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   BGH, 03.07.2003 - I ZB 36/00   

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https://dejure.org/2003,1934
BGH, 03.07.2003 - I ZB 36/00 (https://dejure.org/2003,1934)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2003 - I ZB 36/00 (https://dejure.org/2003,1934)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - I ZB 36/00 (https://dejure.org/2003,1934)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anmeldung und Eintragung einer Wortmarke; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Unzureichende Begründung

  • Judicialis

    MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3
    "MAZ"; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Änderung der Rechtsmeinung des Beschwerdegerichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 901
  • WRP 2003, 1233
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZB 36/00
    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, weil die Anmelderin im Gesetz aufgeführte, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnende Verfahrensmängel konkret rügt (vgl. BGH, Beschl. v. 2.10.2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546 f. = WRP 2003, 655 - TURBO-TABS).

    Dem Erfordernis einer Begründung ist deshalb schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgebracht hat oder dessen Behandlung sich aufdrängt (vgl. BGH GRUR 2003, 546, 548 - TURBO-TABS, m.w.N.).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZB 36/00
    Soweit der Anmelderin eine Stellungnahme zu dem ihr neu erscheinenden rechtlichen Gesichtspunkt, diese Abkürzung sei für Zeitungen freizuhalten, in der mündlichen Verhandlung nicht möglich war, hätte sie eine Schriftsatzfrist zur Stellungnahme beantragen, § 82 Abs. 1 MarkenG i.V. mit § 283 ZPO, oder auf die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung hinwirken können, § 82 Abs. 1 MarkenG i.V. mit § 156 ZPO (vgl. hierzu BGHZ 140, 365, 371).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZB 36/00
    103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, daß sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und daß das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144).
  • BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10

    Werkstück

    Daran ändert nichts, dass das Patentgericht durch die sprachlich einschränkende Formulierung des Hinweises nur seine vorläufige Meinung kundgetan und nicht ausdrücklich einen bestimmten Prozessausgang als sicher dargestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - I ZB 36/00, GRUR 2003, 901 - MAZ).
  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Denn wie auch im Beibringungsverfahren die Verletzung dieser Pflichten ( § 282 ZPO ) der Zurückweisung als verspätetes Vorbringen unterliegen kann ( § 296 ZPO ), kann auch im Rahmen der Amtsermittlung je nach Umfang der Mitwirkungspflicht die Ermittlungspflicht des Gerichts entsprechend begrenzt und eine Verpflichtung zur Vertagung, zur anderweitigen Fortführung des Verfahrens oder zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen sein (zur unmittelbaren Anwendung von § 283 ZPO im patentamtlichen Anmeldeverfahren siehe auch BGH MarkenR 2003, 392, 393 - MAZ).

    Auch aus dem Gesichtspunkt der nach § 82 Abs. 1 MarkenG in Verbindung mit § 139 ZPO gebotenen richterlichen Hinweispflicht, deren Versäumnis eine Verpflichtung des Gerichts zur Vertagung, Gewährung eines Schriftsatznachlasses oder zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung begründen kann, bestand vorliegend kein Anlass (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1264; BGH NJW 1999, 2123, 2124 [BGH 08.02.1999 - II ZR 261/97] ; BGH GRUR 2003, 901, 902 [BGH 03.07.2003 - I ZB 36/00] -MAZ; OLG München OLG München OLG Report München, 2003, 223).

  • BGH, 22.05.2014 - I ZB 34/12

    S-Bahn - Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsverfahren:

    Ein Gericht, das von Hinweisen an die Partei zur Sach- und Rechtslage oder zum weiteren Verfahrensgang wieder abrücken will, muss den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - I ZB 36/00, GRUR 2003, 901 Rn. 15 = WRP 2003, 1233 - MAZ).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZB 46/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Eine Schriftsatzfrist für ergänzenden Vortrag zur Kennzeichnungskraft haben sie dagegen nicht beantragt (vgl. BGH, Beschl. v. 3.7.2003 - I ZB 36/00, GRUR 2003, 901, 902 = WRP 2003, 1233 - MAZ).
  • BGH, 26.07.2005 - X ZB 1/04

    Widerruf eines Patents; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll sicherstellen, daß das Gericht Parteivorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (Sen.Beschl. v. 14.09.1999 - X ZB 23/98 - GRUR 1999, 1300 - tragbarer Informationsträger, und öfter; BGH, Beschl. v. 03.07.2003 - I ZB 36/00, GRUR 2003, 901 - MAZ).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 17/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Bundespatentgericht;

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, weil die Anmelderin im Gesetz aufgeführte, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnende Verfahrensmängel konkret rügt (vgl. BGH, Beschl. v. 3.7.2003 - I ZB 36/00, GRUR 2003, 901, 902 = WRP 2003, 1233 - MAZ).
  • BGH, 26.07.2005 - X ZB 37/03

    Patentfähigkeit einer Spritzgussvorrichtung

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll sicherstellen, daß das Gericht Parteivorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (Sen.Beschl. v. 14.09.1999 - X ZB 23/98, GRUR 1999, 1300 - tragbarer Informationsträger, und öfter; BGH, Beschl. v. 03.07.2003 - I ZB 36/00, GRUR 2003, 901 - MAZ).
  • BPatG, 02.08.2006 - 32 W (pat) 249/03

    Anhörungsrüge

    Dort ging es um die Pflicht des Gerichts darauf hinzuweisen, dass von einer zuvor mit Bestimmtheit geäußerten Rechtsauffassung abgewichen werden soll (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2003, 901, 902 - MAZ).
  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 17/03

    Anmeldung einer Eintragung des Zeichens "Förderrente" als Wortmarke beim

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, weil die Anmelderin im Gesetz aufgeführte, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnende Verfahrensmängel konkret rügt (vgl. BGH, Beschl. v. 3.7.2003 - I ZB 36/00, GRUR 2003, 901, 902 = WRP 2003, 1233 - MAZ).
  • BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 62/04
    Die Ausführungen lassen erkennen, welche tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen für die Entscheidung maßgebend waren (vgl. BGH GRUR 2003, 901, Nrn. 22 und 23 - MAZ).
  • BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 63/04
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