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   OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01   

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https://dejure.org/2001,3042
OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01 (https://dejure.org/2001,3042)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2001 - 6 U 48/01 (https://dejure.org/2001,3042)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2001 - 6 U 48/01 (https://dejure.org/2001,3042)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; BGB § ... 12; ; BGB § 744 Abs. 2; ; MarkenG § 23; ; MarkenG § 8 Abs. 3; ; MarkenG § 23 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 54 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 148; ; ZPO § 711; ; ZPO § 894; ; ZPO § 890; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 890 Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG §§ 14 23
    UWG -Recht und Verbraucherrecht; Verwendung der second-level-domain "freelotto" in dem registrierten Domain-Namen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2002, 249
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 19/91

    Verwechslungsgefahr bei Firmenschlagworten mit gleichem Sinngehalt

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Denn ist ein Zeichen aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen, so kommt ihm grundsätzlich normale, d.h. durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu ( BGH NJW-RR 1993, 553 -"Apetito/Apitta"-; ders. GRUR 1991, 609 -"SL"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 8 Rdn. 150 und § 14 Rdn. 221 ).
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Die bei Einleitung eines Löschungsverfahrens im Markenverletzungsprozess danach lediglich in Betracht zu ziehende prozessuale Möglichkeit der Aussetzung gemäß § 148 ZPO erfordert - neben der Vorgreiflichkeit - indessen, dass das Löschungsverfahren einige Erfolgsaussichten aufweist (vgl. BGH GRUR 1987, 284 -"Transportfahrzeug" -).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Das schließt es zwar nicht aus, dass einem bestimmten Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen ist und deshalb bei Übereinstimmung der zu vergleichenden Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil eine Verwechslungsgefahr zu bejahen sein kann (vgl. BGH GRUR 1996, 200/201 -"Innovadiclophlont"-).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Denn ist ein Zeichen aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen, so kommt ihm grundsätzlich normale, d.h. durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu ( BGH NJW-RR 1993, 553 -"Apetito/Apitta"-; ders. GRUR 1991, 609 -"SL"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 8 Rdn. 150 und § 14 Rdn. 221 ).
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Zwischen den dargestellten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren besteht dabei eine Wechselbeziehung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- oder Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand erheblich ist (vgl. BGH GRUR 2001, 507, 508 = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN" m.w.N.; BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 631/632 -"MAG-LITE"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"- jeweils m.w.N.).
  • LG Köln, 18.01.2001 - 84 O 66/00

    Lotto.de

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.01.2001 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (84 O 66/00) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Zwischen den dargestellten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren besteht dabei eine Wechselbeziehung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- oder Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand erheblich ist (vgl. BGH GRUR 2001, 507, 508 = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN" m.w.N.; BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 631/632 -"MAG-LITE"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"- jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Zwischen den dargestellten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren besteht dabei eine Wechselbeziehung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- oder Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand erheblich ist (vgl. BGH GRUR 2001, 507, 508 = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN" m.w.N.; BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 631/632 -"MAG-LITE"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"- jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Zwischen den dargestellten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren besteht dabei eine Wechselbeziehung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- oder Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand erheblich ist (vgl. BGH GRUR 2001, 507, 508 = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN" m.w.N.; BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 631/632 -"MAG-LITE"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"- jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97

    Ballermann

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
    Denn obwohl die Klägerin neben den übrigen 15 Gesellschafterinnen des Deutschen Lotto- und Totoblocks lediglich Mitinhaberin des mit Priorität zum 02.09.1996 als durchgesetzte Marke eingetragenen Wortzeichens "LOTTO" ist (vgl. Anlage K 1 =Bl. 7-9 d.A.), kann sie gemäß der in § 744 Abs. 2 BGB getroffenen Regelung den Unterlassungsanspruch selbständig in eigenem Namen geltend machen (vgl. BGH WRP 2000, 1148/1149 - "Ballermann" - m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01

    "freelotto"

    In einem bei dem Landgericht Köln zu dem Aktenzeichen 84 O 66/01 (= 6 U 48/01 OLG Köln) geführten Rechtsstreit ging die Beklagte gegen einen Herrn T.S. vor, welcher bei der D. e.G. den Domain-Namen "F..de" hatte registrieren lassen, unter dem unter Verweis auf die Gesellschaften des deutschen L.- und T.blocks bzw. auf den "Deutschen L. Block" die Bildung und Zusammenstellung von Spielergemeinschaften nach einem bestimmten System angeboten wurde.

    Was das die zeichenrechtliche Verwechslungsgefahr mitbeeinflussende Kriterium der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Bezeichnungen angeht, so spricht im Streitfall zwar - wie dies der Senat in seinem in dem Verfahren 6 U 48/01 verkündeten Urteil vom 02.11.2001 bereits ausgeführt hat - manches dafür, die Zeichenähnlichkeit als lediglich gering einzuordnen.

    Dem steht es nicht entgegen, dass nach der in dem Verfahren 6 U 48/01 vorgelegten gfk-Befragung lediglich insgesamt 49, 3 % der Befragten auf die - sinngemäße - Frage, was sie mit dem Begriff "L." verbinden, Antworten gaben, die einen eindeutigen Rückschluss gerade auf das vom Deutschen L.- und T.block veranstaltete L. zulassen.

    Die Nichtzulassung der Revision beruht auf folgender Erwägung: In dem sich im wesentlichen mit nämlichen Rechtsfragen befassenden Parallelverfahren 6 U 48/01 hat der dortige Beklagte T.S. Revision eingelegt, über deren Annahme der Bundesgerichtshof in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung der ZPO zu entscheiden hat.

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03

    Schutz geschäftlicher Bezeichnungen

    Der Anspruch auf Löschung besteht hier schon deshalb, weil jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der Beklagte die Internetadresse zu anderen als den bisherigen, rechtlich zu beanstandenden Zwecken verwenden wird (vgl. OLG Köln 2. November 2001 - 6 U 48/01 - WRP 2002, 249 ff.).
  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12

    Gute Laune Drops

    Die angefochtene erstinstanzliche Löschungsentscheidung könnte zwar einen Anlass zur Aussetzung des Verfahrens gem. § 148 ZPO darstellen (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1042 - "Kinder"; Senat, WRP 2002, 249, 254 - "freelotto"), von der Anwendung dieser Ermessensvorschrift sieht der Senat jedoch ab.
  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02

    "LottoTeam"

    Dem steht es nicht entgegen, dass nach der u. a. in dem Verfahren 6 U 48/01 vorgelegten gfk-Befragung lediglich insgesamt 49, 3 % der Befragten auf die - sinngemäße - Frage, was sie mit dem Begriff "L." verbinden, Antworten gaben, die einen eindeutigen Rückschluss gerade auf das vom Deutschen L.- u.T. veranstaltete "L." zulassen.

    Die Nichtzulassung der Revision beruht auf folgender Erwägung: In dem sich im wesentlichen mit nämlichen Rechtfragen befassenden Parallelverfahren 6 U 48/01 hat der dortige Beklagte T.S. Revision eingelegt, über deren Annahme der Bundesgerichtshof in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung der ZPO zu entscheiden hat.

  • OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 171/03

    Verwechslungsgefahr bei Werbung für Kreuzfahrten; Kreuzfahrten: keine

    Der Senat hat von dem Bestehen einer Kennzeichnungskraft von "seetours" u.a. für die Veranstaltung von Reisen, insbesondere von Kreuzfahrten und Ausflugsfahrten auszugehen, weil die Marke u.a. für solche Veranstaltungen eingetragen worden und der Verletzungsrichter an die Eintragung gebunden ist (vgl. BGH a.a.O. - "Festspielhaus"; GRUR 02, 626,628 - "IMS"; GRUR 00, 608, 610 - "ARD-1"; Senat WRP 02, 249, 254 - "freelotto.de"; MD 02, 609,612 - "Classic").
  • OLG Köln, 09.07.2004 - 6 U 166/03

    Ähnlichkeit der Dienstleistungen bei technologischen Angeboten im Bauwesen -

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WRP 2000, 1148 ff. = GRUR 2000, 1028 ff. "Ballermann") und auch derjenigen des Senats (Senat, Urteil vom 02.11.2001, WRP 2002, 249 ff.).
  • LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08

    Elo ./. Elo-Posteri

    Der Kläger ist als Mitinhaber der Klagemarke "Elo" gemäß § 744 Abs. 2 BGB selbstständig zur Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen berechtigt (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1029 - "Ballermann"; OLG Köln WRP 2002, 249, 250 - "freelotto"; Ingerl/Rohnke, 2. Auflage, vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12).
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