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BGH, 23.10.1997 - I ZR 123/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Gebot der Trennung von redaktionellem Teil und Werbung - Klagebefugnis eines Vereins zur Verfolgung von Wettbewerbsverletzungen - Bestimmtheit des Klageantrags im wettbewerbsrechtlichen Verbotsverfahren - Werbung im redaktionellen Gewand - Erscheinung ...
- werbung-schenken.de
Auto '94
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Auto '94"; Verbot getarnter redaktioneller Werbung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 06.07.1995 - I ZR 123/95
- BGH, 23.10.1997 - I ZR 123/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 833
- MDR 1998, 487
- GRUR 1998, 481
- WM 1998, 674
- BB 1998, 236
- afp 1997, 913
- WRP 1998, 169
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Dies reicht zur Verjährungsunterbrechung aus (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.1997 - I ZR 123/95, GRUR 1998, 481, 483 = WRP 1998, 169 - Auto '94). - BGH, 08.05.2014 - I ZR 217/12
Klage eines insolventen Möbelhandelsunternehmen auf Rückgewähr überzahlter …
Eine mit einem nicht hinreichend bestimmten Antrag erhobene Klage hemmt daher die Verjährung, wenn sie die Richtung und den Umfang des Klagebegehrens individualisiert und den Streitgegenstand in ausreichendem Maße erkennen lässt (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - I ZR 123/95, GRUR 1998, 481, 483 = WRP 1998, 169 - Auto '94; Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 81/01, GRUR 2004, 517, 519 = WRP 2004, 731 - EMail-Werbung). - OLG München, 20.10.2016 - 6 U 2046/16
"Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung
Jedoch bestand trotz des zunächst unbestimmten Antrags kein Zweifel daran, auf welchen Sachverhalt sich der Antrag im Kern bezog, bzw. daran, dass mit der Unterlassungsklage - auch wenn der zunächst gestellte Antrag den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO noch nicht entsprach - jedenfalls die Unterlassung der konkreten Verletzungsform begehrt wurde, so dass auch der noch nicht hinreichend bestimmte Klageantrag die Verjährung hemmen konnte (vgl. BGH GRUR 1998, 481, 483 - Auto 94; BGH GRUR 2004, 517, 519 - E-Mail-Werbung;… Bornkamm in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 34 Rn. 36;… Toussaint in GK-UWG, 2. Aufl., § 11 Rn. 84;… Fritzsche in MünchKommUWG, 2. Aufl., § 11 Rn. 189;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 16 Rn. 37).
- BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99
Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher …
Einem Erfolg der Klage steht, wie das Berufungsgericht von der Revision unbeanstandet und zutreffend ausgeführt hat, weder die von der Beklagten erhobene Verjährungseinrede noch der Verwirkungseinwand entgegen (vgl. zur Frage der Verjährung auch BGH, Urt. v. 23.10.1997 - I ZR 123/95, GRUR 1998, 481, 483 = WRP 1998, 169 - Auto '94). - KG, 30.06.2006 - 5 U 127/05
Zur Kennzeichnung von Werbung im Internet
Eine redaktionelle Tarnung wertet die Werbung für das beworbene Produkt wegen der großen Wertschätzung des Lesers für journalistische Beiträge erheblich auf (vgl. BGH, GRUR 1994, 441, 442 - Kosmetikstudio; GRUR 1998, 481, 482 - Auto 94;… Köhler, a.a.0., § 4 Rdn. 3.20 m. w. N.), so dass dieser Werbeplatz für den Auftraggeber der Werbung deutlich attraktiver sein kann. - OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 252/00
Untersagung der Vertretung eines Mandanten durch einen Rechtsanwalt; Verletzung …
(a) Der den Streitgegenstand festlegende Unterlassungsantrag muss - wie jeder Verfügungs- bzw. Klageantrag - hinreichend bestimmt sein (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ), andernfalls kann sich die beklagte Partei nicht erschöpfend verteidigen (BGH GRUR 1997, 767 - Brillenpreise II, WRP 1998, 169 - Auto '94, jeweils m. w. Nw.).Wendungen, die den Verbotsumfang unscharf beschreiben oder nicht eindeutig bezeichnete ähnliche Verletzungsformen mit einbeziehen oder letztlich dem Zwangsvollstreckungsverfahren die Prüfung überlassen, was der beklagten Partei nach dem Titel verboten ist, sind unzulässig (BGH GRUR 1996, 796 - Setpreis, GRUR 1998, 471 - Modenschau im Salvatorkeller, WRP 1998, 42 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III, WRP 1998, 169 -Auto'94, jeweils m. w. Nw.).
- OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07
Vorliegen eines hinreichenden Grundes als Voraussetzung einer Verweisung an einen …
aa) Eine Hemmung der Verjährung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB kann für einen später erhobenen Hilfsantrag bereits mit Geltendmachung des Hauptantrages eingetreten sein, wenn der Hilfsantrag den zuvor als unbestimmt zu beanstandenden Hauptantrag konkretisiert (vgl. BGH, Urt. v. 23. Oktober 1997 - I ZR 123/95, GRUR 1998, 481, 483 "Auto 94"). - OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 96/04
"TV Digital"
Die Medien dürfen sich vor diesem Hintergrund auf Informationen der jeweiligen Unternehmen zu ihren Produkten oder Leistungen stützen, ohne dass sie verpflichtet wären, darauf ausdrücklich hinzuweisen (vgl. BGH NJW-RR 1998, 833 - Auto'94; NJW-RR 1997, 934 - Produktinterview; NJW-RR 1993, 936 - Faltenglätter).Für das Vorliegen einer Wettbewerbsförderungsabsicht kann auch sprechen, wenn Herstellerangaben mit übermäßig werbendem Gehalt unkritisch übernommen werden (BGH NJW-RR 1998, 833 - Auto'94).
- BGH, 19.02.1998 - I ZR 120/95
AZUBI '94 - Getarnte Werbung
Deshalb bedarf es bei Fallgestaltungen solcher Art, bei denen keine Vermutung für das Vorliegen einer Wettbewerbsförderungsabsicht der Presse besteht, der Feststellung konkreter Umstände, wonach neben der Wahrnehmung der publizistischen Aufgabe die Absicht des Presseorgans, fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur eine notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH GRUR 1995, 270, 272 - Dubioses Geschäftsgebaren;… Urt. v. 28.11.1996 - I ZR 184/94, WRP 1997, 434, 436 - Versierter Ansprechpartner; Urt. v. 23.10.1997 - I ZR 123/95, WRP 1998, 169, 171 - Auto '94). - OLG Hamburg, 08.05.2003 - 5 U 175/02
Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung auf einer Rückseite einer Jugendzeitschrift …
Auch in diesen Fällen verschafft sich ein Presseunternehmen unter dem Gesichtspunkt einer Werbung im redaktionellen Gewand gegenüber seinen Mitbewerbern im Anzeigengeschäft einen gem. §§ 1, 3 UWG gesetzlich missbilligten Vorteil und handelt damit auch zur Förderung eigenen Wettbewerbs, indem es mit der Bereitschaft, die Werbewirkung der veröffentlichten Anzeigen zwar nicht durch unentgeltliches Beistellen von werbenden Produktinformationen erhöht (vgl. BGH GRUR 98, 481, 483 - Auto, 94), sich selbst aber durch die Bereitschaft einer für den Verkehr missverständlichen Gestaltung der äußeren Umschlagseiten durch die hiermit verbundene Anlockwirkung für Inserenten als besonders attraktiv darstellt und damit seine eigene Wettbewerbsposition zum Nachteil rechtstreuer Zeitungsverlage verbessert. - OLG Naumburg, 23.04.2010 - 10 U 31/09
"getarnte Werbung" - Wettbewerbsverstoß: Verbot der redaktionellen Werbung bei …
- OLG Schleswig, 19.03.2014 - 6 U 31/13
Irreführende Werbeaussage bei der Bezeichnung "SMS Flat" für einen auf 3.000 SMS …
- OLG Hamm, 18.12.2007 - 4 U 140/07
Keine Schleichwerbung durch Veröffentlichung einer Tierarzt-Notrufnummer
- OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 126/03
Abgrenzung von Pressebericht und getarnter Werbung - Klassenfahrten
- OLG München, 03.09.1998 - 6 U 3038/98
Anforderungen an die Kennzeichnung einer Beilage zu einer Tageszeitung als …
- LG Freiburg, 17.01.2011 - 12 O 78/10
Wettbewerbsverstoß: Preisrätsel als Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot
- OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 38/01
Förderung des Absatzes durch Vorstellung der Produkte und Leistungen der in …
- OLG Hamburg, 25.03.1999 - 3 U 110/98
Trennung von Werbung und redaktionellem Teil in Printmedien
- OLG Hamburg, 04.11.1999 - 3 U 108/99
Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Trennungsgebot in einem Anzeigenblatt; …