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   BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97   

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https://dejure.org/1999,674
BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97 (https://dejure.org/1999,674)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1999 - I ZR 136/97 (https://dejure.org/1999,674)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1999 - I ZR 136/97 (https://dejure.org/1999,674)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1485
  • GRUR 2000, 888
  • WRP 2000, 631
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu erfolgen hat, ist - auch bei einer dreidimensionalen Klagemarke wie im Streitfall - eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu berücksichtigen, so daß etwa ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH, Beschl. v. 6.5.1999 - I ZB 54/96, WRP 1999, 936, 937 = MarkenR 1999, 297 - HONKA, m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97
    Der Einwand, eine Marke sei zu Unrecht eingetragen worden (hier: § 50 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG) kann gemäß § 54 Abs. 1 MarkenG allein durch einen Löschungsantrag beim Patentamt geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 95/95, GRUR 1998, 412, 413 f. = WRP 1998, 373 - Analgin).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZB 20/96

    Farbmarke gelb/schwarz

    Auszug aus BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97
    Dieser Meinung kann nicht beigetreten werden, denn die Frage der abstrakten Markenfähigkeit ist als Grundvoraussetzung der Eintragung eines Zeichens als Marke Prüfungsgegenstand des Eintragungsverfahrens (BGHZ 140, 193, 196 - Farbmarke gelb/schwarz) und deshalb angesichts der strengen Aufgabenteilung zwischen den Erteilungsinstanzen und den Verletzungsgerichten nur den ersteren zur Prüfung zugewiesen.
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Das Berufungsgericht ist als Verletzungsgericht zwar an die erfolgte Eintragung der Marke gebunden (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1999 - I ZR 136/97, GRUR 2000, 888, 889 = WRP 2000, 631 - MAG-LITE; BGH, GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 414, 416 - Russisches Schaumgebäck).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Je nachdem, wie das Verletzungsgericht die Erfolgsaussichten des patentamtlichen Löschungsverfahrens und die mit der Aussetzung verbundene Prozeßverzögerung beurteilt, kann die Aussetzung des Verletzungsverfahrens geboten sein (vgl. auch BGH, Urt. v. 3.11.1999 - I ZR 136/97, GRUR 2000, 888, 889 = WRP 2000, 631 - MAG-LITE).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Die Bindung besteht hinsichtlich aller Eintragungsvoraussetzungen und -hindernisse, die bei der Eintragung eines Zeichens als Marke Prüfungsgegenstand des Eintragungsverfahrens sind (BGH, Urt. v. 3.11.1999 - I ZR 136/97, GRUR 2000, 888, 889 = WRP 2000, 631 - MAG-LITE), also auch hinsichtlich des Erfordernisses der (dauerhaften) graphischen Darstellung.
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