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   OLG München, 18.04.1996 - 29 W 616/96   

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OLG München, 18.04.1996 - 29 W 616/96 (https://dejure.org/1996,12003)
OLG München, Entscheidung vom 18.04.1996 - 29 W 616/96 (https://dejure.org/1996,12003)
OLG München, Entscheidung vom 18. April 1996 - 29 W 616/96 (https://dejure.org/1996,12003)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WRP 1996, 930
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Naumburg, 23.03.2005 - 10 W 4/05

    Kostentragung bei einvernehmlicher Erledigterklärung eines einstweiligen

    Die strafbewehrte Unterlassungserklärung, durch die eine Wiederholungsgefahr ausgeräumt wird, steht einem Anerkenntnis zumindest gleich, was eine entsprechende Anwendung der Kostenvorschrift des § 93 ZPO rechtfertigt, sofern die Beklagtenseite keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat und den Anspruch sofort anerkennt (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 731, 732; OLG München WRP 1996, 930, 931; Hanseatisches OLG NJW-RR 2002, 215, 216; OLG Köln OLGR Köln 2001, 12, 13; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 46, Rdn. 35).

    Zur Vermeidung von Kostennachteilen im Prozess nach § 93 ZPO ist in Wertbewerbsfällen daher die Abmahnung für die vorgerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen anerkannt (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 731, 732; OLG München WRP 1996, 930, 931; OLG Köln OLGR Köln 2001, 12-13; Hanseatisches OLG NJW-RR 2002, 215, 216; Teplitzky, a.a.O., Kapitel 41, Rdn. 7).

    Von einer vorherigen Abmahnung darf nur dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn feststeht, dass der Verwarnte die Abmahnung nicht beachten wird, ihre Erfolglosigkeit mithin vorauszusehen ist und sie eine reine Förmelei darstellen würde, oder wenn die Abmahnung für den Gläubiger aus sonstigen rechtlich anerkannten Gründen nicht zumutbar, ihre Unterlassung folglich rechtlich bedeutungslos bleibt (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 731, 732; OLG München WRP 1996, 930, 931; OLG Köln OLGR Köln 2001, 12-13; OLG Köln WRP 1988, 404; Hanseatisches OLG NJW-RR 2002, 215, 216; Teplitzky, a.a.O., Kapitel 41, Rdn.21).

  • OLG München, 26.11.2020 - 6 W 1146/20

    Einstweilige Verfügung ohne vorherige Entscheidung im Rechtsbestandsverfahren

    Eine Veranlassung zur Antragstellung könne aber nicht allein mit solchen Vorgängen begründet werden, die aus der Zeit nach Antragstellung stammen (vgl. BGH NJW 1979, 2040, 2041; OLG München WRP 1996, 930, 931; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.3.2012 - 6 U 41/12, juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. C Rn. 169; Bacher, in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 24 a.E. mwN zum Meinungsstand).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18

    Anforderungen an die Entbehrlichkeit der vorprozessualen Abmahnung im Hinblick

    Soweit teilweise vertreten wird (OLG München WRP 1996, 930, 931 f.), das Verhalten des Antragsgegners nach Erlass der einstweiligen Verfügung könne ein Indiz dafür sein, dass ein Anlass zur Antragstellung bereits bei Einreichung der Antragstellung bestanden habe, ist nach der Entscheidung "Schubladenverfügung" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 257 [BGH 07.10.2009 - I ZR 216/07] ) hierfür kein Raum mehr.
  • KG, 27.11.2001 - 5 U 6174/00

    Wettberwerbsrechtliches Verhältnis zwischen Unternehmern im Stadtbereich und in

    Die Parteien suchen insoweit gleichartige Waren innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen (vgl. BGH WRP 2000, 1258/1260 - "Filialleiterfehler"), wobei sich die durch die Wettbewerbsmaßnahme der Beklagten angesprochenen Kundenkreise der Parteien decken, mindestens in einem nicht unerheblichen Umfang überschneiden (vgl. OLG München, WRP 1996, 930/932; Köhler/Piper a. a. O. vor § 13 Rdnr. 84).
  • OLG Dresden, 12.11.2002 - 14 W 1009/02

    Nachholung rechtlichen Gehörs bei Erlass einer einstweiligen Verfügung im

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