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   BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97   

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https://dejure.org/1999,570
BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97 (https://dejure.org/1999,570)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1999 - I ZR 31/97 (https://dejure.org/1999,570)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - I ZR 31/97 (https://dejure.org/1999,570)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 7 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2
    RUMMS!; Ankündigung einer Sonderveranstaltung (7jähriges Firmenjubiläum)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    UWG § 7 Abs. 1, 2, § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Unzulässige Sonderveranstaltung (Saturn Bremen) bei Hinweisen auf außerordentliche Preisherabsetzung wegen 25-jährigen Firmen-Jubiläums ("RUMMS")

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 634
  • GRUR 1999, 1119
  • BB 1999, 2157
  • WRP 1999, 1159
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 125/20

    Influencer II

    Bei der Klagebefugnis der Verbände nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG handelt es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung, deren grundsätzlich (prozessual) vorrangige Prüfung aus Gründen der Verfahrensökonomie unterbleiben kann, wenn die Klage - wie hier - unbegründet ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1999 - I ZR 31/97, GRUR 1999, 1119, 1120 [juris Rn. 21] = WRP 1999, 1159 - RUMMS!; Urteil vom 22. Mai 2003 - I ZR 185/00, GRUR 2003, 804 [juris Rn. 16] = WRP 2003, 1101 - Foto-Aktion; Urteil vom 7. März 2013 - I ZR 30/12, GRUR 2013, 850 Rn. 10 = WRP 2013, 1022 - Grundpreisangabe im Supermarkt).
  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung -

    Bei der gewillkürten Prozeßstandschaft handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes um eine Prozeßvoraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen ist (BGHZ 31, 279, 280 f; 125, 196, 200; BGH, Urteil vom 20. Mai 1999 - I ZR 31/97, WRP 1999, 1159, unter II 1).

    Denn anders als bei der Prozeßführungsbefugnis von Verbänden nach § 13 Abs. 2 UWG, die dahingestellt bleiben darf, wenn die Klage unbegründet ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. Mai 1999 aaO), besteht bei der gewillkürten Prozeßstandschaft ein schützenswertes Interesse der Beteiligten daran, daß im Falle des Fehlens dieser Prozeßvoraussetzung kein Sachurteil, sondern nur ein in seinen Rechtskraftwirkungen beschränktes Prozeßurteil ergeht.

    Anderenfalls wäre zum einen der Prozeßgegner der Gefahr ausgesetzt, wegen desselben Streitgegenstands sowohl von einem Prozeßstandschafter als auch von dem Forderungsinhaber mit einem Prozeß überzogen zu werden und sich mit beiden jeweils in der Sache auseinandersetzen zu müssen; zum andern bliebe aber unter Umständen auch für den materiell Berechtigten unklar, ob sich die Rechtskraft des die Klage des Prozeßstandschafters als unbegründet abweisenden Urteils auf ihn erstreckt (s. dazu BGHZ 123, 132, 135 f; BGH, Urteil vom 20. Mai 1999 aaO, jew.m.w.Nachw.).

  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 30/12

    Grundpreisangabe im Supermarkt

    Ausnahmen von diesem Grundsatz, dem zufolge die Sachurteilsvoraussetzungen vorrangig zu prüfen sind, sind anerkannt für das Rechtsschutzbedürfnis und das bei Feststellungsklagen erforderliche besondere Feststellungsinteresse sowie die Prozessführungsbefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 UWG; deren Prüfung kann unterbleiben, wenn die Unbegründetheit der Klage bereits feststeht (vgl. BGHZ 130, 390, 400; BGH, Urteil vom 20. Mai 1999 - I ZR 31/97, GRUR 1999, 1119, 1120 = WRP 1999, 1159 - RUMMS!; BGHZ 166, 1 Rn. 7; MünchKomm.ZPO/Becker-Eberhard aaO Rn. 19 und § 256 Rn. 36; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., Vor § 253 Rn. 10 und § 256 Rn. 7, jeweils mwN).
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