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   OLG Nürnberg, 27.11.2001 - 3 U 3017/01   

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https://dejure.org/2001,14259
OLG Nürnberg, 27.11.2001 - 3 U 3017/01 (https://dejure.org/2001,14259)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.11.2001 - 3 U 3017/01 (https://dejure.org/2001,14259)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. November 2001 - 3 U 3017/01 (https://dejure.org/2001,14259)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis des Inverkehrbringens markenrechtlich geschützter Waren in der Bundesrepublik Deutschland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 98
  • WRP 2002, 345
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03

    ex works

    Dagegen ist ein Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum anzunehmen, wenn der Markeninhaber die Verfügungsgewalt über die Ware innerhalb dieses Wirtschaftsgebietes im Rahmen eines Verkaufs auf den Erwerber übertragen hat (vgl. zu Art. 7 Abs. 1 MRRL: EuGH GRUR 2005, 507, 509 Tz 40 u. 51 f. - Peak Holding/Axolin-Elinor; zu § 24 Abs. 1 MarkenG: OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 482 f.; Urt. v. 17.10.1997 - 2 U 80/97, zitiert nach Juris; OLG Nürnberg WRP 2002, 345, 346; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 335, 336; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 24 Rdn. 22; Litten, WRP 1997, 678, 680 f. u. 684; bereits die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt lassen ausreichen: Ingerl/Rohnke aaO § 24 Rdn. 19; v. Hellfeld in HK-MarkenR, § 24 Rdn. 12; v. Schultz/Stuckel, Markenrecht, § 24 Rdn. 15; Sack, WRP 1999, 1088, 1092; differenzierend: Fezer aaO § 24 Rdn. 7d).
  • OLG Nürnberg, 12.10.2018 - 3 W 1932/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- markenrechtliche

    Sollte sich aus dem Urteil des OLG Nürnberg vom 27.11.2001 - 3 U 3017/01 - NIKE-Sportschuhe etwas anderes ergeben, hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • OLG Koblenz, 03.06.2004 - 6 U 105/04

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen "ProVital" und "PROVITALIS"

    Der Antragsteller kann sich zu seinen Gunsten auf die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG berufen, die nach der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ganz herrschend vertretenen Auffassung auch auf die Unterlassungsansprüche nach dem Markengesetzt analoge Anwendung findet (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, S. 345 f.; OLG Nürnberg, GRUR-RR 2002, S. 98 f.; OLG Köln, GRUR-RR 2002, S. 309 f.).
  • OLG Dresden, 09.07.2002 - 14 U 411/02

    Markenrechtliche Ansprüche infolge einer beabsichtigten Warendurchfuhr von

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