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   BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96   

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https://dejure.org/1998,775
BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96 (https://dejure.org/1998,775)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1998 - I ZB 7/96 (https://dejure.org/1998,775)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - I ZB 7/96 (https://dejure.org/1998,775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Mehrteilige Wortmarke - Rechtserhaltend i. S. d. § 26 Abs. 3 MarkenG - Bildbestandteil

  • Judicialis

    MarkenG § 26 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 26 Abs. 3
    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1654
  • GRUR 1999, 167
  • BB 1998, 2283
  • WRP 1998, 1083
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94

    "ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96
    Eine sachliche Änderung ist, wie auch der Begründung des Regierungsentwurfs zum Markenrechtsreformgesetz entnommen werden kann, mit dieser terminologischen Abweichung vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen (BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 228/94, GRUR 1997, 744, 746 = WRP 1997, 1085 - ECCO I).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96
    Der bildlichen Darstellung kann demnach keine Eigenständigkeit beigemessen werden, zumal auch in der Rechtsprechung anerkannt ist, daß sich der Verkehr bei aus Wort- und Bildelementen bestehenden Marken eher am Wortbestandteil zu orientieren pflegt, weil das Kennwort einer Wort-/Bildmarke in der Regel für die Verkehrsteilnehmer die einfachste Form ist, um die unter der Marke angebotene Ware zu bezeichnen (BGH, Beschl. v. 29.6.1995 - I ZB 22/93, GRUR 1996, 198 = WRP 1997, 443 - Springende Raubkatze, m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Danach liegt eine rechtserhaltende Benutzung dann vor, wenn der Verkehr die eingetragene und die benutzte Form als ein und dasselbe Zeichen ansieht und - wie im Streitfall - den hinzugefügten Bestandteilen keine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimißt (BGH, Beschl. v. 9.7.1998 - I ZB 7/96, GRUR 1999, 167 = WRP 1998, 1083 - Karolus Magnus; Beschl. v. 9.7.1998 - I ZB 37/96, GRUR 1999, 54, 55 = WRP 1998, 1081 - Holtkamp; Beschl. v. 30.3.2000 - I ZB 41/97, GRUR 2000, 1038, 1039 = WRP 2000, 1161 - Kornkammer).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 112/10

    Castell/VIN CASTEL

    aa) Wie auch das Berufungsgericht erkannt hat, wird sich der Verkehr bei Marken, die aus Wort- und Bildelementen bestehen, eher am Wortbestandteil orientieren, der in der Regel für die Verkehrsteilnehmer die einfachste Form ist, um die unter der Marke angebotene Ware zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - I ZB 7/96, GRUR 1999, 167, 168 = WRP 1998, 1083 - Karolus-Magnus, mwN).

    Bei der vom Berufungsgericht herangezogenen Senatsentscheidung "Karolus-Magnus" (GRUR 1999, 167, 168) war demgegenüber nicht ein Weinetikett als solches als Marke geschützt, sondern die Wortmarke "'Karolus-Magnus' der rheinische Riesling-Sekt", die in der Form "KAROLUS MAGNUS Riesling Sektkellerei" unter Hinzufügung der bildlichen Darstellung eines mittelalterlichen Kaisers rechtserhaltend benutzt werden konnte.

    Zwar ist die Änderung der Schrift als solche unschädlich, wenn sie die Kennzeichnungskraft der Marke nicht verändert (BGH, GRUR 1999, 167, 168 - Karolus-Magnus), etwa nur eine Modernisierung der eingetragenen Schriftart darstellt (vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz aaO § 26 Rn. 141 f.).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 135/11

    Duff Beer

    Es besteht kein Erfahrungssatz, wonach der Verkehr Wort- und Bildelemente, die ihm in Form eines Emblems entgegentreten, stets als einheitliches Zeichen wahrnimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - I ZB 7/96, GRUR 1999, 167, 168 = WRP 1998, 1083 - Karolus-Magnus; Beschluss vom 30. März 2000 - I ZB 41/97, GRUR 2000, 1038, 1040 = WRP 2000, 1161 - Kornkammer; vgl. auch Ströbele in Ströbele/Hacker aaO § 26 Rn. 132).
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