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   OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 20 U 76/01   

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https://dejure.org/2002,5276
OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 20 U 76/01 (https://dejure.org/2002,5276)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.2002 - 20 U 76/01 (https://dejure.org/2002,5276)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 20 U 76/01 (https://dejure.org/2002,5276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 12
    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Unterlassung der Verwendung ihres Namens in einer Domainbezeichnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 25
  • afp 2002, 461
  • WRP 2002, 1085
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 20 U 76/01
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof Streitigkeiten über eine - angeblich unzulässige - Verwendung von Namen öffentlicher Körperschaften nur unter dem Gesichtspunkt der "Namensanmaßung" (§ 12 S. 1, 2. Alt. BGB) beurteilt (vgl. BGH NJW 1993, 918 unter II.A.2.a) - Universitätsemblem).

    Ihm ist dahin zuzustimmen, dass schutzwürdige Interessen der Klägerin nicht verletzt sind, weil eine Zuordnungsverwirrung weder in engem Sinne noch in weiterem Sinne (vgl. BGH NJW 1993, 918 unter II.A.2.a) - Universitätsemblem; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 12 Rdn. 20, 22; vgl. auch Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 15 MarkenG Rdn. 53 ff.) zu befürchten ist und eine Verwechslungefahr (vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., Rdn. 24, 30) nicht besteht.

  • OLG Düsseldorf, 20.09.1996 - 22 U 195/94

    Darlegungslast bei Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 20 U 76/01
    Im Hinblick auf §§ 894 Abs. 1 S. 2, 726 Abs. 2 ZPO muss auch die von der Klägerin Zug-um-Zug zu erbringende Gegenleistung bestimmt sein (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1549).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 20 U 76/01
    Von Letzterem geht ersichtlich BGH NJW 2001, 3262 unter II.2.
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 43/03

    solingen.info

    a) Zwar handelt es sich nicht um eine "Namensleugnung" im Sinne des § 12 S. 1 Alt. 1 BGB (so bereits der Senat WRP 2002, 1085 - duisburg-info.de; ebenso BGH NJW 2002, 2031 unter II.2.b)bb) - shell.de).

    aa) Benutzt ein Nichtberechtigter einen fremden Namen - ohne jeden Zusatz - als Domain, geht der Verkehr im Allgemeinen davon aus, dass es sich um die Domain eines Namensinhabers handelt; es tritt mithin eine Zuordnungsverwirrung ein (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW-RR 2002, 1401 - Düsseldorfer Stadtwappen; Senat WRP 2002, 1085 - duisburg -info.de; zu einer Zuordnungsverwirrung bei Domains s. BGH NJW 2002, 2031 unter II.2.b)bb) - shell.de).

    Soweit die Beklagte für ihre gegenteilige Auffassung auf die Entscheidung des Senats (WRP 2002, 1085) zur Domain "duisburg-info.de" verweist, ist klarzustellen, dass sich die Entscheidung auf einen Fall bezieht, bei dem es sich um eine aus einem Städtenamen und einem Zusatz zusammengesetzte Second-level-Domain handelte.

    Den berechtigten Belangen Dritter, Namen zu beschreibenden Zwecken zu benutzen, kann auch durch kurze Zusätze Genüge getan werden (vgl. die Fallgestaltung Senat WRP 2002, 1085 - duisburg.info).

  • OLG Köln, 30.11.2007 - 20 U 172/06

    Voraussetzungen zur Erhebung neuer Sachverhaltsfeststellungen im

    Der Kläger hat sich mit der Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus zwei Kostenfestsetzungsbeschlüssen vom 6.5.2002 im Rechtsstreit LG Köln 21 O 381/00 = OLG Köln 20 U 76/01 und vom 7.11.2002 im Rechtsstreit LG Köln 21 O 382/00 = 20 U 68/01 OLG Köln gewendet.
  • LG Berlin, 26.09.2006 - 9 O 355/06

    Anspruch der Tschechischen Republik auf Unterlassen der Nutzung des Namens

    Benutzt ein Nichtberechtigter einen fremden Namen - ohne jeden Zusatz - als Domain, so geht der Verkehr im allgemeinen davon aus, dass es sich um die Domain des Namensinhabers handelt; es tritt mithin eine Zuordnungsverwirrung ein (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW-RR 2002, 1401 - Düsseldorfer Staatswappen; OLG Düsseldorf WRP 2002, 1085 - ; zu einer Zuordnungsverwirrung bei Domains siehe auch BGH NJW 2002, 2031 unter II.2. b) bb) - ).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2002 - 20 U 141/02

    Schutz der Bezeichnung "Straßenverkehrsamt" zu Gunsten einer Gemeinde

    c) Es tritt eine Zuordnungsverwirrung ein (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW-RR 2002, 1401 - Düsseldorfer Stadtwappen; Senat WRP 2002, 1085 - duisburg-info.de).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02

    Bestimmung der Verantwortlichkeit für die Verletzung eines Namensrechts durch

    Wie der Senat in seinem Urteil WRP 2002, 1085 (duisburg-info.de) ist ein Gebrauch dieser Bezeichnung durch Private vielfach möglich.
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