Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.12.1997

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96   

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https://dejure.org/1998,50
BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96 (https://dejure.org/1998,50)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1998 - I ZR 125/96 (https://dejure.org/1998,50)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - I ZR 125/96 (https://dejure.org/1998,50)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Cefallone - Serienzeichen - Verwechslungsgefahr - Warenidentität - Markenidentität - Ähnlichkeiten - Kennzeichnungskraft

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Cefallone

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1055
  • GRUR 1999, 587
  • WRP 1998, 505
 
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Wird zitiert von ... (192)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
    Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens nur dann angenommen werden kann, wenn die einander gegenüberstehenden Kennzeichnungen nicht unmittelbar verwechselbar sind, jedoch in einem Bestandteil übereinstimmen, welchen der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb nachfolgende Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Markeninhaber zuordnet (BGH, Beschl. v. 22.5.1968 - I ZB 3/67, GRUR 1969, 40, 41 = WRP 1968, 367 - Pentavenon; Urt. v. 17.1.1975 - I ZR 62/74, GRUR 1975, 312, 313 - BiBA; Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 223/86, GRUR 1989, 350, 352 - Abbo/Abo; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont; BGH, Urt. v. 7.12.1995 - I ZR 130/93, GRUR 1996, 267, 269 = WRP 1997, 453 - AQUA).

    Die Rechtsprechung zum Serienzeichen beruht auf der dem Verkehr bekannten Übung mancher Unternehmen, sich eines Stammzeichens für alle ihre Waren zu bedienen und dieses - dabei als solches erkennbar bleibende - Stammzeichen für einzelne Waren zu deren individueller Kennzeichnung abzuwandeln (BGH GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon).

  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
    Maßgeblich für die Verwechslungsgefahr zweier Kennzeichnungen ist - wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist - der Gesamteindruck, den sie vermitteln (BGH, Beschl. v. 12.2.1998 - I ZB 32/95, WRP 1998, 875 f. - salvent/Salventerol, m.w.N.).

    Es ist des weiteren, wie die Revision zutreffend hervorhebt, zu berücksichtigen, daß insbesondere der Wortanfang von Bedeutung ist, weil der Verkehr diesem nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig größere Beachtung schenkt als Endsilben, zumal wenn diese auf dem in Frage stehenden Warengebiet weithin üblich sind (BGH WRP 1998, 875, 876 - salvent/Salventerol).

  • BGH, 17.01.1975 - I ZR 62/74

    Schutz einer aus einem Konsonanten und einem Vokal bestehenden Silbe -

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
    Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens nur dann angenommen werden kann, wenn die einander gegenüberstehenden Kennzeichnungen nicht unmittelbar verwechselbar sind, jedoch in einem Bestandteil übereinstimmen, welchen der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb nachfolgende Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Markeninhaber zuordnet (BGH, Beschl. v. 22.5.1968 - I ZB 3/67, GRUR 1969, 40, 41 = WRP 1968, 367 - Pentavenon; Urt. v. 17.1.1975 - I ZR 62/74, GRUR 1975, 312, 313 - BiBA; Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 223/86, GRUR 1989, 350, 352 - Abbo/Abo; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont; BGH, Urt. v. 7.12.1995 - I ZR 130/93, GRUR 1996, 267, 269 = WRP 1997, 453 - AQUA).

    Anlaß zu einer Schlußfolgerung in dieser Richtung kann für den Verkehr insbesondere dann bestehen, wenn ein Unternehmen - wie hier die Beklagte mit dem Wortstamm "Cefa-" - mit demselben Wortstamm innerhalb mehrerer Zeichen bereits im Verkehr aufgetreten ist (BGH GRUR 1975, 312, 313 - BiBA).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
    a) Nach der Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH GRUR 1998, 387, 389 = WRP 1998, 39, 41 - Sabèl/PUMA; Urt. v. 29.9.1998 - Rs. C-39/97 - Canon, Tz. 16 f.), die für die Auslegung der in Umsetzung der dieser Richtlinienbestimmung entsprechenden Vorschrift des Art. 5 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL erlassenen Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von maßgeblicher Bedeutung ist, ist die Frage der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
    Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens nur dann angenommen werden kann, wenn die einander gegenüberstehenden Kennzeichnungen nicht unmittelbar verwechselbar sind, jedoch in einem Bestandteil übereinstimmen, welchen der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb nachfolgende Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Markeninhaber zuordnet (BGH, Beschl. v. 22.5.1968 - I ZB 3/67, GRUR 1969, 40, 41 = WRP 1968, 367 - Pentavenon; Urt. v. 17.1.1975 - I ZR 62/74, GRUR 1975, 312, 313 - BiBA; Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 223/86, GRUR 1989, 350, 352 - Abbo/Abo; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont; BGH, Urt. v. 7.12.1995 - I ZR 130/93, GRUR 1996, 267, 269 = WRP 1997, 453 - AQUA).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 223/86

    "Abbo"/"Abo"; Warengleichartigkeit und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
    Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens nur dann angenommen werden kann, wenn die einander gegenüberstehenden Kennzeichnungen nicht unmittelbar verwechselbar sind, jedoch in einem Bestandteil übereinstimmen, welchen der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb nachfolgende Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Markeninhaber zuordnet (BGH, Beschl. v. 22.5.1968 - I ZB 3/67, GRUR 1969, 40, 41 = WRP 1968, 367 - Pentavenon; Urt. v. 17.1.1975 - I ZR 62/74, GRUR 1975, 312, 313 - BiBA; Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 223/86, GRUR 1989, 350, 352 - Abbo/Abo; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont; BGH, Urt. v. 7.12.1995 - I ZR 130/93, GRUR 1996, 267, 269 = WRP 1997, 453 - AQUA).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
    a) Nach der Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH GRUR 1998, 387, 389 = WRP 1998, 39, 41 - Sabèl/PUMA; Urt. v. 29.9.1998 - Rs. C-39/97 - Canon, Tz. 16 f.), die für die Auslegung der in Umsetzung der dieser Richtlinienbestimmung entsprechenden Vorschrift des Art. 5 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL erlassenen Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von maßgeblicher Bedeutung ist, ist die Frage der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes überwiegt im Fall der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln - um solche handelt es sich bei den unter der angegriffenen Bezeichnung vertriebenen Waren - die Auffassung der verordnenden Ärzte, die eigenverantwortlich die Auswahl des Arzneimittels mit der erforderlichen Sorgfalt treffen (BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 114/84, GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
    Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens nur dann angenommen werden kann, wenn die einander gegenüberstehenden Kennzeichnungen nicht unmittelbar verwechselbar sind, jedoch in einem Bestandteil übereinstimmen, welchen der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb nachfolgende Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Markeninhaber zuordnet (BGH, Beschl. v. 22.5.1968 - I ZB 3/67, GRUR 1969, 40, 41 = WRP 1968, 367 - Pentavenon; Urt. v. 17.1.1975 - I ZR 62/74, GRUR 1975, 312, 313 - BiBA; Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 223/86, GRUR 1989, 350, 352 - Abbo/Abo; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont; BGH, Urt. v. 7.12.1995 - I ZR 130/93, GRUR 1996, 267, 269 = WRP 1997, 453 - AQUA).
  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 110/73

    Frist zur Änderung des Streitwertes - Änderung des Streitwertes bei einer Sache,

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
    Voraussetzung für die begehrte Feststellung der Schadensersatzverpflichtung ist nach allgemeinen Grundsätzen lediglich, daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens dargelegt wird (BGH, Urt. v. 6.12.1974 - I ZR 110/73, GRUR 1975, 434, 437 f. - BOUCHET), die bei Markenverletzungen - jedenfalls bei der Frage der Verletzung infolge Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, wie sie im Streitfall in Frage steht - in aller Regel in der Marktverwirrung liegen wird.
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens hat unter dem Begriff des gedanklichen Inverbindungbringens der jüngeren mit der älteren Marke Eingang in die Markenrechtsrichtlinie und das Markengesetz gefunden (vgl. EuGH Slg. 1997, I-6191 = GRUR 1998, 387 - Sàbel/Puma; BGHZ 131, 122 - Innovadiclophlont; BGH, Urt. v. 29.10.1998 - I ZR 125/96, GRUR 1999, 587 = WRP 1999, 530 - Cefallone; Urt. v. 22.11.2001 - I ZR 111/99 - BIG, Umdr.

    Insoweit ist für die Revisionsinstanz der Vortrag der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 15. September 1997 als richtig zu unterstellen, daß die Klägerin Inhaberin von neun Marken mit dem Zeitrang vom 15. Mai 1995 ist, die in der Weise gebildet sind, daß einem beschreibenden Wortbestandteil die Zahl "24" zugefügt ist (z.B. Depot 24, Dispo 24, Konto 24) und diese im Geschäftsverkehr benutzt hat (vgl. BGH GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    bb) Das Berufungsgericht hat bei seiner Beurteilung auch nicht den Erfahrungssatz unberücksichtigt gelassen, daß der Verkehr die jeweiligen Bezeichnungen regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, weshalb die übereinstimmenden Merkmale in einem undeutlichen Erinnerungseindruck stärker ins Gewicht fallen als die Unterschiede (BGH, Urt. v. 29.10.1998 - I ZR 125/96, GRUR 1999, 587, 589 = WRP 1999, 530 - Cefallone).

    Die in den Endsilben bestehenden klanglichen Abweichungen treten im undeutlichen Erinnerungseindruck eher in den Hintergrund, zumal wenn man berücksichtigt, daß der Verkehr Wortanfänge in der Regel stärker beachtet als nachfolgende Wortteile (BGHZ 131, 122, 125 - Innovadiclophlont; BGH GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone; BGH, Urt. v. 16.11.2000 - I ZR 34/98, GRUR 2001, 507, 508 = WRP 2001, 694 - EVIAN/REVIAN).

  • OLG Hamburg, 10.02.2003 - 5 U 192/01

    Ichthyol/Ethyol II

    Dies hat zur Folge, dass sich beide Marken auch nur in diesem Bereich begegnen können und demgemäß in erster Linie auf die verschreibenden Ärzte bzw. die verkaufenden Apotheker abzustellen ist (BGH WRP 99, 530, 532-Gefallene; BGH WRP 98, 756, 758 - Nitrangin; BGH GRUR 95, 50, 52 - Indorektal/Indohexal).

    Handelt es sich bei dem Wortende jedoch um eine Lautfolge, die in zahlreichen chemischen Bezeichnungen verwendet wird bzw. in Arzneimittelkennzeichen häufig vorkommt, so kann dieser nach feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung allenfalls eine den Gesamteindruck des Zeichens nur geringfügig prägende Bedeutung zugemessen werden (BGH WRP 99, 530, 532 - Gefallene; BGH GRUR 98, 924, 925 - salvent/Salventerol).

    Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens - die unter dem Begriff des gedanklichen Inverbindungbringens Eingang in das Markengesetz gefunden hat - greift dann ein, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb die nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGH WRP 02, 534, 536 - BIG; BGH GRUR 96, 200 - Innovadiclophlont; BGH GRUR 99, 587, 589 - Gefallene).

    Anlass zu einer solchen Schlussfolgerung kann für den Verkehr insbesondere dann bestehen, wenn ein Unternehmen mit demselben Wortstamm innerhalb mehrerer Zeichen bereits im Verkehr aufgetreten ist (BGH WRP 99, 530, 532 - Gefallene; BGH GRUR 75, 312, 313 - BiBA), insbesondere wenn es den Stammbestandteil auch als Firmenschlagwort benutzt oder in sonstiger Weise Hinweisfunktion auf das ältere Zeichen entwickelt (BGH GRUR 89, 350, 351 - Abbo/Abo).

    Voraussetzung für die Annahme einer Markenrechtsverletzung infolge Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens ist allerdings stets ein Kennzeichenrecht an dem Bestandteil, sei es dass dieses in einem oder mehreren Zeichen der Serie besteht, sei es dass der Stammbestandteil für sich selbst kennzeichenrechtlichen Schutz genießt und der Markeninhaber des weiteren Zeichens eine Zeichenserie mit diesem Bestandteil gebildet hat oder geltend macht, der fragliche Bestandteil werde vom Verkehr als geeignet für die Bildung einer Zeichenserie gesehen (BGH WRP 02, 534, 536 - BIG; BGH GRUR 99, 240, 241 - STEPHANSKRONE l; BGH GRUR 99, 587, 589 - Gefallene).

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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,834
BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95 (https://dejure.org/1997,834)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1997 - I ZR 125/95 (https://dejure.org/1997,834)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - I ZR 125/95 (https://dejure.org/1997,834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Nahrungsergänzungsmittel - Lebensmittelrechtliches Werbeverbot betreffend krankheitsbezogene Aussagen - Schutz vor unsachgemäßer Selbstmedikation

  • werbung-schenken.de

    Gelenk-Nahrung

    UWG § 1; LMBG § 18
    LMBG - Gesundheitswerbung

  • Judicialis

    LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 691
  • MDR 1998, 981
  • GRUR 1998, 493
  • DB 1998, 771
  • WRP 1998, 505
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 92/95

    Professorenbezeichnung in der Arztwerbung III - Wesentliche Beeinträchtigung;

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95
    Dies allein schon deshalb, weil die beanstandete Aussage den sensiblen Bereich der Gesundheitswerbung betrifft, in welchem wettbewerbswidriges Verhalten im Regelfall - so auch hier - als eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 UWG erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.1995 - I ZR 209/92, GRUR 1995, 419, 422 = WRP 1995, 386 - Knoblauchkapseln; Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 92/95 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung III, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 77/95

    Naturheilmittel - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 77/95, WRP 1997, 1175 - Naturheilmittel) ist dieses Merkmal erfüllt, wenn dem Verband Gewerbetreibende angehören, die für den einschlägigen Markt nach Zahl und Gewicht repräsentativ sind.
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95
    Dies allein schon deshalb, weil die beanstandete Aussage den sensiblen Bereich der Gesundheitswerbung betrifft, in welchem wettbewerbswidriges Verhalten im Regelfall - so auch hier - als eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 UWG erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.1995 - I ZR 209/92, GRUR 1995, 419, 422 = WRP 1995, 386 - Knoblauchkapseln; Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 92/95 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung III, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92

    Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95
    Die Beurteilung der Verkehrsauffassung aus eigener Sachkunde des Gerichts setzt neben der Zugehörigkeit der Gerichte zum angesprochenen Verkehrskreis und dem Bezug der Angabe auf Gegenstände des allgemeinen Bedarfs, auch voraus, daß es sich bei dem in der Werbung verwendeten Begriff um einen solchen handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und naheliegend ist, und daß keine Gründe vorliegen, die Zweifel an dem vom Gericht angenommenen Verkehrsverständnis wecken könnten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 19.1.1995 - I ZR 197/92, GRUR 1995, 354, 357 = WRP 1995, 398 - Rügenwalder Teewurst II).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95
    Wie der Senat für den Bereich der Nahrungsergänzungsmittel bereits früher ausgeführt hat (Urt. v. 23.1.1997 - I ZR 238/93, GRUR 1997, 541 = WRP 1997, 711 - Produkt-Interview), sind zu den zu berücksichtigenden Mitgliedern des Klägers, wie sie sich vorliegend aus der Mitgliederliste vom 19. April 1996 ergeben, nicht nur die Hersteller und Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln selbst zu rechnen, sondern auch die mit der Herstellung und dem Vertrieb von Lebensmitteln befaßten Unternehmen.
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05

    MobilPlus-Kapseln

    a) Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass es sich bei dem Verbot der krankheitsbezogenen Werbung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB, § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG um eine Marktverhaltensregelung i.S. von § 4 Nr. 11 UWG, § 1 UWG a.F. handelt (vgl. zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG BGH, Urt. v. 4.12.1997 - I ZR 125/95, GRUR 1998, 493, 494 = WRP 1998, 505 - Gelenk-Nahrung; Urt. v. 22.4.1999 - I ZR 159/96, GRUR 1999, 1007, 1008 = WRP 1999, 915 - Vitalkost).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2017 - 6 U 59/16

    Krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung - Wettbewerbswidrige krankheitsbezogene

    Krankheitssymptome fallen jedenfalls dann in den Anwendungsbereich der Vorschrift, wenn ein mittelbarer Bezug zu einer bestimmten Krankheit hergestellt wird (BGH, GRUR 1998, 493 für die Darstellung knackender und knirschender Gelenke in Bezug auf Arthrose; KG Berlin, LRE 23, 53, für "wirkt wie der Entkalker für Kaffeemaschinen" in Bezug auf Adernverkalkung, und OLG Nürnberg, v. 23.12.2014, 3 U 1874/14, für die Heilkraft des Ingwer für en Hustenbonbon bei Erkältung (Grube, in: Voit/Grube, Lebensmittelverordnung, 2. Aufl., 2016, Art. 7 LMIV Rn. 293).

    Verbraucher, die von der Krankheit nicht betroffen sind und auch sonst keinen Bezug zu ihr haben, sind damit ausgenommen (BGH, GRUR 1998, 493; Grube, in: Voit/Grube, Lebensmittelverordnung, 2. Aufl., 2016, Art. 7 LMIV Rn. 296).

  • KG, 22.07.2015 - 5 U 46/14

    Gleicht Ihr Darm einer Giftmüll-Kippe? - Unlauterer Wettbewerb: Werbung für ein

    Damit soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass die von der Werbung angesprochenen, durch die angesprochene Krankheit gefährdeten Verbraucher zu dem Lebensmittel greifen, weil sie es für ein ausreichendes und Erfolg versprechendes Mittel zur Selbstbehandlung ihrer Krankheit ansehen (BGH, GRUR 1998, 493 juris Rn. 16 - Gelenk-Nahrung; Senat, MD 2014, 780 juris Rn. 88; OLG Hamburg, GRUR-11 R2 1012, 426, 427; MD 2009, 439 juris Rn. 97).

    Vielmehr reichen auch eindeutige Umschreibungen einer Krankheit aus, da das Verbot andernfalls unterlaufen werden könnte (BGH, GRUR 1998, 493 juris Rn. 16 - Gelenk-Nahrung).

    Es genügt, wenn die beschriebenen Symptome entweder für sich betrachtet einen eindeutigen Krankheitsbezug aufweisen oder wenn sie so deutlich sind, dass zumindest der angesprochene Durchschnittsverbraucher sie ohne weiteres mit einer bestimmten Erkrankung verbindet (vergleiche BGH, GRUR 1998, 493 juris Rn. 16 - Gelenk-Nahrung).

  • OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 10/01

    Krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung für Mittelmeerkost und Seefisch

    Allerdings es richtig, dass das in § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG formulierte Verbot krankheitsbezogener Lebensmittelwerbung voraussetzt, dass der Bezug zu einer bestimmten oder doch zumindest bestimmbaren Krankheit erkennbar ist (vgl. BGH WRP 1998, 505/506 - "Gelenk-Nahrung"-; Zipfel/Rathke, a.a.O., § 18 LMBG Rdn. 19).

    Es reicht vielmehr aus, dass nicht unerhebliche Teile des von der Werbung angesprochenen Verkehrs aufgrund der dort verwendeten Bezeichnung und/oder der angesprochenen Symptome auf das Vorliegen einer bestimmten Krankheit schließen (vgl. BGH WRP 1998, 505/506 -"Gelenk-Nahrung"; Zipfel/Rathke, a.a.O., § 18 LMBG, Rdn. 16 und 17 a; vgl. auch Weidert in GRUR 1999, 955/958, rechte Spalte oben).

    Es soll verhindert werden, dass er das beworbene Lebensmittel als Arzneimittelersatz betrachtet, mit dem eine wirksame und ausreichende Selbstbehandlung möglich sei, bzw. dass bei ihm der Eindruck entsteht, er könne durch den Verzehr des angepriesenen Lebensmittels als solches Krankheiten beseitigen, lindern oder verhüten (vgl. BGH WRP 1998, 505/506 -"Gelenk-Nahrung"; Weidert, a.a.O., S. 957 f; Zipfel/Rathke, a.a.O., § 18 LMBG Rdn. 8).

  • BGH, 09.07.1998 - I ZR 72/96

    Patientenwerbung - Berufswidrige Werbung

    Das beanstandete Verhalten betrifft den sensiblen Bereich der Gesundheitswerbung, in dem wettbewerbswidriges Verhalten ohnehin regelmäßig als eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UWG erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 4.12.1997 - I ZR 125/95, GRUR 1998, 493, 495 = WRP 1998, 505 - Gelenk-Nahrung, m.w.N.).
  • OLG München, 17.11.2005 - 29 U 4024/03

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV über diätische

    Der vorstehend erörterte, den Schutz der Gesundheit der Verbraucher betreffende Verstoß ist auch geeignet, den Wettbewerb auf dem hier einschlägigen Markt wesentlich zu beeinträchtigen (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F.; vgl. BGH GRUR 1998, 493, 495 - Gelenk-Nahrung).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZR 33/97

    Hypotonietee - HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

    Nach dem Sinn und Zweck des § 12 Abs. 1 HWG ist das Verbot immer dann anwendbar, wenn der Gefahr vorgebeugt werden muß, daß die von der Werbung angesprochenen und durch die angedeutete Krankheit gefährdeten Verbraucher zu dem beworbenen Arzneimittel greifen, weil sie es für ein ausreichendes und erfolgversprechendes Mittel zur Selbstbehandlung ihrer Krankheit ansehen (vgl. dazu auch - zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG - BGH, Urt. v. 4.12.1997 - I ZR 125/95, GRUR 1998, 493, 494 = WRP 1998, 505 - Gelenk-Nahrung; vgl. weiter Doepner, HWG, § 12 Rdn. 42 ff.; Beuthien/Schmölz, PharmaR 1998, 118, 119).
  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 U 167/04

    Verstoß gegen das Verbot gesundheitsbezogener Werbung durch Beitrag eines

    Insbesondere soll die Furcht vor Krankheiten nicht für Werbeaussagen instrumentalisiert oder der Verbraucher davon abgehalten werden, rechtzeitig den Arzt aufzusuchen (vgl. BGH GRUR 1998, 493, 493 -Gelenk-Nahrung).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 6 U 135/09

    Begriff der Verwendung gesundheitsbezogener Äußerungen Dritter im Bereich der

    Auch dann besteht nämlich die Gefahr, dass der Selbstmedikation Vorschub geleistet wird, was durch § 12 Abs. 1 LFGB gerade verhindert werden soll (BGH GRUR 1998, 493 = juris Rn 16 "Gelenk-Nahrung").
  • OLG Hamburg, 23.08.2001 - 3 U 97/01

    Unzulässige Lebensmittelwerbung mit Krankheitsbezug

    (a) § 18 Abs. 1 Nr. 4 LMBG ist nicht nur anzuwenden, wenn in der werblich benutzten Drittäußerung eine bestimmte Krankheit konkret benannt wird; auch die Angabe bloßer Symptome kann ausreichen, wenn diese entweder für sich betrachtet einen eindeutigen Krankheitsbezug aufweisen oder wenn sie so deutlich sind, dass zumindest ein erheblicher Teil der Verbraucher sie ohne weiteres mit einer bestimmten Erkrankung verbindet (vgl. zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG: BGH WRP 1998, 505 - Gelenk-Nahrung; Doepner, Heilmittelwerbegesetz, 2. Auflage, § 12 HWG Rz. 7 m. w. Nw.).
  • OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 25/02

    Zur Unzulässigkeit von Werbeangaben für ein Streichfett mit cholesterinsenkender

  • KG, 01.12.2009 - 5 U 8/06

    Wettbewerbsverstoß: Krankheitsbezogene Äußerungen in einer Fernsehwerbesendung

  • OLG Hamm, 26.07.2005 - 4 U 182/04

    Wettbewerbsrechtlicher Verstoß bei Zuschaueräußerungen über krankheitslindernde

  • OLG Bamberg, 29.05.2017 - 3 U 170/16

    Verbot unlauterer Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel ohne

  • OLG München, 07.11.2002 - 29 U 4634/02

    Zum Vertrieb und der Werbung von diätetischen Lebensmitteln für besondere

  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 4 U 103/99

    Streit um den wettbewerbswidrigen Vertrieb von Arzneimitteln ohne behördliche

  • OLG Nürnberg, 23.12.2014 - 3 U 1874/14

    Irreführende Werbung mit Heilkraft eines Lutschbonbons

  • OLG Hamm, 01.04.2003 - 4 U 174/02

    Werbung für Lebensmittel (Schwarzkümmelkapseln) zur Beseitigung, Linderung oder

  • OLG Hamm, 07.12.1999 - 4 U 76/99

    Verbandsklage gegen den verbotswidrigen Vertrieb von Arzneimitteln ohne

  • OLG Hamm, 11.03.1999 - 4 U 224/98

    Werbung für Produkte durch Versendung eines Buches; Unterlassungsanspruch eines

  • KG, 07.11.2017 - 5 U 23/17

    Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Auslegung eines

  • KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Lebensmitteln mit Krankheiten

  • OLG Hamm, 14.09.2004 - 4 U 59/04

    Werbung für therapeutischen Magnetschmuck

  • OLG Hamm, 27.05.2003 - 4 U 29/03

    Verbot von formulierten Werbeaussagen bzgl. frei verkäuflicher Mittel;

  • OLG Hamm, 21.11.2002 - 4 U 134/02

    Beweis des Zeitpunkts der Urteilszustellung mittels einer Empfangsbestätigung;

  • OLG Hamm, 29.10.2002 - 4 U 77/02

    Beurteilung eines Nahrungsergänzungsmittels als Lebensmittel i.S.d. Lebensmittel-

  • OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 236/01

    Werbebeschränkungen für ein Streichfett (diätisches Lebensmittel) gemäß § 18 Abs.

  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 4 U 23/99

    Vertriebs- und Werbeverbot für nicht zugelassene Arzneimittel im Hinblick auf

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2004 - 6 U 61/04

    Gestaltung und Kennzeichnung eines Produkts als "Nahrungsergänzungsmittel" ;

  • OLG Hamm, 20.02.2002 - 4 U 173/02

    Zulässigkeit einer Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit angepriesener

  • LG Gießen, 02.10.2007 - 6 O 43/07

    Irreführende Werbung: Anforderungen an die hinreichende wissenschaftliche

  • LG Kiel, 22.06.2006 - 12 O 173/06
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