Satzungszweck, der Mitgliederzusammensetzung und seiner tatsächlich ausgeübten Tätigkeit macht (BGH, Urt. v. 14.10.1982 - I ZR 81/81, GRUR 1983, 129, 130 = WRP 1983, 207 - Mischverband I; Urt. v. 12.7.1984 - I ZR 37/82, GRUR 1985, 58, 59 = WRP 1985, 19 - Mischverband II).

    Wesentlich ist, daß nach der Mitgliederstruktur und den Aktivitäten die Förderung gewerblicher Interessen zumindest deutlich überwiegt (vgl. BGH GRUR 1983, 129, 130 - Mischverband I).

  • BGH, 02.11.1973 - I ZR 111/72

    Sweepstake

    Auszug aus BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93
    Solche Umstände können auch darin liegen, daß die Teilnehmer des Gewinnspiels über die Gewinnchancen und/oder den Wert der Gewinne irregeführt werden (vgl. BGH, Urt. v. 2.11.1973 - I ZR 111/72, GRUR 1974, 729, 731 = WRP 1974, 200 - Sweepstake; Urt. v. 16.3.1989 - I ZR 241/86, GRUR 1989, 434, 435 f. = WRP 1989, 504 - Gewinnspiel).

    Zu Recht hat das Berufungsgericht daher wegen Irreführung über den Wert eines Hauptpreises im angegriffenen Gewinnspiel einen Verstoß gegen § 1 UWG erblickt (vgl. auch BGH GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake).

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

    Auszug aus BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93
    Maßgebend ist dabei der Gesamteindruck, den der Verband nach dem Satzungszweck, der Mitgliederzusammensetzung und seiner tatsächlich ausgeübten Tätigkeit macht (BGH, Urt. v. 14.10.1982 - I ZR 81/81, GRUR 1983, 129, 130 = WRP 1983, 207 - Mischverband I; Urt. v. 12.7.1984 - I ZR 37/82, GRUR 1985, 58, 59 = WRP 1985, 19 - Mischverband II).
  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 241/86

    Gewinnspiel I

    Auszug aus BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93
    Solche Umstände können auch darin liegen, daß die Teilnehmer des Gewinnspiels über die Gewinnchancen und/oder den Wert der Gewinne irregeführt werden (vgl. BGH, Urt. v. 2.11.1973 - I ZR 111/72, GRUR 1974, 729, 731 = WRP 1974, 200 - Sweepstake; Urt. v. 16.3.1989 - I ZR 241/86, GRUR 1989, 434, 435 f. = WRP 1989, 504 - Gewinnspiel).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 85/92

    Verbandsausstattung II - Verbandsausstattung

    Auszug aus BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93
    Diese schon vor der Gesetzesänderung von der Rechtsprechung aufgestellten Erfordernisse (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 26.5.1994 - I ZR 85/92, GRUR 1994, 831 f. = WRP 1994, 737 ff. - Verbandsausstattung II) hat das Berufungsgericht beim Kläger ohne Rechtsverstoß als erfüllt angesehen.
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93
    Der Verstoß muß nach dem vom Gesetz verfolgten Zweck ein gewisses Gewicht haben (BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 138/92, WRP 1995, 104 ff. - Laienwerbung für Augenoptiker).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Der Senat hat die Klagebefugnis des Klägers zuletzt in seinem Urteil vom 2. Februar 1995 - I ZR 31/93 - (WRP 1995, 591 ff. - Gewinnspiel II; zuvor BGH, Urt. v. 26.1.1995 - I ZR 39/93, GRUR 1995, 358 ff. = WRP 1995, 389 ff. - Folgeverträge II), das in einem zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits anhängig gewesenen Verfahren ergangen ist, bejaht.

    Dies folgt aus der Schwere des Verstoßes und daraus, daß von bundesweit verbreiteten Gewinnspielen der vorliegenden Art erfahrungsgemäß eine erhebliche Werbewirkung ausgeht (vgl. auch BGH WRP 1995, 591, 593 f. - Gewinnspiel II).

    Diese hat der Senat ungeachtet der organisatorischen und finanziellen Verzahnung mit der Wettbewerbszentrale, mit der der Kläger seit 1973 in Personal- und Bürogemeinschaft verbunden ist, bejaht (BGH WRP 1995, 591, 593 - Gewinnspiel II).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts geben Anlaß, darauf hinzuweisen, daß ein Verbot der beanstandeten Werbung beim derzeitigen Sach- und Streitstand selbst dann nicht darauf gestützt werden könnte, daß die nach der Werbung zu erwartenden Leistungen bei der Durchführung des Gewinnspiels nicht erbracht wurden (vgl. BGH, Urt. v. 2.2.1995 - I ZR 31/93, WRP 1995, 591, 593 - Gewinnspiel II, m.w.N.), wenn die Klägerin einen dahingehenden Antrag stellen würde.
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Dabei zeichneten sich - worauf die Revision mit Recht hinweist - die vom Bundesgerichtshof in der Vergangenheit entschiedenen Fälle im allgemeinen dadurch aus, daß sich die Wettbewerbswidrigkeit nicht allein aus der Anlockwirkung der in Aussicht gestellten Gewinne, sondern auch aufgrund weiterer Umstände ergab: So wurde in mehreren Fällen darauf abgestellt, daß über die Gewinnchancen irregeführt worden war (vgl. BGH GRUR 1973, 591, 593 - Schatzjagd; GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake; Urt. v. 16.3.1989 - I ZR 241/86, GRUR 1989, 434, 435 f. - WRP 1989, 504 - Gewinnspiel I; Urt. v. 2.2.1995, I ZR 31/93, WRP 1995, 591, 593 - Gewinnspiel II).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 1/96

    "Vitaminmangel"; Offenkundigkeit spezieller Fragen der Ernährungswissenschaft

    Dieses Tatbestandsmerkmal betrifft aber die Frage der materiellrechtlichen Begründetheit der Klage (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122, 123 = WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker; Urt. v. 2.2.1995 - I ZR 31/93, WRP 1995, 591, 593 - Gewinnspiel II).
  • OLG Koblenz, 28.05.1996 - 4 U 932/95

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbindung des Gewinns einer Reise mit

    Solche Umstände können auch darin liegen, daß die Teilnehmer des Gewinnspiels über die Gewinnchancen und/oder den Wert der Gewinne irregeführt werden (BGH, NJW-RR 1995, 808 = LM H. 8/1995 § 1 UWG Nr. 683 = BB 1995, 1155 - Gewinnspiel II; NJW-RR 1989, 811 = LM § 1 UWG Nr. 512 = GRUR 1989, 434 (435) - Gewinnspiel; Baumbach/Hefermehl, WettbewerbsR, 18. Aufl., § 1 UWG Rdnrn. 151, 152).

    Ein solches bewußt auf Irreführung des angesprochenen Publikums ausgerichtetes Werbeverhalten ist als unlauter nach § 1 UWG zu mißbilligen (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 808 = LM H. 8/1995 § 1 UWG Nr. 683 = BB 1995, 1155 (1156) - Gewinnspiel II ... ).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 6 W 27/02

    Klage auf Auskehrung zugesagter Gewinne; Prozesskostenhilfe (PKH); Hinreichende

    Allein die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergebenden Möglichkeiten (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 808 ff.; NJW-RR 1998, 1199 ff.; NJW-RR 2001, 1547 ff) sind nach Auffassung des Gesetzgebers zum Schutz des Verbrauchers nicht hinreichend effektiv (BT-Drs. 14/2920 Seite 15).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02

    Inanspruchnahme Dritter aus einer Gewinnzusage einer Gesellschaft

    Ungeachtet der Frage, ob die vermisste Effektivität auf eine zu geringe Reichweite der wettbewerbsrechtlichen Schutzvorschriften (zur Frage der Reichweite vgl. BGH, NJW-RR 1995, 808 ff.; 1998, 1199 ff.; 2001, 1547 ff.; insbesondere nunmehr das "Kaffeefahrten"-Urteil NJW 2002, 3415 ff.) oder nicht zuletzt auf eine vom Bundesgerichtshof im "Kaffeefahrten"-Urteil nicht geteilte Auffassung der Strafverfolgungsbehörden zurückzuführen war, dass § 4 UWG auf Gewinnmitteilungen mit persönlichem Bezug mangels Öffentlichkeitswirkung keine Anwendung findet (vgl. hierzu den "Standardbescheid" der StA Düsseldorf, Bl. 41 ff. EA StA Bochum, und das Schreiben der StA Wuppertal vom 13. März 2002, Bl. 132 f. EA StA Mainz), wollte der Gesetzgeber mit § 661 a BGB jedenfalls ein weiteres und effektives Mittel gegen unlautere Verkaufspraktiken im Versandhandel schaffen.
  • OLG Hamm, 04.03.1999 - 4 U 218/98

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Textteilen im geschäftlichen Verkehr

    Grundsätzlich sind solche Gewinnspiele wie hier, bei denen es ohne Einsatz des Mitspielers nur um eine Aufmerksamkeitswerbung des Veranstalters geht, wettbewerbsrechtlich zulässig, wenn nicht besondere Umstände negativer Art hinzutreten (BGH WRP 1995, 591 - Gewinnspiel II; Köhler/Piper UWG § 1 Rz. 57; Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht 20. Aufl. § 1 UWG Rz. 151).
  • LG Wuppertal, 01.10.2002 - 1 O 76/02
    Allein die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergebenden Möglichkeiten (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 808 ff.; NJW-RR 1998, 1199 ff.; NJW-RR 2001, 1547 ff.) sind nach Auffassung des Gesetzgebers zum Schutz des Verbrauchers nicht hinreichend effektiv (BT-Drs. 14/2920 Seite 15).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 6 W 31/02

    Anforderungen an die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs aus einer Gewinnzusage

    Allein die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergebenden Möglichkeiten (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 808 ff.; NJW-RR 1998, 1199 ff.; NJW-RR 2001, 1547 ff.) sind nach Auffassung des Gesetzgebers zum Schutz des Verbrauchers nicht hinreichend effektiv (BT-Drs. 14/2920 Seite 15).
  • OLG Bremen, 17.06.1999 - 2 U 9/99
  • LG Wuppertal, 06.08.2002 - 1 O 32/02

    Zweck der Vorschrift des § 661a BGB unter der Berücksichtigung des

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