Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,180
BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96 (https://dejure.org/1998,180)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1998 - I ZB 37/96 (https://dejure.org/1998,180)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - I ZB 37/96 (https://dejure.org/1998,180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Benutzung einer Einwortmarke - Warenbezeichnung - Qualitätsangabe - Rechtserhaltend i. S. d. § 26 Abs. 3 MarkenG

  • Judicialis

    MarkenG § 26 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 26 Abs. 3
    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke mit Zusätzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 478
  • GRUR 1999, 54
  • BB 1998, 2283
  • WRP 1998, 1081
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (94)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Wird zu einer Wortmarke ein weiterer Wortbestandteil hinzugefügt, bleibt der kennzeichnende Charakter der zusammengesetzten Marke nur unverändert, wenn dem Zusatz keine eigene herkunftshinweisende Funktion zukommt, etwa weil der glatt beschreibend ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9.7.1998 - I ZB 37/96, GRUR 1999, 54, 55 = WRP 1998, 1081 - Holtkamp).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Danach liegt eine rechtserhaltende Benutzung dann vor, wenn der Verkehr die eingetragene und die benutzte Form als ein und dasselbe Zeichen ansieht und - wie im Streitfall - den hinzugefügten Bestandteilen keine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimißt (BGH, Beschl. v. 9.7.1998 - I ZB 7/96, GRUR 1999, 167 = WRP 1998, 1083 - Karolus Magnus; Beschl. v. 9.7.1998 - I ZB 37/96, GRUR 1999, 54, 55 = WRP 1998, 1081 - Holtkamp; Beschl. v. 30.3.2000 - I ZB 41/97, GRUR 2000, 1038, 1039 = WRP 2000, 1161 - Kornkammer).

    Allein die Tatsache, daß es sich bei "Bitte ein Bit" um einen Slogan handelt, schließt die Annahme nicht aus, daß darin der kennzeichnende Bestandteil "Bit" eine selbständige Stellung als Produktkennzeichnung behalten hat (vgl. BGH GRUR 1999, 54, 55 - Holtkamp).

  • BGH, 11.05.2017 - I ZB 6/16

    Dorzo - Rechtserhaltende Benutzung einer Marke: Ergänzung einer Marke durch

    In diesem Fall handelt es sich um eine Verwendung der Marke in einer von der Eintragung abweichenden Form (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - I ZB 37/96, GRUR 1999, 54, 55 = WRP 1998, 1081 - Holtkamp; Beschluss vom 15. Dezember 1999 - I ZB 29/97, GRUR 2000, 1040, 1041 = WRP 2000, 1164 - FRENORM/FRENON; Beschluss vom 20. Januar 2005 - I ZB 31/03, GRUR 2005, 515, 516 = WRP 2005, 620 - FERROSIL).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht