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   OLG Karlsruhe, 30.03.1995 - 6 W 6/95   

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https://dejure.org/1995,5640
OLG Karlsruhe, 30.03.1995 - 6 W 6/95 (https://dejure.org/1995,5640)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.03.1995 - 6 W 6/95 (https://dejure.org/1995,5640)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. März 1995 - 6 W 6/95 (https://dejure.org/1995,5640)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 1995, 504
  • WRP 1995, 649
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    bb) Ohne Erfolg rügt die Revision, das Berufungsgericht habe dem Umstand zu wenig Beachtung geschenkt, daß mit der bundesweiten Vollstreckung eines erwirkten Unterlassungstitels durch eine selbst nur regional tätige Konzerngesellschaft erhebliche zeitliche, finanzielle, personelle und administrative Mehrbelastungen verbunden seien, von deren Übernahmebereitschaft im Interesse der anderen Konzernunternehmen nicht ohne weiteres ausgegangen werden könne (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1995, 504, 505 = WRP 1995, 649).
  • OLG Naumburg, 23.07.1998 - 7 U (Hs) 4/98

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches;

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  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 75/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    bb) Ohne Erfolg rügt die Revision, das Berufungsgericht habe dem Umstand zu wenig Beachtung geschenkt, daß mit der bundesweiten Vollstreckung eines erwirkten Unterlassungstitels durch eine selbst nur regional tätige Konzerngesellschaft erhebliche zeitliche, finanzielle, personelle und administrative Mehrbelastungen verbunden seien, von deren Übernahmebereitschaft im Interesse der anderen Konzernunternehmen nicht ohne weiteres ausgegangen werden könne (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1995, 504, 505 = WRP 1995, 649).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 105/01

    Unterlassungsanspruch; Werbebeilage; Preiswerbung; Unlauterkeitsgrenze;

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Wiederholungsgefahr je nach den Umständen des Einzelfalles grundsätzlich auch durch einen (rechtskräftigen oder als endgültig anerkannten) gerichtlichen Unterlassungstitel beseitigt werden (OLG Karlsruhe, GRUR 1991, 619, 621 = WRP 1991, 595; WRP 1995, 649, 650 sowie WRP 1996, 453, 456; a.A. Teplitzky, Wettbewerbliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 7 Rdnrn. 14 ff, 16 ff m. w. Nachw. zum Streitstand).
  • OLG Nürnberg, 24.02.1998 - 3 U 3259/97

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen - Konzern-Strategie

    Ein solcher Fall der mißbräuchlichen Ausnutzung der eigenen Rechtsstellung liegt vor, wenn das prozessuale Vorgehen der Klägerin und ihrer im Konzernverbund der M-S Holding GmbH zusammengeschlossenen Schwesterfirmen ausschließlich oder überwiegend dazu dient, den in Anspruch genommenen Mitbewerber ohne erkennbare sachliche Notwendigkeit mit Gebühren zu belasten und damit zu schädigen (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., Einl. RZ 426; § 13 RZ 53, Köhler/Piper, UWG , 13 RZ 9, 53; Großkommentar zum UWG /Jacobs, vor 13 D RZ 251; Großkommentar zum UWG /Erdmann, 13 RZ 137; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kapitel 13 RZ 58, Kapitel 46 RZ 10, Gloy, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl., § 19 RZ 66; OLG Karlsruhe GRUR 1995, 504 - mißbräuchliche Mehrfachverfolgungen; OLG Hamburg GRUR 1991, 694 - Konzern-Salve; OLG Hamburg GRUR 1995, 822 - Mehrfachverfolgung).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94

    Warsteiner

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann zwar durch eine rechtskräftige Verurteilung in einem Hauptsacheverfahren die Wiederholungsgefahr ebenso ausgeräumt werden wie durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (Senat WRP 1986, 563, 564; GRUR 1991, 619, 621 - Erbensucher; GRUR 1995, 510, 513 - Ginkgo-biloba-Präparat; WRP 1995, 649, 650 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; Urt. v. 21.12.1994 - 6 U 223/94).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.1995 - 4 U 108/95

    Missbrauch einer Klagebefugnis gemäß § 13 Abs. 5 Gesetz gegen unlauteren

    Insoweit ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß ein fehlendes Rechtschutzinteresse und damit ein Mißbrauch auch darin liegen kann, daß mehrere Unterlassungsgläubiger gleichzeitig und in Kenntnis voneinander gegen einen Verletzer vorgehen, obwohl bereits der von einem der Gläubiger erstrittene Titel ausreicht, um weitere Zuwiderhandlungen durch geeignete Vollstreckungsmaßnahmen zu unterbinden (OLG Karlsruhe, WRP 1995, 649 m.w.N.).
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