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   OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 U 106/96   

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OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 U 106/96 (https://dejure.org/1996,13022)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.1996 - 3 U 106/96 (https://dejure.org/1996,13022)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 3 U 106/96 (https://dejure.org/1996,13022)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WRP 1997, 53
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19

    Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen

    Die Beweislast trägt der Schuldner als Antragsteller (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 6. Juni 2007 - 3 U 151/06, juris Rn. 23; OLGR Hamburg 1997, 44; MüKoZPO/Braun, 5. Aufl., § 579 Rn. 13; Stein/Jonas/Jacobs, ZPO, 23. Aufl., § 579 Rn. 14; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., vor § 578 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Denn § 929 Abs. 2 ZPO soll den Gläubiger zu der Entschließung anhalten, ob er von der einstweiligen Verfügung Gebrauch machen will oder nicht (vgl. OLG Hamburg, NJWE-WettbR 1997, 92, 93).
  • OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 221/04

    Unterlassungsverfügungen bedürfen der Vollziehung durch Zustellung des Urteils im

    Deswegen erfolgt nach zutreffender herrschender Meinung auch bei Urteils-Unterlassungsverfügungen die Vollziehung im Regelfall durch deren Zustellung im Parteibetrieb (BGH a. a. O. - Straßenverengung; OLG Hamburg WRP 1997, 53; Zöller/Vollkommer a. a. O. § 929 ZPO Rz. 12 m. w. Nw.).

    (dd) Der Hinweis der Antragsteller auf die Entscheidung des Senats (OLG Hamburg NJWE-WettbR 1997, 92) greift ebenfalls nicht durch.

  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Dem Antragsteller wird damit nämlich auch deutlich gemacht, dass die neu erlassene Urteilsverfügung gemäß § 925 Abs. 2 ZPO noch der Zustellung durch Parteizustellung bedarf (vgl. zu Vorstehendem OLG Frankfurt/Main, WRP 2002, 334; OLG Hamburg, WRP 1997, 53; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 55 Rnr. 15f.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 925 Rnr. 12).
  • OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 93/05

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen wettbewerbswidriger Internet-Werbung:

    Deswegen erfolgt die Vollziehung im Regelfall durch deren Zustellung im Parteibetrieb (BGH a. a. O. - Straßenverengung; OLG Hamburg WRP 1997, 53; Zöller/Vollkommer a. a. O. § 929 ZPO Rz. 12 m. w. Nw.).
  • OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05

    Internet-Bannerwerbung: Abgeänderte Bestätigung einer Beschlussverfügung im

    Die Amtszustellung von Urteils-Unterlassungsverfügungen genügt nach h. M. für die Vollziehung nicht (BGH GRUR 1993, 415 - Straßenverengung; HansOLG Hamburg WRP 1997, 53), ausreichend ist aber die Zustellung an den Schuldner im Parteibetrieb, ohne dass noch Vollstreckungsmaßnahmen hinzutreten müssen.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 2 U 102/01

    Handschuh/Skistock II

    Lässt sich während der Vollziehungsfrist kein Verstoß des Schuldners gegen das ihm auferlegte Verbot feststellen und kommt aus diesem Grund eine Vollziehung durch Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens nicht in Betracht, kann der Gläubiger die erwirkte einstweilige Verfügung nur vollziehen, indem er sie dem Schuldner zusätzlich im Parteibetrieb zustellen läßt (OLG Hamburg, WRP 1997, 53, 54; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, Rdn. 312 m.w.N.).

    Im Gegensatz zu einer Beschlussverfügung, bei der die Zustellung einer Ausfertigung zwingend erforderlich ist, um dem Schuldner, ohne dass er hierzu weitere Ermittlungen anstellen muss, klarzumachen, dass das ihm zugestellte Schriftstück wirklich mit der vom Gericht erlassenen Entscheidung übereinstimmt, und die ihm mit der Zustellung des Verfügungsbeschlusses erstmals zur Kenntnis gebracht und auch erst mit dieser Zustellung wirksam wird (vgl. Senat, a.a.O.), wird die Urteilsverfügung bereits mit der Verkündung des Urteils wirksam, und durch die hier erforderliche Amtszustellung erhält der Schuldner auch sichere Kenntnis vom Inhalt der gegen ihn ergangenen Entscheidung (Berneke, a.a.O., Rdn. 315, Pastor/Ahrens/Wedemeyer, a.a.O.; Spätgens, a.a.O.; OLG Hamburg, WRP 1994, 408, 409; 1997, 53, 55).

  • OLG München, 05.07.2005 - 32 Wx 56/05

    Heilung der unterbliebenen Parteizustellung einer im Urteilswege ergangenen

    Hinzu kommt, dass der Regelungsinhalt der Einstweiligen Verfügung bereits mit der Urteilsverkündung wirksam wurde (OLG Hamburg WRP 1997, 53).
  • OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 271/05

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen der Unternehmensbezeichnung Das

    Die Amtszustellung von Urteils-Unterlassungsverfügungen genügt nach h. M. für die Vollziehung nicht (BGH GRUR 1993, 415 - Straßenverengung; HansOLG Hamburg WRP 1997, 53), ausreichend ist aber die Zustellung an den Schuldner im Parteibetrieb, ohne dass noch Vollstreckungsmaßnahmen hinzutreten müssen.
  • OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01

    Zu den Anforderungen eines Aufhebungsgrundes für eine Verbotsverfügung

    Auch Urteilsverfügungen auf Unterlassung werden nach h. M., der sich der Senat seit längerem angeschlossen hat, durch Zustellung im Parteibetrieb vollzogen (BGH, a. a. O. - Straßenverengung; OLG Hamburg WRP 1997, 53).
  • OLG Hamm, 31.01.2013 - 4 U 200/12
  • LG Traunstein, 14.01.2021 - 4 T 2702/12

    Erkrankung, Nichtigkeitsgrund, Krankheit, Gutachten, Attest, Mangel,

  • OLG Frankfurt, 03.04.2012 - 6 W 43/12

    Keine Zwangsvollstreckung aus aufgehobenem Unterlassungstitel

  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 707/02

    Fehlende Prozessvollmacht eines Rechtsanwaltes im Arbeitsprozess; Durchsetzung

  • OLG Hamburg, 29.06.2000 - 3 U 62/00

    Vollziehung einer Urteilsverfügung durch Zustellung an den Antragsgegner

  • OLG Jena, 05.11.1997 - 2 U 514/97

    Klage auf Zahlung der Kosten für das Aufhebungsverfahren und der Kosten für das

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