Rechtsprechung
   EuGH, 23.04.2002 - C-443/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1218
EuGH, 23.04.2002 - C-443/99 (https://dejure.org/2002,1218)
EuGH, Entscheidung vom 23.04.2002 - C-443/99 (https://dejure.org/2002,1218)
EuGH, Entscheidung vom 23. April 2002 - C-443/99 (https://dejure.org/2002,1218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 7 Absatz 2 - Erschöpfung des Rechts aus der Marke - Arzneimittel - Paralleleinfuhr - Umpacken der mit der Marke versehenen Ware

  • Europäischer Gerichtshof

    Merck, Sharp & Dohme

  • EU-Kommission PDF

    Merck, Sharp & Dohme

    Artikel 30 EG; Richtlinie 89/104 des Rates, Artikel 7 Absatz 2
    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht - Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Ware, die vom Rechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung in einem Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist - Einfuhr in einen anderen ...

  • EU-Kommission

    Merck, Sharp & Dohme

  • Judicialis

    EG Art. 30; ; Richtlinie 89/104/EWG Art. 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 30; Richtlinie 89/104/EWG Art. 7 Abs. 2
    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht - Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Ware, die vom Rechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung in einem Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist - Einfuhr in einen anderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Wien - Auslegung des Artikels 7 Absatz 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - Umstände, die ein Umpacken parallel ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2858 (Ls.)
  • GRUR Int. 2002, 745
  • EuZW 2002, 542
  • WRP 2002, 673
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus EuGH, 23.04.2002 - C-443/99
    Da die Entscheidung des Rechtsstreits nach Ansicht des Oberlandesgerichts Wien von einer Auslegung des Gemeinschaftsrechts abhängt, hat es das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Artikel 7 Absatz 2 der Ersten Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) dahin auszulegen, dass sich ein Markeninhaber dem Vertrieb eines unter seiner Marke in den Verkehr gebrachten Arzneimittels widersetzen kann, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht sowie die weiteren im Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen C-427/93, C-429/93 und C-436/93 (Bristol-Myers Squibb u. a., Slg. 1996, I-3457) angeführten Voraussetzungen erfüllt hat (keine Beeinträchtigung der in der Verpackung enthaltenen Ware, klare Angabe über Hersteller und Herkunft, keine Schädigung der Marke und ihres Inhabers durch schlechte Verpackung sowie Verständigung des Markeninhabers vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels), die Verkehrsfähigkeit der Ware aber allein deshalb ohne ein solches Umpacken gefährdet wäre, weil ein nicht unerheblicher Teil der Arzneimittelkonsumenten im Importstaat Arzneimitteln misstrauisch gegenübersteht, die ersichtlich für den Markt eines anderen (fremdsprachigen) Staates produziert und deren Verpackungen lediglich durch Aufkleber an die für das Feilhalten von Arzneimitteln geltenden innerstaatlichen Vorschriften angepasst wurden? Zur Vorlagefrage.

    Im Urteil Bristol-Myers Squibb u. a. habe der Gerichtshof hervorgehoben, dass es sich bei Arzneimitteln um einen sensiblen Bereich handele, in dem die Aufmachung des Produkts das Vertrauen der Öffentlichkeit wecken oder auch zerstören könne.

    Dabei reicht es aus, wenn das Hindernis für eine der vom Markeninhaber im Einfuhrmitgliedstaat verwendeten Packungen besteht (vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnrn.

    In diesem Zusammenhang ist ferner festgestellt worden, dass sich der Markeninhaber dem Umpacken in eine neue Verpackung widersetzen kann, wenn es dem Parallelimporteur möglich ist, die Originalpackung für den Vertrieb im Einfuhrmitgliedstaat zu verwenden, indem er auf dieser Packung Etiketten anbringt (vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 55).

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus EuGH, 23.04.2002 - C-443/99
    Die Klägerin trägt vor, der Gerichtshof habe die Vorlagefrage bereits beantwortet, zuletzt in seinem Urteil vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache C-379/97 (Upjohn, Slg. 1999, I-6927).

    Der Widerstand des Markeninhabers gegen das Umpacken ist nicht gerechtfertigt, wenn er den tatsächlichen Zugang des eingeführten Erzeugnisses zum Markt dieses Staates behindert (in diesem Sinne auch Urteil Upjohn, Randnr. 43).

    Der Markeninhaber kann sich aber gegen das Umpacken wehren, wenn es seinen Grund ausschließlich darin hat, dass der Parallelimporteur einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (in diesem Sinne auch Urteil Upjohn, Randnr. 44).

  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus EuGH, 23.04.2002 - C-443/99
    Nach Randnummer 14 des Urteils vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139) ist es im Sinne von Artikel 30 Satz 1 EG gerechtfertigt, wenn sich der Inhaber eines in zwei Mitgliedstaaten gleichzeitig geschützten Markenrechts dagegen zur Wehr setzt, dass ein in einem dieser Staaten rechtmäßig mit der Marke versehenes Erzeugnis nach dem Umfüllen in eine neue Packung, auf der die Marke durch einen Dritten angebracht wurde, in dem anderen Mitgliedstaat auf den Markt gebracht wird.

    Nach dem Urteil Hoffmann-La Roche hat der Gerichtshof in mehreren Urteilen, insbesondere in den Rechtssachen Bristol-Myers Squibb u. a. und Upjohn, nähererläutert, wann eine künstliche Abschottung der Märkte zwischen den Mitgliedstaaten vorliegen kann.

  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 99/12

    Revisionsverfahren zur markenrechtlichen Zulässigkeit des Umpackens

    Dies begründet eine Zwangslage des Parallelimporteurs, die ein Umpacken rechtfertigt (vgl. EuGH, GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 52 bis 54 - Bristol-Myers Squibb; EuGH, Urteil vom 23. April 2002 - C-443/99, Slg. 2002, I-3703 = GRUR Int. 2002, 745 Rn. 26 f. - Merck, Sharp & Dohme; BGH, Urteil vom 5. Juni 2008 - I ZR 208/05, GRUR 2008, 1089 Rn. 34 = WRP 2008, 1554 - KLACID PRO; BGH, GRUR 2011, 817 Rn. 16 - RENNIE).

    In den Ausfuhrmitgliedstaaten Großbritannien und Rumänien ist jeweils nur die Packungsgröße 28 Tabletten in Verkehr gebracht worden, während im Einfuhrmitgliedstaat Deutschland neben dieser Packungsgröße weit überwiegend die Packungsgröße 98 Tabletten vom Markeninhaber vertrieben wird (BGH, GRUR 2008, 1089 Rn. 34 - KLACID PRO, unter Hinweis auf EuGH, GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 52 bis 54 - Bristol-Myers Squibb; GRUR Int. 2002, 745 Rn. 26 f. - Merck, Sharp & Dohme).

    b) Um einen Teilmarkt handelt es sich danach nicht nur bei einem regional abgrenzbaren Markt, sondern auch dann, wenn ein Präparat im Einfuhrmitgliedstaat in einer anderen Packungsgröße angeboten wird (EuGH, GRUR Int. 1996, 1144, Rn. 54 - Bristol-Myers Squibb; GRUR Int. 2002, 745 Rn. 26 f. - Merck, Sharp & Dohme).

    Diesem Fall, in dem das Umpacken berechtigt ist, steht der Fall gegenüber, dass es dem Parallelimporteur ausschließlich darum geht, einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, was das Umpacken nicht rechtfertigt (vgl. EuGH, GRUR Int. 2002, 745 Rn. 26 f. - Merck, Sharp & Dohme).

    Können etwa durch das Anbringen neuer Etiketten vertriebsfähige Verpackungen geschaffen werden, begründen rein wirtschaftliche Vorteile, die sich der Parallelimporteur beispielsweise durch eine werbewirksamere und absatzfördernde Gestaltung der Verpackung verspricht, keine zur Verwendung neuer Kartons nötigende Zwangslage (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 219/99, GRUR 2002, 1059, 1062 = WRP 2002, 1163 - Zantac/Zantic, unter Hinweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen C-443/99 - Merck, Sharp & Dohme und - C-143/00 - Boehringer Ingelheim/Swingward I, Slg. 2002, I-3703 Rn. 106 und 115).

    Solche tatsächlichen Hindernisse können sich etwa aus nationalen Praktiken in Bezug auf die Verpackung oder aus festen ärztlichen Verschreibungsgewohnheiten ergeben (EuGH, GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 53 - Bristol-Myers Squibb; GRUR Int. 2002, 745 Rn. 25 f. - Merck, Sharp & Dohme).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 141/00

    "Pulmicort"; Pflichten des Parallelimporteurs von Arzneimitteln; Umverpacken von

    Die Erforderlichkeit hängt vielmehr davon ab, ob und inwieweit die importierten Arzneimittel durch Maßnahmen in Deutschland vertriebsfähig gemacht werden können, die das Recht des Markeninhabers weniger beeinträchtigen (BGH GRUR 2002, 1059, 1061 - Zantac/Zantic; vgl. auch EuGH GRUR Int. 1996, 1144, 1148 Tz. 55 - Bristol-Myers Squibb; EuGH GRUR Int. 2000, 159, 163 Tz. 44 - Pharmacia & Upjohn; EuGH WRP 2002, 673, 676 Tz. 27, 28 - Merck, Sharp & Dohme/Paranova; EuGH WRP 2002, 666, 667 Tz. 48, 49 - Boehringer Ingelheim/Swingward).

    Das Umpacken in neu hergestellte Umverpackungen kann nicht schon deshalb als erforderlich im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften angesehen werden, weil aufgrund bloßer Vorlieben der Verbraucher neue Verpackungen des Parallelimporteurs häufiger verkauft werden als Bündelpackungen (EuGH WRP 2002, 673, 676 Tz. 30 - Merck, Sharp & Dohme/Paranova; EuGH WRP 2002, 666, 667 Tz. 51 - Boehringer Ingelheim/Swingward).

    Allein in dem Ausnahmefall, daß die Abneigung der Verbraucher gegen Bündelpackungen derart ausgeprägt und weit verbreitet ist, daß sie sich auch auf die Verschreibungspraktiken der Ärzte oder die Einkaufspraktiken der Apotheker auswirkt und ein tatsächlicher Zugang des Parallelimporteurs zum Markt deshalb nicht gewährleistet ist, kann das Umpacken in neu hergestellte Umverpackungen als objektiv erforderlich angesehen werden (EuGH WRP 2002, 673, 676 Tz. 31 - Merck, Sharp & Dohme/Paranova; EuGH WRP 2002, 666, 667 Tz. 52 - Boehringer Ingelheim/Swingward; ebenso: EuGH, Urt. v. 19.9.2002 - Rs. C-433/00, GRUR 2002, 1054, 1055 Tz. 26 - Aventis).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09

    RENNIE

    Dementsprechend schließt das Kriterium der Erforderlichkeit auch die Frage ein, ob das Umpacken durch Neuverpackung oder durch Umetikettierung der Originalverpackung zu geschehen hat (vgl. EuGH, GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 55 - Bristol-Myers Squibb; EuGH, Urteil vom 23. April 2002 - C-443/99, Slg. 2002, I-3703 = EuZW 2002, 542 Rn. 28 f. - Merck, Sharp & Dohme/Paranova; EuGH, GRUR 2002, 879 Rn. 49 f. - Boehringer Ingelheim/Swingward I; hierzu auch Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-443/99, Slg. 2002, I-3703 Rn. 111 - Merck, Sharp & Dohme/Paranova; BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 219/99, GRUR 2002, 1059, 1062 = WRP 2002, 1163 - Zantac/Zantic; Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 35/00, GRUR 2002, 1063, 1066 = WRP 2002, 1273 - Aspirin I), während die Gestaltung einer neuen Umverpackung eine Frage der Art und Weise des Umpackens ist (vgl. EuGH, GRUR 2009, 154 Rn. 25 - Wellcome/Paranova; vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - C-71 bis 73/94, Slg. 1996, I-3603 = WRP 1996, 867 Rn. 38 - Eurim-Pharm).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

    Allein in dem Fall, daß die Abneigung der Verbraucher gegen überklebte Packungen derart ausgeprägt und weit verbreitet ist, daß sie sich beispielsweise auch auf die Verschreibungspraktiken der Ärzte oder die Einkaufspraktiken der Apotheken auswirkt und ein tatsächlicher Zugang des Parallelimporteurs zum Markt deshalb nicht gewährleistet ist, kann das Umpacken in neu hergestellte Kartons als objektiv erforderlich angesehen werden (vgl. Schlußanträge des Generalanwalts Francis G. Jacobs v. 12.7.2001 in den Rechtssachen C-443/99 - Merck, Sharp & Dohme ./. Paranova und C-143/00 - Boehringer Ingelheim ./. Swingward u.a., Tz. 110; ebenso jetzt: EuGH, Urt. v. 23.4.2002 - Rs. C-443/99 und C-143/00, WRP 2002, 673 und 666 unter Anknüpfung an die Argumentation des Generalanwalts Jacobs).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 131/00

    "Bricanyl I"; Erschöpfung des Markenrechts durch Umpacken von parallel

    Die Erforderlichkeit hängt vielmehr davon ab, ob und inwieweit die importierten Arzneimittel durch Maßnahmen in Deutschland vertriebsfähig gemacht werden können, die das Recht des Markeninhabers weniger beeinträchtigen (BGH GRUR 2002, 1059, 1061 - Zantac/Zantic; vgl. auch EuGH GRUR Int. 1996, 1144, 1148 Tz. 55 - Bristol-Myers Squibb; EuGH GRUR Int. 2000, 159, 163 Tz. 44 - Pharmacia & Upjohn; EuGH WRP 2002, 673, 676 Tz. 27, 28 - Merck, Sharp & Dohme/Paranova; EuGH WRP 2002, 666, 667 Tz. 48, 49 - Boehringer Ingelheim/Swingward).

    Besteht aber auf einem Markt oder einem beträchtlichen Teil dieses Marktes ein so starker Widerstand eines nicht unerheblichen Teils der Verbraucher gegen mit Etiketten überklebte Arzneimittelpackungen, kann von einem Hindernis für den tatsächlichen Marktzugang auszugehen sein (EuGH WRP 2002, 673, 676 Tz. 30 - Merck, Sharp & Dohme/Paranova; EuGH WRP 2002, 666, 667 Tz. 51 - Boehringer Ingelheim/Swingward; ebenso: EuGH, Urt. v. 19.9.2002 - Rs. C-433/00, GRUR 2002, 1054, 1055 Tz. 26 - Aventis).

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00

    Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte

    Es wird dabei zu berücksichtigen haben, daß rein wirtschaftliche Vorteile, die sich der Parallelimporteur beispielsweise durch eine werbewirksamere und absatzfördernde Gestaltung der Verpackung verspricht, grundsätzlich nicht die Annahme einer zur Verwendung neuer Kartons nötigenden Zwangslage rechtfertigen (vgl. EuGH Slg. 1999, I-6927, 6969 Tz. 44 - Pharmacia & Upjohn; Urt. v. 23.4.2002 - Rs. C-143/00, WRP 2002, 666, 671 Tz. 48 - Boehringer Ingelheim; Urt. v. 23.4.2002 - Rs. C-443/99, WRP 2002, 673, 676 Tz. 27 - Merck, Sharp & Dohme).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 6 U 129/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    Dies begründet eine Zwangslage des Parallelimporteurs, die ein Umpacken rechtfertigt (vgl. EuGH, GRUR Int. 1996, 1144 Rnr. 52 bis 54 - Bristol-Myers Squibb; EuGH GRUR Int. 2002, 745 Rnr. 26 f. - Merck, Sharp & - Dohme; BGH GRUR 2008, 1089 Rnr. 34 - KLACID PRO; BGH, GRUR 2011, 817 Rnr. 16 - RENNIE; BGH Urt. v. 9.10.2013 - I ZR 99/12, BeckRS 2014, 07409).

    Grundsätzlich liegt daher jeweils ein Teilmarkt vor (von dem der Parallelimporteur ausgeschlossen würde), wenn ein Präparat im Einfuhrmitgliedstaat in mehreren Packungsgrößen angeboten wird (EuGH, GRUR Int. 1996, 1144 Rnr. 54 - Bristol-Myers Squibb; BGH GRUR Int. 2002, 745 Rnr. 26 f. - Merck, Sharp & Dohme).

  • OLG Hamburg, 27.10.2005 - 3 U 16/05

    Zulässigkeit des unautorisierten Umpackens parallel importierter, markenrechtlich

    Die gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung des Markenrechts tritt nach der EuGH-Rechtsprechung wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (zuvor: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union unter fünf bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen ein; liegen diese vor, ist der Parallelimporteur auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim/Swingward, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH WRP 2001, 549 - ZOCOR).

    Zum anderen hängt die Erforderlichkeit davon ab, ob und inwieweit die importierten Waren durch Maßnahmen in Deutschland vertriebsfähig gemacht werden können, die das Recht des Markeninhabers weniger beeinträchtigen (vgl. für Arzneimittel: BGH, a. a. O. - Zantac/Zantic; EuGH, a. a. O. - Pharmacia & Upjohn, - Boehringer Ingelheim/Swingward; EuGH WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme/Paranova).

  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 3 U 121/03

    Widerstand des Markeninhabers gegen unautorisieres Umpacken in eine neu

    Rein wirtschaftliche Vorteile, die sich der Parallelimporteur beispielsweise durch eine mehr werbewirksame und absatzfördernde Gestaltung der Verpackung verspricht, rechtfertigen nach der EuGH- und BGH-Rechtsprechung nicht die Annahme einer zur Verwendung neuer Kartons nötigenden Zwangslage (EuGH a. a. O. - Boehringer Ingelheim, - Pharmacia & Upjohn; EuGH WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme).
  • OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02

    EU-Parallelimport von Arzneimitteln: Beibehaltung der geschützten Marke unter

    Rein wirtschaftliche Vorteile, die sich der Parallelimporteur beispielsweise durch eine mehr werbewirksame und absatzfördernde Gestaltung der Verpackung verspricht, rechtfertigen nach der EuGH- und BGH-Rechtsprechung nicht die Annahme einer zur Verwendung neuer Kartons nötigenden Zwangslage (EuGH a. a. O. - Boehringer Ingelheim, - Pharmacia & Upjohn; EuGH WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-433/00

    Aventis

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20

    Merck Sharp & Dohme u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV -

  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 106/99

    EU-Parallelimport eines markenrechtlich geschützten Arzneimittels unter

  • OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 115/02

    Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 32 ZPO - Markenrechtsverletzung bei Umverpackung

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 198/99

    Erschöpfung des Markenrechts beim Parallelimport von Arzneimitteln

  • OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01

    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten

  • OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10

    Verletzung einer Gemeinschaftsmarke bei Parallelimport von Arzneimitteln:

  • OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02

    Unterlassungsklage gegen den Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels;

  • OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00

    Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 245/99

    Erschöpfung des Markenrechts beim Parallelimport von Arzneimitteln

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 244/99

    Erschöpfung des Markenrechts beim Parallelimport von Arzneimitteln

  • OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 6/01

    Markenrechtsverletzung beim Arzneimittelimport: Rechtfertigung einer

  • OLG Hamburg, 12.07.2012 - 3 U 159/10

    Aufstockpackung - Verletzung einer Gemeinschaftsmarke durch Umpackung eines

  • OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00

    Markenverletzung bei EU-Parallelimport und Umpacken eines Arzneimittels

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 194/99

    Erschöpfung des Markenrechts beim Parallelimport von Arzneimitteln

  • OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 103/03

    Zur Gültigkeit der wettbewerbsrechtlichen Dringlichkeitsvermutung gemäß § 25 UWG

  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00

    Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch

  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 163/02

    Verletzung des Markenrechts eines Arzneimittelherstellers durch Parallelimport

  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 3 U 149/99

    Markenrechtsverletzung bei EU-Parallelimport von Arzneimitteln unter Verwendung

  • OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 73/03

    "Co-Branding"

  • OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 318/00

    Markenrechtsverletzung mangels Erschöpfung des Markenrechts durch Umpacken eines

  • OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 308/00

    Zur Kennzeichnungspflicht markengeschützter Arzneimittel beim Parallelimport

  • OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02

    Markenrechtsverletzung bei Umverpackung eines parallelimportierten Arzneimittels

  • OLG Hamburg, 24.10.2002 - 3 U 30/02

    Markenrechtsverletzung ; Parallelimport eines Arzneimittels mit markenrechtlich

  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 198/99
  • OLG Hamburg, 21.08.2003 - 3 U 169/02

    Verstoß gegen Markenrechte Dritter durch Übersendung einer Musterpackung

  • LG Hamburg, 11.03.2010 - 312 O 387/09

    Verletzung einer Gemeinschaftsmarke: Umpacken eines parallel importierten

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05

    The Wellcome Foundation - Marken - Arzneimittel - Umverpackung -

  • LG Hamburg, 26.05.2011 - 327 O 604/10

    Markenverletzung durch das Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht