Rechtsprechung
BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98 |
Anwaltsrundschreiben
§ 43b BRAO, §§ 6 ff BORA, zur (grundsätzlich weiten) Zulässigkeit von Anwaltswerbung, diese kann sich unaufgefordert auch direkt an Personen richten, mit denen noch keine Mandatsbeziehung bestand
Volltextveröffentlichungen (19)
- webshoprecht.de
Zulässigkeit eine anwaltlichen Rundschreibens an beliebige Adressaten bei einer Gesetzesänderung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rundschreiben eines Rechtsanwalts - Mandanten - Nichtmandanten - Gesetzesänderung - Hinweis auf Beratungsbedarf
- archive.org
- rabüro.de
Rundschreiben eines Rechtsanwalts an Nichtmandanten zulässig
- BRAK-Mitteilungen
Anwaltliche Werbung - Zulässigkeit eines Rundschreibens
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Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2001, 229 - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Beratungspflicht eines Steuerberaters, der neben einem Fachanwalt für Steuerrecht in das Verfahren zur steuerneutralen Umwandlung einer Gesellschaft einbezogen ist
- Anwaltsblatt
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; BRAO § 43 b
Zulässiger Hinweis über Beratungsbedarf nach Gesetzesänderung in Anwaltsrundschreiben - RA Kotz
§ 1 UWG; § 43b BRAO
Anwaltsrundschreiben an Nichtmandanten erlaubt? - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 43b; UWG § 1
Anwaltsrundschreiben; Werbeverbot für Rechtsanwälte - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zum Rundschreiben als Informationsmittel über Beratungsbedarf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Werbeschreiben, anwaltliches Werbeschreiben, Rundschreiben, anwaltliches Rundschreiben, Grenzen anwaltlicher Werbefreiheit, Werbung Einzelfallmandat
Besprechungen u.ä. (4)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
BGH erklärt Serienrundschreiben an Nichtmandanten für zulässig
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BRAO § 43b
Grundsätzliche Zulässigkeit von sachlichen Rundschreiben aus Anlass von Gesetzesänderungen als anwaltliches Werbemittel - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Anwaltliches Rundschreiben an Nichtmandanten
- beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Zulässige Anwaltswerbung durch Rundschreiben auch an Nichtmandanten
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2886
- MDR 2001, 1308
- VersR 2001, 1401
- WM 2001, 1868
- WM 2001, 1870
- DVBl 2001, 1761
- BB 2001, 1815
- AnwBl 2001, 628
- WRP 2002, 71
Wird zitiert von ... (31)
- BGH, 13.11.2013 - I ZR 15/12
Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts durch standeswidriges Verhalten: …
Ein Verstoß liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Adressat einerseits durch das Schreiben weder belästigt, genötigt oder überrumpelt wird und er sich andererseits in einer Lage befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung hilfreich sein kann (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. März 2001, I ZR 300/98, BGHZ 147, 71, 80 - Anwaltswerbung II und BGH, Urteil vom 15. März 2001, I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 74 - Anwaltsrundschreiben).Eine solche Werbung versuche - vergleichbar mit der offenen Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall - in einer oft als aufdringlich empfundenen Weise auszunutzen, dass sich der Umworbene beispielsweise in einer Lage befinde, in der er auf Hilfe angewiesen sei und sich möglicherweise nicht frei für einen Anwalt entscheiden könne (BGHZ 147, 71, 80 - Anwaltswerbung II; BGH, Urteil vom 15. März 2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 74 - Anwaltsrundschreiben).
In einer solchen Situation fehlte es an einer gezielten persönlichen und daher gegebenenfalls als aufdringlich empfundenen Kontaktaufnahme (BGH, WRP 2002, 71, 74 - Anwaltsrundschreiben).
- BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08
Zweite Zahnarztmeinung
Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich ein Zahnarzt - nachdem er von dritter Seite erfahren hat, dass bei einem Patienten eines Kollegen ein Behandlungsbedarf besteht - von sich aus an den Patienten mit dem Angebot wenden würde, ein günstigeres Angebot abzugeben (vgl. zur Rechtsanwaltswerbung § 43b BRAO und dazu BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 300/98, BGHZ 147, 71, 79 f. - Anwaltswerbung II; Urteil vom 15. März 2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 74 - Anwaltsrundschreiben; Urteil vom 21. Februar 2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902, 904 = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer). - BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02
Optimale Interessenvertretung
Sie ist nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie im Einzelfall durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und im übrigen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.9.2001 - 1 BvR 2265/00, WRP 2001, 1284, 1285; Beschl. v. 4.8.2003 - 1 BvR 2108/02, GRUR 2003, 965 f. = WRP 2003, 1213; BGHZ 147, 71, 74 f. - Anwaltswerbung II; BGH, Urt. v. 15.3.2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 73 - Anwaltsrundschreiben).
- OLG München, 12.01.2012 - 6 U 813/11
Wettbewerbswidrige Rechtanwaltswerbung: Werberundschreiben an Kommanditisten …
In rechtlicher Hinsicht sei festzustellen, dass anwaltliche Rundschreiben auch an Nicht-Mandanten nach aktuellem Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 2001, 2886, 2887 - Anwaltsrundschreiben an Nichtmandanten) grundsätzlich unbedenklich seien.Folglich bedürfe nicht die Gestattung, sondern die Einschränkung der Anwaltswerbung der Rechtfertigung (BGH NJW 2001, 2886, 2887 - Anwaltsrundschreiben an Nichtmandanten).
Die abstrakte Gefahr entsprechender Beeinträchtigungen des Gemeinwohls, die bei der Werbung um Einzelmandate stets gegeben ist, hat vielmehr auch der Bundesgerichtshof als Rechtfertigung für die in der Vorschrift konkretisierte Einschränkung der anwaltlichen Werbefreiheit als ausreichend erachtet (vgl. BGH NJW 2001, 2886, 2887, dort Ziff. 2.a. a.E. - Anwaltsrundschreiben an Nichtmandanten; BGH GRUR 2001, 2087, 2089 - Anwaltswerbung II).
- OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01
Zur Zulässigkeit der Werbung auf einer Anwalts-Homepage
Jedenfalls die - nachveröffentlichten - Entscheidungen des BGH "Anwaltswerbung II" (NJW 2001, 2087) und "Anwaltsrundschreiben" (NJW 2001, 2886) müssen nach Auffassung des Senats im hier zu entscheidenden Einzelfall zu einer anderen Bewertung führen.Dementsprechend bedürfe nicht die Gestattung der Anwaltswerbung der Rechtfertigung, sondern deren Einschränkung ( BGH NJW 01, 2087 "Anwaltswerbung II" und NJW 2001, 2886/2887 "Anwaltsrundschreieben" ).
In einer kurz darauf ergangenen Entscheidung zu einem Rundschreiben eines Rechtsanwalts an Mandanten und Nichtmandanten, in welchem es unter anderem hieß, dass eine auf den Einzelfall bezogene optimale ( Hervorhebung durch den Senat) Gestaltung einer steuerlich günstigen Übertragung von Immobilien im Privatvermögen mit einem Rechts- und /oder Steuerberater sorgfältig abgestimmt werden sollte, hat der BGH - anders als das Berufungsgericht - darin keine mit § 43b BRAO unvereinbare Selbstanpreisung gesehen (BGH NJW 2001, 2886, 2887 "Anwaltsrundschreiben").
Jedenfalls kann der Senat in dem regelgerechten Gebrauch des Wortes "optimal" in dem hier zu beurteilenden sprachlichen Kontext eine übermäßige reklamehafte Übertreibung oder gar eine marktschreierische Herausstellung der Mitglieder der Kanzlei des Beklagten - auch im Vergleich zu anderen Rechtsanwälten und insoweit hält der Senat den Fall mit den vom BGH in NJW 2001, 2886 "Anwaltsrundschreiben" entschiedenen Fall für vergleichbar - noch nicht sehen, sondern im Zusammenhang mit den im Internetauftritt der Sozietät geschilderten "verschiedensten Rechtsgebieten" nur die Ankündigung, dass die Kanzleimitglieder für die von ihnen vertretenen Rechtsgebiete eben auch sehr gut qualifiziert seien.
- OLG München, 20.12.2001 - 29 U 4592/01
"Interessentenschreiben" auf Internet-Homepage einer Anwaltskanzlei als …
Dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch stehe auch die Entscheidung des BGH vom 15.3.2001 (NJW 2001, 2886 - Anwaltsrundschreiben) nicht entgegen.Sie umfasst daher auch die Aussendarstellung von selbständig Berufstätigen einschließlich der Werbung für die Inananspruchnahme ihrer Dienste (BVerfG WRP 2001, 1284, 1285 - Umfassende Rechtsberatung; WRP 2000, 700, 721 = NJW 2000, 3195; BGHZ 147, 71, 74 = WRP 2001, 923 = NJW 2001, 2087 - Anwaltswerbung II; NJW 2001, 2886 f - Anwaltsrundschreiben; jeweils mwN).
- OLG München, 05.12.2005 - 29 W 2745/05
Unlautere anwaltliche Werbung bei Verteilung von Informationsflyern in einer …
Bei der Auslegung dieser Vorschrift ist zu berücksichtigen, dass die Werbefreiheit als Teil der Berufsausübungsfreiheit durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet ist; zu der Freiheit der Berufsausübung gehört nicht nur die berufliche Praxis selbst, sondern auch jede Tätigkeit, die mit der Berufsausübung zusammenhängt und dieser dient; sie umfasst daher auch die Außendarstellung von selbständig Berufstätigen einschließlich der Werbung für die In-Anspruch-Nahme ihrer Dienste (vgl. BGH NJW 2001, 2087 - Anwaltswerbung II; BGH NJW 2001, 2886, 2887 - Anwaltsrundschreiben; vgl. ferner BVerfG NJW 2003, 344).Eine für sich genommen an sich zulässige Werbung um mögliche Mandanten kann sich allerdings als eine auf die Erteilung von Aufträgen im Einzelfall gerichtete, gegen § 43b BRAO verstoßende Werbung darstellen, wenn der Umworbene in einem konkreten Einzelfall der Beratung oder Vertretung bedarf und der Werbende dies in Kenntnis der Umstände zum Anlass für seine Werbung nimmt; eine solche Werbung ist als unzulässig anzusehen, weil sie in gleicher Weise wie die offene Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall in einer oft als aufdringlich empfundenen Weise auszunützen versucht, dass sich der Umworbene beispielsweise in einer Lage befindet, in der er auf Hilfe angewiesen ist und sich möglicherweise nicht frei für einen Anwalt entscheiden kann (vgl. BGH NJW 2001, 2087, 2089 - Anwaltswerbung II; BGH NJW 2001, 2886, 2888 - Anwaltsrundschreiben).
- OLG Hamburg, 02.06.2005 - 5 U 126/04
" Mandantenwerbung"
aa) Zutreffend hat das Landgericht den rechtlichen Ausgangspunkt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs dargestellt: Danach ist § 43b BRAO im Lichte der Grundrechte des Art. 5 und Art. 12 GG dahingehend auszulegen, dass anwaltliche Werbung grundsätzlich erlaubt ist und ihre Einschränkung der Rechtfertigung bedarf (BGH NJW 2001, 2087 "Anwaltswerbung II"; NJW 2001, 2886, 2887 "Anwaltsrundschreiben). - KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10
Anwaltswerbung: Rundschreiben an Fondsgesellschafter
Eine solche Werbung ist als unzulässig anzusehen, weil sie in gleicher Weise wie die offene Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall in einer oft als aufdringlich empfundenen Weise auszunutzen versucht, dass sich der Umworbene beispielsweise in einer Lage befindet, in der er auf Hilfe angewiesen ist und sich möglicherweise nicht frei für einen Anwalt entscheiden kann (BGH, WRP 2002, 71, juris Rn. 42 - Anwaltsrundschreiben). - OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02
Zulässigkeit von Werbemaßnahmen eines Steuerberaters
Eine für sich genommene zulässige Werbung kann sich jedoch als eine unzulässig auf die Erteilung von Aufträgen im Einzelfall gerichtete Werbung darstellen, wenn der Umworbene in einem konkreten Einzelfall der Beratung oder der Vertretung bedarf und der Werbende dies in Kenntnis der Umstände zum Anlass für seine Werbung nimmt (BGH NJW 2001, 2886, 2889). - OLG Braunschweig, 12.09.2002 - 2 U 24/02
Berufswidrige Werbung für Online-Rechtsberatung
- OLG Hamburg, 26.02.2004 - 3 U 82/02
Berufsbezogene Werbung im Sinne des § 43b BRAO - Spezialist für den …
- OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 6 U 167/11
Unzulässige Werbung um Anwaltsmandate; Auskunft über Verletzergewinn bei …
- OLG Saarbrücken, 07.08.2007 - 4 U 106/07
Unzulässige Anwaltswerbung durch Anwaltsrundschreiben außerhalb bestehender …
- OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02
Mögliche wettbewerbswidrige Anwaltswerbung in einem Telefonbuch
- LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04
Wirtschaftsrecht
- AGH Bayern, 24.06.2004 - BayAGH II - 3/04
- OLG Hamburg, 28.04.2005 - 3 U 230/04
Postwurfsendung des Mietervereins an Nichtmitglieder - Rechtsberatung im …
- OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 20 U 105/02
Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts; Untersuchung einer Vielzahl von …
- OLG Braunschweig, 31.10.2002 - 2 U 33/02
Werberundschreiben von Rechtsanwälten; Unzulässige Anwaltswerbung; …
- LG Bremen, 12.09.2013 - 9 O 868/13
- LG Freiburg, 20.06.2003 - 10 O 14/03
Zulässigkeit anwaltlicher Werbung; Rundschreiben eines Rechtsanwalts an …
- OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01
Wettbewerbsverstoß: Handzettelwerbung eines Lohnsteuerhilfevereins
- AG Weilheim, 09.07.2012 - 2 C 102/12
Rechtsanwaltsvertrag: Wirksamkeit bei vorangegangener Werbung durch Rundschreiben …
- VG Wiesbaden, 01.03.2022 - 6 K 781/21
- OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03
Unterlassung eines Internetauftritts kammerangehöriger Zahnärzte; Verstoß gegen …
- LG Dessau, 26.01.2007 - 3 O 49/06
- OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 1463/01
Spielraum erlaubter Werbung durch Steuerberater: Anlehnung an BGH-Rechtsprechung …
- LG Berlin, 31.10.2006 - 103 O 169/06
Werbung - Rundschreiben an geschädigte Kapitalanleger
- LG Berlin, 18.07.2006 - 15 O 528/06
- AGH Bayern, 02.07.2002 - BayAGH II - 3/02
Anwaltliche Werbung - Formulierungen in einer Kanzleibroschüre