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   OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 76/01   

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https://dejure.org/2001,2298
OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 76/01 (https://dejure.org/2001,2298)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.10.2001 - 6 U 76/01 (https://dejure.org/2001,2298)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 6 U 76/01 (https://dejure.org/2001,2298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Unlauterer Wettbewerb; Markenrecht

  • Judicialis

    UWG § 3; ; MarkenG § ... 14 Abs. 5; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 12; ; BGB § 12 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 344; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12; MarkenG §§ 14 15; UWG § 3
    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Verwendung der Internet-Domain "lotto-privat.de"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Lotto-privat.de

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 167
  • WRP 2002, 244
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.06.1993 - I ZR 147/91

    Provisionsfreies Maklerangebot - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 76/01
    Denn eine solche nur mittelbare Förderung reicht nicht aus (vgl. BGH GRUR 1993, 760/761 - "Makler-Privatangebot" -).
  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 75/91

    Makler-Privatangebot - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 76/01
    Beim Handeln im geschäftlichen Verkehr muss es sich um eine selbständige, wirtschaftliche Zwecke verfolgende Tätigkeit handeln, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 1993, 761/762 - "Makler-Privatangebot" - m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 76/01
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Handtuchsspender" (BGH GRUR 1987, 438 ff.).
  • OLG Hamm, 18.01.2005 - 4 U 166/04

    Ansprüche einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Benutzung der Geschäftsbezeichnung

    Selbst wenn man daher schon in der Registrierung der Domain eine Erstbegehungsgefahr sehen wollte, unter dieser Domain im geschäftlichen Verkehr aufzutreten, so ist eine solche Erstbegehungsgefahr durch die anderweitige Nutzung der Domain jedenfalls wieder beseitigt worden (vgl. OLG Köln WRP 2002, 244 - lotto-privat.de).

    Insoweit stellt schon die bloße Registrierung der geschützten Bezeichnung als Domain einen unbefugten Namensgebrauch i.S.d. § 12 BGB dar, der die Interessen der Klägerin rechtserheblich verletzt (BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH GRUR 2003, 897 - maxem.de; OLG Köln WRP 2002, 244 - lotto-privat.de; Ingerl/Rohnke a.a.O. nach § 15 Rz. 14, 60).

  • OLG Schleswig, 22.10.2010 - 17 U 14/10

    Namensrechtlicher Schutz der Bezeichnung "Freie Wähler"

    Der Namensbestandteil "Freie Wähler" wäre vom Anwendungsbereich des § 12 BGB umfasst, wenn ihm originäre Unterscheidungskraft zukäme (siehe hierzu BGH, Urteil vom 16.12.2004 "Literaturhaus" zitiert bei juris, veröffentlicht NJW 2005, 1503 ; OLG Köln, Urteil vom 26.102.2001 "lotto-privat.de", Az. 6 U 76/01, zitiert bei juris, veröffentlicht in WRP 2002, 244; OLG Schleswig aaO.).
  • LG Düsseldorf, 09.06.2010 - 2a O 268/09

    Ehemaliger Mitarbeiter eines Medienkonzerns darf auf Internetseite des Konzerns

    Insoweit stellt nicht erst die Nutzung der Domain, sondern schon die bloße Registrierung der geschützten Bezeichnung als Domain einen unbefugten Namensgebrauch i.S.d. § 12 BGB dar, der die Interessen der Klägerin rechtserheblich verletzt (vgl. BGH, GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH, GRUR 2003, 897 - maxem.de; OLG Köln, WRP 2002, 244 - lotto-privat.de; Härting, Internetrecht, 3. Aufl., S. 305 m.w.N.).
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