Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,806
BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95 (1) (https://dejure.org/1998,806)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1998 - I ZR 185/95 (1) (https://dejure.org/1998,806)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1998 - I ZR 185/95 (1) (https://dejure.org/1998,806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsklage - Streitwertbemessung - Klägerinteresse - Streitwertherabsetzung für einen Wettbewerbsverein - Revisionssumme - Streitwertbegünstigung für einen Wettbewerbsverein - Revisionssumme - Außergewöhnliche Umstände

  • werbung-schenken.de

    Verbandsinteresse

    UWG § 13; UWG § 23a; UWG § 23b; ZPO § 3
    Streitwertbemessung

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 23a; ; UWG § 23b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 23a, § 23b; ZPO § 3
    "Verbandsinteresse"; Bemessung des Streitwerts einer Verbandsklage; Voraussetzungen der Streitwertherabsetzung und der Streitwertbegünstigung

  • rechtsportal.de

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 23a, § 23b; ZPO § 3
    "Verbandsinteresse"; Bemessung des Streitwerts einer Verbandsklage; Voraussetzungen der Streitwertherabsetzung und der Streitwertbegünstigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1421
  • MDR 1998, 1237
  • GRUR 1998, 958
  • BB 1998, 1442
  • WRP 1998, 741
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 276/91

    "Streitwertherabsetzung"; Voraussetzungen einer Herabsetzung des Streitwerts

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist hierfür nicht darauf abzzustellen, ob es der Partei unmöglich wäre, diese Kosten aufzubringen; vielmehr ist abzuwägen zwischen der wirtschaftlichen Lage der Partei einerseits und der Höhe der Kostenbelastung andererseits (BGH, Beschl. v. 27.1.1994 - I ZR 276/91, GRUR 1994, 385 = WRP 1994, 305 - Streitwertherabsetzung, m.w.N.).

    Ohne eine Anwendung des § 23a UWG würde die - nach dem Zweck des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG gewollte - Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Verbände gerade in Fällen mit besonderem wirtschaftlichen Gewicht erheblich erschwert oder unmöglich gemacht (BGH GRUR 1994, 385 - Streitwertherabsetzung).

  • BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender -

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
    Dagegen sollte bei Interessenverbänden (Fachverbänden) auf die Summe aller Interessen seiner Mitglieder abgestellt werden, wobei sich der Streitwert gegebenenfalls noch erhöhen sollte, wenn durch die Rechtsverfolgung auch die Belange von Nichtmitgliedern wahrgenommen wurden (BGH, Beschl. v. 5.7.1967 - Ib ZR 20/66, GRUR 1968, 106, 107 = WRP 1967, 405 - Ratio-Markt I; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20.5.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 748, 749 = WRP 1977, 568 - Kaffeeverlosung II; Beschl. v. 26.4.1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 185/95

    Monopräparate - HWG - Erinnerungswerbung

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
    Ihre auf § 1 UWG i.V. mit § 4 Abs. 1 HWG gestützte, in den Vorinstanzen erfolgreiche Klage, mit der sie Unterlassung sowie die Zahlung einer Abmahngebühr verlangt hatte, ist durch Senatsurteil vom 30. Oktober 1997 abgewiesen worden (BGH WRP 1998, 502 - Monopräparate).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
    Dagegen sollte bei Interessenverbänden (Fachverbänden) auf die Summe aller Interessen seiner Mitglieder abgestellt werden, wobei sich der Streitwert gegebenenfalls noch erhöhen sollte, wenn durch die Rechtsverfolgung auch die Belange von Nichtmitgliedern wahrgenommen wurden (BGH, Beschl. v. 5.7.1967 - Ib ZR 20/66, GRUR 1968, 106, 107 = WRP 1967, 405 - Ratio-Markt I; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20.5.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 748, 749 = WRP 1977, 568 - Kaffeeverlosung II; Beschl. v. 26.4.1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
    Denn den Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen ist die Prozeßführungsbefugnis zur Verfolgung unlauteren Wettbewerbs auch im öffentlichen Interesse gegeben (vgl. BGH, Urt. v. 5.10.1989 - I ZR 56/89, GRUR 1990, 282, 284 = WRP 1990, 255 - Wettbewerbsverein IV).
  • BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs -

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
    Dagegen sollte bei Interessenverbänden (Fachverbänden) auf die Summe aller Interessen seiner Mitglieder abgestellt werden, wobei sich der Streitwert gegebenenfalls noch erhöhen sollte, wenn durch die Rechtsverfolgung auch die Belange von Nichtmitgliedern wahrgenommen wurden (BGH, Beschl. v. 5.7.1967 - Ib ZR 20/66, GRUR 1968, 106, 107 = WRP 1967, 405 - Ratio-Markt I; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20.5.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 748, 749 = WRP 1977, 568 - Kaffeeverlosung II; Beschl. v. 26.4.1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 15 U 100/14

    Begriff der Zustellung demnächst i.S. von § 167 ZPO

    Das Interesse eines nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aktiv legitimierten Verbandes ist dabei so zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 46/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausgestaltung des Rücktritts- bzw. Widerrufsrechts in

    Bei einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist das Interesse regelmäßig so zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; BGH, GRUR 2011, 560 - Streitwertherabsetzung II).
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09

    Streitwertherabsetzung II

    Das Berufungsgericht hat sich bei seiner Entscheidung maßgeblich auf Erwägungen gestützt, die der Senat in den Entscheidungen "Streitwertbemessung" (Beschluss vom 26. April 1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052) und "Verbandsinteresse" (Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 958 = WRP 1998, 741) angestellt hat.

    So ist es bei einem Wettbewerbsverband für den Regelfall gerechtfertigt, dessen für die Bemessung des Streitwertes maßgebliches Interesse ebenso zu bewerten wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse).

    Außerdem muss ein solcher Verband, wenn er sich der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs widmet und Wettbewerbsverstöße jedenfalls auch im Interesse betroffener Mitbewerber verfolgt, grundsätzlich finanziell in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen, ohne zur sachgerechten Prozessführung auf eine Streitwertherabsetzung angewiesen zu sein; eine Streitwertherabsetzung kommt bei ihm daher nur bei Verfahren mit Streitwerten in Betracht, die über der Revisionssumme - damals 60.000 DM - liegen (BGH, GRUR 1998, 958 f. - Verbandsinteresse, mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht