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   EuGH, 04.11.1997 - C-337/95   

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https://dejure.org/1997,221
EuGH, 04.11.1997 - C-337/95 (https://dejure.org/1997,221)
EuGH, Entscheidung vom 04.11.1997 - C-337/95 (https://dejure.org/1997,221)
EuGH, Entscheidung vom 04. November 1997 - C-337/95 (https://dejure.org/1997,221)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Marken- und Urheberrecht - Klage des Inhabers dieser Rechte gegen den Wiederverkäufer auf Unterlassung der Werbung für den weiteren Vertrieb des Erzeugnisses - Parfum

  • Telemedicus

    Erschöpfung bei der Weiterveräußerung von Parfum - Parfums Christian Dior

  • Telemedicus

    Erschöpfung bei der Weiterveräußerung von Parfum - Parfums Christian Dior

  • Europäischer Gerichtshof

    Parfums Christian Dior

  • EU-Kommission PDF

    Parfums Christian Dior / Evora

    EG-Vertrag, Artikel 177
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 des Vertrages - Begriff - Benelux-Gerichtshof - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Parfums Christian Dior / Evora

  • Wolters Kluwer

    Klage des Inhabers eines Marken- und Urheberrechtes gegen den Wiederverkäufer auf Unterlassung der Werbung für den weiteren Vertrieb des Erzeugnisses; Werbung für verkaufte Dior-Erzeugnisse; Einzelstaatliches Gericht gemäß Art. 177 Abs. 3 EGV in einem markenrechtlichen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Dior/Evora

    Art. 30, 36,177 Abs. 3 EG-Vertrag

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Markenrechtsinhaber: Klage gegen Wiederverkäufer auf Unterlassung von Werbung

  • Judicialis

    EGV Art. 177; ; EGV Art. 36; ; EGV Art. 177 Abs. 3; ; Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 5; ; Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 des Vertrages - Begriff - Benelux-Gerichtshof - Einbeziehung - [EG-Vertrag, Artikel 177]

  • datenbank.nwb.de

    Unterlassung der Werbung für den weiteren Vertrieb eines Parfums

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EG-Vertrag Art. 30, 36 und 177 Abs. 3; Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken, Art. 5 und 7... (ABlEG 1989 Nr. L 40 S. 1)
    Anspruch des Markeninhabers gegen den Wiederverkäufer auf Unterlassung der Benutzung der Marke zwecks Werbung für den weiteren Vertrieb des Erzeugnisses (Waren mit Luxus- und Prestigecharakter)?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung des Artikels 177 Absatz 3 EG-Vertrag - Nationales Gericht, das auf dem Gebiet der Benelux-Marken in letzter Instanz entscheidet - Auslegung der Artikel 5 bis 7 der ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1998, 140
  • EuZW 1998, 22
  • DB 1998, 192
  • WRP 1998, 150
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes fügt sich diese Vorlagepflicht in den Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den innerstaatlichen Gerichten als den mit der Anwendung des Gemeinschaftsrechts betrauten Gerichten und dem Gerichtshof ein, durch die die ordnungsgemäße Anwendung und die einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden sollen (vgl. insbesondere Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81, Cilfit und Lanificio di Gavardo, Slg. 1982, 3415, Randnr. 7).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die gestellte Frage tatsächlich bereits in einem gleichgelagerten Fall Gegenstand einer Vorabentscheidung gewesen ist (vgl. insbesondere Urteile Cilfit und Lanificio di Gavardo, a. a. O., Randnr. 13, und vom 27. März 1963 in den verbundenen Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62, Da Costa u. a., Slg. 1963, 63).

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
    Der Hoge Raad führt in seinem Vorlageurteil ferner aus, daß die Beneluxländer ihre Rechtsvorschriften zwar bislang ungeachtet des Ablaufs der hierzu vorgesehenen Frist noch nicht der Richtlinie angepaßt hätten, daß die Auslegung der Richtlinie aber dennoch nicht unerheblich sei, da sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Auslegung der nationalen Rechtsvorschriften auch dann, wenn sich ein einzelner auf eine nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist in innerstaatliches Recht umgesetzte Richtlinie berufe, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten müsse (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich nämlich, daß Artikel 7 der Richtlinie im Lichte der Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr, insbesondere des Artikels 36, auszulegen ist (vgl. Urteil vom 11. Juli 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Bristol-Myers Squibb u. a., Slg. 1996, I-3457, Randnr. 27) und daß der Grundsatz der Erschöpfung des Rechts den Markeninhabern die Möglichkeit nehmen soll, die nationalen Märkte abzuschotten und dadurch die Beibehaltung eventueller Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern (vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., a. a. O., Randnr. 46).
  • EuGH, 27.03.1963 - 28/62

    Da Costa en Schaake NV, Jacob Meijer NV, Hoechst-Holland NV gegen Niederländische

    Auszug aus EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die gestellte Frage tatsächlich bereits in einem gleichgelagerten Fall Gegenstand einer Vorabentscheidung gewesen ist (vgl. insbesondere Urteile Cilfit und Lanificio di Gavardo, a. a. O., Randnr. 13, und vom 27. März 1963 in den verbundenen Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62, Da Costa u. a., Slg. 1963, 63).
  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
    Aus der Rechtsprechung ergibt sich auch, daß Artikel 177 Absatz 3 insbesondere verhindern soll, daß sich in einem Mitgliedstaat eine nationale Rechtsprechung herausbildet, die mit den Normen des Gemeinschaftsrechts nicht im Einklang steht (vgl. insbesondere Urteile vom 24. Mai 1977 in der Rechtssache 107/76, Hoffmann-La Roche, Slg. 1977, 957, Randnr. 5, und vom 27. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 35/82 und 36/82, Morson und Jhanjan, Slg. 1982, 3723, Randnr. 8).
  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

    Auszug aus EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
    Zu dem das Urheberrecht betreffenden Teil der sechsten Frage ist festzustellen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums im Sinne von Artikel 36 auch den durch das Urheberrecht gewährten Schutz einschließt (Urteil vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80, Musik-Vertrieb membran und K-tel International, Slg. 1981, 147, Randnr. 9).
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
    Aus der Rechtsprechung ergibt sich auch, daß Artikel 177 Absatz 3 insbesondere verhindern soll, daß sich in einem Mitgliedstaat eine nationale Rechtsprechung herausbildet, die mit den Normen des Gemeinschaftsrechts nicht im Einklang steht (vgl. insbesondere Urteile vom 24. Mai 1977 in der Rechtssache 107/76, Hoffmann-La Roche, Slg. 1977, 957, Randnr. 5, und vom 27. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 35/82 und 36/82, Morson und Jhanjan, Slg. 1982, 3723, Randnr. 8).
  • EuGH, 17.05.1988 - 158/86

    Warner Brothers u.a. / Christiansen

    Auszug aus EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
    Werke der Literatur und Kunst können entweder durch öffentliche Aufführung oder durch Vervielfältigung und Inverkehrbringen der hergestellten Bild- und Tonträger gewerblich verwertet werden, und die beiden grundlegenden Rechte des Urhebers, das ausschließliche Recht der Aufführung und das ausschließliche Recht der Vervielfältigung, werden von den Bestimmungen des EWG-Vertrags nicht berührt (Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers und Metronome Video, Slg. 1988, 2605, Randnr. 13).
  • EuGH, 06.03.2018 - C-284/16

    Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei

    Zwar hat der Gerichtshof befunden, dass nichts dagegen spricht, dass ein mehreren Mitgliedstaaten gemeinsames Gericht wie der Benelux-Gerichtshof dem Gerichtshof ebenso wie die Gerichte der einzelnen Mitgliedstaaten Fragen zur Vorabentscheidung vorlegen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. November 1997, Parfums Christian Dior, C-337/95, EU:C:1997:517, Rn. 21, und vom 14. Juni 2011, Miles u. a., C-196/09, EU:C:2011:388, Rn. 40).
  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen

    Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn eine Gefahr für die Herkunfts- oder Garantiefunktion der Marke vorliegt oder wenn die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 4. November 1997 - Rs. C-337/95, Slg. 1997, I-6034 = GRUR Int. 1998, 140 Rn. 42 bis 47 - Dior/Evora; EuGH, GRUR Int. 1999, 438 Rn. 51 ff. - BMW/Deenik; GRUR 2010, 841 Rn. 80 bis 91 - Portakabin/Primakabin; BGH, Urteil vom 9. Juni 2004 - I ZR 13/02, GRUR 2005, 160, 161 [juris Rn. 27] = WRP 2005, 106 - SIM-Lock; BGH, GRUR 2006, 329 Rn. 31 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 125/07

    Bananabay

    Der Schutz der Marke beschränkt sich, wie etwa Art. 5 Abs. 2 MarkenRL (Schutz vor Beeinträchtigung der Wertschätzung der Marke) entnommen werden kann, nicht auf die Herkunftsfunktion (vgl. auch EuGH, Urt. v. 4.11.1997 - C-337/95, Slg. 1997, I-6013 Tz. 39 ff. = GRUR Int. 1998, 140 = WRP 1998, 150 - Dior/ Evora zu Art. 7 Abs. 2 MarkenRL; vgl. ferner Tz. 43 der Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 13.7.2002 in der Sache C-206/01 - Arsenal Football Club/Reed).
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