Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.07.2013

Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1
BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00 (https://dejure.org/2003,1)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2003 - I ZR 259/00 (https://dejure.org/2003,1)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00 (https://dejure.org/2003,1)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Paperboy

§ 1 UWG, "Deeplinks" im Internet sind wettbewerbsrechtlich zulässig

Volltextveröffentlichungen (30)

  • lexetius.com

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; UrhG §§ 15, 16 Abs. 1, 87b; UWG § 1

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hyperlink und Deeplink auf Webseiten-Inhalt ohne technische Schutzmaßnahme ist rechtlich zulässig

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • Telemedicus

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit von Deeplinks auf Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln - Paperboy

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verlinkung von fremden ungeschützten Inhalten ist (auch mittels Deep-Link) zulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hyperlink und Deeplink auf Webseiten-Inhalt ohne technische Schutzmaßnahme ist rechtlich zulässig

  • IWW
  • JurPC

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; UrhG §§ 16 Abs. 1, 15, 87b; UWG § 1
    Paperboy

  • aufrecht.de

    Deep-Links by Paperboy

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Paperboy

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsverletzung durch Linksetzung auf Informationsseiten und Umgehung des Werbeangebots; Undeutlichkeit eines Unterlassungsantrags und des darauf beruhenden Urteils; Fehlen der konkreten, in der Begründung genannten Unterlassungsbegehren im Klageantrag; Vervielfältigung ...

  • Kanzlei Flick

    Paperboy

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Paperboy

    §§ 15 (a.F.), 16 Abs. 1, 87b, 97 Abs. 1 UrhG

  • online-und-recht.de
  • afs-rechtsanwaelte.de

    Zulässigkeit von Deep-Links (Paperboy)

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Deep-Linking ist erlaubt und stellt weder eine Urheber- noch Wettbewerbsverletzung dar: Paperboy

  • rabüro.de

    Keine Urheberrechtsverletzung durch sog. Deep Links

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; UrhG § 16 Abs. 1; ; UrhG § 15; ; UrhG § 87b; ; UWG § 1

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Hyperlinks und Suchmaschinen - "Paperboy"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Paperboy"; Verbot verschiedener Handlungen; Verletzung des Urheberrechts durch Setzen eines Hyperlink

  • rechtsportal.de

    "Paperboy"; Verbot verschiedener Handlungen; Verletzung des Urheberrechts durch Setzen eines Hyperlink

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Suchdiensten im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Internet-Suchdienst für Presseartikel nicht rechtswidrig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Internet-Suchdienst für Presseartikel nicht rechtswidrig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hyperlink: Deeplink auf geschützte Datei ist eine Urheberrechtsverletzung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hyperlink: Verlinkung urheberrechtlich geschützter Werke kein öffentliches Zugänglich machen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zu Deep Links

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Thumbnails in Suchmaschinen sind urheberrechtlich zulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Deep Links sind nach BGH-Urteil zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Internet-Suchdienst für Presseartikel verletzt weder Urheberrecht, noch Wettbewerbsrecht

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Internet-Suchdienst für Presseartikel nicht rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Deep Links zulässig

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Internet-Suchdienst für Presseartikel und Verwendung von "Deep-Links" nicht rechtswidrig

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Deep Links zulässig

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Deep Link: Weise Entscheidung

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Deep-links

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Deep Linking verstößt nicht gegen Urheberrechte und Wettbewerbsrecht

  • manager-magazin.de (Pressebericht, 18.07.2003)

    Suchmaschinen: "Deep Links" sind legal

  • wettbewerbszentrale.de (Zusammenfassung)

    Internet-Suchdienst für Presseartikel ist zulässig

  • beck.de (Leitsatz)

    Paperboy

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Internetsuchdienst für Presseartikel nicht rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deep Links zulässig

Besprechungen u.ä. (4)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 15, 16 Abs. 1, 87 b UrhG; § 1 UWG
    Das Setzen von Hyperlinks ist grundsätzlich ohne Einwilligung zulässig (Paperboy)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines Internet-Suchdienstes, der vom jeweiligen Berechtigten ins Internet eingestellte Zeitungsartikel leicht auffindbar macht

  • jurpc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Zulässigkeit sog. Deep-Links - Paperboy (RA Thomas Stadler; JurPC Web-Dok. 283/2003, Abs. 1 - 30)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Leistungsschutz für Presseverlage geplant: Vom Recht bleibt nur ein Schnipsel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 1
  • NJW 2003, 3406
  • MDR 2004, 346
  • GRUR 2003, 958
  • WM 2003, 2200
  • MMR 2003, 719
  • MMR 2003, 720
  • BB 2003, 2093 (Ls.)
  • K&R 2003, 554
  • ZUM 2003, 855
  • afp 2003, 317
  • afp 2003, 545
  • JR 2004, 284
  • WRP 2003, 1341
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Ein derartiger Mangel ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen).

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr.; vgl. BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen; BGH, Urt. v. 4.7.2002 - I ZR 38/00, GRUR 2002, 1088, 1089 = WRP 2002, 1269 - Zugabenbündel; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 143/00, Umdruck S. 7 - Erbenermittler, jeweils m.w.N.).

    Der Abweisung des Klageantrags zu 1 als unzulässig statt als unbegründet steht nicht entgegen, daß nur die Klägerin Revision eingelegt hat (vgl. BGHZ 144, 255, 264 - Abgasemissionen, m.w.N.).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Im Hinblick darauf, daß die beanstandeten Handlungen urheberrechtlich unbedenklich sind, kämen Ansprüche aus § 1 UWG nur in Betracht, wenn sie wegen des Vorliegens besonderer Umstände gleichwohl als wettbewerbswidrig anzusehen wären (vgl. BGHZ 134, 250, 267 - CB-infobank I; 140, 183, 189 - Elektronische Pressearchive; 141, 13, 27 - Kopienversanddienst; vgl. weiter Wandtke/Bullinger/Thum aaO Vor § 87a ff. Rdn. 29).
  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Im Hinblick darauf, daß die beanstandeten Handlungen urheberrechtlich unbedenklich sind, kämen Ansprüche aus § 1 UWG nur in Betracht, wenn sie wegen des Vorliegens besonderer Umstände gleichwohl als wettbewerbswidrig anzusehen wären (vgl. BGHZ 134, 250, 267 - CB-infobank I; 140, 183, 189 - Elektronische Pressearchive; 141, 13, 27 - Kopienversanddienst; vgl. weiter Wandtke/Bullinger/Thum aaO Vor § 87a ff. Rdn. 29).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Im Hinblick darauf, daß die beanstandeten Handlungen urheberrechtlich unbedenklich sind, kämen Ansprüche aus § 1 UWG nur in Betracht, wenn sie wegen des Vorliegens besonderer Umstände gleichwohl als wettbewerbswidrig anzusehen wären (vgl. BGHZ 134, 250, 267 - CB-infobank I; 140, 183, 189 - Elektronische Pressearchive; 141, 13, 27 - Kopienversanddienst; vgl. weiter Wandtke/Bullinger/Thum aaO Vor § 87a ff. Rdn. 29).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Die Frage, ob ein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen einen Störer auch dann in Betracht kommen kann, wenn (noch) nicht festgestellt ist, daß er bereits zu einer bestimmten rechtswidrigen Handlung eines Dritten beigetragen hat und eine Beeinträchtigung lediglich zu befürchten ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902, 904 = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer), kann dahinstehen.
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr.; vgl. BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen; BGH, Urt. v. 4.7.2002 - I ZR 38/00, GRUR 2002, 1088, 1089 = WRP 2002, 1269 - Zugabenbündel; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 143/00, Umdruck S. 7 - Erbenermittler, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Die Unbestimmtheit des Klageantrags zu 1 hat nicht zur Folge, daß die Sache insoweit - unter teilweiser Aufhebung des Berufungsurteils - an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, um der Klägerin Gelegenheit zu geben, das mit ihrer Klage verfolgte Begehren in Anträge zu fassen, die dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechen (vgl. dazu auch BGHZ 135, 1, 8 - Betreibervergütung; BGH, Urt. v. 19.4.2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280, 2281; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Die Unbestimmtheit des Klageantrags zu 1 hat nicht zur Folge, daß die Sache insoweit - unter teilweiser Aufhebung des Berufungsurteils - an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, um der Klägerin Gelegenheit zu geben, das mit ihrer Klage verfolgte Begehren in Anträge zu fassen, die dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechen (vgl. dazu auch BGHZ 135, 1, 8 - Betreibervergütung; BGH, Urt. v. 19.4.2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280, 2281; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Eine solche Konkretisierung des Klageziels erfordert insbesondere der Schutz des Beklagten, für den erkennbar sein muß, welche prozessualen Ansprüche gegen ihn erhoben werden, um seine Rechtsverteidigung danach ausrichten zu können (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 3.4.2003 - I ZR 1/01, WRP 2003, 896, 899 - Reinigungsarbeiten, für BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 191/93

    "Spielzeugautos"; Umfang des Geschmacksmusterschutzes; Bestimmtheit des

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
    Der Klageantrag zu 1 ist unbestimmt, weil die Zielrichtung, die er nach seinem Wortlaut hat, in Widerspruch zu seiner Begründung steht (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 12.10.1995 - I ZR 191/93, GRUR 1996, 57, 60 = WRP 1996, 13 - Spielzeugautos).
  • OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 71/00

    Internet-Suchdienst für Zeitungsartikel - Urheberrecht des Pressehauses bei "deep

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 13/95

    "Betreibervergütung"; Inhalt des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Diese Frage ist dort im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (vgl. BGHZ 156, 1, 12 - Paperboy) mit der Begründung verneint worden, der Link verweise lediglich auf ein Werk - richtigerweise müsste es heißen: auf ein Vervielfältigungsstück eines Werkes -, das bereits zuvor öffentlich zugänglich gemacht worden sei; darin liege kein erneutes Zugänglichmachen.
  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"

    Die Vorschrift des § 15 Abs. 2 UrhG enthält keine abschließende, sondern eine beispielhafte ("insbesondere") Aufzählung der dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsrechte und lässt daher die Anerkennung unbenannter Verwertungsrechte der öffentlichen Wiedergabe zu (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 13 - Paperboy; v. Ungern-Sternberg in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 19a UrhG Rn. 22).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; Urteil vom 24. Februar 2005 - I ZR 128/02, GRUR 2005, 604, 605 = WRP 2005, 739 - Fördermittelberatung; BGH, GRUR 2007, 607 Rn. 16 - Telefonwerbung für "Individualverträge").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2013 - I ZR 39/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37376
BGH, 04.07.2013 - I ZR 39/12 (https://dejure.org/2013,37376)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2013 - I ZR 39/12 (https://dejure.org/2013,37376)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - I ZR 39/12 (https://dejure.org/2013,37376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    UrhG § 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt - Es stellt eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung dar, wenn der Betreiber einer Internetseite einen Terminkalender bereithält und über einen Link Einladungsschreiben Dritter zugänglich macht, die er in einem eigenen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt

    § 15 Abs 2 Nr 2 UrhG, § 19a UrhG, § 10 TDG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentlich-Zugänglichmachen eines auf einem erkennbar fremden Einladungsschreiben wiedergegebenen Landkartenausschnitts - Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • webshoprecht.de

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Veröffentlichung eines fremden Kartenausschnitts - Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Haftung des Webseiten-Betreibers, der fremde Inhalte selbst veröffentlicht

  • IWW
  • JurPC

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urheberrechtsverletzung bei Veröffentlichung eines Einladungsschreibens mit einem Kartenausschnitt über eine Internetseite; Haftungsprivileg des Betreibers einer Internetseite für fremde Inhalte bei Einstellen des fremden Inhalts durch einen eigenen Mitarbeiter

  • debier datenbank

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 7, 15 Abs. 2 Nr. 2, 19a, 97 UrhG

  • rabüro.de

    Haftung für fremde, aber selbst eingestellte Informationen

  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentlich-Zugänglichmachen eines auf einem erkennbar fremden Einladungsschreiben wiedergegebenen Landkartenausschnitts - Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Urheberrechtsverletzung bei Veröffentlichung eines Einladungsschreibens mit einem Kartenausschnitt über eine Internetseite; Haftungsprivileg des Betreibers einer Internetseite für fremde Inhalte bei Einstellen des fremden Inhalts durch einen eigenen Mitarbeiter

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • ibr-online

    Urheberrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Haftung für fremde, aber selbst eingestellte Informationen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fremde Informationen im Sinne von § 9 TMG (früher § 10 TDG) und damit keine Haftung, nur wenn Anbieter weder Kenntnis noch Kontrolle über die Inhalte hat - Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Kein Haftungsprivileg für fremde Inhalte auf eigenem Server

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung für fremde, aber selbst online gestellte Inhalte

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Online-Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Haftung für fremde, aber selbst online gestellte Inhalte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Online-Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Urheberrechtsverletzung bei Verlinkung fremder Inhalte und Bereithalten dieser Informationen in einem eigenen Download-Center

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Urheberrechtsverletzung bei Verlinkung fremder Inhalte und Bereithalten dieser Informationen in einem eigenen Download-Center

  • Jurion (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung möglich bei Veröffentlichung eines Kartenausschnitts durch Einfügen in ein Einladungsschreiben

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Webseiten-Betreiber haftet für fremde, aber selbst online gestellte Inhalte

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung für fremde, aber selbst online gestellte Inhalte

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Websitebetreiber: Vorsicht beim online Stellen von Einladungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigene Haftung des Webseitenbetreibers für Informationen des Nutzers

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtsverletzung möglich bei Veröffentlichung eines Kartenausschnitts durch Einfügen in ein Einladungsschreiben

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung von Nutzungsrechten an Kartenmaterial im Internet

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Haftung des Webseiten-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Betreibers einer Website

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 552
  • MDR 2014, 174
  • GRUR 2014, 180
  • MMR 2014, 121
  • MIR 2013, Dok. 098
  • K&R 2014, 113
  • afp 2014, 145
  • WRP 2003, 1341
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - I ZR 39/12
    Es stellt eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung dar, wenn der Betreiber einer Internetseite für deren Nutzer einen Terminkalender bereithält und ihnen über einen Link Einladungsschreiben Dritter zugänglich macht, die er in einem eigenen Download-Center abgelegt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2003, I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 f. - Paperboy).

    Anders als bei einem Hyperlink auf eine fremde Website, auf der ein Werk bereits veröffentlicht ist, handelt es sich im vorliegenden Fall um eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 f. - Paperboy; BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 39/08, GRUR 2011, 56 Rn. 24 = WRP 2011, 88 - Session-ID).

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - I ZR 39/12
    Auf die vom Berufungsgericht herangezogene Senatsentscheidung "marionskochbuch.de" (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - I ZR 166/07, GRUR 2010, 616 Rn. 22 ff. = WRP 2010, 922) kommt es deshalb nicht an.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - I ZR 39/12
    Anders als bei einem Hyperlink auf eine fremde Website, auf der ein Werk bereits veröffentlicht ist, handelt es sich im vorliegenden Fall um eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 f. - Paperboy; BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 39/08, GRUR 2011, 56 Rn. 24 = WRP 2011, 88 - Session-ID).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12

    GEMA ./. YouTube I

    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt diese Privilegierung voraus, "dass der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft weder Kenntnis noch Kontrolle über die weitergeleiteten oder gespeicherten Informationen besitzt." (BGH GRUR 2014, 180, 182 Rdn. 21 - Kartenausschnitte im Internet).

    (BGH GRUR 2014, 180, 182 Rdn. 21 - Kartenausschnitte im Internet).

    Auch soweit die Beklagte im Hinblick auf die bereits zitierte BGH-Entscheidung "Terminhinweis mit Kartenausschnitt" (BGH GRUR 2014, 180 ff - Terminhinweis mit Kartenausschnitt) davon ausgeht, sie sei nach diesen rechtlichen Maßstäben lediglich nach positiver Kenntnis von der Rechtsverletzung verpflichtet, unverzüglich tätig zu werden, um die Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, teilt der Senat diese Auffassung nicht.

  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt diese Privilegierung voraus, "dass der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft weder Kenntnis noch Kontrolle über die weitergeleitete oder gespeicherte Information besitzt" (BGH GRUR 2014, 180, 181 Tz. 21 - Terminhinweis mit Kartenausschnitt).
  • KG, 21.06.2017 - 5 U 185/16

    Lieferservice-Portal - Haftung des Betreibers eines Online-Lieferdienstes für

    Denn die Beklagte selbst gibt diese Inhalte aktiv in ihren Internetauftritt ein (vgl. auch BGH GRUR 2014, 180, Rn. 20 ff. - Terminhinweis mit Kartenausschnitt).
  • OLG Bamberg, 05.10.2016 - 3 U 96/16

    Keine Pflicht zur Namensoffenbarung des Werbeanrufers, der selbst nicht

    Die vom Gesetzgeber verwendeten Begriffe sind daher - richtlinienkonform - so auszulegen, dass sie mit der VerbrRRL in Einklang stehen und eine Rechtsangleichung geschaffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 04. Juli 2013 - I ZR 39/12 - Terminhinweis mit Kartenausschnitt, veröffentlicht u.a. in GRUR 2014, 180-181).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht