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   BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97   

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https://dejure.org/1999,632
BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97 (https://dejure.org/1999,632)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1999 - I ZR 2/97 (https://dejure.org/1999,632)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - I ZR 2/97 (https://dejure.org/1999,632)
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Im Gedächtnis gebliebene Kundenadressen

§ 1 UWG i.V.m. § 90 HGB, § 17 Abs. 2 UWG, Unterlassungsanspruch gegen den neuen Vertragspartner eines ausgeschiedenen Handelsvertreters

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    UWG §§ 1, 17 Abs. 2; HGB § 90

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kundenkartei als Geschäftsgeheimnis - Wechsel eines Handelsvertreters zu Konkurrenzunternehmen - Gezieltes Abwerben von Handelsvertretern der Konkurrenz - Wettbewerbswidrige Gewinnung von Fremdkunden

  • werbung-schenken.de

    UWG § 1

  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Zur Rechtmäßigkeit der Verwertung von Kundenanschriften durch ehemaligen Handelsvertreter

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 17 Abs. 2; ; HGB § 90

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1; UWG § 17 Abs. 2; HGB § 90
    Verwertung von Kundenanschriften durch übergewechselten Handelsvertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 90; UWG § 1, § 17 Abs. 2
    Unlautere Verwertung von Kundenanschriften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Weinberater 2 -, nachvertragliche Verwertung von Kundenanschriften durch den ausgeschiedenen HV, Kundenadresse, Kundenanschrift, Geschäftsgeheimnis, Betriebsgeheimnis, Berufsauffassung eines ordentlichen Kaufmanns, Gedächtnisrechtsprechung

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3043 (Ls.)
  • NJW-RR 1999, 1131
  • MDR 1999, 1341
  • GRUR 1999, 934
  • VersR 1999, 966
  • WM 1999, 1430
  • BB 1999, 1452
  • WRP 1999, 912
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84

    Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren

    Auszug aus BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97
    Unter diesen Umständen ist eine pauschale Bezugnahme auf das entsprechende erstinstanzliche Vorbringen ausnahmsweise als zulässig und ausreichend anzusehen (vgl. auch BGH, Urt. v. 18.9.1985 - VIII ZR 244/84, WM 1985, 1361, 1364; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 519 Rdn. 40 a.E.).
  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 294/90

    Formularvertragliches Nutzungsverbot für Kundenadressen

    Auszug aus BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97
    Ein vertrags- oder wettbewerbswidriges Verhalten liegt daher dann nicht vor, wenn ein ausgeschiedener Vertreter Kundenadressen verwertet, die in seinem Gedächtnis geblieben sind, oder sich solche Anschriften von Kunden nutzbar macht, die keinen dauerhaften geschäftlichen Kontakt zu dem bisher vertretenen Unternehmen aufgenommen haben (BGH, Urt. v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787 m.w.N.; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., § 1 UWG Rdn. 601 f.).
  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Wiederholung von Beweisangeboten - Folgen der

    Auszug aus BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97
    Insoweit muß es vielmehr in der Regel genügen, wenn der Berufungsbeklagte zunächst nur pauschal auf sein vom Erstrichter als unerheblich erachtetes erstinstanzliches Vorbringen verweist und die Bereitschaft erkennen läßt, bei abweichender Beurteilung der Erheblichkeit durch das Berufungsgericht erneut und substantiiert darauf zurückzugreifen (BGH, Urt. v. 13.3.1981 - I ZR 65/79, GRUR 1981, 676, 677 - Architektenwerbung).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03

    Kundendatenprogramm

    Dies bezieht sich indessen nur auf Informationen, die der frühere Mitarbeiter in seinem Gedächtnis bewahrt (BGH, Urt. v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, GRUR 1999, 934, 935 = WRP 1999, 912 - Weinberater).

    Enthalten Kundenlisten die Daten von Kunden, zu denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht und die daher auch in Zukunft als Abnehmer der angebotenen Produkte in Frage kommen, stellen sie im Allgemeinen für das betreffende Unternehmen einen wichtigen Bestandteil seines "Good will" dar, auf dessen Geheimhaltung von Seiten des Betriebsinhabers meist großer Wert gelegt wird (vgl. den der Entscheidung "Weinberater" zugrunde liegenden Sachverhalt: BGH GRUR 1999, 934).

  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

    Verwendet der inzwischen für einen Mitbewerber tätige ehemalige Mitarbeiter für die Kontaktaufnahme zu einem Kunden seines früheren Arbeitgebers Informationen, die er während seiner Tätigkeit für seinen bisherigen Arbeitgeber erlangt hat, so ist dies nicht unlauter, solange er hierfür auf eigene Kenntnisse zurückgreift, die für seinen neuen Arbeitgeber zu nutzen ihm nicht untersagt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, GRUR 1999, 934, 936 = WRP 1999, 912 - Weinberater).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06

    Versicherungsuntervertreter

    Dies gilt allerdings nur für Informationen, die er in seinem Gedächtnis bewahrt (BGH, Urt. v. 14.1. 1999 - I ZR 2/97, GRUR 1999, 934, 935 = WRP 1999, 912 - Weinberater) oder auf die er aufgrund anderer Quellen zugreifen kann, zu denen er befugtermaßen Zugang hat.

    So darf er insbesondere Namen und Anschriften von Kunden, die ihm unabhängig von schriftlichen oder sonstigen Aufzeichnungen bekannt sind und die er deshalb im Gedächtnis behalten hat oder die er aufgrund seiner Kenntnis leicht ermitteln kann, unbeschränkt verwenden (vgl. BGH GRUR 1999, 934, 935 - Weinberater).

  • OLG Stuttgart, 19.11.2020 - 2 U 575/19

    Schaumstoffsysteme - Einstufung von geschäftlichen Informationen als

    Einen generellen Anspruch auf Erhaltung seines Kundenkreises hat der Unternehmer nicht (BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - I ZR 2/97, juris Rn. 26).
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 118/16

    Hinreichende Bestimmtheit eines auf Unterlassung des Herstellens, Anbietens und

    Das Berufungsgericht hat jedoch nicht berücksichtigt, dass sich dies nur auf Informationen bezieht, die der frühere Mitarbeiter in seinem Gedächtnis bewahrt (BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - I ZR 2/97, GRUR 1999, 934, 935 [juris Rn. 26] = WRP 1999, 912 - Weinberater; BGH, GRUR 2006, 1044 Rn. 13 - Kundendatenprogramm; GRUR 2009, 603 Rn. 15 - Versicherungsuntervertreter).
  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06

    Verwertung von Kundendaten nach Ende des Vertreterverhältnisses?

    Dies gilt allerdings nur für Informationen, die er in seinem Gedächtnis bewahrt (BGH, Urt. v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, GRUR 1999, 934, 935 = WRP 1999, 912 - Weinberater) oder auf die er aufgrund anderer Quellen zugreifen kann, zu denen er befugtermaßen Zugang hat.

    So darf er insbesondere Namen und Anschriften von Kunden, die ihm unabhängig von schriftlichen oder sonstigen Aufzeichnungen bekannt sind und die er deshalb im Gedächtnis behalten hat oder die er aufgrund seiner Kenntnis leicht ermitteln kann, unbeschränkt verwenden (vgl. BGH GRUR 1999, 934, 935 - Weinberater).

  • BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00

    Verwertung von Kundenlisten

    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urt. v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, GRUR 1999, 934 = WRP 1999, 912).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02

    Anwendbarkeit Deutschen Rechts auf einen mit einem ausländischen Unternehmen

    Nach Vertragsende ist er frei, dem Unternehmer Wettbewerb zu machen (vgl. BGH v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, BB 1999, 1452 = NJW-RR 1999, 1131; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 90 a Rdnr. 2; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 90 a Rdnr. 3).

    Es entspricht in diesem Zusammenhang auch gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es mit dem Leitbild des § 90 HGB grundsätzlich nicht vereinbar ist, wenn einem Handelsvertreter nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - wie hier von der Klägerin erstrebt - jegliche Verwertung von Kundenanschriften untersagt werden soll, die ihm während seiner Tätigkeit für das für das früher vertretene Unternehmen bekannt geworden sind (BGH v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, BB 1999, 1452).

    Einen generellen Anspruch auf Erhaltung seines Kundenkreises hat der Unternehmer nicht (BGH v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, BB 1999, 1452); insoweit steht er nicht anders, als jeder andere Unternehmer.

    Fehlt es - wie im Streitfall - an einem solchen, kann der Unternehmer das Vorgehen seines früheren Handelsvertreters nur dann beanstanden, wenn sich dieser bei dem Wettbewerb um die Kundschaft unlauterer Mittel bedient (vgl. BGH v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786, 1787; v. 14.1.1999 - I ZR 2/97, BB 1999, 1452; BAG v. 15.12.1987 - 3 AZR 474/86, DB 1988, 1021, 1022; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 90 Rdnr. 7; Küstner/Thume, a.a.O., Rdnr. 2160).

  • KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11

    Verwendung von Kundendaten bei einem Subunternehmervertrag eines Maklers nach

    Darüber hinaus hat der BGH vertraglichen Geheimhaltungsvereinbarungen selbständiger Vertriebsmitarbeiter keine weitergehenden rechtlichen Wirkungen und keine weitergehende rechtliche Wirksamkeit beigemessen als in der gesetzlichen Regelung des § 90 HGB vorgesehen (BGH, NJW 1993, 279, juris Rn. 17 ff [vorliegend ist die streitgegenständliche Geheimhaltungsvereinbarung von der Antragstellerin auch in "Provisionsvereinbarungen" mit anderen Mitarbeitern verwendet worden, vgl. Anlage AST 26]; GRUR 1999, 934, juris Rn. 22, Ziffer 25 f/28 ff; vgl. auch BGH, GRUR 2002, 91, juris Rn. 64 - Spritzgießwerkzeuge).
  • OLG Rostock, 03.12.2014 - 1 U 11/14

    - Mecklenburgische 1 -, Abgrenzung Vorbereitungshandlung / Wettbewerbsverstoß,

    Ein Vertrags- oder wettbewerbswidriges Verhalten des HV liegt nicht vor, wenn der ausgeschiedener HV Kundenadressen verwertet, die in seinem Gedächtnis geblieben sind, oder sich solche Anschriften von Kunden nutzbar macht, die keinen dauerhaften geschäftlichen Kontakt zu dem bisher vertretenen U aufgenommen haben (BGH, 28.01.1993 - I ZR 294/90 - NJW 93, 1786, 1787; 14.01.1999 - I ZR 2/97 - Juris ).

    Einschränkend ist dazu in der Judikatur des BGH - bezeichnet auch als sogenannte Gedächtnis-Rechtsprechung - bestimmt, dass dies nur für Informationen gilt, die der HV in seinem Gedächtnis bewahrt (BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97 - GRUR 99, 934, 935 = WRP 99, 912 - Weinberater -) oder auf die er aufgrund anderer Quellen zugreifen kann, zu denen er befugter maßen Zugang hat.

    Es widerspricht ohne Weiteres der Berufsauffassung eines ordentlichen Kaufmannes im Sinne von § 90 HGB, wenn sich der VV unter Verstoß gegen § 17 Abs. 2 UWG Aufzeichnungen aus den ihm vom VU überlassenen Kundendaten zum Zwecke der Verwertung im Wettbewerb für ein Konkurrenzunternehmen des VU macht (unter Bezugnahme auf BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97 - MDR 99, 1341 = Juris Tz. 28; 28.01.1993 - I ZR 294/90 - NJW 93, 1786 = Juris Tz. 18).

  • OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 901/01

    Unterlassung der Verwertung von Kundendaten

  • LG Köln, 21.01.2010 - 31 O 678/09

    Weitergabe von Daten als Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse i.R.v.

  • OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U (Hs) 59/03

    Zurechnung des wettbewerbswidrigen Verhaltens eines Handelsvertreters zu dem

  • OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U Hs 59/03

    Vertragswidrige Verwertung von Kundenlisten nach Beendigung des

  • ArbG Düsseldorf, 23.01.2020 - 12 Ga 5/20
  • OLG Brandenburg, 12.06.2001 - 11 U 151/00

    Pflichtverletzung des Rechtsanwaltes, der durch sein Verschulden die Durchführung

  • LG Freiburg, 20.03.2008 - 1 O 312/07

    Umdeckung nach dem Ende der Tätigkeit für einen Versicherer - Darf Versicherer

  • LG Köln, 21.01.2010 - 31 O 675/09

    Kundendaten eines Unternehmens sind Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse

  • LG Wuppertal, 18.03.2021 - 13 O 4/19
  • LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HKO 4539/03

    Anscheinsbeweis, Formularvertrag, formularmäßiger HVV, Untersagung jeglicher

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