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   OLG Frankfurt, 19.06.1997 - 6 U 138/96   

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https://dejure.org/1997,5442
OLG Frankfurt, 19.06.1997 - 6 U 138/96 (https://dejure.org/1997,5442)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.06.1997 - 6 U 138/96 (https://dejure.org/1997,5442)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 6 U 138/96 (https://dejure.org/1997,5442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Anwendung des Reisevertragsrechts auf Vermietung von Ferienunterkünften

  • webshoprecht.de

    Zur Anwendung des Reisevertragsrechts auf Vermietung von Ferienunterkünften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendung des Reisevertragsrechts trotz nur einer Reiseleistung auf Fälle in denen lediglich Ferienunterkünfte vermietet werden; Voraussetzungen einer analogen Anwendung des Reisevertragsrechts; Folgen einer Fehlenden Reiseveranstaltereigenschaft auf die analoge ...

  • reise-recht-wiki.de

    Anwendung des Reisevertragsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1209
  • WRP 1997, 856
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.1997 - 6 U 138/96
    Damit wären zwar die §§ 651 a ff. BGB nicht unmittelbar anwendbar, weil § 651 a Abs. 1 Satz 1 BGB voraussetzt, dass der Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen erbringt, also mindestens zwei Reiseleistungen entsprechend einer typischen Pauschalreise (BGH, NJW 1992, 3158, 3160; 1995, 2629, 2630; vgl. auch Art. 1 und 2 der EG-Richtlinie 90/314).

    Damit ist bei der Beklagten anders als in den bisher entschiedenen Fällen kein Reiseveranstalter zwischen dem Reisekunden und dem Leistungsträger zwischengeschaltet (dazu BGH, NJW 1992, 3158, 3160).

    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass die Beklagte aus der Sicht des Kunden, auf die abzustellen ist (BGH, NJW 1992, 3158, 3159), trotz klargestellter Leistungsträgerschaft gleichwohl Merkmale eines Reiseveranstalters aufweist.

    Dass die Beklagte dabei die vertraglich vorgesehene Reiseleistung in eigener Verantwortung übernimmt, folgt notwendig aus ihrer Stellung als Leistungsträger und zeigt, dass der BGH dieses Kriterium zu Recht nur bei der Abgrenzung von Reisevermittlung und Reiseveranstaltung herangezogen hat (NJW 1992, 3158, 3160; 1995, 2629, 2630; ebenso NJW 1985, 906; ferner Seyderhelm, § 651 a Rdn. 23).

  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94

    Anwendung des Reisevertragsrechts auf Charter einer Hochseeyacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.1997 - 6 U 138/96
    Damit wären zwar die §§ 651 a ff. BGB nicht unmittelbar anwendbar, weil § 651 a Abs. 1 Satz 1 BGB voraussetzt, dass der Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen erbringt, also mindestens zwei Reiseleistungen entsprechend einer typischen Pauschalreise (BGH, NJW 1992, 3158, 3160; 1995, 2629, 2630; vgl. auch Art. 1 und 2 der EG-Richtlinie 90/314).

    Abgesehen davon, dass die Rechtsprechung diesen Schluss nur beim Reisevermittler im Gewand eines Reiseveranstalters gezogen hat, ist entscheidend, dass auch die nur analoge Anwendung des Reisevertragsrechts eine Reiseveranstaltung als Gegenstand der Vertragspflicht voraussetzt und Reisevertragsrecht daher nicht, auch nicht analog, zum Tragen kommt, wenn eine sonstige Leistung , wie beispielsweise eine mietvertragliche, geschuldet wird (BGH, NJW 1995, 2629, 2630).

    Dass die Beklagte dabei die vertraglich vorgesehene Reiseleistung in eigener Verantwortung übernimmt, folgt notwendig aus ihrer Stellung als Leistungsträger und zeigt, dass der BGH dieses Kriterium zu Recht nur bei der Abgrenzung von Reisevermittlung und Reiseveranstaltung herangezogen hat (NJW 1992, 3158, 3160; 1995, 2629, 2630; ebenso NJW 1985, 906; ferner Seyderhelm, § 651 a Rdn. 23).

  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 163/84

    Zur Rechtsnatur eines auf die Bereitstellung einer Ferienimmobilie gerichteten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.1997 - 6 U 138/96
    Der BGH (a. a. O.; auch NJW 1985, 906) hat aber in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur entschieden, dass auf diesen Fall die §§ 651 a ff. BGB analog anwendbar sind, weil eine "planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes" vorliege und die Interessenlage der Beteiligten unter allen wesentlichen Gesichtspunkten gleich sei (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1328, 1329; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 186; Palandt/Thomas, BGB, 56. Aufl., Einf.

    Dass die Beklagte dabei die vertraglich vorgesehene Reiseleistung in eigener Verantwortung übernimmt, folgt notwendig aus ihrer Stellung als Leistungsträger und zeigt, dass der BGH dieses Kriterium zu Recht nur bei der Abgrenzung von Reisevermittlung und Reiseveranstaltung herangezogen hat (NJW 1992, 3158, 3160; 1995, 2629, 2630; ebenso NJW 1985, 906; ferner Seyderhelm, § 651 a Rdn. 23).

  • BGH, 18.10.1973 - VII ZR 247/72

    Der Vermittler von Ferienwohnungen haftet gegenüber dem Mieter wie ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.1997 - 6 U 138/96
    Denn sie tritt als Verfügungsberechtigte über die Ferienunterkünfte selbst aktiv in Erscheinung (dazu Tonner, Reisevertrag, § 651 a Rdn. 30), da sie, wie auch ihr Katalog Anlage K 1 zur Klageschrift belegt, in Deutschland die ... selbst betreibt und die Ferienunterkünfte als eigene Leistung anbietet (vgl. BGHZ 61, 275, 277 f.).

    Seine innere Rechtfertigung erfährt dies daraus, dass das Reisevertragsrecht mit "Reiseveranstalter" den Veranstalter meint, der eine oder mehrere Reiseleistungen als eigene anbietet, obwohl in Wahrheit fremde Leistungsträger dahinterstehen (BGHZ 61, 275, 277 f.; RGRK-Recken, 12. Aufl., § 651 a Rdn. 4 mwN).

  • EuGH, 26.02.1992 - C-280/90

    Hacker / Euro-Relais

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.1997 - 6 U 138/96
    v. § 651 a Rdn. 3; Führich, Reiserecht, 2. Aufl., Rdn. 20, 375, 925; Seyderhelm, Reiserecht, § 651 a Rdn. 21; MünchKomm-Tonner , 2. Aufl., § 651 a Rdn. 74 ff.; Tonner, Der Reisevertrag, 3. Aufl., § 651 a Rdn. 28 ff.; vgl. auch EuGH, NJW 1992, 1029).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1989 - 18 U 163/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.1997 - 6 U 138/96
    Der BGH (a. a. O.; auch NJW 1985, 906) hat aber in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur entschieden, dass auf diesen Fall die §§ 651 a ff. BGB analog anwendbar sind, weil eine "planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes" vorliege und die Interessenlage der Beteiligten unter allen wesentlichen Gesichtspunkten gleich sei (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1328, 1329; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 186; Palandt/Thomas, BGB, 56. Aufl., Einf.
  • OLG Frankfurt, 23.02.1988 - 14 U 182/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.1997 - 6 U 138/96
    Der BGH (a. a. O.; auch NJW 1985, 906) hat aber in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur entschieden, dass auf diesen Fall die §§ 651 a ff. BGB analog anwendbar sind, weil eine "planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes" vorliege und die Interessenlage der Beteiligten unter allen wesentlichen Gesichtspunkten gleich sei (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1328, 1329; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 186; Palandt/Thomas, BGB, 56. Aufl., Einf.
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 171/97

    Sicherungsschein - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (OLG Frankfurt WRP 1997, 856 = NJW-RR 1997, 1209).
  • AG Trier, 24.03.2000 - 32 C 48/00

    Zur Rechtsnatur eines auf die Bereitstellung einer Ferienimmobilie direkt vom

    Der Eigentümer verspricht dem Urlauber nicht die Gestaltung des Urlaubs, diese ist nicht Vertragsgegenstand oder -zweck (Führich, Reiserecht, 3. Aufl. 1998, Rz. 927, vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 1209).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.1997 - 4 U 102/97
    Die §§ 651 a ff. BGB gelten auch für Reiseveranstalter, die eine Ferienwohnung als einzige Reiseleistung anbieten (BGH NJW 1995, 2629; OLG Frankfurt, WRP 1997, 856).
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